1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Inselgemeinde Langeoog
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Investor und Betreiber für einen Beherbergungsbetrieb / ein Hotel mit Veranstaltungsangebot auf der Insel Langeoog
Beschreibung: Investor und Betreiber für einen Beherbergungsbetrieb / ein Hotel mit Veranstaltungsangebot auf der Insel Langeoog
Kennung des Verfahrens: 6ec1ed9d-662f-472c-aaa0-026e3425959e
Interne Kennung: 2025-05-15
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45212300 Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude, 45212413 Bau von Unterkünften für Kurzaufenthalte, 45211350 Bau von Mehrzweckgebäuden, 45212100 Freizeiteinrichtungen, 45262700 Umbau von Gebäuden, 45220000 Ingenieur- und Hochbauarbeiten, 45111291 Erschließungsarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hauptstraße 28
Stadt: Inselgemeinde Langeoog
Postleitzahl: 26465
Land, Gliederung (NUTS): Wittmund (DE94H)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y225SME 1. Die Inselgemeinde führt das Vergabeverfahren nach Maßgabe des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) - Abschnitt 2 (Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU) - sowie des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG), jeweils in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Fassung, durch. Die Inselgemeinde geht - zumindest vorsorglich - von einem öffentlichen Bauauftrag im Sinne des § 103 Abs. 3 Satz 2 GWB aus. Die Bauleistung wird auf der Grundlage funktionaler Vorgaben der Inselgemeinde erbracht, die sich an den Errichtungskosten beteiligt, sich die wirtschaftliche Nutzung des Bauwerks vorbehält und maßgeblichen Einfluss auf Planung und Ausführung geltend macht. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen innerhalb der Vergabeunterlagen zum anwendbaren Verfahrensrecht sind allein die gesetzlichen Vorschriften maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Lichte der einschlägigen gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise sowie ergänzende, das Verfahren strukturierende Vorgaben, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnisnahme der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 2. Das Vergabeverfahren ist als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen unterteilt: Das Vergabeverfahren ist als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zweistufig ausgestaltet. 1. Stufe: Teilnahmewettbewerb In der ersten Verfahrensstufe werden interessierte Unternehmen aufgefordert, einen Teilnahmeantrag unter Beifügung der geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Ziel dieser Stufe ist die Auswahl der leistungsfähigsten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots eingeladen werden. Im Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich unternehmensbezogene Eignungsvoraussetzungen nachzuweisen. Hierzu zählen die rechtliche Zulässigkeit der Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (anhand von Umsatzangaben), die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (belegt durch mindestens ein geeignetes Referenzprojekt) sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Die Anforderungen sind wettbewerbsoffen gefasst, um einen möglichst breiten Bewerberkreis zur Teilnahme zu befähigen. Eine inhaltliche Angebotskonzeption wird in dieser Verfahrensstufe nicht verlangt. Im Einzelnen wird hierzu auf in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Eignungskriterien verwiesen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt unter den im Teilnahmewettbewerb als geeignet bewerteten Unternehmen auf Grundlage der eingereichten Referenzen gemäß den in den Bewerbungsbedingungen definierten Auswahlkriterien. Die Auswahlentscheidung dient der Ermittlung der leistungsstärksten Bewerber für die zweite Verfahrensstufe. Sie erfolgt unabhängig von etwaigen - späteren - Angebotsinhalten. Ausgewählt werden mindestens drei und höchstens fünf geeignete Bewerber, sofern eine ausreichende Zahl qualifizierter Teilnahmeanträge vorliegt. Im Einzelnen wird hierzu auf in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Auswahlkriterien verwiesen. 