Rahmenvereinbarung Microsoft Enterprise Agreement und Software Assurance für drei Jahre
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171/43-1832
Fax: +49 5171/43-1502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Microsoft Enterprise Agreement und Software Assurance für drei Jahre
Die BGE mbH verfügt derzeit über einen Enterprise Agreement Vertrag, der zum 30.11.2023 ausläuft.
Ziel ist der Abschluss eines nahtlosen Enterprise Agreement Anschlussvertrags zum 1.12.2023, um die bisher getätigten Investitionen zu schützen, die Software Assurance für bereits erworbene Lizenzen weiterhin nutzen zu können und auch künftig erforderliche Microsoft Produkt Lizenzen zu erwerben sowie auftragsbezogene Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die BGE mbH verfügt derzeit über einen Enterprise Agreement Vertrag, der zum 30.11.2023 ausläuft.
Ziel ist der Abschluss eines nahtlosen Enterprise Agreement Anschlussvertrags zum 1.12.2023, um die bisher getätigten Investitionen zu schützen, die Software Assurance für bereits erworbene Lizenzen weiterhin nutzen zu können und auch künftig erforderliche Microsoft Produkt Lizenzen zu erwerben sowie auftragsbezogene Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen.
Nach dem Ablauf von 3 Jahren (Erstlaufzeit) ist optional die Verlängerung für ein weiteres Jahr möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind die, von der Vergabestelle auf der unter Ziffer 1.3) angegebenen Vergabeplattform, zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in Textform einzureichen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (s. Vordruck) einzureichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Nachunternehmer (keine Lieferanten, Zulieferer usw.) einzusetzen, so hat er die betreffenden Teile des Auftrages in seinem Angebot anzugeben.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat den/die Eignungsleihe-Unternehmen zu benennen (s. Vordruck) und die unter III.1.1) Nr. (2) aufgeführten Unterlagen auch für den Dritten beizufügen. Des Weiteren hat er die in III.1.2 und III.1.3 genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll. Sofern sich die Eignung auch auf Eignungskriterien nach III.1.3 beziehen soll, wird ergänzend auf § 47 Abs. 1 S. 3 VgV hingewiesen. Erfüllt das benannte Eignungsleihe-Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegt bei diesem ein Ausschlussgrund gem. §§123, 124 GWB vor, muss ihn der Bieter innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist ersetzen.
Eignungsunterlagen im Einzelnen:
1. Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
Oder – sofern zutreffend – Eigenerklärung des Bieters/Mitglied der Bietergemeinschaft, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft bestehen bzw. erforderlich sind. (s. Vordrucke zur Eignung),
2.Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (s. Vordruck zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen.
oder
Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: $$$ Euro für Personen sowie Sachschäden bzw. der Erklärung, diese bei Zuschlag unmittelbar abzuschließen.
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz aus vergleichbaren Aufträgen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
oder
Erklärung zum Gesamt-Umsatz des Erklärenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Hinweis: Für dieses Eignungskriterium wird kein Mindestumsatz gefordert. Die Vergabestelle wird jedoch auf der Grundlage der angegebenen Umsätze aus vergleichbaren Aufträgen eine Eignungsprognose erstellen, ob der Bieter über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt.
Die folgenden geforderten Unterlagen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung (bzgl. technischer Leistungsfähigkeit und Fachkunde) des Bieters dar (Mindestbedingung). Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht über diese Unterlagen verfügen oder deren eingereichte Referenzen nicht die jeweils genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen.
1. Unternehmensdarstellung (wesentliche Geschäftsfelder, Leistungsspektrum sowie Struktur und Organisationsform des Unternehmens; max. 2 Seiten).
2. Nachweis der Microsoft-Autorisierung als Handelspartner mit der Kopie der Zertifizierung als Licensing Solution Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA) in Deutschland
3. Referenzliste über wesentliche Leistungen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, des Liefer- bzw. Leistungszeitpunktes sowie des Auftraggebers und eines Ansprechpartners vor Ort.
oder
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre diesbezüglichen Erfahrungen anhand von Referenzen dar. Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
- Beschreibung der erbrachten Leistungen
- Auftragswert
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Zusätzlich gelten folgende Anforderungen an die benannten Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet
bis zum Ende der Angebotsfrist - ist maßgeblich).
Es werden nur zwei Referenzen verlangt. Es steht Ihnen frei, weitere Referenzen zu benennen. Die BGE
empfiehlt weitere Referenzen beizufügen, die als bedingungsgemäß angesehen werden.
Das BGE behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Überprüfung nicht
standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
4. gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
5. gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001
6. Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft muss über mindestens 5 fest angestellte Mitarbeiter mit einer gültigen Microsoft-Zertifizierung im Licensing-Umfeld verfügen
7. Mitgliedschaft im Microsoft Partner Network (MPN) als Partner
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Information gemäß § 11 VgV: Die technischen Parameter der elektronischen Übermittlung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen werden durch die Vergabeplattform vorgegeben. Die verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Vergabeplattform.
Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen.
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Postanschrift: Villemombler Strasse 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.