Betrieb einer Carsharing-Dienstleistung mit Elektroautos an zehn Standorten im Landkreis Osnabrück im Zeitraum 01.07.2024 bis 31.12.2025 Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2023 - 292
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 541/501-1100
Fax: +49 541/501-61100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb einer Carsharing-Dienstleistung mit Elektroautos an zehn Standorten im Landkreis Osnabrück im Zeitraum 01.07.2024 bis 31.12.2025
Betrieb einer Carsharing-Dienstleistung mit Elektroautos an zehn Standorten im Landkreis Osnabrück im Zeitraum 01.07.2024 - 31.12.2025.
Landkreis Osnabrück Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück, Standort 1 - Bad Iburg Am Gografenhof 49186 Bad Iburg, Standort 2 - Bad Laer Thieplatz 49196 Bad Laer, Standort 3 - Bad Rothenfelde Bahnhofstraße 49214 Bad Rothenfelde, Standort 4 - Belm Marktring 49191 Belm, Standort 5 - Bohmte Osnabrücker Straße 49163 Bohmte, Standort 6 - Dissen am Teutoburger Wald Diekmannstraße 49201 Dissen aTW, Standort 7 - Fürstenau Burgstraße 49584 Fürstenau, Standort 8 - Hagen am Teutoburger Wald Schulstraße 49170 Hagen a.T.W., Standort 9 - Neuenkirchen Kitzerostraße 49586 Neuenkirchen, Standort 10 - Quakenbrück Wilhelmstraße 49610 Quakenbrück
Die Region Osnabrück ist durch den heterogen besiedelten Landkreis Osnabrück und die kreisfreie Großstadt Osnabrück sowohl ländlich als auch städtisch geprägt. Im Landkreis ist der Mobilitäts-Mix "typisch ländlich": Der MIV ist im flächenmäßig drittgrößten Landkreis Niedersachsens das Maß der Dinge (66 % aller Wege), der öffentliche Verkehr spielt nur eine Nebenrolle und wird vom Schülerverkehr dominiert.
Den Umweltverbund zu stärken und somit Emissionen zu verringern ist ein Kernziel des Landkreises Osnabrück. Dazu sollen zunehmend mehr Bürgerinnen und Bürger überzeugt werden, vom MIV umzusteigen. Gleichzeitig wird im ÖPNV auch ein zentrales Instrument der Daseinsvorsorge gesehen. Die Ermöglichung wirtschaftlicher und sozialer Teilhabe aller Bevölkerungsschichten durch die Entwicklung eines zukunftsfähigen ÖPNV ist erklärtes strategisches Ziel des Landkreises Osnabrück.
Langfristig (2035) sollen die Angebote kreisweit ausgedehnt werden, sodass der ÖPNV einen Anteil von mind. 20 % am Modal Split aufweist, der Radverkehr mind. 25 %. Zu diesem Zeitpunkt soll ein engverknüpftes Radwegenetz bestehen, in dem einheitliche Beschilderungen, sichere Querungsstellen und eine gute Infrastruktur der dominierende Standard sind. Einfache Tarife, die über Verwaltungsgrenzen hinausgehen und alle Modale enthalten, erleichtern in Zukunft die ÖPNV-Nutzung. Insgesamt muss es gelingen, durch eine integrierte Verknüpfung verschiedener und neuer Verkehrsträger einen Mobilitätsmix zu erreichen, bei dem durch eine verbesserte Verfügbarkeit viel häufiger als heute auf den Pkw verzichtet werden kann. Ein Carsharing-Angebot dient hier als flexibler Mobilitätsbaustein als Ergänzung zum ÖPNV und wird als essenziell angesehen, um eine attraktive Alternative zum privaten Pkw zu ermöglichen.
Einige Gemeinden des Landkreises Osnabrücks haben bereits ein Carsharing-Angebot eigenständig in den letzten Jahren implementiert. Um das System möglichst weiträumig im Landkreis zu erweitern, sollen im Zuge des vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr geförderten Projektes "Moin+" zehn weitere elektrische Carsharing-Fahrzeuge platziert werden. So kann eine Kombination mit dem ÖPNV als attraktiver Mobilitätsmix erreicht werden. Auf Grundlage eines fachlichen Kriterienkatalogs wurden somit die untenstehenden befindlichen Carsharing-Standorte in den ausgewählten Gemeinden definiert.
Um dem zukünftigen Betreiber einen wirtschaftlichen Betrieb der ausgeschriebenen Carsharing-Dienstleistung im Zeitraum vom 01.07.2024 bis 31.12.2025 zu ermöglichen, garantiert der Landkreis Osnabrück (Auftraggeber) dem Auftragnehmer die Übernahme des monatlichen Mindestumsatzes für die vom Auftraggeber vorgegebenen zehn Carsharing-Standorte. Daneben stellt der Landkreis die erforderlichen Carsharing-Parkplätze inkl. Ausschilderung und die erforderliche Ladeinfrastruktur zur Verfügung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zukünftig mit dem Betrieb des Carsharings erzielten Einnahmen an den zehn Standorten mit dem angebotenen Mindestumsatz zu verrechnen. Alle über den Mindestumsatz hinausgehenden Einnahmen verbleiben beim Auftragnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Stadtteilauto OS GmbH
Postanschrift: Sandbachstr. 9
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1CVEAS1H
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland