Open House Verfahren für einen Vertrag nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der stereotaktischen Strahlentherapie Referenznummer der Bekanntmachung: 2024-017-AE

62694-2024 - WettbewerbDeutschland-Hannover: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
OJ S 22/2024 31/01/2024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Fax: +49 51128533-15229
Internet-Adresse(n):
I.3.
Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://www.aok.de/gp/aerzte-psychotherapeuten/besondere-versorgung/radiochirurgie?region=niedersachsen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Postfach 81 02 62
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30502
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Internet-Adresse(n):
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gesetzliche Krankenversicherung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Open House Verfahren für einen Vertrag nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der stereotaktischen Strahlentherapie
Referenznummer der Bekanntmachung: 2024-017-AE
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Open-House-Vertrages nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und der Versicherten beigetretener AOKs mit stereotaktischer Strahlentherapie innerhalb des Zeitraumes 01.04.2024 bis zum 31.03.2026 mit quartalsweiser Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit.
An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, III.1.) erfüllt.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 221 000,00 EUR
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85121200 Dienstleistungen von Fachärzten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein sog. Open House Verfahren. Gegenstand des vorliegenden Open House Verfahrens ist der Abschluss von nicht exklusiven Verträgen gem. § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK Niedersachsen (und beigetretener AOKs) mit der Indikationsstellung, Behandlung und Betreuung bei bestimmten gut- oder bösartigen Tumoren, Gefäßmissbildungen oder funktionellen Störungen nach Maßgabe des Vertrages.
Das Open House Verfahren steht allen interessierten und geeigneten Leistungserbringern offen, die bereit sind dem Vertrag beizutreten.
Das Versorgungsangebot und die Voraussetzungen der Inanspruchnahme ergeben sich aus dem Vertrag.
Der Beitritt des Leistungserbringers endet:
a) mit dem Ende oder dem Wegfall der Teilnahmevoraussetzungen.
b) durch die schriftliche Kündigung des teilnehmenden Leistungserbringers gegenüber der AOKN. Eine Kündigung der Teilnahme eines Leistungserbringers kann jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines jeden Quartals erfolgen, frühestens nach Ablauf eines Teilnahmejahres.
c) mit dem Ausspruch der fristlosen Kündigung seitens der AOKN wegen eines schwerwiegenden oder wiederholten nachweislichen Verstoßes des Leistungserbringers gegen die Verpflichtungen dieses Vertrages.
d) mit Beendigung dieses Vertrages.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6.
Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 221 000,00 EUR
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2024 Ende: 31/03/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen: Die AOKN hat die Option, vor Laufzeitende des Vertrags diesen um maximal zwei Jahre einseitig zu verlängern. Die Option ist spätestens bis zum 31.01.2026 seitens der AOKN schriftlich gegenüber den Vertragspartnern zu erklären, wobei das Datum des Zugangs dieser Erklärung bei den Vertragspartnern maßgebend ist.
II.2.10.
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Im laufenden Verfahren kann die AOKN für alle Leistungserbringer einheitliche Änderungsvereinbarungen einführen, wenn dies erforderlich ist. Vertragsänderungen bedürfen der Einleitung eines Unterschriftsverfahrens unter Einbindung der AOKs und der Leistungserbringer. Auf die Kündigung gemäß Vertrag wird hingewiesen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Vertragsschlüsse sind jeweils mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderquartals möglich. Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten für den Beitritt zum 01.04.2024 ist der 29.02.2024. Letztmalige Beitrittsmöglichkeit besteht zum 01.01.2026, vorausgesetzt, dass die Beitrittsunterlagen vollständig zum 01.12.2025 vorliegen, wobei die vollständige Übermittlung per E-Mail fristwahrend ist.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.1.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1. Eigenerklärung zur Eignung 2. Eigenerklärung zur RUS Sanktion 3. Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister des Anbieters (bei Versendung nicht älter als 6 Monate); ausländische Anbieter haben einen . entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
III.1.2.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Qualitäts- und Strukturvoraussetzungen für die Leistungserbringer (1) Der beitretende Leistungserbringer muss für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen oder ermächtigt sein, siehe § 95 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BMV-Ä. (2) Zulässige Praxisformen für eine Teilnahme an dem Vertrag der besonderen Versorgung sind Einzelpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften oder Ermächtigungsambulanzen. (3) Der beitretende Leistungserbringer hat in Abhängigkeit von der Praxisform gemäß Abs. 2 die Leistung nach diesem Vertrag gemäß Anlage 7 persönlich zu erbringen oder er beschäftigt einen angestellten Arzt, der die Leistung nach diesem Vertrag erbringt. (4) Sollen bei einem beitretenden Leistungserbringer mehrere Ärzte die Leistungen nach diesem Vertrag erbringen, müssen für jeden Arzt die personenbezogenen Qualitätsvoraussetzungen gemäß Abs. 6 dieser Anlage persönlich gegenüber der AOKN nachgewiesen werden. Nachträgliche Meldungen weiterer Ärzte können durch den beigetretenen Leistungserbringer jederzeit erfolgen. (5) Zeigt ein beigetretener Leistungserbringer nach seinem eigenen Beitritt einen weiteren Arzt gegenüber der AOKN per Schriftform an, so darf dieser neue Arzt erst nach der Bestätigung der Teilnahme durch die AOKN eigenständig Patienten in den Vertrag zur besonderen Versorgung einschreiben, behandeln und/oder abrechnen. (6) Als Voraussetzungen für die Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag muss jeder behandelnde Arzt folgende persönlichen Qualifikationen gegenüber der AOKN nachweisen: a. Der Arzt muss als Facharzt für Strahlentherapie und/oder Neurochirurgie mit ausreichender Erfahrung/Fachkunde auf dem Fachgebiet der stereotaktischen Strahlentherapie, die die stereotaktische Radiochirurgie [SRS], die fraktionierte stereotaktische Radiotherapie [SRT] und die extrakranielle stereotaktische Radiotherapie/Körperstamm-Stereotaxie [SBRT] umfasst, tätig sein. b. Der Arzt hat vor Vertragsbeitritt entsprechend seiner Fachdisziplin die Fachkunde im Gesamtgebiet Teletherapie oder für die organspezifischen Anwendungen der Teletherapie gemäß der Strahlenschutzverordnung [StrlSchV] im Sinne der Richtlinie zur StrlSchV erworben und aktualisiert sie entsprechend der allgemeingültigen Vorgaben. c. Der Arzt hat vor Vertragsbeitritt entsprechend seiner Fachdisziplin bei der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die zu erlangende Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der stereotaktischen Strahlentherapie im ambulanten Bereich erworben. Sollte es dem Arzt aufgrund von organisatorischen Gegebenheiten, die er nicht zu vertreten hat, nicht möglich sein, eine solche Genehmigung fristgerecht vorzuweisen, ist dies der AOKN gegenüber schriftlich zu begründen und durch diese im Einzelfall zu prüfen. Der Nachweis der Genehmigung ist durch den Arzt nach Erhalt umgehend bei der AOKN vorzulegen. d. In den vergangenen 18 bis 36 Monaten vor Vertragsbeitritt müssen durch den Arzt mindestens 200 Behandlungen mit einem Bestrahlungsgerät zur Durchführung der stereotaktischen Strahlentherapie erbracht worden sein. (7) Darüber hinaus bindet der beigetretene Leistungserbringer in Abhängigkeit von der Indikation des zu behandelnden Patienten die folgenden Disziplinen durch Kooperationen bzw. zum interdisziplinären Austausch ein oder beschäftigt diese: Neurochirurgie Strahlentherapie Radiologie Neuro-Radiologie Chirurgisch-onkologische Disziplinen Internistisch-onkologische Disziplinen Die Vorstellung der Patienten mit einer malignen Erkrankung in einer interdisziplinär besetzten Tumorkonferenz ist davon unabhängig. (8) Ein Medizinphysikexperte steht zur Verfügung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (9) Der beitretende Leistungserbringer verfügt über eines der folgenden Bestrahlungsgeräte zur Durchführung der stereotaktischen Strahlentherapie: dedizierte Bestrahlungsgeräte mit Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquellen, dedizierte Linearbeschleuniger oder stereotaxie-adaptierte Linearbeschleuniger. Die Lagekontrolle der Zielstruktur ist während der Behandlung verpflichtend mit geeigneten technischen Maßnahmen zu überwachen. (10) Grundvoraussetzung für die Anwendung der Geräte im Rahmen dieses Vertrags ist eine gültige CE-Zertifizierung. (11) Der beigetretene Leistungserbringer verpflichtet sich, dass: a. eine regelmäßige Wartung des Bestrahlungsgeräts nach Vorgabe des Herstellers erfolgt. b. bei einem dedizierten Bestrahlungsgerät mit einer Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquelle ein Quellenaustausch mindestens alle 6 Jahre erfolgt. c. eine Überprüfung des gesamten Behandlungspfades von der Bildgebung bis zum Zielpunkt gemäß DIN 6875-1 regelmäßig erfolgt.
III.2.
Bedingungen für den Auftrag
III.2.1.
Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehaltenVerweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 140a SGB V
III.2.2.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Die Leistungserbringer müssen stets alle Vorgaben des Vertrages nebst Anlage in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen.
III.2.3.
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren WirtschaftsteilnehmernGeplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 999
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.2.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/11/2025 Ortszeit: 12:00
IV.2.3.
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch
IV.2.6.
Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2026
IV.2.7.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/11/2025 Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1.
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die AOK Niedersachsen akzeptiert nur Beitrittsanträge geeigneter Leistungserbringer, die in dem hier geschilderten Verfahren gestellt werden. Folgendes Verfahren muss eingehalten werden:
1. Interessierte Leistungserbringer müssen die Beitrittsunterlagen (Vertrag nebst Anlagen und Eigenerklärungen zur Eignung) per E-Mail bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle abrufen. Über die zum Abruf verwendete E-Mail-Adresse führt die AOK Niedersachsen die weitere elektronische Kommunikation in diesem Open House Verfahren. Die interessierten Leistungserbringer sind alleine dafür verantwortlich, dass sie an diese E-Mail-Adresse gerichtete Nachrichten empfangen können.
2. Die AOK Niedersachsen versendet die Beitrittsunterlagen an die interessierten Leistungserbringer.
3. Die interessierten Leistungserbringer sind verpflichtet, die Beitrittsunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Im Falle von Unklarheiten in den Beitrittsunterlagen sind die interessierten Leistungserbringer verpflichtet, per E-Mail eine Frage zu stellen. Andere Organisationseinheiten der AOK Niedersachsen dürfen interessierten Leistungserbringern weder Auskünfte noch Zusagen erteilen. Interessierte Leistungserbringer, welche dennoch Kontakt zu anderen Organisationseinheiten aufnehmen, müssen damit rechnen, vom Verfahren ausgeschlossen werden zu können. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Würden solche Auskünfte doch erteilt werden, sind sie in jedem Fall unverbindlich.
4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 01.04.2024) spätestens am 29. Februar 2024, 12 Uhr, im Original unterschrieben (auf Papier) per Post oder Boten einzureichen. Im Falle eines Beitritts zu einem späteren Kalenderquartal sind die Unterlagen spätestens 30 Tage vor dem gewünschten Beitrittsquartal, das dem Beitrittsdatum vorausgeht, bei der AOKN einzureichen. Eine Übermittlung der vollständigen Beitrittsunterlagen per E-Mail vorab wahrt diese Frist.
5. Rechtzeitig bis zum 29.02.2024, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 16.03.2024 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse per E-Mail und ggfls. schriftlich. Zwischen dem 18.03.2024 und dem 29.03.2024 werden keine Beitrittsunterlagen geprüft (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ort: Hannover
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/01/2024

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