1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: enercity Netz GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: SAP S/4HANA Utilities
Beschreibung: Vertragsgegenstand: Für die regulierten Marktrollen „Messstellenbetrieb“ und „Netzbetreiber“ der enercity Netzgesellschaft ist es unerlässlich, zentrale Funktionalitäten zu beherrschen und abzudecken. Die enercity Netzgesellschaft muss als regulierter Messstellenbetreiber und Netzbetreiber sicherstellen, dass alle zentralen Funktionalitäten abgedeckt und beherrscht werden. Hierfür ist der Einsatz eines IT-Systems erforderlich, das sämtliche benötigte Funktionen bereitstellt. Eine der wichtigsten Anforderungen ist die reibungslose Marktkommunikation, die einen effizienten Informationsaustausch zwischen den Marktteilnehmern sicherstellt und die Erfüllung regulatorischer Vorgaben gewährleistet. Darüber hinaus sind auch Funktionen wie die Stammdatenverwaltung, der Messstellenbetrieb und das Messdateninkasso essenziell.
Kennung des Verfahrens: 080fd692-e919-4eb7-8cef-8c013f9dea16
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber nutzt seit mehr als 30 Jahren die betriebswirtschaftlichen Systeme der Firma SAP. Entsprechend sind sie in fast alle Prozesse des Konzerns integriert. Mit dem Einsatz der SAP-Software ist nicht nur die ineinandergreifende Funktionalität zwischen technischen und kaufmännischen Prozessen, sondern auch die Befolgung sämtlicher interner und externer, insb. rechtlicher Vorgaben gewährleistet. Das umfasst die (Informations-)Sicherheit und betrifft insb. kritische Infrastruktur. Der Auftraggeber stellt mit dem Update bzw. Wechsel auf die S/4-Utilities-Lösung sicher, dass sowohl den Anforderungen an IT-Sicherheit als auch den Anforderungen an neue technische IT-Standards genügt wird. Bei der Umsetzung kann auf bestehende Vereinbarungen bzgl. Service und Wartung zurückgegriffen werden. Durch die fortgesetzte Nutzung von SAP-Komponenten im Sinne eines schrittweisen Updates wird der Anpassungsaufwand an bestehende Systeme und die betriebswirtschaftlichen Kernsysteme minimiert. Damit ist gewährleistet, dass bei der Umsetzung keine unerwarteten Inkompatibilitäten oder anderweitige Schwierigkeiten auftreten, welche weitreichende Folgen für den Auftraggeber hätten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: SAP S/4HANA Utilities
Beschreibung: Vertragsgegenstand: Für die regulierten Marktrollen „Messstellenbetrieb“ und „Netzbetreiber“ der enercity Netzgesellschaft ist es unerlässlich, zentrale Funktionalitäten zu beherrschen und abzudecken. Die enercity Netzgesellschaft muss als regulierter Messstellenbetreiber und Netzbetreiber sicherstellen, dass alle zentralen Funktionalitäten abgedeckt und beherrscht werden. Hierfür ist der Einsatz eines IT-Systems erforderlich, das sämtliche benötigte Funktionen bereitstellt. Eine der wichtigsten Anforderungen ist die reibungslose Marktkommunikation, die einen effizienten Informationsaustausch zwischen den Marktteilnehmern sicherstellt und die Erfüllung regulatorischer Vorgaben gewährleistet. Darüber hinaus sind auch Funktionen wie die Stammdatenverwaltung, der Messstellenbetrieb und das Messdateninkasso essenziell.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48200000 Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet, 48400000 Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe, 48500000 Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket, 48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket, 72310000 Datenverarbeitung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wir verweisen auf die Regelungen des § 135 und des § 160 GWB. Der Auftraggeber wird den Vertrag gem. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Stillhaltefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abschließen. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht mehr geltend gemacht werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: enercity Netz GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
TED eSender: Publications Office of the European Union
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Bei einer Weiterbeauftragung SAPs liegt technisch weniger ein Systemwechsel, sondern vielmehr ein Releasewechsel inkl. geringfügiger Erweiterungen vor, weshalb es sich um eine Art des Updates handelt. Technisch liegt demnach lediglich eine Erweiterung des bereits bestehenden Systems des ursprünglichen Auftragnehmers SAP vor. Damit liegt ein Fall der Erneuerung und Erweiterung der bereits erbrachten Leistung vor. Ein Umstieg im Rahmen des Anbieter- bzw. Systemwechsels würde aufgrund der erforderlichen Umstellung große Schwierigkeiten sowie zeitlichen und finanziellen Aufwand mit sich bringen, da für sämtliche Nutzungen Schulungen und kostenintensive Umstellungen bei den entsprechenden Mitarbeitern erforderlich würden. Zudem wäre der Auftraggeber bei einer Weiterbeauftragung des ursprünglichen Auftragnehmers in der Lage, die neue Plattform nicht in Gänze, sondern erst nach und nach abzurufen bzw. zu nutzen. In dieser Hinsicht würde es sich um eine schrittweise Erweiterung bzw. Erneuerung handeln. Das würde Effizienzgewinne mit sich bringen und die Umstellung bei den Mitarbeitern deutlich vereinfachen. Im Ergebnis könnte damit vermieden werden, dass bei der praktischen Nutzung technische Schwierigkeiten begegnen und das System ggf. jedenfalls vorübergehend gar nicht nutzbar ist. Eine mögliche Vorgehensweise wäre hier, zunächst nur MaKo als Cloud-Lösung zu nutzen und erst im Anschluss nach erfolgreicher Umsetzung die nächsten Module hinzuzunehmen. Dies würde das Auftreten unverhältnismäßiger technischer Schwierigkeiten ausschließen.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Alle Entwicklungen, welche durch enercity auf der bisherigen SAP-Plattform IS-U erfolgten, sind als geistiges Eigentum SAPs einzustufen. Sollte ein Anbieterwechsel von SAP zu einem neuen Anbieter stattfinden, würde deren geistiges Eigentum zwangsläufig verletzt. Im Rahmen einer neuen Plattform müsste vom neuen Anbieter aufgrund der Erfordernisse bei der Übertragung des bisherigen Systems bzw. bisheriger Daten in den bisherigen (Daten-)Bestand eingegriffen werden. Das betrifft Abrechnungsregeln, Kalkulation, Preisfindung, BAlds und Customer Exists. Bestehende Entwicklungen wie Tarifierung oder Rechnungsformular sollen nach Wunsch des Auftraggebers ggf. sogar weiterverwendet werden, was ebenso unmittelbar zu einer Offenlegung und Verletzung des geistigen Eigentums SAPs führen würde. Darüber hinaus existieren Z-Tabellen und Eigen- bzw. Weiterentwicklungen SAPs, welche nicht geschützt werden können. Demnach wäre bei Einsicht bzw. Zugriff eines neuen Anbieters ebenso unmittelbar von einer Verletzung geistigen Eigentums auszugehen.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Das bisherige SAP-System (IS-U) hat einen Business-Kern, der in Bezug auf das Coding dem neuen System entspricht. Die zugrundeliegende Technologie ist demnach identisch, weshalb in Bezug auf die Weiterverwendung der Technologie bzw. des Codings in technischer Hinsicht kein Wettbewerb vorhanden ist. Eine Vielzahl von ausgeprägten Prozessen kann nur innerhalb von SAP-Software übertragen werden, da ansonsten eine gänzliche Neuimplementierung notwendig würde. Bzgl. einer Lösung ohne zwingende Implementierung gibt es demnach keine technische Konkurrenz. Bei einem Wechsel des Anbieters würden technische Schwierigkeiten auftreten. Das umfasst Kompatibilitätsprobleme, die ex ante kaum abschließend zu erfassen sind und ein hohes Risiko mit sich bringen. Im Hinblick auf eine technisch möglichst störungsfreie Umsetzung gibt es ebensowenig einen Wettbewerber von SAP. (Daten-)Sicherheit ist zudem ein entscheidender Faktor beim neuen System. Gängige Sicherheitsstandards wären gefährdet, würde man einen Wechsel des Anbieters vornehmen. Eine den Anforderungen des Auftraggebers genügende Sicherheitsinfrastruktur ist allein bei einer Vergabe an SAP gegeben, weshalb auch in dieser Hinsicht aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Sonstige Begründung: Alle Entwicklungen, welche durch enercity auf der bisherigen SAP-Plattform IS-U erfolgten, sind als geistiges Eigentum SAPs einzustufen. Sollte ein Anbieterwechsel von SAP zu einem neuen Anbieter stattfinden, würde deren geistiges Eigentum zwangsläufig verletzt. Im Rahmen einer neuen Plattform müsste vom neuen Anbieter aufgrund der Erfordernisse bei der Übertragung des bisherigen Systems bzw. bisheriger Daten in den bisherigen (Daten-)Bestand eingegriffen werden. Das betrifft Abrechnungsregeln, Kalkulation, Preisfindung, BAlds und Customer Exists. Bestehende Entwicklungen wie Tarifierung oder Rechnungsformular sollen nach Wunsch des Auftraggebers ggf. sogar weiterverwendet werden, was ebenso unmittelbar zu einer Offenlegung und Verletzung des geistigen Eigentums SAPs führen würde. Darüber hinaus existieren Z-Tabellen und Eigen- bzw. Weiterentwicklungen SAPs, welche nicht geschützt werden können. Demnach wäre bei Einsicht bzw. Zugriff eines neuen Anbieters ebenso unmittelbar von einer Verletzung geistigen Eigentums auszugehen. Sowie Das bisherige SAP-System (IS-U) hat einen Business-Kern, der in Bezug auf das Coding dem neuen System entspricht. Die zugrundeliegende Technologie ist demnach identisch, weshalb in Bezug auf die Weiterverwendung der Technologie bzw. des Codings in technischer Hinsicht kein Wettbewerb vorhanden ist. Eine Vielzahl von ausgeprägten Prozessen kann nur innerhalb von SAP-Software übertragen werden, da ansonsten eine gänzliche Neuimplementierung notwendig würde. Bzgl. einer Lösung ohne zwingende Implementierung gibt es demnach keine technische Konkurrenz. Bei einem Wechsel des Anbieters würden technische Schwierigkeiten auftreten. Das umfasst Kompatibilitätsprobleme, die ex ante kaum abschließend zu erfassen sind und ein hohes Risiko mit sich bringen. Im Hinblick auf eine technisch möglichst störungsfreie Umsetzung gibt es ebensowenig einen Wettbewerber von SAP. (Daten-)Sicherheit ist zudem ein entscheidender Faktor beim neuen System. Gängige Sicherheitsstandards wären gefährdet, würde man einen Wechsel des Anbieters vornehmen. Eine den Anforderungen des Auftraggebers genügende Sicherheitsinfrastruktur ist allein bei einer Vergabe an SAP gegeben, weshalb auch in dieser Hinsicht aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt
Sonstige Begründung: Bei einer Weiterbeauftragung SAPs liegt technisch weniger ein Systemwechsel, sondern vielmehr ein Releasewechsel inkl. geringfügiger Erweiterungen vor, weshalb es sich um eine Art des Updates handelt. Technisch liegt demnach lediglich eine Erweiterung des bereits bestehenden Systems des ursprünglichen Auftragnehmers SAP vor. Damit liegt ein Fall der Erneuerung und Erweiterung der bereits erbrachten Leistung vor. Ein Umstieg im Rahmen des Anbieter- bzw. Systemwechsels würde aufgrund der erforderlichen Umstellung große Schwierigkeiten sowie zeitlichen und finanziellen Aufwand mit sich bringen, da für sämtliche Nutzungen Schulungen und kostenintensive Umstellungen bei den entsprechenden Mitarbeitern erforderlich würden. Zudem wäre der Auftraggeber bei einer Weiterbeauftragung des ursprünglichen Auftragnehmers in der Lage, die neue Plattform nicht in Gänze, sondern erst nach und nach abzurufen bzw. zu nutzen. In dieser Hinsicht würde es sich um eine schrittweise Erweiterung bzw. Erneuerung handeln. Das würde Effizienzgewinne mit sich bringen und die Umstellung bei den Mitarbeitern deutlich vereinfachen. Im Ergebnis könnte damit vermieden werden, dass bei der praktischen Nutzung technische Schwierigkeiten begegnen und das System ggf. jedenfalls vorübergehend gar nicht nutzbar ist. Eine mögliche Vorgehensweise wäre hier, zunächst nur MaKo als Cloud-Lösung zu nutzen und erst im Anschluss nach erfolgreicher Umsetzung die nächsten Module hinzuzunehmen. Dies würde das Auftreten unverhältnismäßiger technischer Schwierigkeiten ausschließen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: SAP S/4HANA UTILITIES
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: SAP S/4HANA UTILITIES
Titel: SAP S/4HANA UTILITIES
Datum der Auswahl des Gewinners: 13/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: enercity Netz GmbH
Registrierungsnummer: DE250980382
Postanschrift: Auf der Papenburg 18
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30459
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Markus Jost
Telefon: +49 511 430-2849
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Registrierungsnummer: DE 210157578
Postanschrift: Hasso-Plattner-Ring 7
Stadt: Walldorf
Postleitzahl: 69190
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 413115-3308
Fax: +49 413115-2943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d059d399-9109-4641-88d1-de070cef304c - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/09/2024 08:22:50 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 555430-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 180/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/09/2024