5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Jever
Postleitzahl: 26441
Land, Gliederung (NUTS): Friesland (DE) (DE94A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 06/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 VgV abzugeben: #a) Erklärung über den Gesamtumsatz und Umsatz des Unternehmens, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre); Hinweis: Bei Bieter/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bieter/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bieter/Arbeitsgemeinschaft ins gesamt darzustellen. #b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; #c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen und, falls vorhanden durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung durch Präqualifikation für den Liefer- und Dienstleistungsbereich die den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung. #d) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung vorzulegen: #a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters über die Umsätze oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen; #b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; Es wird im Bieterinteresse empfohlen, die entsprechenden Unterlagen frühzeitig in aktueller Form vorzuhalten. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die beigefügte Eigenerklärung sowie, falls vorhanden, die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt das bietende Unternehmen im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich die Auftraggeberin vor, zu verlangen, dass das bietende Unternehmen und diese Unternehmen (Eignungsleihende) gemeinsam für die Auftragsausführung haften (47 Abs. 3 VgV).
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise nach § 44 VgV abzugeben: #a) Nachweis über die Eintragung in das Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister des Sitzes oder Wohnortes (juristische Personen) bzw. über die Eintragung in einer Ingenieur-/Architektenkammer (natürliche Personen). Mit dem Angebot sind die Nachweise durch die beiliegende Eigenerklärung zu erklären und, falls vorhanden, durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Präqualifikation für Liefer- und Dienstleistungen zu bestätigen oder die entsprechende Bescheinigung als Auszug beizufügen (nicht älter als 12 Monate). Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die beigefügte Eigenerklärung sowie, falls vorhanden, die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Es wird im Bieterinteresse empfohlen, die entsprechenden Unterlagen frühzeitig in aktueller Form vorzuhalten.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers/jedes Mitglieds mit den folgenden Mindestdeckungssummen: - Personenschäden, Sachschäden: 3 Mio. EUR - Sonstige Schäden: 3 Mio. EUR. Mit dem Angebot ist das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung durch die beiliegende Eigenerklärung zu erklären und, falls vorhanden, durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Präqualifikation für Liefer- und Dienstleistungen zu bestätigen. Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung vorzulegen: Gültige Versicherungspolice der Haftpflichtversicherung. Sollte die Versicherungssumme bisher nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist es ausreichend, zusätzlich eine schriftliche Erklärung des Versicherers mit einzureichen, aus der hervorgeht, dass die Deckungssummen bei Zuschlagserteilung entsprechend erhöht werden.
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 46 Abs. 3 VgV beizufügen: #a) Angabe der techn. Fachkräfte oder Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Mindestanforderungen/Ausschlusskriterium: Vorzusehen ist mindestens eine Fachkraft, die die Berufsqualifikation „Architekt“, „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“ führen dürfen im jeweiligen Herkunftsstaat. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung "Architekt“, „Ingenieur“ oder „beratender Ingenieur“ nicht gesetzl. geregelt sein sollte, sind vgl. fachliche Qualifikationen nachzuweisen (Befähigungsnachweise mit Anerkennung nach RL 2013/55/EU–Berufsanerkennungsrichtlinie). #b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen durch Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und der Zahl der Führungskräfte #c) Bei Einbindung von Unterauftragnehmern ist die beigefügte Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. Mit dem Angebot sind die Nachweise durch die beiliegende Eigenerklärung zu erklären und, falls vorhanden, durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Präqualifikation für Liefer- und Dienstleistungen zu bestätigen. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die beigefügte Eigenerklärung sowie, falls vorhanden, die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: #a) Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses / Urkunde Es wird im Bieterinteresse empfohlen, die entsprechenden Unterlagen frühzeitig in aktueller Form vorzuhalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis Honorarangebot
Beschreibung: Die Bieter werden zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert. Die angebotene Gesamthonorarsumme inklusive Nebenkosten wird wie folgt in Punkten umgerechnet: Das Honorarangebot mit der niedrigsten Angebotssumme (Minimalwert) erhält 5 Punkte. Angebote höher als das Doppelte des niedrigsten Honorarangebots werden mit 0 Punkten bewertet. Die zwischen dem Minimalwert und dem doppelten des niedrigsten Honorarangebots werden interpoliert. Die Interpolation erfolgt nach folgender Rechenformel mit zwei Stellen nach dem Komma: Formel: Y=5 - ( 5 / (x3-x1) * (x2-x1) x1 = niedrigstes Honorarangebot x2 = angegebenes Honorarangebot x3 = doppelte des niedrigsten Honorarangebot y = erreichte Punktzahl Die Punkteverteilung erfolgt durch die Interpolation 5 - 0 Punkte 0 Punkte. Gewichtung: 30% von 30%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektorganisation und Präsenz
Beschreibung: 2.1.1 Wie wird das Projekt organisiert im Hinblick auf Kommunikation und Übermittlung von Unterlagen? Um die Unterlagen und Pläne immer auf dem aktuellsten Stand zu halten, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Ziel ist, dass alle Projektbeteiligten über jede Änderung informiert werden und für jeden der aktuelle Stand immer abrufbar ist. Punkteverteilung: 5 Punkte: Softwareprogramm/ digitaler Planraum in Verbindung mit automatischen Informationen über Änderungen im digitalen Planraum 4 Punkte: Softwareprogramm/ digitaler Planraum 3 Punkte: Nutzung von Mail und Cloud (Informationen über Aktualisierungen in der Cloud) 2 Punkte: nur Nutzung einer Cloud 1 Punkt: nur Nutzung von Mailverkehr 0 Punkte: keine Angabe Gewichtung: 2% von 10% 2. 1.2 Nach welchen Methoden erfolgt das Schnittstellenmanagement mit den fachlich Beteiligten? Durch die unterschiedlichen am Projekt beteiligten Planer ist es wichtig, dass die Schnittstellen im Vorfeld klar kommuniziert, definiert und festgehalten werden. Zusätzlich ist es ratsam diese auch in den Plänen und vor Ort zu prüfen um Probleme in der Bauausführung zu vermeiden. Zur Bewertung dieses Kriteriums ist ein Ablauforganigramm zu entwerfen, anhand derer die Methoden der Kommunikation mit dem Auftraggeber, den Mitarbeitern, anderen am Bau beteiligten Büros, Unternehmen und Nachbarn aufgezeigt werden. Dabei sind auch die Projektorganisationen, Übermittlung von Unterlagen und Prüfung von Plänen, das Schnittstellenmanagement zwischen den Kostengruppen 300, 400 und 500 und sämtliche Besprechungen inklusive Protokollerstellung zu berücksichtigen. Punkteverteilung: 5 Punkte: Übereinanderlegen der Pläne, gewerkeübergreifend, Festlegung der Schnittstellen sowie Kontrollen vor Ort, dadurch schneller handlungsfähig, sodass Probleme vermieden werden können 3 Punkte: Prüfung erfolgt gewerkeübergreifend auf anderem Wege mit anderen Planern 1 Punkt: nur Festlegung der Schnittstellen im Vorfeld 0 Punkte: keine Angabe Gewichtung: 4% von 10% 2.1.3 Wie wird die Präsenz während der Planung und Ausführung gewährleistet? Nicht nur die Planungs- und Baubesprechungen führen zu einemreibungslosen Bauablauf. Zusätzliche Begehungen sowie die regelmäßige Dokumentation des Bauablaufs begünstigen schnelles Eingreifen und Handlungsmöglichkeiten und somit einen erfolgreichen Bauablauf. Zur Bewertung dieses Kriteriums ist ein Konzept zu erstellen, anhand dessen deutlich wird, wie die Präsenz während der Planung und Ausführung gewährleistet wird, bspw. im Hinblick auf Konzeptionierung und Regelmäßigkeit der Baubesprechungen in Abhängigkeit zu den Leistungsphasen, zusätzliche Begehungen der Baustelle, Bautagebücher etc. Es soll nachvollziehbar dargelegt werden, mit welchen Maßnahmen / Methoden die Qualitätssicherung im Bereich der Planung gewährleistet werden soll. Insbesondere hat der Bieter darzulegen, wie er die Ortspräsenz wahrnehmen möchte und die Bauaufsicht abbilden möchte. Hierfür werden konkrete Vorschläge im Qualitätskonzept erwartet. Punkteverteilung: 5 Punkte: zu den wöchentlichen Baubesprechungen zusätzliche Begehungen und Führen von Bautagebüchern mit regelmäßiger Übermittlung an AG 4 Punkte: zu den wöchentlichen Baubesprechungen zusätzliche Begehungen 3 Punkte: regelmäßige Baubesprechungen jede Woche 2 Punkte: regelmäßige Baubesprechungen alle 2 Wochen 1 Punkt: regelmäßige Baubesprechungen 1x im Monat 0 Punkte: keine Angaben / keine regelmäßigen Baubesprechungen Gewichtung: 4% von 10%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam
Beschreibung: Das Kriterium "Projektteam" gliedert sich in vier Unterkriterien, die wie folgt lauten: 2.2.1 Personalstärke des Bieters für PLANER Mindestanforderung / Ausschlusskriterium Architekten oder Ingenieure, berechnet nach Angestelltenverhältnis (> 35h / Woche) Es muss mindestens 1 Planer in Vollzeit vorliegen. Der Berufsabschluss ist mittels einer Kopie der Urkunde nachzuweisen. Liegt dieser nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen. Punkteverteilung: 5 Punkte: ab drei Angestellte 3 Punkte: ab zwei Angestellte 1 Punkt: ab einer Angestellte Gewichtung: 5% von 20% 2.2.2 Personalstärke des Bieters für BAULEITER Mindestanforderung / Ausschlusskriterium Nur Architekten, Ingenieure und Techniker mit Abschlussprüfung, berechnet nach Angestelltenverhältnis (> 35h / Woche) Es muss mindestens 1 Bauleiter in Vollzeit vorliegen. Der Berufsabschluss ist mittels einer Kopie der Urkunde nachzuweisen. Liegt dieser nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen. Punkteverteilung: 5 Punkte: ab drei Angestellten 3 Punkte: ab zwei Angestellten 1 Punkt: ab einer Angestellten Gewichtung: 5% von 20% 2.2.3 Berufserfahrung in Planung des konkret für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen PLANERS Mindestanforderung / Ausschlusskriterium Erfahrungen bei der Planung von Bauten " Büro/Verwaltung/ Staat/Kommune" im Sinne der Anlage 10.2 zur HOAI 2021 (Doppelnennung mit Ziffer 2.4 möglich, sofern von der betreffenden Person auch nachweislich Bauleitung erbracht wird und darin Berufserfahrung besteht) Die Berufserfahrung des verantwortlichen Planers muss bei mindestens 3 Jahren liegen. Liegt diese nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen. Punkteverteilung: 5 Punkte: ab 7 Jahre 4 Punkte: ab 6 Jahre 3 Punkte: ab 5 Jahre 2 Punkte: ab 4 Jahre 1 Punkte: ab 3 Jahre Gewichtung: 5% von 20% 2.2.4 Berufserfahrung in Planung des konkret für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen BAULEITERS Mindestanforderung / Ausschlusskriterium Erfahrungen bei der Planung von Bauten " Büro/Verwaltung/ Staat/Kommune" im Sinne der Anlage 10.2 zur HOAI 2021 (Doppelnennung mit Ziffer 2.4 möglich, sofern von der betreffenden Person auch nachweislich Planung erbracht wird und darin Berufserfahrung besteht) Die Berufserfahrung des verantwortlichen Bauleiters muss bei mindestens 3 Jahren liegen. Liegt diese nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen. Punkteverteilung: 5 Punkte: ab 7 Jahre 4 Punkte: ab 6 Jahre 3 Punkte: ab 5 Jahre 2 Punkte: ab 4 Jahre Punkte: ab 3 Jahre Gewichtung: 5% von 20%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Referenzen
Beschreibung: 2.3.1 Referenzen für die SANIERUNG EINES VERWALTUNGSGEBÄUDES ODER VERGLEICHBARER PROJEKTE Mindestanforderungen - Beginn der Lph 2 nicht vor dem01.01.2016 - Leistungsbild Gebäude und Innenräume im Sinne des § 34 HOA - Gebäude aus den Bereichen " Büro/Verwaltung/ Staat/Kommune" im Sinne der Objektliste Gebäude, Anlage 10.2 zur HOAI 2021 Bei den sehr gut und gut vergleichbaren Projekten handelt es sich um Projekte, die unter Berücksichtigung der Richtlinie für Verwaltungsbauten/Bürogebäude errichtet/saniert wurden. - Mindestens Honorarzone III - Mindestens bei einem Projekt müssen die Leistungsphasen 1-8 im Referenzzeitraumerbracht worden sein. - Die Leistungen müssen vollständig vom Bieter in der für das jetzige Projekt vorgesehenen Aufgaben- /Leistungsphasenverteilung erbracht worden sein. Ein Bieter kann (auch früher bei anderem Arbeitgeber erbrachte) Leistungen eines einzelnen in seinem Büro arbeitenden Projektleiters als Referenzen benennen, (nur!) wenn sichergestellt ist, dass dieser für das vorliegende Projekt dem Bieter zur Verfügung steht und dieser der verantwortliche Projektleiter wird. Punkteverteilung: 5 Punkte: Referenzprofil sehr gut vergleichbar 4 Punkte: Referenzprofil gut vergleichbar 3 Punkte: Referenzprofil befriedigend vergleichbar 2 Punkte: Referenzprofil ausreichend vergleichbar 1 Punkt: Referenzprofil mangelhaft vergleichbar 0 Punkte: keine Angaben Gewichtung: 30% von 30%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Methoden zur Kosten- und Terminverfolgung
Beschreibung: Das Kriterium "Methoden zur Kosten- und Terminverfolgung "gliedert sich in zwei Unterkriterien, die wie folgt lauten: 2.4.1 Terminsicherungskonzept Zur Bewertung des Kriteriums ist für das konkrete Projekt ein Zeitablaufplan in Form eines Konzeptes für die Durchführung der Planung und der Gesamtmaßnahmen vorzulegen, welcher die gestellten zeitlichen Anforderungen berücksichtigt. Neben einer Bewertung der im Vertrag vorgegebenen Termingestaltung des Projektes soll im Hinblick auf Terminplanung, -kontrolle und -steuerung aufgezeigt werden, mit welchen Mitteln und Methoden auf eine termingerechte Abwicklung des Bauvorhabens hingewirkt wird. Vorschläge zur nachweislichen Unterschreitung der vorgegebenen Terminvorgaben werden ebenfalls erwartet. Punkteverteilung: 5 Punkte: Konzept sehr gut nachvollziehbar 4 Punkte: Konzept gut nachvollziehbar 3 Punkte: Konzept befriedigend nachvollziehbar 2 Punkte: Konzept ausreichend nachvollziehbar 1 Punkt: Konzept mangelhaft nachvollziehbar 0 Punkte: keine Angaben Gewichtung: 5% von 10% 2.4.2 Kostensicherungskonzept Zur Bewertung des Kriteriums soll nachvollziehbar dargelegt werden, mit welchen Mitteln und Methoden bereits in der Planung wirtschaftliche Ansätze verfolgt werden, wie auf die Einhaltung eines Kostenrahmens hingewirkt wird und welche Strategie zur Einhaltung der Kostenobergrenzen vorgenommen wird. Für die Gesamtmaßnahme stehen dem Landkreis finanzielle Mittel i.H.v. 1,75 Mio. € zur Verfügung. Dies ist bei der Konzeptionierung zu berücksichtigen. Punkteverteilung: 5 Punkte: Konzept sehr gut nachvollziehbar 4 Punkte: Konzept gut nachvollziehbar 3 Punkte: Konzept befriedigend nachvollziehbar 2 Punkte: Konzept ausreichend nachvollziehbar 1 Punkt: Konzept mangelhaft nachvollziehbar 0 Punkte: keine Angaben Gewichtung: 5% von 10%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/08/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: #1) Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV. Das Nachforderungs-/Aufklärungsverfahren vor Auftragserteilung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten. #2) Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Die anzuwendenden Vorschriften dieses Gesetzes in der jeweils aktuellsten Fassung werden Vertragsbestandteil. Zur Bestätigung hat der Auftragnehmer sich nach § 4 Abs. 1 NTVergG gem. beiliegender Eigenerklärung zu erklären. Das Formblatt ist ebenso bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Sollte der Bieter Unterauftragnehmer einsetzen, ist von diesen das Formblatt ebenfalls vor Auftragserteilung mit einzureichen. #3) Erklärung zum Verpflichtungsgesetz auf gewissenhafte Erfüllung der Obliegenheiten und auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/08/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein 2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr