Deutschland – Dienstleistungen im technischen Bereich – Landeshauptstadt Hannover - E-Scooter-Verleih

458642-2025 - Planung
Deutschland – Dienstleistungen im technischen Bereich – Landeshauptstadt Hannover - E-Scooter-Verleih
OJ S 132/2025 14/07/2025
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Hannover
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Landeshauptstadt Hannover - E-Scooter-Verleih
Beschreibung: Sehr geehrte Damen und Herren, die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, das derzeit ungeregelte Angebot an mietbaren E-Scootern im Stadtgebiet künftig durch Aufnahme entsprechender Vorgaben in die Sondernutzungssatzung zu regulieren. Der erste "E-Scooter-Verleih" wurde in Hannover im Jahr 2019 gestartet. Aktuell werden von vier Anbietern ca. 8.000 E-Scooter im Stadtgebiet angeboten. Nach mehreren Jahren des Betriebs ohne gesonderte Vorgaben wurde mit den Anbietern Anfang des Jahres 2023 eine freiwillige Vereinbarung getroffen, mit der bereits Regeln für den Betrieb in Hannover aufgestellt wurden. Trotz dieser Vereinbarung kommt es anbieterübergreifend zu zahlreichen Beschwerden von Bürger*innen zum Thema E-Scooter. Ziel ist es, den Betrieb von E-Scootern im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens künftig auf Basis einer Sondernutzungserlaubnis nach § 18 NStrG zu regeln. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein Vergabeverfahren, da keine Leistungsbeziehung im vergaberechtlichen Sinne begründet wird. Vielmehr soll die Nutzung des öffentlichen Raums im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes transparent und fair gesteuert werden. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Landeshauptstadt Hannover, geeigneten Anbietern im Rahmen eines standardisierten Verwaltungsverfahrens Sondernutzungserlaubnisse für einen befristeten Zeitraum zu erteilen. Vor der Ausarbeitung des Verfahrens sollen im Wege dieser Markterkundung relevante Einschätzungen der Anbieter eingeholt werden, insbesondere zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Betriebs unter den geplanten Rahmenbedingungen. 1 Eckpunkte des geplanten Regelungskonzepts: - Zulassung von max. 1.000 E-Scootern im Innenstadtbereich, die ausschließlich stationsgebunden an festen Stellplätzen abgestellt werden dürfen - Zulassung von weiteren max. 4.000 E-Scootern in den weiteren Stadtgebieten im Rahmen eines Free-Floating-Modells (also ohne feste Abstellstationen) - Begrenzung der Zahl der Anbieter durch Festsetzung der Höchstanzahl an Sondernutzungserlaubnissen - Festlegung einer befristeten Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis - Verpflichtung zur Bereitstellung von Standortdaten sämtlicher Fahrzeuge (zur Integration in ein städtisches Dashboard) - Sondernutzungsgebühren pro E-Scooter gemäß angepasster Sondernutzungsgebührenordnung - Weitere Vorgaben, u.a.: - Einhaltung von Anforderungen an die Verkehrssicherheit - Definition von Fahr- und Abstellverbotszonen - Begrenzung der Anzahl der E-Scooter pro Abstellfläche - Berichtspflichten der Anbieter
Interne Kennung: 2-25 (CXP4Y6J5UZ1)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hannover
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5UZ1 Wir bitten um Ihre Rückmeldung bis zum 11.08.2025 an folgende E-Mail-Adresse: vergabestelle@bbt-kanzlei.de. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und fließen in die weitere Ausgestaltung des Regulierungsmodells ein. Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis kann aus der Teilnahme an der Markterkundung nicht abgeleitet werden. Eine Vergütung für die Teilnahme erfolgt nicht.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

3. Teil

3.1.
Technische ID des Teils: PAR-0001
Titel: Landeshauptstadt Hannover - E-Scooter-Verleih
Beschreibung: 2 Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen im Rahmen dieser Markterkundung: 2.1 Mindestlaufzeit Welche Mindestlaufzeit der Sondernutzungserlaubnis halten Sie aus unternehmerischer Sicht für erforderlich, um eine wirtschaftlich tragfähige Bereitstellung und den Betrieb Ihrer Leistungen sicherzustellen? 2.2 Mindestanzahl Fahrzeuge insgesamt Wie viele E-Scooter benötigen Sie mindestens, um im Stadtgebiet unter den geplanten Rahmenbedingungen wirtschaftlich operieren zu können, insbesondere auch im Hinblick auf notwendige betriebliche Strukturen (z. B. Servicepersonal, Logistik, Lager etc.)? 2.3 Maximalanzahl Fahrzeuge insgesamt Gibt es aus Ihrer Sicht eine Obergrenze an Fahrzeugen pro Anbieter, deren Überschreitung zu einer sinkenden Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebs führen könnte (z. B. wegen hoher Betriebskosten, eingeschränkter Auslastung, regulatorischer Anforderungen etc.)? 2.4 Mindestanzahl von Fahrzeugen pro Station (Innenstadt) Welche Mindestanzahl an E-Scootern pro Station im Innenstadtbereich halten Sie für erforderlich, um eine zuverlässige Verfügbarkeit und Nutzbarkeit zu gewährleisten? 2.5 Maximal zulässige Anzahl von Fahrzeugen pro Station (Innenstadt) Welche maximale Anzahl an E-Scootern pro einzelner Abstellstation im Innenstadtbereich halten Sie für sachgerecht, um sowohl eine ausreichende Verfügbarkeit sicherzustellen als auch ordnungsrechtliche und städtebauliche Aspekte zu berücksichtigen? 2.6 Auslastungsprognose / Abrechnungsmodell Welche durchschnittliche Auslastung (z. B. Anzahl der Fahrten pro Tag oder durchschnittliche Fahrzeit pro Fahrzeug und Tag) halten Sie unter den geplanten Rahmenbedingungen für notwendig, um den Betrieb wirtschaftlich darstellen zu können? Bitte geben Sie nach Möglichkeit an, welches Abrechnungsmodell (z. B. Minutenpreis, Grundpreis + Zeit, Flatrate etc.) Sie vorrangig verwenden und auf welchen Auslastungsparametern Ihre Einschätzung basiert. 2.7 Fahrbewegungen in und aus der Innenstadt Mit welchem Verhältnis an Fahrten rechnen Sie nach Ihren Daten typischerweise innerhalb des Innenstadtbereichs im Vergleich zu Fahrten, die aus der Innenstadt in angrenzende Stadtbereiche (oder umgekehrt) durchgeführt werden? Welche besonderen betriebswirtschaftlichen oder logistischen Herausforderungen ergeben sich aus dieser Verteilung? 2.8 Wirtschaftlich tragfähiger Gebührenrahmen Welchen monatlichen Sondernutzungsbetrag pro E-Scooter halten Sie unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen für wirtschaftlich tragfähig? Bitte geben Sie - soweit möglich - eine Spanne oder einen Orientierungswert an, ab dem zusätzliche Gebühren zu einer Einschränkung Ihres Angebots führen würden. Wir bitten um Ihre Rückmeldung bis zum 11.08.2025 an folgende E-Mail-Adresse: vergabestelle@bbt-kanzlei.de. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und fließen in die weitere Ausgestaltung des Regulierungsmodells ein. Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis kann aus der Teilnahme an der Markterkundung nicht abgeleitet werden. Eine Vergütung für die Teilnahme erfolgt nicht.
Interne Kennung: 2-25 (CXP4Y6J5UZ1)
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
3.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hannover
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5UZ1/documents
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Hannover

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Hannover
Registrierungsnummer: 032410001001-0-21
Postanschrift: Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: 05112200740
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131-153306
Fax: +49 4131-152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ac52279a-1635-463c-8ebf-bebe54033a73 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/07/2025 19:25:47 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 458642-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 132/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/07/2025
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 31/10/2025

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Haren
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Hildesheim
Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
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