Stadt Ronnenberg - Planungsleistungen für die Sanierung des Gebietes "Ortskern Ronnenberg" Referenznummer der Bekanntmachung: 120-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 38
Ort: Ronnenberg
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30952
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 51159097560
Fax: +49 51159097566
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ronnenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Ronnenberg - Planungsleistungen für die Sanierung des Gebietes "Ortskern Ronnenberg"
Die Stadt Ronnenberg plant im Rahmen eines förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes die Revitalisierung des historischen Ortskerns des Stadtteils Ronnenberg. Die Finanzierung soll unter dem Einsatz von Fördermitteln aus der Fördermaßnahme "Lebendige Zentren" zu je einem Drittel durch den Bund, das Land Niedersachsen und die Stadt Ronnenberg erfolgen. Das Sanierungsvorhaben wurde in vier zu entwickelnde Teilbereiche ("Fokusbereiche") unterteilt. In einem ersten Schritt sollen nunmehr die Fokusbereiche 1 und 3 durch ein externes Planungsbüro in Zusammenarbeit mit der Stadt Ronnenberg planerisch entwickelt und koordiniert, sowie die einzelnen Baumaßnahmen ausgeschrieben und begleitet werden. Die weiteren Fokusbereiche 2 und 4 sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
30952 Ronnenberg Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers und vor Ort in Ronnenberg.
Das Leistungsbild umfasst die Grundleistungen der Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 39 ff. HOAI 2021, für Verkehrsanlagen für Straßenbaumaßnahmen (§§ 47 ff. HOAI 2021) sowie die technische Ausrüstung für Straßenbeleuchtung (§§ 53 ff. HOAI 2021). Besondere und zusätzliche Leistungen können je nach Erforderlichkeit ggf. noch während der Auftragsausführung beauftragt werden.
Es ist eine gestufte Beauftragung vorgesehen. Mit Erteilung des Zuschlags beauftragt der Auftraggeber zunächst nur die Leistungsphasen eins bis vier der in Abschnitt B der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) beschriebenen Fokusbereiche 1 und 3 (Grundbeauftragung). Die weiteren, von den Bietern verbindlich anzubietenden Leistungen der Leistungsphasen 5 ff. (Folgebeauftragungen) sollen vom Auftraggeber später abgerufen werden können. Das Nähere regelt der Architekten- und Ingenieurvertrag (Teil C der Vergabeunterlagen).
Bei der Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) handelt es sich um eine Schätzung auf Basis der aktuellen Terminplanung des Auftraggebers. Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft und endet mit vollständiger Erbringung und Abnahme der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung. Insoweit kann sich im Einzelfall, auch in Abhängigkeit von der Ausübung der o. g. Option, eine kürzere oder längere Vertragslaufzeit ergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen).
2. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der Versicherung oder verbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
3. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge (Referenzblatt, Anlage D01 der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
4. Personalstand
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2020 bis 2022, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieure/innen und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.
5. Projektleitung
Eigenerklärung zur vorgesehenen Projektleitung und stellv. Projektleitung unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
6. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Nachunternehmerverzeichnis, Anlage D02).
Zu 3.: Es sind mindestens drei Referenzleistungen vorzulegen. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:
- Mindestens eine Referenzleistung umfasst Leistungen des Leistungsbilds Freianlagen gemäß § 39 HOAI (anrechenbare Kosten mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto)).
- Mindestens eine Referenzleistung umfasst Leistungen des Leistungsbilds Verkehrsanlagen für Straßenbaumaßnahmen gemäß § 47 HOAI (anrechenbare Kosten mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto)).
- Mindestens eine Referenzleistung umfasst Leistungen des Leistungsbilds Technische Ausrüstung für Straßenbeleuchtung gemäß § 53 HOAI (anrechenbare Kosten mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto)).
- Alle Referenzleistungen müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß HOAI umfassen, wobei die Leistungsphase 8 bereits begonnen worden sein muss.
- Der Beginn der Leistungen des Bieters in allen Referenzleistungen darf frühestens am 01.01.2018 erfolgt sein.
Zu 5.: Für die als Projektleitung und stellv. Projektleitung vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt/in oder Ingenieur/in entsprechend des jeweils einschlägigen Landesrechts zu erbringen.
Für die als Projektleitung und stellv. Projektleitung vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt/in oder Ingenieur/in entsprechend des jeweils einschlägigen Landesrechts zu erbringen.
Gemäß Architekten- und Ingenieurvertrag (Teil C der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III):
7. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
8. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
2) Nachunternehmer:
Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) zu erklären, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen und ggf. die Namen der vorgesehenen Nachunternehmer anzugeben. Die Anlage D02 ist auch dann abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.
3) Eignungsleihe:
Sollte ein Bieter die erforderliche Eignung für die ausgeschriebene Leistung nur dadurch nachweisen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen.
4) Bietergemeinschaften:
Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Angebotsschreiben in Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6V6T
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.