Deutschland – Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr – BE_Erweiterung Leit- und Sicherungstechnik_2024

321863-2024 - Ergebnis
Deutschland – Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr – BE_Erweiterung Leit- und Sicherungstechnik_2024
OJ S 105/2024 31/05/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BE Netz GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: BE_Erweiterung Leit- und Sicherungstechnik_2024
Beschreibung: Der Bedarf besteht in der Ausrüstung der Bahnhöfe und der Gleisanlage mit signaltechnischen Anlagen in dem Streckenabschnitt Neuenhaus - Coevorden. Die Inbetriebnahme zur Erweiterung der Leit- und Sicherungstechnik zwischen Neuenhaus und Coevorden umfasst zwei Bauabschnitte und ist gemäß Rahmenterminplan zum 08.12.2026 geplant. Bauabschnitt 1 betrifft den Streckenabschnitt von Neuenhaus bis Coevorden BE Vorbahnhof und umfasst das deutsche Staatsgebiet. Bauabschnitt 2 sind Maßnahmen auf dem niederländischen Staatsgebiet, die jedoch zur Infrastruktur der Bentheimer Eisenbahn gehören und erforderlich sind um den Personenverkehr grenzüberschreitend bis Coevorden (ProRail) durchführen zu können. Dies umfasst die Ausweitung des Bahnhofs Coevorden BE Vorbahnhof bis einschließlich dem Bahnübergang Robertweg und die Einbindung von folgenden drei Bahnübergängen (BÜ) in die Stellwerkstechnik von Scheidt & Bachmann BÜ I in km 74,258 BÜ II Euregioweg km 75,194 BÜ III Robertweg km 75,338 sowie die sicherungstechnische Überwachung der in dem Abschnitt vorhandenen Drehbrücke in den Fahrstraßen. Desweiteren ist eine Zentralblockanpassung zum Stellwerk ProRail im Nachbarbahnhof Coevorden notwendig. Die Trennung der Bauabschnitte erfolgt aufgrund abrechnungstechnischer Gründe. Beide Bauabschnitte stehen in einem unmittelbarem funktionalen Zusammenhang. Gegenstand des Bedarfs sind die Leistungen der Leit- und Sicherungstechnik in den Bahnhöfen Frenswegen, Neuenhaus, Veldhausen, Esche, Emlichheim, Laarwald und Coevorden Vorbahnhof sowie die Anpassung der Bedienzentrale in Nordhorn und die Integration der vorhandenen Drehbrücke sowie an den Bahnübergängen: - 66, 68, 68a, 70, 72 (Anpassung der vorhandenen BÜSA erforderlich durch Neubau Bahnhof Frenswegen) - 95, 96 Anpassungen vorhandener Anlagen - 112, 113, 114 Anpassungen vorhandener Anlagen wg. Erhöhung Geschwindigkeit - 119, 120, 122, 123 Neue Anlage (z.T. als Hp-Anlagen wg. Blockstelle Hoogstede) - 126, 128 Anpassungen vorhandener Anlagen wg. Erhöhung Geschwindigkeit - 132 Neue Anlage - 135 Anpassungen vorhandener Anlagen wg. Erhöhung Geschwindigkeit - 137 Neue Anlage - 139, 140 Anpassungen vorhandener Anlagen - 141 Neue Anlage - 142, 143, 144, 145 Anpassungen vorhandener Anlagen wg. Erhöhung Geschwindigkeit - 150, 151, 154 Anpassungen vorhandener Anlagen - BÜ I Neue Anlage - BÜ II Austausch alte Anlage - BÜ III Austausch alte Anlage Die funktionsfähige Leit- und Sicherungstechnik ist eine zentrale Voraussetzung für einen sicheren Bahn- und Zugverkehrs.
Kennung des Verfahrens: ba6eaf51-61e2-46b4-a9d6-0857f809a7df
Interne Kennung: BE_Netz_2024_Erweiterung bestehender Leit- und Sicherungstechnik
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Zentrale Elemente des Verfahrens: Direktvergabe nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser ex-ante-Bekanntmachung gem. dieser Vergabebekanntmachung
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: BE Netz GmbH Otto-Hahn-Straße 1 
Stadt: Nordhorn
Postleitzahl: 48529
Land, Gliederung (NUTS): Grafschaft Bentheim (DE94B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungen der Leit- und Sicherungstechnik in den Bahnhöfen Frenswegen, Neuenhaus, Veldhausen, Esche, Emlichheim, Laarwald und Coevorden Vorbahnhof sowie die Anpassung der Bedienzentrale in Nordhorn und die Integration der vorhandenen Drehbrücke sowie an den Bahnübergängen: - 66, 68, 68a, 70, 72 (Anpassung der vorhandenen BÜSA erforderlich durch Neubau Bahnhof Frenswegen) - 95, 96 Anpassungen vorhandener Anlagen - 112, 113, 114 Anpassungen vorhandener Anlagen wg. Erhöhung Geschwindigkeit - 119, 120, 122, 123 Neue Anlage (z.T. als Hp-Anlagen wg. Blockstelle Hoogstede) - 126, 128 Anpassungen vorhandener Anlagen wg. Erhöhung Geschwindigkeit - 132 Neue Anlage - 135 Anpassungen vorhandener Anlagen wg. Erhöhung Geschwindigkeit - 137 Neue Anlage - 139, 140 Anpassungen vorhandener Anlagen - 141 Neue Anlage - 142, 143, 144, 145 Anpassungen vorhandener Anlagen wg. Erhöhung Geschwindigkeit - 150, 151, 154 Anpassungen vorhandener Anlagen - BÜ I Neue Anlage - BÜ II Austausch alte Anlage - BÜ III Austausch alte Anlage
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 10 500 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YHSHLVE Es handelt sich bei dieser Vergabebekanntmachung um die Ankündigung der Auftragsvergabe gem. § 135 GWB. Der Tag der Zuschlagserteilung ist der Tag der Vergabeentscheidung. Die Zuschlagserteilung erfolgt erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Vergabebekanntmachung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: BE_Erweiterung Leit- und Sicherungstechnik_2024
Beschreibung: Der Bedarf besteht in der Ausrüstung der Bahnhöfe und der Gleisanlage mit signaltechnischen Anlagen in dem Streckenabschnitt Neuenhaus - Coevorden. Zu adaptierende technische Schnittstellen für die Leit- und Sicherungstechnik des Streckenabschnitts Neuenhaus - Coevorden sind: - Herstellung einer vom Eisenbahnbundesamt zugelassenen Zentralblockanpassung (siehe Sicherheitsintegritätsstufe SIL 4) zum ZSB 2000 Stellwerk (Bahnhof Neuenhaus und Nordhorn); - Einbindung der neuen Betriebsstellen in die Bedienzentrale (LSB ZSB 2000) Stw "NF" im Bahnhof Nordhorn; - Schnittstellenadaptionen für die Bedienung, Steuerung und Überwachung der Betriebsstellen, Zuglaufverfolgung und Zugnummermeldeverfahren, Disposition und Diagnosezentrale. Vorhandene Signale werden teilweise mit Zusatzanzeigern ergänzt. Es wird ein Parallelaufbau der neu zu installierenden Signaltechnik während der Bauphase geben, um Einschränkungen im Betriebsablauf zu reduzieren.
Interne Kennung: BE_Netz_2024_Erweiterung bestehender Leit- und Sicherungstechnik
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: BE Netz GmbH Otto-Hahn-Straße 1 
Stadt: Nordhorn
Postleitzahl: 48529
Land, Gliederung (NUTS): Grafschaft Bentheim (DE94B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungen der Leit- und Sicherungstechnik in den Bahnhöfen Frenswegen, Neuenhaus, Veldhausen, Esche, Emlichheim, Laarwald und Coevorden Vorbahnhof sowie die Anpassung der Bedienzentrale in Nordhorn und die Integration der vorhandenen Drehbrücke sowie an den Bahnübergängen: - 66, 68, 68a, 70, 72 (Anpassung der vorhandenen BÜSA erforderlich durch Neubau Bahnhof Frenswegen) - 95, 96 Anpassungen vorhandener Anlagen - 112, 113, 114 Anpassungen vorhandener Anlagen wg. Erhöhung Geschwindigkeit - 119, 120, 122, 123 Neue Anlage (z.T. als Hp-Anlagen wg. Blockstelle Hoogstede) - 126, 128 Anpassungen vorhandener Anlagen wg. Erhöhung Geschwindigkeit - 132 Neue Anlage - 135 Anpassungen vorhandener Anlagen wg. Erhöhung Geschwindigkeit - 137 Neue Anlage - 139, 140 Anpassungen vorhandener Anlagen - 141 Neue Anlage - 142, 143, 144, 145 Anpassungen vorhandener Anlagen wg. Erhöhung Geschwindigkeit - 150, 151, 154 Anpassungen vorhandener Anlagen - BÜ I Neue Anlage - BÜ II Austausch alte Anlage - BÜ III Austausch alte Anlage
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die direkte Vergabe erfolgt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 Sektorenverordnung (SektVO) und ist zulässig, da der Auftrag nur von dem Hersteller der bereits bestehenden Stellwerktechnik erbracht werden kann. Erforderlich ist die Anpassung der vorhandenen Leit- und Sicherungstechnik an die neue zu errichtende Infrastruktur mit der Weiternutzung der bestehenden Signalinfrastruktur. Die Einbindung der neuen Komponenten erfordern Schnittstellen zur bereits vorhandenen Leit- und Sicherungstechnik, die einzig durch den Hersteller Scheidt & Bachmann (S&B) der bestehenden Anlagen umgesetzt werden kann. Ein öffentlicher Auftraggeber kann einen Auftrag gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 b) SektVO insbesondere dann direkt, d.h. ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn 1. der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil 2. aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Diese Voraussetzung setzt eine tatsächliche technische Alleinstellung voraus, zu der es gem. § 13 Abs. 3 VgV keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. Als Ausnahmetatbestand ist diese Regelung eng auszulegen und anzuwenden. 1. Zur technischen Alleinstellung Diese Leistungen sind zwingend durch den Hersteller der vorhandenen Leit- und Sicherungstechnik S&B auszuführen, da ein anderer Hersteller die in den Betriebsstellen Neuenhaus bis Coevorden vorhandene Signaltechnik nicht umbauen, ergänzen bzw. weiternutzen kann. Für die vorhandene Leit- und Sicherungstechnik wurden insbesondere - Kombinationssignale der S&B verbaut, - die Verkabelung der Außenelemente über ein BUS- System realisiert, das ausschließlich S&B bearbeiten und einstellen kann. Wie die Außenanlage ist auch die Innenanlage anzupassen. Hierfür sind in den Schalthäusern die veränderten Außenelemente am Kabelgestell aufzuschalten. Die in der Software realisierten Fahrstraßen sind anzupassen bzw. neu zu projektieren. Die Bedienzentrale in Nordhorn ist unter Sicherstellung der oben genannten Funktionalitäten anzupassen. Ergänzend zu den bislang in Betrieb befindlichen Betriebsstellen sind zwei neue Betriebsstellen zu integrieren: der Bahnhof Frenswegen (HFSW) und die Blockstelle Hoogstede (HHOS). Für die Realisierung des SPNV werden an den Betriebsstellen Veldhausen, Hoogstede, Emlichheim und Laarwald Bahnsteige geplant. Zusätzlich zur Anpassung und Erweiterung der Betriebsstellen ist zur Aufnahme des SPNV auch die technische Sicherung aller bislang nichttechnisch gesicherten Bahnübergänge im Streckenabschnitt Neuenhaus - Coevorden notwendig. Einige dieser Bahnübergänge liegen im Bereich der Betriebsstellen und stehen künftig unter Deckung der Hauptsignale. Hierdurch kommt es zu einer Schnittstelle zwischen Stellwerk und Bahnübergang. Die Integration neuer Anlagen und Komponenten erfordert die Einbindung in die bestehende signaltechnische Infrastruktur, die nur durch den Hersteller der bestehenden signaltechnischen Infrastruktur erfolgen kann. 2. Fehlender Wettbewerb und fehlende Alternativlösung Würden Komponenten anderer Hersteller eingesetzt, würde dies dazu führen, dass eine nahezu vollständige Neuausrüstung der auszurüstenden Bahnhöfe erfolgen müsste. So müssten die Signale, die Achszähler und auch die Verkabelung der Elemente neu hergestellt werden. Die Schalteinrichtungen wären neu aufzubauen, ebenso die Projektierung der Software. Der Abschnitt wäre technisch an den Streckenabschnitt Bad Bentheim - Neuenhaus anzubinden. Zusätzlich ist zwischen den Bahnhöfen Nordhorn und Neuenhaus eine weitere Betriebsstelle zu integrieren, die gleichfalls eine Zentralblockanpassung zu diesen Nachbarbahnhöfen erfordert. Die vorhandenen Anlagen und Komponenten wäre auszutauschen. In diesem Fall würde das Risiko der Rückforderung der Fördermittel für die zu ändernden Komponenten entstehen mit dem weiteren, für die Vergabestelle nicht tragbaren Risiko, dass unterschiedliche Verantwortungsbereiche entstünden. Mängel und Störungen müssten einem Auftragnehmer zugeordnet werden, was zu der Notwendigkeit einer aufwändigen Schadensanalyse und dem Risiko führen würde, dass die Auftragnehmer sich jeweils wechselseitig die Verantwortung zuweisen. Die bestehenden signaltechnischen Anlagen müssen, sofern technisch möglich, weiter genutzt werden, da das Risiko der Rückforderung von Fördermitteln droht und zudem nur ein sehr beschränktes Budget bereit steht. Das Projekt kann nur mit den zugesagten Fördermitteln realisiert werden und steht mit der Fördermittelgewährung in untrennbarem Zusammenhang. Die Infrastruktur kann nur mit den öffentlichen Zuwendungen betrieben und ausgebaut werden. Der Bedarf kann somit nur durch Anlagen und Komponenten der S&B gedeckt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Es erfolgt eine Direktvergabe nach vorheriger Verhandlung mit dem Hersteller.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BE Netz GmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die direkte Vergabe erfolgt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 Sektorenverordnung (SektVO) und ist zulässig, da der Auftrag nur von dem Hersteller der bereits bestehenden Stellwerktechnik erbracht werden kann. Erforderlich ist die Anpassung der vorhandenen Leit- und Sicherungstechnik an die neue zu errichtende Infrastruktur mit der Weiternutzung der bestehenden Signalinfrastruktur. Die Einbindung der neuen Komponenten erfordern Schnittstellen zur bereits vorhandenen Leit- und Sicherungstechnik, die einzig durch den Hersteller der bestehenden Anlagen umgesetzt werden kann. Ein öffentlicher Auftraggeber kann einen Auftrag gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 b) SektVO insbesondere dann direkt, d.h. ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn 1. der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil 2. aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Diese Voraussetzung setzt eine tatsächliche technische Alleinstellung voraus, zu der es gem. § 13 Abs. 3 VgV keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. Als Ausnahmetatbestand ist diese Regelung eng auszulegen und anzuwenden. 1. Zur technischen Alleinstellung Diese Leistungen sind zwingend durch den Hersteller der vorhandenen Leit- und Sicherungstechnik S&B auszuführen, da ein anderer Hersteller die in den Betriebsstellen Neuenhaus bis Coevorden vorhandene Signaltechnik nicht umbauen, ergänzen bzw. weiternutzen kann. Für die vorhandene Leit- und Sicherungstechnik wurden insbesondere - Kombinationssignale der S&B verbaut, - die Verkabelung der Außenelemente über ein BUS- System realisiert, das ausschließlich S&B bearbeiten und einstellen kann. Wie die Außenanlage ist auch die Innenanlage anzupassen. Hierfür sind in den Schalthäusern die veränderten Außenelemente am Kabelgestell aufzuschalten. Die in der Software realisierten Fahrstraßen sind anzupassen bzw. neu zu projektieren. Die Bedienzentrale in Nordhorn ist unter Sicherstellung der oben genannten Funktionalitäten anzupassen. Ergänzend zu den bislang in Betrieb befindlichen Betriebsstellen sind zwei neue Betriebsstellen zu integrieren - Bahnhof Frenswegen (HFSW) - Blockstelle Hoogstede (HHOS) Für die Realisierung des SPNV werden an den Betriebsstellen Veldhausen, Hoogstede, Emlichheim und Laarwald Bahnsteige geplant. Zusätzlich zur Anpassung und Erweiterung der Betriebsstellen ist zur Aufnahme des SPNV auch die technische Sicherung aller bislang nichttechnisch gesicherten Bahnübergänge im Streckenabschnitt Neuenhaus - Coevorden notwendig. Einige dieser Bahnübergänge liegen im Bereich der Betriebsstellen und stehen künftig unter Deckung der Hauptsignale. Hierdurch kommt es zu einer Schnittstelle zwischen Stellwerk und Bahnübergang. Die Integration neuer Anlagen und Komponenten erfordert die Einbindung in die bestehende signaltechnische Infrastruktur, die nur durch den Hersteller der bestehenden signaltechnischen Infrastruktur erfolgen kann. 2. Fehlender Wettbewerb und fehlende Alternativlösung Würden Komponenten anderer Hersteller eingesetzt, würde dies dazu führen, dass eine nahezu vollständige Neuausrüstung der auszurüstenden Bahnhöfe erfolgen müsste. So müssten die Signale, die Achszähler und auch die Verkabelung der Elemente neu hergestellt werden. Die Schalteinrichtungen wären neu aufzubauen, ebenso die Projektierung der Software. Der Abschnitt wäre technisch an den Streckenabschnitt Bad Bentheim - Neuenhaus anzubinden. Zusätzlich ist zwischen den Bahnhöfen Nordhorn und Neuenhaus eine weitere Betriebsstelle zu integrieren, die gleichfalls eine Zentralblockanpassung zu diesen Nachbarbahnhöfen erfordert. Die vorhandenen Anlagen und Komponenten wäre auszutauschen. In diesem Fall würde das Risiko der Rückforderung der Fördermittel für die zu ändernden Komponenten entstehen mit dem weiteren, für die Vergabestelle nicht tragbaren Risiko, dass unterschiedliche Verantwortungsbereiche entstünden. Mängel und Störungen müssten einem Auftragnehmer zugeordnet werden, was zu der Notwendigkeit einer aufwändigen Schadensanalyse und dem Risiko führen würde, dass die Auftragnehmer sich jeweils wechselseitig die Verantwortung zuweisen. Die bestehenden signaltechnischen Anlagen müssen, sofern technisch möglich, weiter genutzt werden, da das Risiko der Rückforderung von Fördermitteln droht und zudem nur ein sehr beschränktes Budget bereit steht. Die Infrastruktur kann nur mit den öffentlichen Zuwendungen betrieben und ausgebaut werden. Der Bedarf kann somit nur durch Anlagen und Komponenten der S&B gedeckt werden.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BE Netz GmbH
Registrierungsnummer: DE308 819 126
Postanschrift: Otto.Hahn-Straße 1  
Stadt: Nordhorn
Postleitzahl: 48529
Land, Gliederung (NUTS): Grafschaft Bentheim (DE94B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: HLP. Heiermann Losch Rechtsanwälte, z. Hdn. Dr. Alexandra Losch
Telefon: +495112629380
Internetadresse: https://www.be-netz.eu
Profil des Erwerbers: https://www.be-netz.eu
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: 00494131 152943
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 06cdaef7-1783-4c33-bc55-499250756214 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/05/2024 08:19:39 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 321863-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 105/2024
Datum der Veröffentlichung: 31/05/2024

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Cloppenburg
Coppenbrügge
Cremlingen
Cuxhaven
Dahlenburg
Damme
Dannenberg
Delmenhorst
Diekholzen
Diepholz
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Einbeck
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Hemmingen
Hemmoor
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Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
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Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
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Northeim
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Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Oyten
Papenburg
Pattensen
Peine
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