2. Stufe: Verhandlungsverfahren In der zweiten Verfahrensstufe werden die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Die zweite Stufe gliedert sich in folgende Abschnitte: Die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter haben innerhalb der gesetzten Frist ein vollständiges Erstangebot vorzulegen. Dieses muss neben einem Preisangebot insbesondere aussagekräftige konzeptionelle Angaben zur architektonischen Gestaltung, zum Betriebskonzept, zur Realisierungsstrategie sowie zur Finanzierung des Vorhabens enthalten. Im Einzelnen wird hierzu auf die nachfolgend in Ziffer 25 angegebenen Zuschlagskriterien verwiesen. Innerhalb der Frist zur Abgabe der Erstangebote findet für jeden Bieter ein gesonderter Ortstermin auf Langeoog statt. Der Termin dient der vertieften Erläuterung der örtlichen Gegebenheiten und soll den Bietern ermöglichen, ihre konzeptionellen Überlegungen fundiert auf die spezifischen Rahmenbedingungen vor Ort abzustimmen. Die Koordination der Termine erfolgt durch die Inselgemeinde. Nach Auswertung der Erstangebote führt die Inselgemeinde mit den Bietern strukturierte Verhandlungen durch, um die Angebote inhaltlich zu präzisieren und zu optimieren. Die in den Vergabeunterlagen definierten Mindestanforderungen sowie die Zuschlagskriterien bleiben dabei unverändert. Die Verhandlungen können in mehreren Phasen durchgeführt werden, wobei die Zahl der Bieter schrittweise reduziert werden kann. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen Bieter zur Abgabe ihrer endgültigen, verbindlichen Angebote aufgefordert. Über diese finalen Angebote wird nicht mehr verhandelt. Die finalen Angebote werden anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien bewertet. Grundlage für die Zuschlagserteilung ist das wirtschaftlichste Angebot im Sinne von § 127 GWB. Bieter, die ein vollständiges, fristgerechtes und den formalen sowie inhaltlichen Anforderungen entsprechendes Erstangebot einreichen, im weiteren Verlauf des Verfahrens jedoch keinen Zuschlag erhalten, können unter den in den Bewerbungsbedingungen näher geregelten Voraussetzungen eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 5.000 Euro brutto geltend machen. 3. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung unter Verwendung des Vordrucks 04: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen. Bei Bewerber- oder Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied gesondert abzugeben. Benannte Unterauftragnehmer und andere Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber beruft, haben jeweils eine eigene Erklärung auf dem Vordruck 04 abzugeben. b) Zum Nachweis der Einhaltung der Verpflichtungen gemäß § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung unter Verwendung des Vordrucks 04a: Eigenerklärung Mindestentgelte abzugeben. Bei Bewerber- oder Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied gesondert vorzulegen. Benannte Unterauftragnehmer und andere Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber beruft, haben ebenfalls jeweils eine Eigenerklärung gemäß Vordruck 04a einzureichen. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach Artikel 5k Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 vorliegen, hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung unter Verwendung des Vordrucks 04b: Eigenerklärung Russland-Sanktionen abzugeben. Bei Bewerber- oder Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied gesondert vorzulegen. Benannte Unterauftragnehmer sowie andere Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber beruft, haben ebenfalls jeweils eine Eigenerklärung gemäß Vordruck 04b einzureichen. 4. Es werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Die von der Inselgemeinde vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten: Referenzen. Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenzleistung, die die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, wird anhand der in Vordruck 03a: Referenzbeschreibung erläuterten Angaben einzeln im Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftrag bewertet. Maßgeblich ist, in welchem Umfang die jeweilige Referenzleistung Rückschlüsse auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Hinblick auf das zu vergebende Gesamtvorhaben zulässt. Die Bewertung erfolgt jeweils für jedes Unterkriterium getrennt. Soweit ein Bewerber mehr Referenzprojekte bewerten lassen möchte, als im Vordruck 03a vorgesehen ist, kann der Vordruck vervielfältigt und mit fortlaufender Nummerierung ergänzt werden. Die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte wird anhand der folgenden Unterkriterien beurteilt (jeweils mit Gewichtung): (1.) Größe und Leistungsumfang des Referenzprojekts (Gewichtung: 35 %): Bewertet wird, in welchem Umfang das Referenzprojekt im Hinblick auf Kapazität (z. B. Gästebetten), Bauvolumen und Komplexität der Aufgabenstellung mit dem ausgeschriebenen Vorhaben vergleichbar ist oder dieses übertrifft. (2.) Rolle und Verantwortlichkeit des Bewerbers (Gewichtung: 35 %): Bewertet wird die Art und das Maß der Verantwortlichkeit, die der Bewerber im Rahmen des Referenzprojekts getragen hat. Höher bewertet werden Referenzprojekte, bei denen der Bewerber in eigenständiger Rolle Leistungen erbracht hat, die mit der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Planung, Bau, Betrieb oder Finanzierung vergleichbar sind. (3.) Standortbezogene Anforderungen (Gewichtung: 30 %): Bewertet wird, ob und inwieweit die Referenzleistung unter besonderen örtlichen Bedingungen realisiert wurde, wie sie mit den Gegebenheiten auf einer Nordseeinsel vergleichbar sind (z. B. eingeschränkte Bau- und Lieferlogistik, anspruchsvolle städtebauliche Einbindung, Anforderungen aus Natur- und Umweltschutz, touristische Infrastruktur). 5. Nur die Unternehmen, die im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb von der Inselgemeinde zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (im Weiteren: Bieter), dürfen ein Erstangebot einreichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schweres berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Investor und Betreiber für einen Beherbergungsbetrieb / ein Hotel mit Veranstaltungsangebot auf der Insel Langeoog
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Errichtung und der Betrieb eines Gebäudekomplexes mit Beherbergungs- und Veranstaltungsfunktion auf einem gemeindeeigenen Grundstück einschließlich der Umsetzung eines städtebaulichen Konzepts im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Der Auftrag wird im Wege eines Generalübernehmermodells vergeben. Die Inselgemeinde beabsichtigt mit diesem Projekt insbesondere die Förderung des Tourismus sowie die langfristige Sicherung eines Veranstaltungsorts für kulturelle und öffentliche Zwecke auf Langeoog. Zu diesem Zweck soll durch die Inselgemeinde mit dem ausgewählten Bieter oder dessen Projektpartner entweder ein Grundstückskaufvertrag über die Flurstücke 4/184 der Flur 1 und 1/4 der Flur 5 der Gemarkung Langeoog oder alternativ ein Erbbaurechtsvertrag über dieselben Flächen mit einer Laufzeit von 50 Jahren abgeschlossen werden. In beiden Varianten ist der Erwerb bzw. die Bestellung des Erbbaurechts mit einer verbindlichen Investitionsverpflichtung zur Planung, Errichtung und zum dauerhaften Betrieb des vorgenannten Gebäudekomplexes verbunden. Das rund 8.697 Quadratmeter große Areal ist mit einem städtebaulich, architektonisch und funktional integrierten Bauensemble zu entwickeln, das insbesondere folgende Nutzungen umfasst: Beherbergung (z. B. Hotel oder Ferienwohnungen), ein Veranstaltungsbereich für 400 bis 500 Personen mit Bühne, Tontechnik und Nebenräumen, gastronomische Einrichtungen sowie optional kleinteiliger Einzelhandel. Die Planung und bauliche Umsetzung des Vorhabens erfolgen auf Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, dessen Aufstellung die Inselgemeinde betreiben wird, sobald die Vorhabenplanungen hinreichend konkretisiert sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die dafür erforderlichen Vorbereitungen in eigener Verantwortung zu erbringen. Die Einzelheiten werden in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB geregelt, der insbesondere die Kostenübernahme, die Einbindung in das Planverfahren sowie die Sicherung öffentlich-rechtlicher oder grundbuchlicher Nutzungsrechte umfasst. Ein räumlich zu bezeichnender Teilbereich des Flurstücks 4/184 ist von der Veräußerung bzw. der Erbbaurechtsbestellung ausgenommen und verbleibt als Veranstaltungsbereich im Eigentum der Inselgemeinde. Auf dieser Fläche ist durch den Auftragnehmer ein eigenständig nutzbarer Veranstaltungsbereich zu schaffen. Dieser ist baulich und betrieblich so auszugestalten, dass eine eigenständige Erschließung, technische Unabhängigkeit und selbstständige Nutzung gewährleistet sind. Der Betrieb des Veranstaltungsbereichs obliegt dem Auftragnehmer auf Grundlage eines gesondert abzuschließenden Mietvertrags. Dem Auftragnehmer steht es frei, den Veranstaltungsbereich entweder durch umfassende bauliche Sanierung des bestehenden "Haus der Insel" oder durch einen vollständigen Neubau zu realisieren. Die architektonische und funktionale Einbindung in das Gesamtvorhaben liegt im planerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers, sofern die genannten Anforderungen an Eigenständigkeit und Nutzbarkeit gewahrt bleiben. Die Inselgemeinde beteiligt sich an den Herstellungskosten des Veranstaltungsbereichs im Wege einer investiven Kostenbeteiligung. Zuschlagsvoraussetzung ist die verbindliche Erklärung des Bieters, im Fall des Zuschlags zum Abschluss folgender, aufeinander abgestimmter Verträge bereit zu sein: 1. Grundstückskaufvertrag oder Erbbaurechtsvertrag mit verbindlicher Investitionsverpflichtung, Fristenregelungen und einer Nutzungsbindung über 50 Jahre (Vertragsentwurf wird Bestandteil der Vergabeunterlagen und ist Verhandlungsgegenstand; der Vertrag wird unmittelbar nach Zuschlagserteilung notariell beurkundet); 2. Mietvertrag über den auf dem gemeindeeigenen Grundstück zu errichtenden Veranstaltungsbereich, einschließlich einer Bauverpflichtung des Auftragnehmers, Regelungen zur investiven Kostenbeteiligung der Inselgemeinde sowie zur Nutzung und zum Betrieb durch den Auftragnehmer (Vertragsentwurf wird als Teil des Grundstückskaufvertrages bzw. Erbbaurechtsvertrages Bestandteil der Vergabeunterlagen und ist Verhandlungsgegenstand); 3. Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB, der nach Zuschlagserteilung auf Grundlage der vom Auftragnehmer zu erarbeitenden Planung in enger Abstimmung mit der Inselgemeinde (Vertragsentwurf wird als Teil des Grundstückskaufvertrages bzw. Erbbaurechtsvertrages Bestandteil der Vergabeunterlagen); Der Grundstückskauvertrag bzw. Erbbaurechtsvertrag Vertrag muss unmittelbar nach Zuschlagserteilung notariell beurkundet werden. Der städtebauliche Vertrag gemäß § 11 BauGB wird nach Zuschlagserteilung zunächst in Abstimmung mit dem Auftragnehmer auf Grundlage des von ihm zu entwickelnden Vorhaben- und Erschließungsplans erstellt, sobald die Planungen hinreichend konkretisiert sind. Alle Vertragsbeziehungen zwischen der Inselgemeinde Langeoog und den privaten Projektbeteiligten sind marktüblich auszugestalten. Dies gilt insbesondere für die entgeltliche Überlassung von Grundstücksflächen durch Kauf oder durch Bestellung eines Erbbaurechts. Ein Verkauf unterhalb des Verkehrswerts oder die Einräumung eines Erbbaurechts zu nicht marktüblichen Bedingungen ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist der jeweils bei Abgabe des letztverbindlichen Angebots geltende Bodenrichtwert, wie er vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landkreis Aurich festgestellt wurde. Für die Ableitung eines marktgerechten Erbbauzinses ist der maßgebliche Bodenrichtwert unter Anwendung eines sachgerechten Kapitalisierungszinssatzes anzusetzen.
