Deutschland – Branchenspezifisches Softwarepaket – SAP S/4HANA Utilities

555430-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Branchenspezifisches Softwarepaket – SAP S/4HANA Utilities
OJ S 180/2024 16/09/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen - Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnungenercity Netz GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSAP S/4HANA Utilities
BeschreibungVertragsgegenstand: Für die regulierten Marktrollen „Messstellenbetrieb“ und „Netzbetreiber“ der enercity Netzgesellschaft ist es unerlässlich, zentrale Funktionalitäten zu beherrschen und abzudecken. Die enercity Netzgesellschaft muss als regulierter Messstellenbetreiber und Netzbetreiber sicherstellen, dass alle zentralen Funktionalitäten abgedeckt und beherrscht werden. Hierfür ist der Einsatz eines IT-Systems erforderlich, das sämtliche benötigte Funktionen bereitstellt. Eine der wichtigsten Anforderungen ist die reibungslose Marktkommunikation, die einen effizienten Informationsaustausch zwischen den Marktteilnehmern sicherstellt und die Erfüllung regulatorischer Vorgaben gewährleistet. Darüber hinaus sind auch Funktionen wie die Stammdatenverwaltung, der Messstellenbetrieb und das Messdateninkasso essenziell.
Kennung des Verfahrens080fd692-e919-4eb7-8cef-8c013f9dea16
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Zusätzliche Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber nutzt seit mehr als 30 Jahren die betriebswirtschaftlichen Systeme der Firma SAP. Entsprechend sind sie in fast alle Prozesse des Konzerns integriert. Mit dem Einsatz der SAP-Software ist nicht nur die ineinandergreifende Funktionalität zwischen technischen und kaufmännischen Prozessen, sondern auch die Befolgung sämtlicher interner und externer, insb. rechtlicher Vorgaben gewährleistet. Das umfasst die (Informations-)Sicherheit und betrifft insb. kritische Infrastruktur. Der Auftraggeber stellt mit dem Update bzw. Wechsel auf die S/4-Utilities-Lösung sicher, dass sowohl den Anforderungen an IT-Sicherheit als auch den Anforderungen an neue technische IT-Standards genügt wird. Bei der Umsetzung kann auf bestehende Vereinbarungen bzgl. Service und Wartung zurückgegriffen werden. Durch die fortgesetzte Nutzung von SAP-Komponenten im Sinne eines schrittweisen Updates wird der Anpassungsaufwand an bestehende Systeme und die betriebswirtschaftlichen Kernsysteme minimiert. Damit ist gewährleistet, dass bei der Umsetzung keine unerwarteten Inkompatibilitäten oder anderweitige Schwierigkeiten auftreten, welche weitreichende Folgen für den Auftraggeber hätten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: SAP S/4HANA Utilities
Beschreibung: Vertragsgegenstand: Für die regulierten Marktrollen „Messstellenbetrieb“ und „Netzbetreiber“ der enercity Netzgesellschaft ist es unerlässlich, zentrale Funktionalitäten zu beherrschen und abzudecken. Die enercity Netzgesellschaft muss als regulierter Messstellenbetreiber und Netzbetreiber sicherstellen, dass alle zentralen Funktionalitäten abgedeckt und beherrscht werden. Hierfür ist der Einsatz eines IT-Systems erforderlich, das sämtliche benötigte Funktionen bereitstellt. Eine der wichtigsten Anforderungen ist die reibungslose Marktkommunikation, die einen effizienten Informationsaustausch zwischen den Marktteilnehmern sicherstellt und die Erfüllung regulatorischer Vorgaben gewährleistet. Darüber hinaus sind auch Funktionen wie die Stammdatenverwaltung, der Messstellenbetrieb und das Messdateninkasso essenziell.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48200000 Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet, 48400000 Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe, 48500000 Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket, 48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket, 72310000 Datenverarbeitung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wir verweisen auf die Regelungen des § 135 und des § 160 GWB. Der Auftraggeber wird den Vertrag gem. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Stillhaltefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abschließen. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht mehr geltend gemacht werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltenercity Netz GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
TED eSenderPublications Office of the European Union
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Bei einer Weiterbeauftragung SAPs liegt technisch weniger ein Systemwechsel, sondern vielmehr ein Releasewechsel inkl. geringfügiger Erweiterungen vor, weshalb es sich um eine Art des Updates handelt. Technisch liegt demnach lediglich eine Erweiterung des bereits bestehenden Systems des ursprünglichen Auftragnehmers SAP vor. Damit liegt ein Fall der Erneuerung und Erweiterung der bereits erbrachten Leistung vor. Ein Umstieg im Rahmen des Anbieter- bzw. Systemwechsels würde aufgrund der erforderlichen Umstellung große Schwierigkeiten sowie zeitlichen und finanziellen Aufwand mit sich bringen, da für sämtliche Nutzungen Schulungen und kostenintensive Umstellungen bei den entsprechenden Mitarbeitern erforderlich würden. Zudem wäre der Auftraggeber bei einer Weiterbeauftragung des ursprünglichen Auftragnehmers in der Lage, die neue Plattform nicht in Gänze, sondern erst nach und nach abzurufen bzw. zu nutzen. In dieser Hinsicht würde es sich um eine schrittweise Erweiterung bzw. Erneuerung handeln. Das würde Effizienzgewinne mit sich bringen und die Umstellung bei den Mitarbeitern deutlich vereinfachen. Im Ergebnis könnte damit vermieden werden, dass bei der praktischen Nutzung technische Schwierigkeiten begegnen und das System ggf. jedenfalls vorübergehend gar nicht nutzbar ist. Eine mögliche Vorgehensweise wäre hier, zunächst nur MaKo als Cloud-Lösung zu nutzen und erst im Anschluss nach erfolgreicher Umsetzung die nächsten Module hinzuzunehmen. Dies würde das Auftreten unverhältnismäßiger technischer Schwierigkeiten ausschließen.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Alle Entwicklungen, welche durch enercity auf der bisherigen SAP-Plattform IS-U erfolgten, sind als geistiges Eigentum SAPs einzustufen. Sollte ein Anbieterwechsel von SAP zu einem neuen Anbieter stattfinden, würde deren geistiges Eigentum zwangsläufig verletzt. Im Rahmen einer neuen Plattform müsste vom neuen Anbieter aufgrund der Erfordernisse bei der Übertragung des bisherigen Systems bzw. bisheriger Daten in den bisherigen (Daten-)Bestand eingegriffen werden. Das betrifft Abrechnungsregeln, Kalkulation, Preisfindung, BAlds und Customer Exists. Bestehende Entwicklungen wie Tarifierung oder Rechnungsformular sollen nach Wunsch des Auftraggebers ggf. sogar weiterverwendet werden, was ebenso unmittelbar zu einer Offenlegung und Verletzung des geistigen Eigentums SAPs führen würde. Darüber hinaus existieren Z-Tabellen und Eigen- bzw. Weiterentwicklungen SAPs, welche nicht geschützt werden können. Demnach wäre bei Einsicht bzw. Zugriff eines neuen Anbieters ebenso unmittelbar von einer Verletzung geistigen Eigentums auszugehen.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Das bisherige SAP-System (IS-U) hat einen Business-Kern, der in Bezug auf das Coding dem neuen System entspricht. Die zugrundeliegende Technologie ist demnach identisch, weshalb in Bezug auf die Weiterverwendung der Technologie bzw. des Codings in technischer Hinsicht kein Wettbewerb vorhanden ist. Eine Vielzahl von ausgeprägten Prozessen kann nur innerhalb von SAP-Software übertragen werden, da ansonsten eine gänzliche Neuimplementierung notwendig würde. Bzgl. einer Lösung ohne zwingende Implementierung gibt es demnach keine technische Konkurrenz. Bei einem Wechsel des Anbieters würden technische Schwierigkeiten auftreten. Das umfasst Kompatibilitätsprobleme, die ex ante kaum abschließend zu erfassen sind und ein hohes Risiko mit sich bringen. Im Hinblick auf eine technisch möglichst störungsfreie Umsetzung gibt es ebensowenig einen Wettbewerber von SAP. (Daten-)Sicherheit ist zudem ein entscheidender Faktor beim neuen System. Gängige Sicherheitsstandards wären gefährdet, würde man einen Wechsel des Anbieters vornehmen. Eine den Anforderungen des Auftraggebers genügende Sicherheitsinfrastruktur ist allein bei einer Vergabe an SAP gegeben, weshalb auch in dieser Hinsicht aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Sonstige Begründung: Alle Entwicklungen, welche durch enercity auf der bisherigen SAP-Plattform IS-U erfolgten, sind als