Unterstützungsleistungen im Geodatenmanagement im Bereich Standortauswahl durch Beratung, Softwareentwicklung, Prozessoptimierung und Übernahme von Arbeitspaketen Referenznummer der Bekanntmachung: E
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 992-80101-41
Postanschrift: Eschenstrasse 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen im Geodatenmanagement im Bereich Standortauswahl durch Beratung, Softwareentwicklung, Prozessoptimierung und Übernahme von Arbeitspaketen
Ziel dieser Vergabe ist es, den Bereich Standortauswahl durch Beratung zu Fragestellungen des Geodatenmanagements, die Qualitätssicherung bestehender bzw. in Entwicklung befindlicher Softwareprojekte, Prozessoptimierung, Entwicklung von Individualsoftware und die Übernahme von Arbeitspaketen für die Datenverwaltung und Datenbereitstellung zu unterstützen.
DE91A Peine
Aktuell befindet sich das Standortauswahlverfahren in Schritt 2 der Phase I, in welchem Standortregionen für die übertägige Erkundung gemäß § 14 StandAG ermittelt werden. Die momentanen Arbeiten finden mit Hilfe geologischer Daten statt, welche von den Bundes- und Landesbehörden gemäß § 12 StandAG bereits zur Verfügung gestellt wurden bzw. durch neue Datenabfragen noch zu
beschaffen sind. Diese Daten sind sehr heterogen und liegen oftmals nur analog oder als Scan vor.
Die Daten müssen z. T. digitalisiert, aufbereitet und den anderen Organisationseinheiten für die weitere Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren müssen Workflows und Skripte (weiter-) entwickelt werden, um Daten möglichst automatisiert und qualitätsgesichert aufzubereiten und bereitzustellen. Datenbanken und Informationssysteme sind für die Verwaltung und Bereitstellung der Daten zwingend notwendig. Schichtenverzeichnisse und geophysikalische Bohrlochmessungen müssen in einheitliche Strukturen und Formate für eine bessere Auswertung der Daten überführt werden. Für notwendige Präsentationen und Berichte sind Kartenabbildungen in hoher Anzahl zu erstellen. Die Daten werden unmittelbar von den anderen Organisationseinheiten benötigt, damit diese die gesetzten Meilensteine erreichen können.
Ziel dieser Vergabe ist es, den Bereich Standortauswahl durch Beratung zu Fragestellungen des Geodatenmanagements, die Qualitätssicherung bestehender bzw. in Entwicklung befindlicher Softwareprojekte, Prozessoptimierung, Entwicklung von Individualsoftware und die Übernahme von Arbeitspaketen für die Datenverwaltung und Datenbereitstellung zu unterstützen.
Der AG hat die Option zur Verlängerung um weitere 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die grundsätzliche Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb ist durch die im folgenden beschriebenen Nachweise gegeben. Der Bieter hat hier seine Qualifikation und Erfahrungen durch Referenzen zu belegen. Referenzen sind Nachweise zu durchgeführten Projekten (Angaben: Auftraggeber, Titel, Laufzeit, Inhalt als Abstract). Die Referenzen müssen belegen, dass eine Expertise im Bereich des Geodatenmanagements mit geologischen und geophysikalischen Daten in großen Projekten besteht (Größenordnung 1 Mio. Euro). Unter „geologische und geophysikalische Daten“ fallen hier z. B. Bohrdaten (Bohransätze, Bohrverläufe, Bohrlochprofile, geophysikalische Bohrlochmessungen), reflexionsseismische Messdaten (2D- und 3D-Seismik) und 3D-Modelle. Folgende Eignungskriterien bestehen:
• Einschlägige Firmenerfahrungen in den 3 Themenkomplexen. Diese sind durch je zwei Referenzen nicht älter als 5 Jahre nachzuweisen. In der Matrix (Kapitel 3.2.3) werden im Gegensatz dazu auf Einzelpersonen bezogene Referenzen bewertet:
o Consulting – Evaluierung und Optimierung bestehender Geodatenmanagementstrukturen und -prozesse in Organisationen, Analyse und Optimierung von IT-Infrastrukturen und Architektur.
o Prozessoptimierung und Datenbereitstellung – Analyse und (Weiter)-Entwicklung von Prozessen, Automatisierung von Prozessen, Übernahme von Daten in bestehende Systeme, Homogenisierung, Verschlagwortung, Pflege von Metadaten, Datenbereitstellung.
o Softwareentwicklung – Entwicklung von Datenmodellen, Datenbanken, Informationssystemen bzw. zugehörigen APIs, Programmierung von Schnittstellen, Code-Reviews (Qualitätssicherung vorhandener Softwareprojekte).
• Die Firmenreferenzen können, müssen aber nicht alle genannten Anforderungen vereinen. Zum Nachweis können auch mehrere Referenzen angegeben werden.
• Bei Bietergemeinschaften oder Einbeziehung von Unterauftragnehmern wird es positiv bewertet, wenn in früheren Projekten eine ähnliche Kooperation zwischen den Einzelunternehmen bestand.
• Eine Liste der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter (Schlüsselpersonen, siehe Kapitel 3.2.1) mit Qualifikation/Ausbildung und Fachkenntnis sowie Referenzen für die angegebenen Bereiche inklusive schriftlicher Bestätigung des Einsatzes der benannten Schlüsselpersonen für die vorzunehmende Leistung. Der Bieter hat ein Personalkonzept vorzulegen, in welchem er vorgesehene Projektbearbeiter und etwaige Vertreter benennt. Das Projektteam ist nur nach Freigabe durch die BGE zu verändern. Es muss erkennbar sein, dass der Bieter singuläre Personalausfälle, z. B. des Projektleiters oder Consultants, mit geeignetem Ersatz kompensieren kann. Die Unterlage soll einen Umfang von vier DIN A4 Seiten nicht übersteigen und ist klar zu gliedern.
• Die Kommunikation erfolgt auf Deutsch, alle direkt beteiligten Mitarbeiter eines potenziellen Auftragnehmers müssen daher Deutsch in der Stufe C1 in Wort und Schrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt