1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: NBank
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Betriebsunterstützung und Softwarepflege NBank Warehouse
Beschreibung: Die NBank benötigt zur Steuerung, Überwachung und Unterstützung der Geschäftsprozesse und für die Erfüllung von regulatorischen sowie fördertechnischen Berichts- und Meldepflichten umfassende Informationen basierend auf operativen und dispositiven Daten. Um diese Anforderungen der Datenaggregation zu erfüllen, setzt die NBank ein Data Warehouse ein. Die NBank nutzt für ihr NBW eine Oracle Datenbank, die M.Strategie und den Report Server. Die Anforderungen und deren Umfang daran steigen kontinuierlich an. Diese können nicht vollumfänglich durch internes Know-how der NBank abgedeckt werden. Das Unternehmen InfoFabrik hat sich auf die Schwerpunkte "DataWarehouse" und "Berichtswesen" spezialisiert und verfügt über die erforderliche Expertise für die Belange/Anforderungen der NBank, um die die NBank bestmöglich zu unterstützen. Die InfoFabrik war aktiv an der für die NBank individualisierten Ausgestaltung der fachlichen und technologischen Prozesse der NBank beteiligt. Der bisherige Vertragsgegenstand ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen inkl. Softwarepflege, -Weiterentwicklung und Betriebsunterstützung. Für die NBank besteht weiterhin die Notwendigkeit, die bestehende Lösung zu nutzen. Eine Übernahme durch einen anderen Lieferanten ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die eingesetzten Softwaremodule der InfoFabrik GmbH gehören. Im Einzelnen erbringt der Dienstleister Leistungen inkl. Softwarepflege, -weiterentwicklung und Betriebsunterstützung sowie Unterstützungsleistungen in Geschäftsprozessen im DataWarehouse für die Erfüllung regulatorischer und fördertechnischer Berichts- und Meldepflichten. Darüber hinaus wird mit den eingesetzten Applikationen die Aufbereitung und Bereitstellung des umfassenden Datenmaterials der Geschäftsvorfälle und Buchführungsdaten vorgenommen. Das Produkt "M.Strategie/Report Server"" (ein Lizenzprodukt der InfoFabrik GmbH) nutzt die NBank zur Verwaltung von Benutzerrechten, zur Generierung von Berichten und Listen, dem Einplanen und Verwalten von Attributen und Filtern sowie der Aggregation von Daten. Diese Funktionen werden durch die Webanwendungen des Report Server realisiert. Der Report Server dient der Speicherung und Dokumentation der Arbeitsergebnisse. Mit der Anwendung wird sichergestellt, dass die Betriebsunterstützung reibungslos und mit der erreichten hohen Qualität unterbrechungsfrei auch weiterhin funktioniert. Die NBank betreibt zur Erfüllung ihrer aufsichtsrechtlichen, fördertechnischen und operationellen Berichtspflichten ein eigenes Data Warehouse (NBW) mit angebundener Systemarchitektur, das in zentraler Weise für folgende Anwendungsbereiche eingesetzt wird: das aufsichtsrechtliche Meldewesen gemäß KWG und CRR, die Bilanzierung und das interne sowie externe Controlling, die Bereitstellung von Berichten und Management-Informationen für das Niedersächsische Wirtschaftsministerium, die Versorgung angebundener Fachverfahren, u. a. für die Fördermittelvergabe und Mittelverwendungskontrolle, das landesbezogene und EU-bezogene Reporting im Kontext der operationellen Umsetzung von Förderprogrammen. Die maßgeblichen Softwarekomponenten bestehen aus den Modulen "M.Strategie", "Report Server", "R/3 TDE" sowie einem eigens entwickelten Modul zur Umsetzung der Mitteilungsverordnung ("KMV-Tool"). Die Leistungen umfassen im Wesentlichen: Pflege und Weiterentwicklung des Data-Warehouse-Systems (NBW), Wartung und Anpassung der Module M.Strategie, Report Server und R/3 TDE, technische Betriebsunterstützung, Überwachung und qualifizierte Fehleranalyse, Aktualisierung und Weiterentwicklung des KMV-Tools zur Abbildung rechtlicher Vorgaben (§ 8 Mitteilungsverordnung i.V.m. § 87b AO), Unterstützung bei regulatorischen und fördertechnischen Sonderauswertungen, Sicherstellung des reibungslosen und ausfallsicheren Betriebs (inkl. Vorhaltung von Personal für kritische Betriebszeiten), Einbindung in bestehende Systemarchitekturen und fachverfahrensbezogene Datenflüsse (z. B. SPOT als "Single Point of Truth"), Anpassung an laufende gesetzliche und technische Änderungen. Die Leistung umfasst sowohl die Betriebsunterstützung im engeren Sinne als auch projektbezogene Weiterentwicklungen (z. B. bei Meldewesen, Berichtspflichten, regulatorischen Anforderungen), inkl. technischer Konzepterstellung und Umsetzung.
Kennung des Verfahrens: 5aa96cec-e3b0-4566-86d3-9ba36f51e085
Interne Kennung: RE 2025.31
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Günther-Wagner-Allee 12-16
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6453UF
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Betriebsunterstützung und Softwarepflege NBank Warehouse
Beschreibung: Die NBank beabsichtigt, die Firma InfoFabrik GmbH mit der Fortführung der Betriebsunterstützung und Weiterentwicklung ihres Data-Warehouse-Systems (NBW) im Wege einer Direktvergabe zu beauftragen. Hintergrund ist die bestehende technische, wirtschaftliche und rechtliche Ausschließlichkeit des Unternehmens als Hersteller der eingesetzten Individualsoftwarelösungen. Die Softwarekomponenten M.Strategie, Report Server, R/3 TDE und KMV-Tool wurden in den Jahren seit 2012 sukzessive im Auftrag der NBank durch die InfoFabrik GmbH entwickelt und seitdem fortlaufend betreut. Mit Vertrag vom 09.08.2018, zuletzt angepasst im Juni 2023, wurden sämtliche Rechte an den Softwareprodukten abschließend geregelt. Die NBank besitzt lediglich einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte an der Software in ausführbarer Form (Objektcode); der Quellcode verbleibt vollständig bei der InfoFabrik GmbH. Eine Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Aktualität der zentralen Berichtssysteme der Bank. Hierzu zählt insbesondere die technische Betriebsführung, Wartung, Fehlerbehebung, regulatorisch bedingte Erweiterung sowie die inhaltliche und technische Weiterentwicklung der Systeme, um neue aufsichts- und förderrechtliche Anforderungen umzusetzen. Hervorzuheben ist die geplante Weiterentwicklung des KMV-Tools zur Umsetzung der Mitteilungsverordnung, welches als eigenständige Individualsoftware innerhalb der Report-Architektur dient.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Günther-Wagner-Allee 12-16
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NBank
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: NBank
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV erfasst Fälle, in denen aus rechtlichen Gründen nur ein bestimmtes Unternehmen den Zuschlag erhalten kann. Solche rechtlichen Gründe können insbesondere Ausschließlichkeitsrechte wie Patent- und Urheberrechte, eingetragene Warenzeichen, Vertriebslizenzen sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte sein, die dazu führen, dass nur der jeweilige Rechteinhaber zur Erbringung der Leistung befugt und in der Lage ist (Völlink in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 14 VgV Rn. 58 a). 2. Vertragliche Grundlage bzgl. Lizenzrechte Die Nutzungsrechte der NBank an der Software sind im aktuellen Vertragswerk (insbesondere 2018 und 2023) abschließend geregelt. Die InfoFabrik GmbH überträgt der NBank ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur dauerhaften Nutzung ausschließlich für interne Zwecke. Insbesondere ausgeschlossen sind jegliche Vervielfältigungen, Modifikationen oder Bearbeitungen der Software. Der Quellcode verbleibt vollständig bei der InfoFabrik GmbH, eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Alle relevanten Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte liegen uneingeschränkt bei der InfoFabrik GmbH. 3. Individualisierung der Softwarelösung Die eingesetzten Softwarekomponenten sind explizit und umfassend auf die spezifischen Bedürfnisse der NBank zugeschnitten: - Data Warehouse (NBW): Hoch individualisierte Datenmodelle und komplexe Schnittstellen für das regulatorische Meldewesen und das interne/externe Controlling. - M.Strategie/Report Server: Spezifische Tools zur Berichterstellung, die detailliert auf die Reporting- und Steuerungserfordernisse der NBank abgestimmt wurden. - R/3 TDE: Individuelle Entwicklung zur Abdeckung bankspezifischer Prozesse. - KMV-Tool: Kundeneigene Software zur digitalen Meldung nach der Mitteilungsverordnung, laufend angepasst an aktuelle gesetzliche und technische Anforderungen. Diese maßgeschneiderten Lösungen bilden kritische Teile der IT-Systemarchitektur und können nicht durch marktübliche Standardsoftware ersetzt werden, ohne umfangreiche Anpassungen und Neukonzeptionierungen vornehmen zu müssen. 4. Standardsoftware versus Individualsoftware Standardsoftwareprodukte zeichnen sich dadurch aus, dass sie breite Anwendungsfälle abdecken und standardisierte Prozesse unterstützen. Diese Lösungen sind in ihrer Anpassbarkeit begrenzt, insbesondere in Bezug auf spezifische regulatorische und fachliche Anforderungen. Im Gegensatz dazu sind die Softwareprodukte der InfoFabrik GmbH eigens auf die regulatorischen Anforderungen und komplexen Geschäftsprozesse der NBank abgestimmt. Standardlösungen wie ERP-Systeme (z.B. SAP, Oracle BI) würden umfangreiche Anpassungen und Neukonzeptionierungen erfordern, um die gleiche Funktionalität und regulatorische Compliance zu gewährleisten, wie sie derzeit durch die Individualsoftware der InfoFabrik sichergestellt wird. 5. Technische Gründe für eine Direktvergabe Die technische Integration der Softwarelösungen in die IT-Landschaft der NBank ist äußerst tiefgreifend. Folgende Aspekte sprechen maßgeblich für die Beibehaltung des aktuellen Anbieters: - Integrationstiefe: Umfassende Integration der Softwareprodukte in die bestehende Systemarchitektur der NBank. - Proprietäre Schnittstellen: Individuell entwickelte Schnittstellen, die eine Umstellung auf alternative Produkte technisch und wirtschaftlich äußerst aufwendig machen. - Datenmigration: Die umfangreichen vorhandenen Datenbestände könnten nur mit erheblichem technischen Risiko und Ressourcenaufwand migriert werden. - Betriebsunterbrechungsrisiko: Bei einem Anbieterwechsel wäre mit erheblichen Störungen im operativen Betrieb und insbesondere in regulatorischen Meldeprozessen zu rechnen. 6. Rechtliche Gründe aufgrund bestehender Schutzrechte Die exklusiven urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte der InfoFabrik GmbH an den eingesetzten Softwarelösungen begründen, dass alternative Anbieter nicht berechtigt wären, die Software zu warten, weiterzuentwickeln oder zu betreiben. Die rechtliche Konstellation macht eine Beauftragung eines anderen Anbieters faktisch unmöglich. 7. Wirtschaftliche und strategische Bewertung Die wirtschaftliche Betrachtung der Alternativen zeigt, dass eine Migration zu einer neuen Softwarelösung äußerst kostenintensiv (mindestens 15 Mio. EUR) und zeitaufwendig (mindestens drei Jahre) wäre. Diese Kosten und der hohe Aufwand stehen in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zur Fortführung der bestehenden Lösung. Hinzu kommen erhebliche Risiken durch mögliche Störungen in der Systemverfügbarkeit, regulatorischen Meldepflichten und Geschäftsprozesssicherheit. 8. Gesamtbegründung der Direktvergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), c) und Nr. 5 VgV Zusammenfassend ergibt sich die umfassende Rechtfertigung für die Direktvergabe aus folgenden kumulativen Gründen: - Ausschließlichkeitsrechte (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV): Urheberrechtliche und gewerbliche Schutzrechte der InfoFabrik GmbH schließen andere Anbieter aus. - Technische Alternativlosigkeit (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV): Die tiefe Integration, proprietäre Schnittstellen und maßgeschneiderte Individualsoftware machen eine technisch gleichwertige Alternativlösung unrealistisch. - Wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeit (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV): Die Kosten und Risiken einer alternativen Lösung wären wirtschaftlich und strategisch unverhältnismäßig. Aus den soeben angestellten Erwägungen folgt, , dass aufgrund der Ausschließlichkeitsrechte der derzeitige Auftragnehmer InfoFabrik GmbH auch aus technischen Gründen als einziges Unternehmen in der Lage ist, die benötigten Leistungen zu erbringen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: InfoFabrik
Angebot:
Kennung des Angebots: RE 2025.31
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: RE 2025.05
Titel: Betriebsunterstützung und Softwarepflege NBank Warehouse
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NBank
Registrierungsnummer: 201010
Postanschrift: Günther-Wagner-Allee 12-16
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 511-300310
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: NBank
Registrierungsnummer: 201010
Postanschrift: Günther-Wagner-Allee 12-16
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 511-300310
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: 04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 41311-53306
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: InfoFabrik
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 29555
Postanschrift: Klingholzstraße 7
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 611 5806624
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3b9a4bdc-7945-434d-a75c-148fb2bcd104 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/07/2025 17:27:49 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 435750-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 126/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/07/2025