geistiges Eigentum SAPs einzustufen. Sollte ein Anbieterwechsel von SAP zu einem neuen Anbieter stattfinden, würde deren geistiges Eigentum zwangsläufig verletzt. Im Rahmen einer neuen Plattform müsste vom neuen Anbieter aufgrund der Erfordernisse bei der Übertragung des bisherigen Systems bzw. bisheriger Daten in den bisherigen (Daten-)Bestand eingegriffen werden. Das betrifft Abrechnungsregeln, Kalkulation, Preisfindung, BAlds und Customer Exists. Bestehende Entwicklungen wie Tarifierung oder Rechnungsformular sollen nach Wunsch des Auftraggebers ggf. sogar weiterverwendet werden, was ebenso unmittelbar zu einer Offenlegung und Verletzung des geistigen Eigentums SAPs führen würde. Darüber hinaus existieren Z-Tabellen und Eigen- bzw. Weiterentwicklungen SAPs, welche nicht geschützt werden können. Demnach wäre bei Einsicht bzw. Zugriff eines neuen Anbieters ebenso unmittelbar von einer Verletzung geistigen Eigentums auszugehen. Sowie Das bisherige SAP-System (IS-U) hat einen Business-Kern, der in Bezug auf das Coding dem neuen System entspricht. Die zugrundeliegende Technologie ist demnach identisch, weshalb in Bezug auf die Weiterverwendung der Technologie bzw. des Codings in technischer Hinsicht kein Wettbewerb vorhanden ist. Eine Vielzahl von ausgeprägten Prozessen kann nur innerhalb von SAP-Software übertragen werden, da ansonsten eine gänzliche Neuimplementierung notwendig würde. Bzgl. einer Lösung ohne zwingende Implementierung gibt es demnach keine technische Konkurrenz. Bei einem Wechsel des Anbieters würden technische Schwierigkeiten auftreten. Das umfasst Kompatibilitätsprobleme, die ex ante kaum abschließend zu erfassen sind und ein hohes Risiko mit sich bringen. Im Hinblick auf eine technisch möglichst störungsfreie Umsetzung gibt es ebensowenig einen Wettbewerber von SAP. (Daten-)Sicherheit ist zudem ein entscheidender Faktor beim neuen System. Gängige Sicherheitsstandards wären gefährdet, würde man einen Wechsel des Anbieters vornehmen. Eine den Anforderungen des Auftraggebers genügende Sicherheitsinfrastruktur ist allein bei einer Vergabe an SAP gegeben, weshalb auch in dieser Hinsicht aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt
Sonstige Begründung: Bei einer Weiterbeauftragung SAPs liegt technisch weniger ein Systemwechsel, sondern vielmehr ein Releasewechsel inkl. geringfügiger Erweiterungen vor, weshalb es sich um eine Art des Updates handelt. Technisch liegt demnach lediglich eine Erweiterung des bereits bestehenden Systems des ursprünglichen Auftragnehmers SAP vor. Damit liegt ein Fall der Erneuerung und Erweiterung der bereits erbrachten Leistung vor. Ein Umstieg im Rahmen des Anbieter- bzw. Systemwechsels würde aufgrund der erforderlichen Umstellung große Schwierigkeiten sowie zeitlichen und finanziellen Aufwand mit sich bringen, da für sämtliche Nutzungen Schulungen und kostenintensive Umstellungen bei den entsprechenden Mitarbeitern erforderlich würden. Zudem wäre der Auftraggeber bei einer Weiterbeauftragung des ursprünglichen Auftragnehmers in der Lage, die neue Plattform nicht in Gänze, sondern erst nach und nach abzurufen bzw. zu nutzen. In dieser Hinsicht würde es sich um eine schrittweise Erweiterung bzw. Erneuerung handeln. Das würde Effizienzgewinne mit sich bringen und die Umstellung bei den Mitarbeitern deutlich vereinfachen. Im Ergebnis könnte damit vermieden werden, dass bei der praktischen Nutzung technische Schwierigkeiten begegnen und das System ggf. jedenfalls vorübergehend gar nicht nutzbar ist. Eine mögliche Vorgehensweise wäre hier, zunächst nur MaKo als Cloud-Lösung zu nutzen und erst im Anschluss nach erfolgreicher Umsetzung die nächsten Module hinzuzunehmen. Dies würde das Auftreten unverhältnismäßiger technischer Schwierigkeiten ausschließen.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSAP Deutschland SE & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsSAP S/4HANA UTILITIES
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsSAP S/4HANA UTILITIES
TitelSAP S/4HANA UTILITIES
Datum der Auswahl des Gewinners13/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: enercity Netz GmbH
Registrierungsnummer: DE250980382
Postanschrift: Auf der Papenburg 18  
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30459
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Markus Jost
Telefon: +49 511 430-2849
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Registrierungsnummer: DE 210157578
Postanschrift: Hasso-Plattner-Ring 7  
Stadt: Walldorf
Postleitzahl: 69190
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 413115-3308
Fax: +49 413115-2943
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d059d399-9109-4641-88d1-de070cef304c - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/09/2024 08:22:50 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 555430-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 180/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/09/2024

Wähle einen Ort aus Niedersachsen

Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Altenmedingen
Amelinghausen
Amt Neuhaus
Ankum
Auetal
Aurich
Bad Bederkesa
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim
Bad Grund (Harz)
Bad Harzburg
Bad Iburg
Bad Lauterberg im Harz
Bad Münder am Deister
Bad Nenndorf
Bad Pyrmont
Bad Rothenfelde
Bad Sachsa
Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn
Bakum
Baltrum
Bardowick
Barendorf
Barßel
Barsinghausen
Bassum
Belm
Berne
Bersenbrück
Bevern
Beverstedt
Bienenbüttel
Bispingen
Bissendorf
Bleckede
Bockenem
Bockhorn (Friesland)
Boffzen
Bohmte
Borkum
Bösel
Bothel
Bovenden
Brake
Bramsche
Braunlage
Braunschweig
Bremervörde
Brome
Bruchhausen-Vilsen
Buchholz in der Nordheide
Bückeburg
Bülkau
Burgdorf
Burgwedel
Butjadingen
Buxtehude
Cappeln
Celle
Clausthal-Zellerfeld
Cloppenburg
Coppenbrügge
Cremlingen
Cuxhaven
Dahlenburg
Damme
Dannenberg
Delmenhorst
Diekholzen
Diepholz
Dinklage
Dissen am Teutoburger Wald
Dollern
Dörpen
Dötlingen
Drochtersen
Duderstadt
Echem
Edemissen
Edewecht
Einbeck
Emden
Emlichheim
Emmerthal
Emsbüren
Emstek
Eschede
Essen (Oldenburg)
Esterwegen
Faßberg
Fredenbeck
Freiburg
Friedeburg
Friedland
Friesoythe
Ganderkesee
Garbsen
Garrel
Gartow
Geeste
Geestland
Gehrden
Georgsmarienhütte
Giesen
Gifhorn
Glandorf
Gleichen
Goslar
Göttingen
Gronau (Leine)
Großefehn
Großenkneten
Großheide
Grünenplan
Guderhandviertel
Hagen am Teutoburger Wald
Hahnenklee
Hambühren
Hameln
Hannover
Hannoversch Münden
Hanstedt
Haren
Harsefeld
Harsum
Hasbergen
Haselünne
Hasselt
Hatten
Helmstedt
Hemmingen
Hessisch Oldendorf
Hildesheim
Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
Holzminden
Horneburg
Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
Isernhagen
Jembke
Jemgum
Jerxheim
Jesteburg
Jever
Jork
Juist
Kirchdorf
Königslutter am Elm
Krummhörn
Laatzen
Lachendorf
Langelsheim
Langenhagen
Langeoog
Langwedel (Weser)
Lastrup
Lathen
Lauenbrück
Leer
Lehre
Lehrte
Lemförde
Lemwerder
Lengede
Lengerich (Emsland)
Liebenburg
Lindhorst
Lingen
Lingen (Ems)
Lohheide
Lohne (Oldenburg)
Löningen
Loxstedt
Lüchow
Lüneburg
Marienhafe
Meine
Meinersen
Melbeck
Melle
Meppen
Moormerland
Moringen
Neu Wulmstorf
Neuenhaus
Neuenkirchen (Land Hadeln)
Neuharlingersiel
Neustadt am Rübenberge
Niedernwöhren
Nienburg
Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Nordstemmen
Northeim
Obernkirchen
Oldenburg
Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Oyten
Papenburg
Pattensen
Peine
Quakenbrück
Radbruch
Rastede
Rehburg-Loccum
Rehden
Remlingen
Reppenstedt
Rethem
Rhauderfehn
Rinteln
Rodenberg
Ronnenberg
Rosengarten
Rotenburg (Wümme)
Salzbergen
Salzgitter
Salzhausen
Salzhemmendorf
Sande
Sarstedt
Saterland
Scheden
Scheeßel
Schellerten
Schiffdorf
Schladen-Werla
Schneverdingen
Schöningen
Schöppenstedt
Schortens
Schüttorf
Schwarmstedt
Seelze
Seesen
Seevetal
Sehnde
Selsingen
Sickte-Neuerkerode
Sittensen
Sögel
Söhlde
Soltau
Sottrum
Spiekeroog
Springe
Stade
Stadland
Stadthagen
Stadtoldendorf
Steinfeld
Stelle
Steyerberg
Stolzenau
Stuhr
Südbrookmerland
Südheide
Sulingen
Süpplingen
Syke
Tarmstedt
Thedinghausen
Twistringen
Uchte
Uelsen
Uelzen
Uetze
Unterlüß
Uslar
Varel
Vechta
Verden
Visbek
Voltlage
Wagenfeld
Walkenried
Wallenhorst
Walsrode
Wangerland
Wardenburg
Wathlingen
Wedemark
Weener
Wendeburg
Wennigsen
Werlte
Wesendorf
Westerstede
Westerstede
Westoverledingen
Weyhausen
Weyhe
Wiefelstede
Wienhausen
Wiesmoor
Wietze
Wildeshausen
Wilhelmshaven
Wingst
Winsen (Aller)
Winsen (Luhe)
Wittingen
Wittmund
Wolfenbüttel
Wolfsburg
Worpswede
Wrestedt
Wunstorf
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven