Deutschland – Dienstleistungen im Elektrobereich – Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb Ladeinfrastruktur im Gebiet des Landkreises Harburg

238723-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Elektrobereich – Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb Ladeinfrastruktur im Gebiet des Landkreises Harburg
OJ S 72/2025 11/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb Ladeinfrastruktur im Gebiet des Landkreises Harburg
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss mehrerer Dienst-leistungskonzessionsverträge i. S. v. § 105 GWB oberhalb des aktuellen des EU-Schwellenwertes nach § 106 Abs. 2 Ziff. 4 GWB mit geeigneten Konzessionsnehmern über die Planung, die Errichtung und den Betrieb von öffentlichen Ladeeinrichtungen für E-PKW. Das Betriebsrisiko liegt folglich ausschließlich bei dem Konzessionsnehmer und der Landkreis Harburg garantiert weder eine Mindestabnahmemenge noch eine Refinanzierung der Investitionen des Konzessionsnehmers. Um diese Ausschreibung optimal vorzubereiten, hat der Landkreis Harburg Anfang dieses Jahres eine EU-weit veröffentlichte Markterkundung durchgeführt, deren Unterlagen auf der Vergabeplattform abgerufen werden können. Alle vom Konzessionsnehmer zu errichtenden und betreibenden Ladepunkte sollen sich in verschiedenen Mitglieds-, Einheits- oder Gesamtge-meinden des Landkreises Harburg befinden. Der künftige Konzessionsnehmer hat dabei sowohl AC als auch DC-Ladesäulen zu planen, errichten und zu betreiben. Neben öffentlichen Standorten ist die Ladeinfrastruktur in einem Los auch im sog. halböffentlichen Raum zu errichten. Dabei wird dann auch der Nutzerkreis an einigen Standorten geringer sein als an den öffentlichen Standorten. Die Errichtung der Ladeinfrastruktur hat schrittweise bis Ende 2030 durch die künftigen Konzes-sionsnehmer bei einer vorgesehenen Laufzeit der Konzession von zehn Jahren zuzüglich einer Verlängerungsoption von weiteren zehn Jahren zu erfolgen. Als Konzessionsgeber treten dabei sowohl der Landkreis Harburg als auch die nachfolgend aufgezählten Gemeinden/Samtgemeinden auf: - Samtgemeinde Elbmarsch - Samtgemeinde Hanstedt - Samtgemeinde Hollenstedt - Samtgemeinde Jesteburg - Gemeinde Neu Wulmstorf - Gemeinde Rosengarten - Samtgemeinde Salzhausen - Gemeinde Seevetal - Gemeinde Stelle. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, die Bereitstellung der Flächen in einem wettbewerblichen, diskriminierungsfreien Verfahren zur Auswahl mehrerer Konzessionäre umzusetzen, welche die Errichtung und den Betrieb einer öffentlich zugänglichen LIS im Kreisgebiet nach Maßgabe der Anforderungen an die geltenden gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf Gestaltung die technischen Eigenschaften der LIS und ihrer Standorte. Dabei ist die Konzession in Eigenverantwortung zu übernehmen. Die erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse der betroffenen Flächen werden den künftigen Konzessionsnehmern im Zuschlagsfall mittels Abschlusses von öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den zuständigen Kommunen eingeräumt. Die Einräumung der Nutzung der Standorte beinhaltet die Sondernutzungserlaubnis für die vertragsgegenständlichen öffentlichen Straßen- bzw. Wegeflächen gem. § 2 NStrG. Die Sondernutzungserlaubnis umfasst jeweils das Recht, die Wegefläche oberirdisch und unterirdisch für die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb einer öffentlich zugänglichen LIS zu nutzen. Die Sondernutzungserlaubnis ist zeitlich beschränkt auf die Dauer der tatsächlichen Inanspruchnahme der Flächen und endet jeweils spätestens mit Vertragsende. Regelungen im NStrG finden hinsichtlich des Kostenersatzes neben diesem Vertrag keine Anwendung.
Kennung des Verfahrens: c9027f55-ae77-4ea3-9710-f38dff5a8c54
Interne Kennung: 2025.0158
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31681500 Aufladegeräte
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Samtgemeinde Elbmarsch Samtgemeinde Hanstedt Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Jesteburg Gemeinde Neu Wulmstorf Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Salzhausen Gemeinde Seevetal Gemeinde Stelle
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYTMX4NYZB Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche). Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 05.05.2025 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen. Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter): https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Korruption: § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) ( § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislicher Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
Betrugsbekämpfung: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Es besteht Zahlungsunfähigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislicher Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Das Unternehmen ist aufgrund eines rechtskräfigen Urteils aus Gründen bestraft worden, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen oder hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Personen oder Unternehmen weisen einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 202 auf, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören zu den in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Während der Vertragslaufzeit werden als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislicher Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Die Verpflichtung zur Zahlung Beiträgen zur Sozialversicherung wurden nicht erfüllt (§ 123 Abs. 4 Nr. 1).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Das Unternehmen hat seine Tätigkeit eingestellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Entrichtung von Steuern: Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben wurden nicht erfüllt (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB).
