5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Alle Optionen müssen von allen Bietern angeboten werden und im Grundpreis berücksichtigt werden. Im Falle einer Budgetüberschreitung behält sich die Auftraggeberin vor, einzelne Optionen nicht zu beauftragen. Der Auftragswert wird dann um den angegebenen Nettobetrag an der Option gekürzt. Bei der Berechnung von Optionspreisen, die ein Wegfall von Positionen aus dem Grundangebot mit sich führen, ist der Wegfall zu berücksichtigen und nur die Preisdifferenz anzugeben. Es ist eine Option zur Lieferung und Einbau eines Spannungswandlers vorgesehen
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfüllungsort technisch beding angegeben werden muss. Es gilt für den Auftrag als Erfüllungsort der Standort des Herstellerwerkes. Die Überführung des Fahrzeuges an den Standort der Auftraggeberin erfolgt nach mangelfreier Endabnahme durch die Feuerwehr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt die Vergabe als Beschaffungsdienstleister durch. Alle Aufträge und Verträge werden zwischen dem Bieter und der Auftraggeberin geschlossen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Einsatz neuester Abgastechnologie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Ersatz eines Altfahrzeuges.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "tenderfile_valuation_ufabII_label"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 65,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Höhe Wasserdurchfahrtsfähigkeit
Beschreibung: Die Wasserdurchfahrtsfähigkeit (WDF) beträgt mind. 800mm, idealerweise höher.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Höhe Wasserdurchfahrtsfähigkeit
Beschreibung: Die Wasserdurchfahrtsfähigkeit (WDF) beträgt mind. 800mm, idealerweise höher.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Mindestpunktzahl
Zuschlagskriterium — Zahl: 800,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführung des Bedienbereiches im Fahrerraum
Beschreibung: Die Ausführung des Fahrerraum-Bedienbereiches (1.5.2 c der LB) obliegt dem Bieter, programmierbare Steuerung werden bevorzugt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführung Heckleuchtenkonsole (Schließmechanismus)
Beschreibung: Die Wahl zum Schließmechanismus der Heckleuchtenkonsole obliegt dem Bieter. Sie muss parallel mit der Ladebordwand Öffnen/Schließen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einfluss des Treppenraumeinstiegs auf die Innenraumstehhöhe
Beschreibung: Der vorgesehene Treppenraumeinstieg soll nach Möglichkeit keinen negativen Einfluss auf die Innenraumstehhöhe haben
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Innenraumstehhöhe
Beschreibung: Die Innenraumstehhöhe ist >2.000 mm und höchstmöglich auszuführen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Innenraumstehhöhe
Beschreibung: Die Innenraumstehhöhe ist >2.000 mm und höchstmöglich auszuführen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Mindestpunktzahl
Zuschlagskriterium — Zahl: 2 000,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend). Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Samtgemeinde Rodenberg
Beschaffungsdienstleister: BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH