2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48450000 Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hermann-Ehlers-Straße 7
Stadt: Bad Zwischenahn
Postleitzahl: 26160
Land, Gliederung (NUTS): Ammerland (DE946)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Verhandlungsverfahren wird als zweistufiges Verfahren durchgeführt: In der ersten Stufe werden die fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge der Bewerber in einem Eignungsverfahren geprüft. Die Eignungskriterien müssen spätestens zum Ende der Teilnahmeantragsfrist erfüllt sein. In der darauffolgenden zweiten Stufe wird das wirtschaftlich günstigste Angebot jener Bewerber, die in der ersten Stufe für die Angebotsabgabe ausgewählt wurden, ermittelt. =========== Teilnahmewettbewerb (1 Stufe) Interessierte Unternehmen können durch frist- und formgerechte Einreichung der ausgefüllten und an den entsprechenden Stellen unterzeichneten Unterlagen einen Teilnahmeantrag im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs stellen. Nach Ablauf der Teilnahmefrist prüft der Auftraggeber die eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit. Anschließend erfolgt eine Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und das Erfüllen der Eignung (zwingende Mindesterfordernisse) anhand der eingereichten Erklärungen und Nachweise. Liegen Ausschlussgründe vor oder werden die zwingenden Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der betreffende Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und kann nicht zur Angebotsabgabe auffordert werden. Alle Bewerber, die die formalen Anforderungen erfüllen und die Eignung gemäß den festgelegten Mindestkriterien nachweisen, beabsichtigt der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots im Rahmen der zweiten Verfahrensstufe einzuladen. =========== Angebots- und Verhandlungsphase (2 Stufe) Im Rahmen der zweiten Verfahrensstufe werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, auf dieses Erstangebot - auch ohne Verhandlung - gemäß § 17 Absatz 11 VgV den Zuschlag zu erteilen. Nach Bewertung der frist- und formgerecht eingegangenen Erstangebote anhand der zuvor bekannt gemachten Zuschlagskriterien werden die drei bestplatzierten Bieter ausgewählt. Diese werden zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen eingeladen. Mit den drei ausgewählten Bietern führt der Auftraggeber Verhandlungen auf Grundlage der vorliegenden Erstangebote. Im Anschluss an die Gespräche entscheidet der Auftraggeber, ob und in welchem Umfang eine Präzisierung und/oder Fortschreibung der Vergabeunterlagen erforderlich ist. Sofern Anpassungen vorgenommen werden, erhalten die drei verbliebenen Bieter gleichzeitig die aktualisierten Vergabeunterlagen. Nach Übermittlung der finalen Unterlagen werden die verbliebenen Bieter zur verbindlichen Abgabe eines finalen Angebots (Best and Final Offer - BAFO) aufgefordert. Auf Grundlage dieser finalen Angebote erfolgt die Zuschlagswertung gemäß den festgelegten Vergabebedingungen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne der festgelegten Zuschlagskriterien erteilt. =========== Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: - Teilnahmeantrag - Fragebogen zur Eignungsprüfung (elektronisch zu bearbeitendes Formular mit der Dateiendung ".aidf") - Nachweis Bonitätsprüfung - Nachweis ISO 27001 Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz oder gleichwertiges Zertifikat - Falls einschlägig: >F1_Erklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe/Bietergemeinschaft =========== Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Angebotsschreiben (elektronisch zu bearbeitendes Formular mit der Dateiendung ".aiform") - Anforderungekatalog - Preisblatt - EVB-IT Cloudvertrag - Auftragsverarbeitungsvertrag - Verschwiegenheitserklärung =========== Unterlagen, die beim Bieter verbleiben, Vertragsbestandteil sind und im Verfahren beachtet werden müssen: - Bewerbungsbedingungen - Leistungsbeschreibung - Kriterienkatalog für Cloudleistungen Anlage 1 zum EVB-IT Cloudvertrag - EVB-IT Cloud-AGB - Datenverarbeitung durch die Vergabestelle und deren Dienstleister
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Korruption: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Betrug: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Zahlungsunfähigkeit: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.