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Elbmarsch, Stelle, Salzhausen
Beschreibung: Los 1 umfasst Standorte in den Gemeinden Elbmarsch, Stelle und Salzhausen. In diesem Los sind vergleichsweise weniger DC-Standorte als in den anderen Losen geplant. Der Fokus liegt auf der Grundversorgung der Region mit einer hohen Anzahl an AC-Ladepunkten und einer begrenzten Anzahl an DC-Ladepunkten. - Anzahl Standorte: 62 - Gesamtanzahl Ladepunkte: 140 - AC-Ladepunkte: 136 - DC-Ladepunkte: 4
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31681500 Aufladegeräte
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Samtgemeinde Elbmarsch Samtgemeinde Hanstedt Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Jesteburg Gemeinde Neu Wulmstorf Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Salzhausen Gemeinde Seevetal Gemeinde Stelle
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 120 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Konzessionsgeber steht eine Verlängerung des Vertrags um 10 Jahre zu. Die Option ist mindestens 12 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Text- oder Schriftform zu erklären. Der Vertrag endet mit Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die stillschweigende Fortsetzung des Vertrags ist ausgeschlossen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für den Teilnahmeantrag ist die Anlage 3 TNW zu verwenden. Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: Stufe 1 Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2 Anschließend wird im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen und die vergabegegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß erbringen können. Es erfolgt eine Punktevergabe nach den vom AG festgelegten Eignungskriterien unter Zuhilfenahme einer Bewer-tungsmatrix. Hinsichtlich des Aufrufs und der Festlegungen zum Teilnahmewettbewerb wird auf die Bekanntmachung verwiesen. Ergänzend gelten die Konkretisierungen im Teilnahmeantrag (Anlagen 3 TNW). Stufe 3 Schließlich werden nach Maßgabe der erforderlichen Anforderungen und den Vorgaben der Anlage 3 TNW die bestplatzierten Teilnehmer aufgefordert, ein Erstangebot abzugeben. Mit der Angebotsaufforderung werden insbesondere eine Leistungsbeschreibung und ein Vertragsentwurf beigefügt. Die innerhalb der gesetzten Angebotsfrist eingegangenen Angebote werden bewertet und mit den Zuschlagskriterien jeweils pro Los in eine Gesamtbewertung zusammengefasst. Die Vergabestelle wählt die drei bis fünf geeigneten Bewerber (ggf. pro Los), die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Weist ein Bewerber weniger als drei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein. Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung). Sollten zwei oder mehr Bewerber nach Auswertung der Teilnahmeanträge die gleiche Bewertungspunktzahl erreichen, so entscheidet der höhere Durchschnitts- Netto-Jahresumsatz gem. Ziff. 8.1 des Teilnahmeantrags über die Teilnahme in der Angebotsphase. Wertung der Angebote: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom Auftraggeber auch leistungsbezogene Kriterien bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus der höchsten, im Zuschlagskriterienkatalog (Anlagen 4.1.-4.3.) erreichten, Leistungspunktzahl eines Bieters, die zunächst pro Los ermittelt wird. Der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl für ein Los erhält den Zu-schlag unter Vorbehalt der Ergebnisse eines optional anzuwendenden Ver-handlungsverfahrens (vgl. Ziffer 4). Zu berücksichtigen ist, dass es aufgrund der Vergabe von Bonuspunkten noch zu einer Verschiebung der Rangfolge kommen kann. Bewirbt sich der Bieter zusätzlich zu einem oder mehrerer Los(e) aus den Losen 1 bis 3 auch auf Los 4 erhält dieser in der Bewertung insgesamt 0,5 zusätzliche Punkte. Diese 0,5 Punkte werden außerhalb der restlichen Bewertung vergeben und fließen direkt in die Gesamtpunktzahl ein. Eine Bewertung der initialen Angebote sowie eine Verkleinerung des Bewerber- bzw. Bieterkreises erfolgt stets auf der Basis einer Bewertung anhand der vom AG festgelegten und im Folgenden genannten Zuschlagskriterien: Kriterium 1: Wirtschaftlichkeit Kriterium 1.1: Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen (40 %) Kriterium 1.2: Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Landkreises Harburg (10 %) Gewichtung insgesamt 50 % Kriterium 2: Betriebskonzept Kriterium 2.1: Planung und Errichtung LIS/ Standortfindung (25 %) Kriterium 2.2: Betrieb und Servicequalität der Ladeinfrastruktur / Entstörungsmanagement (25 %) Gewichtung insgesamt 50 % Berücksichtigung des Zuschlagskriteriums "Wirtschaftlichkeit der LIS" in der Gesamtbewertung: Die einzelnen Kriterien und ihre Gewichtung sind den Anlagen 4.1. bis 4.3. TNW (Zuschlagskriterien Angebotsphase) zu entnehmen. Die Zuschlagskrite-rien sind im Grundsatz bei allen vier Losen identisch. Aufgrund des Umstandes, dass Los 4 jedoch keine öffentlichen Standorte enthält, wird das Unterkriterium "Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen jedoch ausschließlich für die sog. "halböffentlichen Standorte" ermittelt (vgl. Anlage 4.2.). Mit 50 Prozent fließt für alle Lose das Kriterium Wirtschaftlichkeit der LIS in die Wertung ein, das in zwei Unterkriterien aufgeteilt ist und von welchem das Kriterium "Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen" ein größeres Gewicht gegenüber dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Landkreises Harburg" eingeräumt wird. Anforderungen an das zu erstellende Konzept: Diejenigen Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots ausgewählt werden, haben mit ihrem Angebot ein Konzept einzureichen, Welches den Umfang von 30 Seiten (DIN A4) unter Verwendung mindestens der Schriftgröße 11 nicht über-schreiten. Zusätzliche Anlagen, die schwerpunktmäßig mit Grafiken statt Text versehen sein sollen, sind erlaubt. Der Umfang der Anlagen darf dabei nicht mehr als 15 Seiten betragen. Alle Seiten, die den vorgegebenen Umfang überschreiten, werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt. Inhaltlich sind zu den in der zuvor aufgeführten Unterkriterien 2.1.-2.2. folgende Inhalte darzustellen: Kriterium 2.1. Planung und Errichtung der LIS und Standortfindung: Hinsichtlich des Kriteriums "Planung und Errichtung der LIS und Standortfindung" haben die Bewerber in ihrem Bieterkonzept unter Berücksichtigung der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Daten darzustellen, wie sie bei der Planung und Errichtung der Ladeinfrastruktur beabsichtigen vorzugehen. Sofern Bewerber, alternative Standorte zu den in den Anlagen 2.1. und 2.2. vorgegebenen vor-schlagen möchten, sollten weiterhin zu diesem Aspekt Darstellungen erfolgen, um die Herangehensweise diesbezüglich nachvollziehbar zu schildern. Bezüglich der geforderten konkreten Inhalte wird auf die Kriterien in den Tabellen der Anlagen 4.1. bis 4.3. (dort zu finden unter C 16) verwiesen. Im Konzept sollten nicht mehr als 15 der maximal einzureichenden Seiten zu dieser The-matik verfasst sein. Kriterium 2.2. Verfügbarkeit und Servicequalität der LIS: Bei diesem Kriterium haben die Bewerber in ihrem Konzept Angaben zum Inhalt "Verfügbarkeit und Servicequalität der LIS" zu machen (C 19- C 23 der Anlagen 4.1.-4.4). Dabei sind Darstellungen zu den Unterkriterien 2.2.1.-2.2.4. gemäß den Anlagen 4.1-4.3. vorzunehmen. Detailliertere Informationen erhalten die Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe, sollten Sie zum ausgewählten Teilnehmerkreis zählen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist. - Umsatz des Bewerber-Unternehmens (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Durchschnittsjahresumsatz (netto) des Unternehmens muss mindestens 1.000.000 EUR für ein Los betragen. Strengere Mindestanforderungen gelten, sofern der Bewerber sich auf -zwei Lose bewerben will, dann muss der zuvor genannten Umsatz mindestens 2.500.000 EUR netto betragen; -drei Lose bewerben will, dann muss der zuvor genannten Umsatz mindestens 3.000.000 EUR netto betragen. -vier Lose bewerben will, dann muss der zuvor genannten Umsatz mindestens 4.000.000 EUR netto betragen. Bei Unterauftragnehmern im Falle der Eignungsleihe (iSv. § 47 VgV): Die Erklärung ist zusätzlich von jedem Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe von § 47 VgV gesondert abzugeben und als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. - Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen) - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Der Bieter sichert gegenüber dem AG zu, dass er über die zur Leistungserfüllung erforderliche gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensereignis verfügt: - Personenschäden: mind. 10.000.000 EUR je geschädigte Person - Sach- und Vermögensschäden: mind. 5.000.000,00 EUR Sollte sich der Auftragnehmer direkter Nachunternehmer bedienen, so gilt gleiches Erfordernis für diese Unternehmen. Falls die Höhe der geforderten Deckungssumme noch nicht vorhanden ist, wird im Falle einer Auftragserteilung die geforderte Deckungssumme zugesichert. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Alle Arbeitgeber bzw. Betriebe in bestimmten Wirtschaftszweigen sind verpflichtet, an Sozialkassen-Verfahren teilzunehmen, soweit diese auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhen (§§ 5 Absatz 1 und Absatz 1a des Tarifvertragsgesetzes). Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien (§ 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes). Alternativ reicht eine Bescheinigung darüber, dass keine Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkasse-Verfahren besteht.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: - Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären, siehe Teilnahmeantrag

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates in dem der Bewerber ansässig ist. Der Nachweis der Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde Mit dem Angebot hat der AN zudem weitere unternehmensbezogene Angaben abzugeben: - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Der AN sichert mit Angebotsabgabe zu, die genannte Voraussetzung zu erfüllen und entsprechende Nachweise unmittelbar nach Zuschlagserteilung unaufgefordert gegenüber dem AG zu erbringen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Referenzprojekte (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es sind bis zu drei Referenzprojekte einzureichen. Hierzu ist der Referenzbogen im Teilnahmeantrag zu verwenden. Mindestvoraussetzung, um im Teilnahmewettbewerb zu verbleiben, ist das Einreichen einer Referenz, welche sich ausschließlich auf ein Referenzprojekt bezieht, das aktuell in Betrieb ist und mindestens die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllen: a) Gegenstand des Referenzprojektes ist die Errichtung und der Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladesäulen im öffentlichen Raum, b) mindestens ein Referenzprojekt bezieht sich auf 100 oder mehr Ladepunkte, c) mindestens ein Referenzprojekte bezieht sich auf ein solches, das innerhalb eines EU-Mitgliedstaates errichtet wurden. Strengere Mindestanforderungen gelten, sofern der Bewerber sich auf mehr als ein Los bewerben will mit den jeweiligen folgenden Abweichungen zu der unter a) genannten Anforderung: - bei einer Bewerbung auf zwei Lose muss sich abweichend von b) ein Referenzprojekt auf mindestens 150 Ladepunkten beziehen - bei einer Bewerbung auf drei Lose muss sich abweichend von b) ein Referenzprojekt auf mindestens 200 Ladepunkten beziehen - bei einer Bewerbung auf vier Lose muss sich abweichend von b) ein Referenzprojekt auf mindestens 250 Ladepunkten beziehen. Im Falle einer Interessenbekundung an mehr als einem Los dürfen die Anforderungen, die für eine Bewerbung auf drei oder vier Lose gelten, auch durch zwei Referenzen nachgewiesen werden, die zeitlich mindestens zwei Jahre denselben Ausführungszeitraum betreffen. Werden weniger als drei Referenzprojekte benannt, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Wertung ein.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/05/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 231 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Seevetal, Hanstedt, Jesteburg
Beschreibung: Los 2 umfasst die Gemeinden Seevetal, Hanstedt und Jesteburg. Aufgrund der höheren Anzahl an Standorten und einer größeren Anzahl an Schnellladepunkten sind die Investitionskosten höher als in Los 1. Diese Region deckt wichtige Verkehrsachsen und hochfrequentierte Bereiche ab. - Anzahl Standorte: 90 - Gesamtanzahl Ladepunkte: 237 - AC-Ladepunkte: 212 - DC-Ladepunkte: 25
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31681500 Aufladegeräte
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Samtgemeinde Elbmarsch Samtgemeinde Hanstedt Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Jesteburg Gemeinde Neu Wulmstorf Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Salzhausen Gemeinde Seevetal Gemeinde Stelle
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 120 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Konzessionsgeber steht eine Verlängerung des Vertrags um 10 Jahre zu. Die Option ist mindestens 12 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Text- oder Schriftform zu erklären. Der Vertrag endet mit Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die stillschweigende Fortsetzung des Vertrags ist ausgeschlossen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für den Teilnahmeantrag ist die Anlage 3 TNW zu verwenden. Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: Stufe 1 Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2 Anschließend wird im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen und die vergabegegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß erbringen können. Es erfolgt eine Punktevergabe nach den vom AG festgelegten Eignungskriterien unter Zuhilfenahme einer Bewer-tungsmatrix. Hinsichtlich des Aufrufs und der Festlegungen zum Teilnahmewettbewerb wird auf die Bekanntmachung verwiesen. Ergänzend gelten die Konkretisierungen im Teilnahmeantrag (Anlagen 3 TNW). Stufe 3 Schließlich werden nach Maßgabe der erforderlichen Anforderungen und den Vorgaben der Anlage 3 TNW die bestplatzierten Teilnehmer aufgefordert, ein Erstangebot abzugeben. Mit der Angebotsaufforderung werden insbesondere eine Leistungsbeschreibung und ein Vertragsentwurf beigefügt. Die innerhalb der gesetzten Angebotsfrist eingegangenen Angebote werden bewertet und mit den Zuschlagskriterien jeweils pro Los in eine Gesamtbewertung zusammengefasst. Die Vergabestelle wählt die drei bis fünf geeigneten Bewerber (ggf. pro Los), die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Weist ein Bewerber weniger als drei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein. Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung). Sollten zwei oder mehr Bewerber nach Auswertung der Teilnahmeanträge die gleiche Bewertungspunktzahl erreichen, so entscheidet der höhere Durchschnitts- Netto-Jahresumsatz gem. Ziff. 8.1 des Teilnahmeantrags über die Teilnahme in der Angebotsphase. Wertung der Angebote: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom Auftraggeber auch leistungsbezogene Kriterien bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus der höchsten, im Zuschlagskriterienkatalog (Anlagen 4.1.-4.3.) erreichten, Leistungspunktzahl eines Bieters, die zunächst pro Los ermittelt wird. Der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl für ein Los erhält den Zu-schlag unter Vorbehalt der Ergebnisse eines optional anzuwendenden Ver-handlungsverfahrens (vgl. Ziffer 4). Zu berücksichtigen ist, dass es aufgrund der Vergabe von Bonuspunkten noch zu einer Verschiebung der Rangfolge kommen kann. Bewirbt sich der Bieter zusätzlich zu einem oder mehrerer Los(e) aus den Losen 1 bis 3 auch auf Los 4 erhält dieser in der Bewertung insgesamt 0,5 zusätzliche Punkte. Diese 0,5 Punkte werden außerhalb der restlichen Bewertung vergeben und fließen direkt in die Gesamtpunktzahl ein. Eine Bewertung der initialen Angebote sowie eine Verkleinerung des Bewerber- bzw. Bieterkreises erfolgt stets auf der Basis einer Bewertung anhand der vom AG festgelegten und im Folgenden genannten Zuschlagskriterien: Kriterium 1: Wirtschaftlichkeit Kriterium 1.1: Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen (40 %) Kriterium 1.2: Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Landkreises Harburg (10 %) Gewichtung insgesamt 50 % Kriterium 2: Betriebskonzept Kriterium 2.1: Planung und Errichtung LIS/ Standortfindung (25 %) Kriterium 2.2: Betrieb und Servicequalität der Ladeinfrastruktur / Entstörungsmanagement (25 %) Gewichtung insgesamt 50 % Berücksichtigung des Zuschlagskriteriums "Wirtschaftlichkeit der LIS" in der Gesamtbewertung: Die einzelnen Kriterien und ihre Gewichtung sind den Anlagen 4.1. bis 4.3. TNW (Zuschlagskriterien Angebotsphase) zu entnehmen. Die Zuschlagskrite-rien sind im Grundsatz bei allen vier Losen identisch. Aufgrund des Umstandes, dass Los 4 jedoch keine öffentlichen Standorte enthält, wird das Unterkriterium "Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen jedoch ausschließlich für die sog. "halböffentlichen Standorte" ermittelt (vgl. Anlage 4.2.). Mit 50 Prozent fließt für alle Lose das Kriterium Wirtschaftlichkeit der LIS in die Wertung ein, das in zwei Unterkriterien aufgeteilt ist und von welchem das Kriterium "Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen" ein größeres Gewicht gegenüber dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Landkreises Harburg" eingeräumt wird. Anforderungen an das zu erstellende Konzept: Diejenigen Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots ausgewählt werden, haben mit ihrem Angebot ein Konzept einzureichen, Welches den Umfang von 30 Seiten (DIN A4) unter Verwendung mindestens der Schriftgröße 11 nicht über-schreiten. Zusätzliche Anlagen, die schwerpunktmäßig mit Grafiken statt Text versehen sein sollen, sind erlaubt. Der Umfang der Anlagen darf dabei nicht mehr als 15 Seiten betragen. Alle Seiten, die den vorgegebenen Umfang überschreiten, werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt. Inhaltlich sind zu den in der zuvor aufgeführten Unterkriterien 2.1.-2.2. folgende Inhalte darzustellen: Kriterium 2.1. Planung und Errichtung der LIS und Standortfindung: Hinsichtlich des Kriteriums "Planung und Errichtung der LIS und Standortfindung" haben die Bewerber in ihrem Bieterkonzept unter Berücksichtigung der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Daten darzustellen, wie sie bei der Planung und Errichtung der Ladeinfrastruktur beabsichtigen vorzugehen. Sofern Bewerber, alternative Standorte zu den in den Anlagen 2.1. und 2.2. vorgegebenen vor-schlagen möchten, sollten weiterhin zu diesem Aspekt Darstellungen erfolgen, um die Herangehensweise diesbezüglich nachvollziehbar zu schildern. Bezüglich der geforderten konkreten Inhalte wird auf die Kriterien in den Tabellen der Anlagen 4.1. bis 4.3. (dort zu finden unter C 16) verwiesen. Im Konzept sollten nicht mehr als 15 der maximal einzureichenden Seiten zu dieser The-matik verfasst sein. Kriterium 2.2. Verfügbarkeit und Servicequalität der LIS: Bei diesem Kriterium haben die Bewerber in ihrem Konzept Angaben zum Inhalt "Verfügbarkeit und Servicequalität der LIS" zu machen (C 19- C 23 der Anlagen 4.1.-4.4). Dabei sind Darstellungen zu den Unterkriterien 2.2.1.-2.2.4. gemäß den Anlagen 4.1-4.3. vorzunehmen. Detailliertere Informationen erhalten die Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe, sollten Sie zum ausgewählten Teilnehmerkreis zählen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist. - Umsatz des Bewerber-Unternehmens (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Durchschnittsjahresumsatz (netto) des Unternehmens muss mindestens 1.000.000 EUR für ein Los betragen. Strengere Mindestanforderungen gelten, sofern der Bewerber sich auf -zwei Lose bewerben will, dann muss der zuvor genannten Umsatz mindestens 2.500.000 EUR netto betragen; -drei Lose bewerben will, dann muss der zuvor genannten Umsatz mindestens 3.000.000 EUR netto betragen. -vier Lose bewerben will, dann muss der zuvor genannten Umsatz mindestens 4.000.000 EUR netto betragen. Bei Unterauftragnehmern im Falle der Eignungsleihe (iSv. § 47 VgV): Die Erklärung ist zusätzlich von jedem Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe von § 47 VgV gesondert abzugeben und als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. - Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen) - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Der Bieter sichert gegenüber dem AG zu, dass er über die zur Leistungserfüllung erforderliche gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensereignis verfügt: - Personenschäden: mind. 10.000.000 EUR je geschädigte Person - Sach- und Vermögensschäden: mind. 5.000.000,00 EUR Sollte sich der Auftragnehmer direkter Nachunternehmer bedienen, so gilt gleiches Erfordernis für diese Unternehmen. Falls die Höhe der geforderten Deckungssumme noch nicht vorhanden ist, wird im Falle einer Auftragserteilung die geforderte Deckungssumme zugesichert. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Alle Arbeitgeber bzw. Betriebe in bestimmten Wirtschaftszweigen sind verpflichtet, an Sozialkassen-Verfahren teilzunehmen, soweit diese auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhen (§§ 5 Absatz 1 und Absatz 1a des Tarifvertragsgesetzes). Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien (§ 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes). Alternativ reicht eine Bescheinigung darüber, dass keine Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkasse-Verfahren besteht.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: - Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären, siehe Teilnahmeantrag

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates in dem der Bewerber ansässig ist. Der Nachweis der Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde Mit dem Angebot hat der AN zudem weitere unternehmensbezogene Angaben abzugeben: - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Der AN sichert mit Angebotsabgabe zu, die genannte Voraussetzung zu erfüllen und entsprechende Nachweise unmittelbar nach Zuschlagserteilung unaufgefordert gegenüber dem AG zu erbringen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Referenzprojekte (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es sind bis zu drei Referenzprojekte einzureichen. Hierzu ist der Referenzbogen im Teilnahmeantrag zu verwenden. Mindestvoraussetzung, um im Teilnahmewettbewerb zu verbleiben, ist das Einreichen einer Referenz, welche sich ausschließlich auf ein Referenzprojekt bezieht, das aktuell in Betrieb ist und mindestens die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllen: a) Gegenstand des Referenzprojektes ist die Errichtung und der Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladesäulen im öffentlichen Raum, b) mindestens ein Referenzprojekt bezieht sich auf 100 oder mehr Ladepunkte, c) mindestens ein Referenzprojekte bezieht sich auf ein solches, das innerhalb eines EU-Mitgliedstaates errichtet wurden. Strengere Mindestanforderungen gelten, sofern der Bewerber sich auf mehr als ein Los bewerben will mit den jeweiligen folgenden Abweichungen zu der unter a) genannten Anforderung: - bei einer Bewerbung auf zwei Lose muss sich abweichend von b) ein Referenzprojekt auf mindestens 150 Ladepunkten beziehen - bei einer Bewerbung auf drei Lose muss sich abweichend von b) ein Referenzprojekt auf mindestens 200 Ladepunkten beziehen - bei einer Bewerbung auf vier Lose muss sich abweichend von b) ein Referenzprojekt auf mindestens 250 Ladepunkten beziehen. Im Falle einer Interessenbekundung an mehr als einem Los dürfen die Anforderungen, die für eine Bewerbung auf drei oder vier Lose gelten, auch durch zwei Referenzen nachgewiesen werden, die zeitlich mindestens zwei Jahre denselben Ausführungszeitraum betreffen. Werden weniger als drei Referenzprojekte benannt, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Wertung ein.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/05/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 231 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Rosengarten, Neu Wulmstorf, Hollenstedt
Beschreibung: Los 3 umfasst die Gemeinden Rosengarten, Neu Wulmstorf und Hollenstedt. Es ist das Los mit der höchsten Anzahl an Ladepunkten und einer starken Kombination aus Standard- und Schnellladepunkten. Aufgrund der vielen DC-Ladepunkte ist hier mit den höchsten Investitionskosten zu rechnen. - Anzahl Standorte: 57 - Gesamtanzahl Ladepunkte: 279 - AC-Ladepunkte: 248 - DC-Ladepunkte: 31
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31681500 Aufladegeräte
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Samtgemeinde Elbmarsch Samtgemeinde Hanstedt Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Jesteburg Gemeinde Neu Wulmstorf Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Salzhausen Gemeinde Seevetal Gemeinde Stelle
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 120 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Konzessionsgeber steht eine Verlängerung des Vertrags um 10 Jahre zu. Die Option ist mindestens 12 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Text- oder Schriftform zu erklären. Der Vertrag endet mit Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die stillschweigende Fortsetzung des Vertrags ist ausgeschlossen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für den Teilnahmeantrag ist die Anlage 3 TNW zu verwenden. Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: Stufe 1 Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2 Anschließend wird im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen und die vergabegegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß erbringen können. Es erfolgt eine Punktevergabe nach den vom AG festgelegten Eignungskriterien unter Zuhilfenahme einer Bewer-tungsmatrix. Hinsichtlich des Aufrufs und der Festlegungen zum Teilnahmewettbewerb wird auf die Bekanntmachung verwiesen. Ergänzend gelten die Konkretisierungen im Teilnahmeantrag (Anlagen 3 TNW). Stufe 3 Schließlich werden nach Maßgabe der erforderlichen Anforderungen und den Vorgaben der Anlage 3 TNW die bestplatzierten Teilnehmer aufgefordert, ein Erstangebot abzugeben. Mit der Angebotsaufforderung werden insbesondere eine Leistungsbeschreibung und ein Vertragsentwurf beigefügt. Die innerhalb der gesetzten Angebotsfrist eingegangenen Angebote werden bewertet und mit den Zuschlagskriterien jeweils pro Los in eine Gesamtbewertung zusammengefasst. Die Vergabestelle wählt die drei bis fünf geeigneten Bewerber (ggf. pro Los), die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Weist ein Bewerber weniger als drei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein. Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung). Sollten zwei oder mehr Bewerber nach Auswertung der Teilnahmeanträge die gleiche Bewertungspunktzahl erreichen, so entscheidet der höhere Durchschnitts- Netto-Jahresumsatz gem. Ziff. 8.1 des Teilnahmeantrags über die Teilnahme in der Angebotsphase. Wertung der Angebote: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom Auftraggeber auch leistungsbezogene Kriterien bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus der höchsten, im Zuschlagskriterienkatalog (Anlagen 4.1.-4.3.) erreichten, Leistungspunktzahl eines Bieters, die zunächst pro Los ermittelt wird. Der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl für ein Los erhält den Zu-schlag unter Vorbehalt der Ergebnisse eines optional anzuwendenden Ver-handlungsverfahrens (vgl. Ziffer 4). Zu berücksichtigen ist, dass es aufgrund der Vergabe von Bonuspunkten noch zu einer Verschiebung der Rangfolge kommen kann. Bewirbt sich der Bieter zusätzlich zu einem oder mehrerer Los(e) aus den Losen 1 bis 3 auch auf Los 4 erhält dieser in der Bewertung insgesamt 0,5 zusätzliche Punkte. Diese 0,5 Punkte werden außerhalb der restlichen Bewertung vergeben und fließen direkt in die Gesamtpunktzahl ein. Eine Bewertung der initialen Angebote sowie eine Verkleinerung des Bewerber- bzw. Bieterkreises erfolgt stets auf der Basis einer Bewertung anhand der vom AG festgelegten und im Folgenden genannten Zuschlagskriterien: Kriterium 1: Wirtschaftlichkeit Kriterium 1.1: Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen (40 %) Kriterium 1.2: Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Landkreises Harburg (10 %) Gewichtung insgesamt 50 % Kriterium 2: Betriebskonzept Kriterium 2.1: Planung und Errichtung LIS/ Standortfindung (25 %) Kriterium 2.2: Betrieb und Servicequalität der Ladeinfrastruktur / Entstörungsmanagement (25 %) Gewichtung insgesamt 50 % Berücksichtigung des Zuschlagskriteriums "Wirtschaftlichkeit der LIS" in der Gesamtbewertung: Die einzelnen Kriterien und ihre Gewichtung sind den Anlagen 4.1. bis 4.3. TNW (Zuschlagskriterien Angebotsphase) zu entnehmen. Die Zuschlagskrite-rien sind im Grundsatz bei allen vier Losen identisch. Aufgrund des Umstandes, dass Los 4 jedoch keine öffentlichen Standorte enthält, wird das Unterkriterium "Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen jedoch ausschließlich für die sog. "halböffentlichen Standorte" ermittelt (vgl. Anlage 4.2.). Mit 50 Prozent fließt für alle Lose das Kriterium Wirtschaftlichkeit der LIS in die Wertung ein, das in zwei Unterkriterien aufgeteilt ist und von welchem das Kriterium "Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen" ein größeres Gewicht gegenüber dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Landkreises Harburg" eingeräumt wird. Anforderungen an das zu erstellende Konzept: Diejenigen Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots ausgewählt werden, haben mit ihrem Angebot ein Konzept einzureichen, Welches den Umfang von 30 Seiten (DIN A4) unter Verwendung mindestens der Schriftgröße 11 nicht über-schreiten. Zusätzliche Anlagen, die schwerpunktmäßig mit Grafiken statt Text versehen sein sollen, sind erlaubt. Der Umfang der Anlagen darf dabei nicht mehr als 15 Seiten betragen. Alle Seiten, die den vorgegebenen Umfang überschreiten, werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt. Inhaltlich sind zu den in der zuvor aufgeführten Unterkriterien 2.1.-2.2. folgende Inhalte darzustellen: Kriterium 2.1. Planung und Errichtung der LIS und Standortfindung: Hinsichtlich des Kriteriums "Planung und Errichtung der LIS und Standortfindung" haben die Bewerber in ihrem Bieterkonzept unter Berücksichtigung der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Daten darzustellen, wie sie bei der Planung und Errichtung der Ladeinfrastruktur beabsichtigen vorzugehen. Sofern Bewerber, alternative Standorte zu den in den Anlagen 2.1. und 2.2. vorgegebenen vor-schlagen möchten, sollten weiterhin zu diesem Aspekt Darstellungen erfolgen, um die Herangehensweise diesbezüglich nachvollziehbar zu schildern. Bezüglich der geforderten konkreten Inhalte wird auf die Kriterien in den Tabellen der Anlagen 4.1. bis 4.3. (dort zu finden unter C 16) verwiesen. Im Konzept sollten nicht mehr als 15 der maximal einzureichenden Seiten zu dieser The-matik verfasst sein. Kriterium 2.2. Verfügbarkeit und Servicequalität der LIS: Bei diesem Kriterium haben die Bewerber in ihrem Konzept Angaben zum Inhalt "Verfügbarkeit und Servicequalität der LIS" zu machen (C 19- C 23 der Anlagen 4.1.-4.4). Dabei sind Darstellungen zu den Unterkriterien 2.2.1.-2.2.4. gemäß den Anlagen 4.1-4.3. vorzunehmen. Detailliertere Informationen erhalten die Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe, sollten Sie zum ausgewählten Teilnehmerkreis zählen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist. - Umsatz des Bewerber-Unternehmens (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Durchschnittsjahresumsatz (netto) des Unternehmens muss mindestens 1.000.000 EUR für ein Los betragen. Strengere Mindestanforderungen gelten, sofern der Bewerber sich auf -zwei Lose bewerben will, dann muss der zuvor genannten Umsatz mindestens 2.500.000 EUR netto betragen; -drei Lose bewerben will, dann muss der zuvor genannten Umsatz mindestens 3.000.000 EUR netto betragen. -vier Lose bewerben will, dann muss der zuvor genannten Umsatz mindestens 4.000.000 EUR netto betragen. Bei Unterauftragnehmern im Falle der Eignungsleihe (iSv. § 47 VgV): Die Erklärung ist zusätzlich von jedem Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe von § 47 VgV gesondert abzugeben und als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. - Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen) - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Der Bieter sichert gegenüber dem AG zu, dass er über die zur Leistungserfüllung erforderliche gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensereignis verfügt: - Personenschäden: mind. 10.000.000 EUR je geschädigte Person - Sach- und Vermögensschäden: mind. 5.000.000,00 EUR Sollte sich der Auftragnehmer direkter Nachunternehmer bedienen, so gilt gleiches Erfordernis für diese Unternehmen. Falls die Höhe der geforderten Deckungssumme noch nicht vorhanden ist, wird im Falle einer Auftragserteilung die geforderte Deckungssumme zugesichert. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Alle Arbeitgeber bzw. Betriebe in bestimmten Wirtschaftszweigen sind verpflichtet, an Sozialkassen-Verfahren teilzunehmen, soweit diese auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhen (§§ 5 Absatz 1 und Absatz 1a des Tarifvertragsgesetzes). Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien (§ 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes). Alternativ reicht eine Bescheinigung darüber, dass keine Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkasse-Verfahren besteht.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: - Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären, siehe Teilnahmeantrag

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates in dem der Bewerber ansässig ist. Der Nachweis der Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde Mit dem Angebot hat der AN zudem weitere unternehmensbezogene Angaben abzugeben: - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Der AN sichert mit Angebotsabgabe zu, die genannte Voraussetzung zu erfüllen und entsprechende Nachweise unmittelbar nach Zuschlagserteilung unaufgefordert gegenüber dem AG zu erbringen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Referenzprojekte (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es sind bis zu drei Referenzprojekte einzureichen. Hierzu ist der Referenzbogen im Teilnahmeantrag zu verwenden. Mindestvoraussetzung, um im Teilnahmewettbewerb zu verbleiben, ist das Einreichen einer Referenz, welche sich ausschließlich auf ein Referenzprojekt bezieht, das aktuell in Betrieb ist und mindestens die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllen: a) Gegenstand des Referenzprojektes ist die Errichtung und der Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladesäulen im öffentlichen Raum, b) mindestens ein Referenzprojekt bezieht sich auf 100 oder mehr Ladepunkte, c) mindestens ein Referenzprojekte bezieht sich auf ein solches, das innerhalb eines EU-Mitgliedstaates errichtet wurden. Strengere Mindestanforderungen gelten, sofern der Bewerber sich auf mehr als ein Los bewerben will mit den jeweiligen folgenden Abweichungen zu der unter a) genannten Anforderung: - bei einer Bewerbung auf zwei Lose muss sich abweichend von b) ein Referenzprojekt auf mindestens 150 Ladepunkten beziehen - bei einer Bewerbung auf drei Lose muss sich abweichend von b) ein Referenzprojekt auf mindestens 200 Ladepunkten beziehen - bei einer Bewerbung auf vier Lose muss sich abweichend von b) ein Referenzprojekt auf mindestens 250 Ladepunkten beziehen. Im Falle einer Interessenbekundung an mehr als einem Los dürfen die Anforderungen, die für eine Bewerbung auf drei oder vier Lose gelten, auch durch zwei Referenzen nachgewiesen werden, die zeitlich mindestens zwei Jahre denselben Ausführungszeitraum betreffen. Werden weniger als drei Referenzprojekte benannt, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Wertung ein.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/05/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 231 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: GEIG-Standorte
Beschreibung: Los 4 umfasst alle Standorte, die im Rahmen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) vorgesehen sind. Diese Ladepunkte sind an Immobilienstandorte gebunden und dienen primär zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. - Anzahl Standorte: 91 - Gesamtanzahl Ladepunkte: 192 - AC-Ladepunkte: 184 - DC-Ladepunkte: 8
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31681500 Aufladegeräte
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Samtgemeinde Elbmarsch Samtgemeinde Hanstedt Samtgemeinde Hollenstedt Samtgemeinde Jesteburg Gemeinde Neu Wulmstorf Gemeinde Rosengarten Samtgemeinde Salzhausen Gemeinde Seevetal Gemeinde Stelle
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 120 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Dem Konzessionsgeber steht eine Verlängerung des Vertrags um 10 Jahre zu. Die Option ist mindestens 12 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Text- oder Schriftform zu erklären. Der Vertrag endet mit Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die stillschweigende Fortsetzung des Vertrags ist ausgeschlossen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für den Teilnahmeantrag ist die Anlage 3 TNW zu verwenden. Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: Stufe 1 Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2 Anschließend wird im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen und die vergabegegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß erbringen können. Es erfolgt eine Punktevergabe nach den vom AG festgelegten Eignungskriterien unter Zuhilfenahme einer Bewer-tungsmatrix. Hinsichtlich des Aufrufs und der Festlegungen zum Teilnahmewettbewerb wird auf die Bekanntmachung verwiesen. Ergänzend gelten die Konkretisierungen im Teilnahmeantrag (Anlagen 3 TNW). Stufe 3 Schließlich werden nach Maßgabe der erforderlichen Anforderungen und den Vorgaben der Anlage 3 TNW die bestplatzierten Teilnehmer aufgefordert, ein Erstangebot abzugeben. Mit der Angebotsaufforderung werden insbesondere eine Leistungsbeschreibung und ein Vertragsentwurf beigefügt. Die innerhalb der gesetzten Angebotsfrist eingegangenen Angebote werden bewertet und mit den Zuschlagskriterien jeweils pro Los in eine Gesamtbewertung zusammengefasst. Die Vergabestelle wählt die drei bis fünf geeigneten Bewerber (ggf. pro Los), die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Weist ein Bewerber weniger als drei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein. Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung). Sollten zwei oder mehr Bewerber nach Auswertung der Teilnahmeanträge die gleiche Bewertungspunktzahl erreichen, so entscheidet der höhere Durchschnitts- Netto-Jahresumsatz gem. Ziff. 8.1 des Teilnahmeantrags über die Teilnahme in der Angebotsphase. Wertung der Angebote: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 VgV i.V.m. § 127 Abs. 1 GWB nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden vom Auftraggeber auch leistungsbezogene Kriterien bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus der höchsten, im Zuschlagskriterienkatalog (Anlagen 4.1.-4.3.) erreichten, Leistungspunktzahl eines Bieters, die zunächst pro Los ermittelt wird. Der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl für ein Los erhält den Zu-schlag unter Vorbehalt der Ergebnisse eines optional anzuwendenden Ver-handlungsverfahrens (vgl. Ziffer 4). Zu berücksichtigen ist, dass es aufgrund der Vergabe von Bonuspunkten noch zu einer Verschiebung der Rangfolge kommen kann. Bewirbt sich der Bieter zusätzlich zu einem oder mehrerer Los(e) aus den Losen 1 bis 3 auch auf Los 4 erhält dieser in der Bewertung insgesamt 0,5 zusätzliche Punkte. Diese 0,5 Punkte werden außerhalb der restlichen Bewertung vergeben und fließen direkt in die Gesamtpunktzahl ein. Eine Bewertung der initialen Angebote sowie eine Verkleinerung des Bewerber- bzw. Bieterkreises erfolgt stets auf der Basis einer Bewertung anhand der vom AG festgelegten und im Folgenden genannten Zuschlagskriterien: Kriterium 1: Wirtschaftlichkeit Kriterium 1.1: Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen (40 %) Kriterium 1.2: Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Landkreises Harburg (10 %) Gewichtung insgesamt 50 % Kriterium 2: Betriebskonzept Kriterium 2.1: Planung und Errichtung LIS/ Standortfindung (25 %) Kriterium 2.2: Betrieb und Servicequalität der Ladeinfrastruktur / Entstörungsmanagement (25 %) Gewichtung insgesamt 50 % Berücksichtigung des Zuschlagskriteriums "Wirtschaftlichkeit der LIS" in der Gesamtbewertung: Die einzelnen Kriterien und ihre Gewichtung sind den Anlagen 4.1. bis 4.3. TNW (Zuschlagskriterien Angebotsphase) zu entnehmen. Die Zuschlagskrite-rien sind im Grundsatz bei allen vier Losen identisch. Aufgrund des Umstandes, dass Los 4 jedoch keine öffentlichen Standorte enthält, wird das Unterkriterium "Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen jedoch ausschließlich für die sog. "halböffentlichen Standorte" ermittelt (vgl. Anlage 4.2.). Mit 50 Prozent fließt für alle Lose das Kriterium Wirtschaftlichkeit der LIS in die Wertung ein, das in zwei Unterkriterien aufgeteilt ist und von welchem das Kriterium "Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer:innen" ein größeres Gewicht gegenüber dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Landkreises Harburg" eingeräumt wird. Anforderungen an das zu erstellende Konzept: Diejenigen Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots ausgewählt werden, haben mit ihrem Angebot ein Konzept einzureichen, Welches den Umfang von 30 Seiten (DIN A4) unter Verwendung mindestens der Schriftgröße 11 nicht über-schreiten. Zusätzliche Anlagen, die schwerpunktmäßig mit Grafiken statt Text versehen sein sollen, sind erlaubt. Der Umfang der Anlagen darf dabei nicht mehr als 15 Seiten betragen. Alle Seiten, die den vorgegebenen Umfang überschreiten, werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt. Inhaltlich sind zu den in der zuvor aufgeführten Unterkriterien 2.1.-2.2. folgende Inhalte darzustellen: Kriterium 2.1. Planung und Errichtung der LIS und Standortfindung: Hinsichtlich des Kriteriums "Planung und Errichtung der LIS und Standortfindung" haben die Bewerber in ihrem Bieterkonzept unter Berücksichtigung der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Daten darzustellen, wie sie bei der Planung und Errichtung der Ladeinfrastruktur beabsichtigen vorzugehen. Sofern Bewerber, alternative Standorte zu den in den Anlagen 2.1. und 2.2. vorgegebenen vor-schlagen möchten, sollten weiterhin zu diesem Aspekt Darstellungen erfolgen, um die Herangehensweise diesbezüglich nachvollziehbar zu schildern. Bezüglich der geforderten konkreten Inhalte wird auf die Kriterien in den Tabellen der Anlagen 4.1. bis 4.3. (dort zu finden unter C 16) verwiesen. Im Konzept sollten nicht mehr als 15 der maximal einzureichenden Seiten zu dieser The-matik verfasst sein. Kriterium 2.2. Verfügbarkeit und Servicequalität der LIS: Bei diesem Kriterium haben die Bewerber in ihrem Konzept Angaben zum Inhalt "Verfügbarkeit und Servicequalität der LIS" zu machen (C 19- C 23 der Anlagen 4.1.-4.4). Dabei sind Darstellungen zu den Unterkriterien 2.2.1.-2.2.4. gemäß den Anlagen 4.1-4.3. vorzunehmen. Detailliertere Informationen erhalten die Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe, sollten Sie zum ausgewählten Teilnehmerkreis zählen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist. - Umsatz des Bewerber-Unternehmens (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Durchschnittsjahresumsatz (netto) des Unternehmens muss mindestens 1.000.000 EUR für ein Los betragen. Strengere Mindestanforderungen gelten, sofern der Bewerber sich auf -zwei Lose bewerben will, dann muss der zuvor genannten Umsatz mindestens 2.500.000 EUR netto betragen; -drei Lose bewerben will, dann muss der zuvor genannten Umsatz mindestens 3.000.000 EUR netto betragen. -vier Lose bewerben will, dann muss der zuvor genannten Umsatz mindestens 4.000.000 EUR netto betragen. Bei Unterauftragnehmern im Falle der Eignungsleihe (iSv. § 47 VgV): Die Erklärung ist zusätzlich von jedem Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe von § 47 VgV gesondert abzugeben und als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. - Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen) - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Der Bieter sichert gegenüber dem AG zu, dass er über die zur Leistungserfüllung erforderliche gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensereignis verfügt: - Personenschäden: mind. 10.000.000 EUR je geschädigte Person - Sach- und Vermögensschäden: mind. 5.000.000,00 EUR Sollte sich der Auftragnehmer direkter Nachunternehmer bedienen, so gilt gleiches Erfordernis für diese Unternehmen. Falls die Höhe der geforderten Deckungssumme noch nicht vorhanden ist, wird im Falle einer Auftragserteilung die geforderte Deckungssumme zugesichert. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Alle Arbeitgeber bzw. Betriebe in bestimmten Wirtschaftszweigen sind verpflichtet, an Sozialkassen-Verfahren teilzunehmen, soweit diese auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhen (§§ 5 Absatz 1 und Absatz 1a des Tarifvertragsgesetzes). Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien (§ 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes). Alternativ reicht eine Bescheinigung darüber, dass keine Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkasse-Verfahren besteht.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: - Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären, siehe Teilnahmeantrag

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates in dem der Bewerber ansässig ist. Der Nachweis der Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde Mit dem Angebot hat der AN zudem weitere unternehmensbezogene Angaben abzugeben: - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Der AN sichert mit Angebotsabgabe zu, die genannte Voraussetzung zu erfüllen und entsprechende Nachweise unmittelbar nach Zuschlagserteilung unaufgefordert gegenüber dem AG zu erbringen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Referenzprojekte (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es sind bis zu drei Referenzprojekte einzureichen. Hierzu ist der Referenzbogen im Teilnahmeantrag zu verwenden. Mindestvoraussetzung, um im Teilnahmewettbewerb zu verbleiben, ist das Einreichen einer Referenz, welche sich ausschließlich auf ein Referenzprojekt bezieht, das aktuell in Betrieb ist und mindestens die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllen: a) Gegenstand des Referenzprojektes ist die Errichtung und der Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladesäulen im öffentlichen Raum, b) mindestens ein Referenzprojekt bezieht sich auf 100 oder mehr Ladepunkte, c) mindestens ein Referenzprojekte bezieht sich auf ein solches, das innerhalb eines EU-Mitgliedstaates errichtet wurden. Strengere Mindestanforderungen gelten, sofern der Bewerber sich auf mehr als ein Los bewerben will mit den jeweiligen folgenden Abweichungen zu der unter a) genannten Anforderung: - bei einer Bewerbung auf zwei Lose muss sich abweichend von b) ein Referenzprojekt auf mindestens 150 Ladepunkten beziehen - bei einer Bewerbung auf drei Lose muss sich abweichend von b) ein Referenzprojekt auf mindestens 200 Ladepunkten beziehen - bei einer Bewerbung auf vier Lose muss sich abweichend von b) ein Referenzprojekt auf mindestens 250 Ladepunkten beziehen. Im Falle einer Interessenbekundung an mehr als einem Los dürfen die Anforderungen, die für eine Bewerbung auf drei oder vier Lose gelten, auch durch zwei Referenzen nachgewiesen werden, die zeitlich mindestens zwei Jahre denselben Ausführungszeitraum betreffen. Werden weniger als drei Referenzprojekte benannt, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Wertung ein.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/05/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 231 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden gem. § 56 VgV innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachgefordert
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 03353-0-97
Postanschrift: Schloßplatz 6
Stadt: Winsen/Luhe
Postleitzahl: 21423
Land, Gliederung (NUTS): Harburg (DE933)
Land: Deutschland
Telefon: +49 41716930
Fax: +49 4171693991212
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: daae4a6b-e0b4-4bc1-ad76-d3440e3fc812 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/04/2025 00:00:01 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 238723-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 72/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/04/2025

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