Interne Kennung: 2025-05-15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45212300 Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude, 45212413 Bau von Unterkünften für Kurzaufenthalte, 45211350 Bau von Mehrzweckgebäuden, 45212100 Freizeiteinrichtungen, 45262700 Umbau von Gebäuden, 45220000 Ingenieur- und Hochbauarbeiten, 45111291 Erschließungsarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hauptstraße 28
Stadt: Inselgemeinde Langeoog
Postleitzahl: 26465
Land, Gliederung (NUTS): Wittmund (DE94H)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis der erlaubten Berufsausübung (bei erlaubnispflichtigen Berufen) a) Soweit die Berufsausübung für die ausgeschriebene Leistung nach den einschlägigen Vorschriften erlaubnispflichtig ist, ist die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nachzuweisen. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: (1.) Von in Deutschland ansässigen Unternehmen durch die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder - sofern einschlägig - in die Handwerksrolle am Sitz oder Wohnsitz des Unternehmens; (2.) Von in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR ansässigen Unternehmen durch eine entsprechende Eintragung in einem vergleichbaren Register des Niederlassungsstaates oder durch eine andere nach den dortigen Rechtsvorschriften zulässige Form des Nachweises gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU. b) Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis nur von denjenigen Mitgliedern zu erbringen, die die betreffenden erlaubnispflichtigen Leistungen innerhalb der Gemeinschaft ausführen sollen. c) Der Nachweis kann wahlweise wie folgt geführt werden: (1.) durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-VOB), (2.) durch gleichwertige Präqualifikationen oder Registrierungen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, (3.) durch Vorlage entsprechender Einzelnachweise oder (4.) durch Eigenerklärungen unter Verwendung des Vordrucks 03: Eigenerklärung zur Eignung. d) Eigenerklärungen gemäß Buchstabe b) Nr. 4 gelten als vorläufige Nachweise im Sinne des § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben auf Anforderung der Inselgemeinde durch geeignete Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu belegen (§ 6b Abs. 2 Satz 2 VOB/A EU). e) Die Inselgemeinde behält sich vor, die in Buchstabe b) genannten Nachweise gemäß § 6b Abs. 2 Satz 1 VOB/A EU auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Verfahren anzufordern.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: a) Bewerber müssen über eine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erwarten lässt. Maßgeblich ist insoweit der Umsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Leistungsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Der Umsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung mindestens 5.000.000 Euro netto betragen haben. Hinweise zur Berechnung: (1.) Maßgeblich sind nur Geschäftsjahre, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung vollständig abgeschlossen sind. Das laufende Geschäftsjahr bleibt unberücksichtigt. (2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob bereits ein testierter Jahresabschluss vorliegt. (3.) Bei Umsätzen aus gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen ist der jeweils anteilige Umsatz zu berücksichtigen. b) Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ein Mitglied der Gemeinschaft die geforderte wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweist. Der Nachweis ist in diesem Fall für das betreffende Mitglied einzureichen. Sofern mehrere Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit beitragen, sind die jeweiligen Umsatzanteile im Rahmen einer Zusatzerklärung nachvollziehbar darzustellen. c) Der Nachweis kann wahlweise wie folgt geführt werden: (1.) durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-VOB), (2.) durch gleichwertige Präqualifikationen oder Registrierungen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, (3.) durch Vorlage entsprechender Einzelnachweise oder (4.) durch Eigenerklärungen unter Verwendung des Vordrucks 03: Eigenerklärung zur Eignung. d) Eigenerklärungen gemäß Buchstabe b) Nr. 4 gelten als vorläufige Nachweise im Sinne des § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben auf Anforderung der Inselgemeinde durch geeignete Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu belegen (§ 6b Abs. 2 Satz 2 VOB/A EU). e) Die Inselgemeinde behält sich vor, die in Buchstabe b) genannten Nachweise gemäß § 6b Abs. 2 Satz 1 VOB/A EU auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Verfahren anzufordern.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: a) Bewerber müssen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Angaben über ausgeführte Leistungen in den letzten bis zu zehn abgeschlossenen Kalenderjahren machen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzleistungen). Mindestanforderung: Zur Nachweisung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mindestens eine Referenzleistung vorzulegen, die folgende Merkmale (kumulativ) erfüllt: (1.) Die Referenz betrifft einen Beherbergungsbetrieb mit einer Gesamtkapazität von mindestens 120 Gästebetten, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union realisiert wurde. (2.) Der Bewerber war hinsichtlich dieses Beherbergungsbetriebes im Rahmen eines eigenständigen Auftragsverhältnisses zum Referenzgeber oder einem weiteren Projektbeteiligten in mindestens einer - aber nicht zwingend allen - der folgenden Funktion tätig: (a.) Projektsteuerung: Der Bewerber hat die Gesamtkoordination und Überwachung des Projekts - einschließlich der Abstimmung zwischen Planung, Bauausführung und Betrieb - übernommen. (b.) Planung: Der Bewerber hat eine Schlüsselrolle in der Planung wesentlicher Projektbestandteile (z. B. Gebäudeplanung oder technische Gesamtplanung) eingenommen, sodass sein Beitrag entscheidend zur Realisierung beigetragen hat. (c.) Bauausführung: Der Bewerber war als Hauptauftragnehmer, Generalunternehmer oder in vergleichbarer Funktion für die Umsetzung wesentlicher Bauleistungen verantwortlich. (d.) Betrieb: Der Bewerber hat den Betrieb des Beherbergungsbetriebs über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwei Jahren eigenverantwortlich durchgeführt. (e.) Mitfinanzierung: Der Bewerber hat in einem wirtschaftlichen Gesamtkonzept - etwa im Rahmen eines Public-Private-Partnerships (PPP) oder eines Investorenmodells - eine Rolle bei der Finanzierung und wirtschaftlichen Steuerung des Projekts gespielt. Hinweise zur Darstellung der Referenzleistung: (1.) Die Erfüllung der Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist anhand der Referenzangaben nachvollziehbar darzulegen. Pauschale Angaben (z. B. der Eintrag "ja" im Vordruck 03) genügen nicht. (2.) Referenzangaben, die im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen unvollständig sind oder keine hinreichenden zulassen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Eine Nachforderung solcher Angaben ist ausgeschlossen. (3.) Die genannte Zeitspanne von zehn Jahren bemisst sich ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. b) Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn die geforderte Referenz von einem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht wurde. Die Referenz wird dann der Bewerbergemeinschaft insgesamt zugerechnet. c) Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ein Mitglied der Gemeinschaft die geforderte wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweist. Der Nachweis ist in diesem Fall für das betreffende Mitglied einzureichen. Sofern mehrere Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit beitragen, sind die jeweiligen Umsatzanteile im Rahmen einer Zusatzerklärung nachvollziehbar darzustellen. d) Der Nachweis kann wahlweise wie folgt geführt werden: (1.) durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-VOB), (2.) durch gleichwertige Präqualifikationen oder Registrierungen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, (3.) durch Vorlage entsprechender Einzelnachweise oder (4.) durch Eigenerklärungen unter Verwendung des Vordrucks 03: Eigenerklärung zur Eignung. e) Eigenerklärungen gemäß Buchstabe b) Nr. 4 gelten als vorläufige Nachweise im Sinne des § 6b Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben auf Anforderung der Inselgemeinde durch geeignete Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu belegen (§ 6b Abs. 2 Satz 2 VOB/A EU). f) Die Inselgemeinde behält sich vor, die in Buchstabe b) genannten Nachweise gemäß § 6b Abs. 2 Satz 1 VOB/A EU auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Verfahren anzufordern.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: Das Zuschlagskriterium 1: Preis wird auf Grundlage der Gesamtvergütung der Inselgemeinde ermittelt. Für die erforderlichen Preisangaben ist die der Vordruck 10: Preisblatt zu verwenden. Es gelten die folgenden Unterkriterien (Angabe mit Gewichtung): (1.) Höchster Grundstückskaufpreis / Barwert 10 % (= 10 Punkte) (2.) Niedrigste Kostenbeteiligung Veranstaltungsbereich 10 % (= 10 Punkte) (3.) Höchster Mietzins Veranstaltungsbereich 05 % (= 05 Punkte)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beherbergungskonzept
Beschreibung: Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Beherbergungskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 10: Beherbergungskonzept zu verwenden. Im Einzelnen gilt: (1.) Unterkriterien mit Gewichtung (a.) Funktionale Eignung (Gewichtung: 8%): Bewertet wird, ob die Konzeption eine wirtschaftlich tragfähige Beherbergungsnutzung ermöglicht. Es genügt eine allgemein beschreibende Darstellung. (b.) Touristische Attraktivität (Gewichtung: 6 %): Bewertet wird, ob das Angebot geeignet ist, zur Profilierung Langeoogs als touristischer Standort beizutragen. (c.) Einbindung in das Ortsbild (Gewichtung: 6%): Bewertet wird, ob die vorgesehene äußere Erscheinung mit der insularen Umgebung im Einklang steht (ohne planerische Details im Sinne der HOAI). (2.) Keine vergütungspflichtigen Leistungen i. S. d. HOAI (a.) Es werden im Rahmen des Konzepts keine Leistungen verlangt, die nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder vergleichbaren Regelungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vergüten wären, insbesondere keine konkreten Planungs-, Entwurfs- oder Berechnungsleistungen. (b.) Die Erstellung von Konzepten ist auf eine allgemeine Beschreibung der Herangehensweise, Methoden und Lösungsansätze zu beschränken. (3.) Formelle Vorgaben, Ausschluss von Nachforderungen (a.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. (b.) Dies gilt auch für Skizzen, Tabellen und einkopierte Textteile. Skizzen sind grundsätzlich zulässig, müssen jedoch ebenfalls den genannten Formvorgaben entsprechen. (c.) Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (d.) Eine Veränderung der voreingestellten Formate, insbesondere der Abstände, Absätze und Schriftart, führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (4.) Bewertungsrelevanz (a.) Die Bewertung erfolgt allein anhand der Angaben im Vordruck. Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (b.) Der Konzeptvordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. (5.) Bewertungsmethode Die Angebotsqualität wird zu jedem Unterkriterium gesondert anhand der Angaben im Vordruck nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Inselgemeinde folgende Formel an: Maximal für das Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Veranstaltungskonzept
Beschreibung: Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Veranstaltungskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 11: Veranstaltungskonzept zu verwenden. Im Einzelnen gilt: (1.) Unterkriterien mit Gewichtung (a.) Nutzungskonzept (Gewichtung: 8 %): Bewertet wird, ob die vorgesehene Ausgestaltung des Veranstaltungsbereichs dauerhaft eine erfolgversprechende Nutzung als Veranstaltungsbereich ermöglicht. (b.) Eigenständigkeit (Gewichtung: 6%): Bewertet wird, inwieweit der Veranstaltungsbereich funktional eigenständig ausgestaltet ist. (c.) Integration (Gewichtung: 6%): Bewertet wird, inwieweit der Veranstaltungsbereich Erfolg versprechend in das Gesamtkonzept eingebunden wird (ohne technische Nachweise). (2.) Keine vergütungspflichtigen Leistungen i. S. d. HOAI (a.) Es werden im Rahmen des Konzepts keine Leistungen verlangt, die nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder vergleichbaren Regelungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vergüten wären, insbesondere keine konkreten Planungs-, Entwurfs- oder Berechnungsleistungen. (b.) Die Erstellung von Konzepten ist auf eine allgemeine Beschreibung der Herangehensweise, Methoden und Lösungsansätze zu beschränken. (3.) Formelle Vorgaben, Ausschluss von Nachforderungen (a.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. (b.) Dies gilt auch für Skizzen, Tabellen und einkopierte Textteile. Skizzen sind grundsätzlich zulässig, müssen jedoch ebenfalls den genannten Formvorgaben entsprechen. (c.) Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (d.) Eine Veränderung der voreingestellten Formate, insbesondere der Abstände, Absätze und Schriftart, führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (4.) Bewertungsrelevanz (a.) Die Bewertung erfolgt allein anhand der Angaben im Vordruck. Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (b.) Der Konzeptvordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. (5.) Bewertungsmethode Die Angebotsqualität wird zu jedem Unterkriterium gesondert anhand der Angaben im Vordruck nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Inselgemeinde folgende Formel an: Maximal für das Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Betriebskonzept
Beschreibung: Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 4: Betriebskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 12: Betriebskonzept zu verwenden. Im Einzelnen gilt: (1.) Unterkriterien mit Gewichtung (a.) Betreibermodell (Gewichtung: 8 %): Bewertet wird die grundsätzliche Konzeption der Betriebsverantwortung für Beherbergungs- und Veranstaltungsbereich (ohne Benennung konkreter Betreiberpersonen oder Vertragswerke). (b.) Sicherstellung einer zeitnahen Betriebsaufnahme (Gewichtung: 6 %): Bewertet wird, mit welchen organisatorischen Maßnahmen der Bieter eine vertragsgemäße Aufnahme des Betriebs nach Fertigstellung der Bauleistungen gewährleisten will (ohne Vorlage von Terminplänen oder Ablaufplänen im Sinne der HOAI). (c.) Kontinuität und Verfügbarkeit (Gewichtung: 6 %): Bewertet wird, wie der dauerhafte Betrieb sichergestellt werden soll (ohne technische oder rechtliche Nachweise). (2.) Keine vergütungspflichtigen Leistungen i. S. d. HOAI (a.) Es werden im Rahmen des Konzepts keine Leistungen verlangt, die nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder vergleichbaren Regelungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vergüten wären, insbesondere keine konkreten Planungs-, Entwurfs- oder Berechnungsleistungen. (b.) Die Erstellung von Konzepten ist auf eine allgemeine Beschreibung der Herangehensweise, Methoden und Lösungsansätze zu beschränken. (3.) Formelle Vorgaben, Ausschluss von Nachforderungen (a.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. (b.) Dies gilt auch für Skizzen, Tabellen und einkopierte Textteile. Skizzen sind grundsätzlich zulässig, müssen jedoch ebenfalls den genannten Formvorgaben entsprechen. (c.) Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (d.) Eine Veränderung der voreingestellten Formate, insbesondere der Abstände, Absätze und Schriftart, führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (4.) Bewertungsrelevanz (a.) Die Bewertung erfolgt allein anhand der Angaben im Vordruck. Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (b.) Der Konzeptvordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. (5.) Bewertungsmethode Die Angebotsqualität wird zu jedem Unterkriterium gesondert anhand der Angaben im Vordruck nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Inselgemeinde folgende Formel an: Maximal für das Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Finanzierungskonzept
Beschreibung: Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 5: Finanzierungskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 13: Finanzierungskonzept zu verwenden. Im Einzelnen gilt: (1.) Unterkriterien mit Gewichtung (a.) Finanzierungsstruktur (Gewichtung: 5%): Bewertet wird die Plausibilität der beabsichtigten Projektfinanzierung (ohne Vorlage konkreter Nachweise). (b.) Wirtschaftlichkeit des Vorhabens (Gewichtung: 5 %): Bewertet wird, ob sich aus dem Konzept ein wirtschaftlich tragfähiges Gesamtmodell ergibt (rein beschreibend). (c.) Wirtschaftliche Umsetzungssicherheit (Gewichtung: 5%): Bewertet wird die Schlüssigkeit der dargestellten Maßnahmen zur wirtschaftlichen Absicherung der Projektumsetzung bis zur Betriebsaufnahme. (2.) Keine vergütungspflichtigen Leistungen i. S. d. HOAI (a.) Es werden im Rahmen des Konzepts keine Leistungen verlangt, die nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder vergleichbaren Regelungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vergüten wären, insbesondere keine konkreten Planungs-, Entwurfs- oder Berechnungsleistungen. (b.) Die Erstellung von Konzepten ist auf eine allgemeine Beschreibung der Herangehensweise, Methoden und Lösungsansätze zu beschränken. (3.) Formelle Vorgaben, Ausschluss von Nachforderungen (a.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. (b.) Dies gilt auch für Skizzen, Tabellen und einkopierte Textteile. Skizzen sind grundsätzlich zulässig, müssen jedoch ebenfalls den genannten Formvorgaben entsprechen. (c.) Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (d.) Eine Veränderung der voreingestellten Formate, insbesondere der Abstände, Absätze und Schriftart, führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (4.) Bewertungsrelevanz (a.) Die Bewertung erfolgt allein anhand der Angaben im Vordruck. Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (b.) Der Konzeptvordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. (5.) Bewertungsmethode Die Angebotsqualität wird zu jedem Unterkriterium gesondert anhand der Angaben im Vordruck nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Inselgemeinde folgende Formel an: Maximal für das Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vertragsbedingungen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Inselgemeinde Langeoog
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Inselgemeinde Langeoog
Registrierungsnummer: DE 117930427
Postanschrift: Hauptstraße 28
Stadt: Langeoog
Postleitzahl: 26465
Land, Gliederung (NUTS): Wittmund (DE94H)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4972693-220
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE274720412
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44139
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 231 77666-123
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131-153306
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5a2b4ce8-c738-4dcb-b228-7931f22d3224 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/05/2025 18:13:12 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 324890-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 96/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/05/2025