Beschaffung und Einführung einer Softwarelösung für Infection Control (ICS) inklusive Integration RTLS für den Standort Siloha Referenznummer der Bekanntmachung: KRH-KHZG-2023-10
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stadionbrücke 6
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): promedtheus AG, Oberlinstraße 26, 41239 Mönchengladbach
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Einführung einer Softwarelösung für Infection Control (ICS) inklusive Integration RTLS für den Standort Siloha
Beschaffung und Einführung einer Softwarelösung für Infection Control (ICS) inklusive Integration RTLS für den Standort Siloha
Klinikum Region Hannover GmbH
Stadionbrücke 6
30459 Hannover
Die Klinikum Region Hannover GmbH (KRH) mit Sitz in Hannover ist ein kommunaler Krankenhausverbund in der Region Hannover. Der Verbund ist entstanden durch den Zusammenschluss der Kreiskrankenhäuser des ehemaligen Landkreises Hannover und der städtischen Kliniken der Stadt Hannover.
Die Klinikgruppe mit 3400 Betten und rund 8500 Mitarbeitern versorgt jährlich rund 135.000 Patienten stationär und zudem 160.000 ambulant. Der in der Trägerschaft der Region Hannover befindliche Klinikverbund gehört damit zu den größten kommunalen Klinikunternehmen Deutschlands. Mit rund 40 % Marktanteil ist die Gesellschaft der größte Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen in der Region Hannover. In der Landeshauptstadt Hannover und dem Umland betreibt das kommunale Unternehmen zehn Krankenhäuser.
Neben der Grund- und Regelversorgung bieten die Krankenhäuser in vielen medizinischen Fachgebieten eine spezialisierte Maximalversorgung mit überregionaler Bedeutung. Die KRH-Häuser kooperieren in medizinischen Zentren und Netzwerken eng miteinander. Die Patienten können so von den fachlichen Kompetenzen und Möglichkeiten des gesamten Krankenhausverbunds profitieren.
Zu der Klinikgruppe gehören folgende Krankenhäuser:
- KRH Klinikum Nordstadt, Hannover-Nordstadt (408 Betten)
- KRH Klinikum Siloah, Hannover-Linden-Süd (564 Betten)
- KRH Klinikum Robert Koch Gehrden, Gehrden (358 Betten)
- KRH Klinikum Großburgwedel, Großburgwedel (223 Betten)
- KRH Klinikum Agnes Karl Laatzen, Laatzen (246 Betten)
- KRH Klinikum Lehrte, Lehrte (158 Betten)
- KRH Klinikum Neustadt am Rübenberge, Neustadt am Rübenberge (272 Betten)
- KRH Psychiatrie Wunstorf, Wunstorf (400 Betten, davon 354 Psychiatrie, davon 30 Kinder- und Jugendpsychiatrie, davon 94 teilstationär)
- KRH Psychiatrie Langenhagen, Langenhagen (202 Betten, davon 50 teilstationär)
- KRH Geriatrie Langenhagen, Langenhagen (84 Betten, zusätzlich 14 Plätze in der Tagesklinik)
Am Standort KRH Klinikum Siloah möchte die KRH ein datenschutzkonformes Cloud-basierten telemedizinisches Infection Control Systems (ICS) mittels Integration innovativer Realtime Location Service (RTLS) etablieren. Durch Ortungsdienste sollen dabei in Echtzeit die Standorte von Mitarbeitern, Patienten und Geräten erfasst und in Relation zu infektionsspezifischen Parametern analysiert werden.
Um Infektionsketten durch geringen Ressourceneinsatz analysieren und durchbrechen zu können, plant das Klinikum Region Hannover (KRH) die Ausstattung von potenziellen Übertragungsvektoren wie Räumlichkeiten mit Patientenkontakt mit entsprechender Sensorik. Ziel ist die Aggregation unterschiedlicher Infektionsparameter angebundener Subsysteme, die durch Zuordnung von Person und/oder Gerät zu einem Raum zu Kontakten verbunden, anonymisiert und in der angebundenen Cloud-Lösung analysiert werden, um so bei etwaigen Infektionsgeschehen Alarme entsprechend den aufgezeichneten Bewegungsmustern propagieren zu können. Hierbei werden auch digitale medizinische und wissenschaftliche Datenquellen in die Bewertung des Infektionsgeschehens mit einbezogen (Verbreitungswege, Wahrscheinlichkeit der Infektion, interindividuelle medizinische Risikofaktoren, etc.).
Dadurch können in Echtzeit basierend auf aktuellen Labor- und Kontaktdaten weitere potenziell kolonisierte oder infizieret Patienten identifiziert, nachverfolgt, alarmiert und isoliert werden. Infektionsketten können somit unmittelbar durchbrochen und ein Ausbruchsgeschehen schneller unter Kontrolle gebracht werden.
Neben der Vermeidung von Übertragungen des Erregers auf weitere Patienten, die durch eine mögliche Infektion potenziell gefährdet werden, ergibt sich auch eine deutliche Entlastung des Personals (Reduktion des Zeitaufwandes bei der Nachverfolgung sowie der räumlichen und diagnostischen Maßnahmen). Durch die Anbindung an das Krankenhausinformationssystem (KIS) können die im Rahmen einer Labordiagnostik festgestellten individuellen Risiken (z.B. präoperativ, immunsupprimiert, genetische Faktoren) identifiziert und erforderliche Präventionsmaßnahmen frühzeitig ergriffen werden, um eine Übertragung mit möglicherweise konsekutiver nosokomialer Infektion zu verhindern.
Die deutlich schnellere Eindämmung eines Ausbruchsgeschehens ist in der Konsequenz, parallel zur Erhöhung der Sicherheit der Pflegenden, ressourcensparend, da Stations- oder sogar Krankenhausschließungen frühzeitig entgegengewirkt werden kann. Durch die individuelle Risiko- und Infektionsbewertung können die blockierten Ressourcen durch standortübergreifende Zusammenarbeit (virtuelle Kliniken) kompensiert werden.
Das Auswertungs- und Alarmierungssystem soll durch die zentrale Krankenhaushygiene des KRH mit lokaler Unterstützung betrieben werden können. Eine geplante Schnittstelle zu den behördlichen Strukturen, wie z.B. das Gesundheitsamt der Region Hannover, kann damit einen wesentlichen Beitrag zum Bevölkerungsschutz erzielen.
Neben dem Infektionsgeschehen sind die Indoor-Positionsbestimmung und die Patientennavigation weitere Ziele dieses Projektes. Dabei sollen Patienten zur Klinik, auf dem Klinikgelände und innerhalb der Klinik zu Ihrem Zielpunkt navigiert werden. Themen wie das Infektionsgeschehen oder POIs (Point of Interest) sollen dabei berücksichtigt werden.
Bei Projekterfolg ist eine Ausweitung des Projektes auf die weiteren Standorte der KRH nicht ausgeschlossen, da durch die regionale Präsenz des KRH mit 10 Standorten in der Region Hannover eine aktuelle standortübergreifende Übersicht über das Infektionsgeschehen der KRH-Standorte zusammengestellt werden könnte und die behördlichen Strukturen entsprechend frühzeitig eingebunden werden könnten.
Leistungsinhalte/Bausteine:
- ICS /Navigations-Lösung
- Hardware
- Schnittstellen
- Dienstleistung zur Implementierung
- Inbetriebnahme
- Wissenschaftliche Begleitung
- Projektmanagement
- Schulungen
- Systemserviceleistungen
Im Teilnahmewettbewerb können die Bewerber/Bieter in Bezug auf die Eignung maximal 100 Gesamtleistungspunkte erreichen. Die Bewertung hinsichtlich der Qualifikation der Bewerber/Bieter für die Phase 2 des Verfahrens (Angebotsabgabe) erfolgt nach einem einfachen Punkte-Ranking:
1. Der Bewerber/Bieter mit der höchsten Gesamtleistungspunktzahl = Platz 1 und ist für das weitere Vergabeverfahren (Angebotsabgabe) qualifiziert.
2. Der Bewerber/Bieter mit der zweithöchsten Gesamtleistungspunktzahl = Platz 2 und ist für das weitere Vergabeverfahren (Angebotsabgabe) qualifiziert.
3. Der Bewerber/Bieter mit der dritthöchsten Gesamtleistungspunktzahl = Platz 3 und ist für das weitere Vergabeverfahren (Angebotsabgabe) qualifiziert.
4. Der Bewerber/Bieter mit der vierthöchsten Gesamtleistungspunktzahl = Platz 4 und ist für das weitere Vergabeverfahren (Angebotsabgabe) qualifiziert.
5. Der Bewerber/Bieter mit der fünfthöchsten Gesamtleistungspunktzahl = Platz 5 und ist für das weitere Vergabeverfahren (Angebotsabgabe) qualifiziert.
6. Bewerber/Bieter mit der sechsthöchsten Gesamtleistungspunktzahl oder weniger sind für das weitere Vergabeverfahren nicht qualifiziert. Es erfolgt der Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Teilnahmeanträge, die im Rahmen der Eignungsprüfung nicht mindestens eine Gesamtleistungspunktzahl von 40 erreichen, werden im Teilnahmewettbewerb nicht weiter berücksichtigt und vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Details zu den Anforderungen an die einzelnen Nachweise entnehmen Sie bitte der Anlage "KRH ICS Refenzmatrix.xlsx".
Alle Teilnehmer, welche form- und fristgerecht ihre Teilnahmeanträge abgegeben haben, nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden, die im Teilnahmewettbewerb geforderte Eignung nachweisen können, mindestens 40 Punkte erreicht haben und sich unter den 5 bestbepunkteten Anbietern befinden, werden zur Angebotsabgabe für Phase 2 aufgefordert. Wenn mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erreichen, erhalten diese den gleichen Rang. Dieser Rang entspricht dem obersten Rang dieser Gruppe.
Sofern die Anzahl der geeigneten Bewerber unter der Mindestanzahl 3 liegt, behält sich der Auftragnehmer gemäß § 51 Abs. 3 VgV vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die geeigneten Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister bei bestehender Verpflichtung unter Angabe der HR-Nummer.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
1. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 3 GWB, § 42 VgV vorliegen bzw. § 125 GWB Maßnahmen zur Selbstreinigung erfolgt sind.
2. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie der Berufsgenossenschaft vollständig und pünktlich nachgekommen ist.
4. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist.
5. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
6. Eigenerklärung, dass ich / wir keine schweren Verfehlungen begangen haben, die meine / unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen.
7. Eigenerklärung, dass ich / wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe(n).
8. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach AEntG, § 21 SchwarzArbG, MiLoG.
9. Eigenerklärung, dass das Unternehmen sich verpflichtet, die Obliegenheiten gemäß Verpflichtungsgesetz (VerpflG) gewissenhaft zu erfüllen.
10. Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Einhaltung des Bundes- und des Landesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusichert.
11. Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Einhaltung des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zusichert.
12. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
13. Eigenerklärung, dass das Unternehmen sich verpflichtet den Verhaltenskodex der Klinikum Region Hannover GmbH für Lieferanten in Bezug zum Lieferkettengesetz (LkSG) einzuhalten sowie regelmäßige Kontrollen, ob die gesetzten Ziele erreicht werden, zulässt.
Für die Abgabe der Eigenerklärungen zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist Formblatt 4 zu verwenden.
1. Eigenerklärung (Formblatt 5.1) über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind).
2. Nachweis (Formblatt 5.2) zur entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung durch Vorlage der aktuellen Police (in Kopie) bzw. Versicherungsbestätigung mit Angabe der Deckungssummen. Alternativ genügt die Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
1. Eigenerklärung (Formblatt 6.1) über die Gesamtzahl der Mitarbeiter des Unternehmens sowie über die Anzahl der Mitarbeiter in dem Bereich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
2. Im Teilnahmewettbewerb können die Bewerber/Bieter in Bezug auf die Eignung maximal 100 Gesamtleistungspunkte erreichen.
Teilnahmeanträge, die im Rahmen der Eignungsprüfung nicht mindestens eine Gesamtleistungspunktzahl von 40 erreichen, werden im Teilnahmewettbewerb nicht weiter berücksichtigt und vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt wie in Ziffer II.2.9) beschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB (Upload, ZIP-Datei etc.) im genutzten Vergabeportal (https://vergabeplattform.ai-ilv.de) einzureichen.
Auf der Vergabeplattform können die Vergabeunterlagen eingesehen und geöffnet werden. Die Abgabe der Teilnahmeunterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch.
Die Bearbeitung und Abgabe sind möglich, nachdem sich die Bewerber kostenlos auf der Plattform registriert haben. Bewerberfragen sind ebenfalls ausschließlich über die
Vergabeplattform zu stellen und werden auch nur darüber beantwortet.
---
Technische Fragen zur Bedienung des AI Bietercockpit und zur elektronischen Teilnahmeantragsabgabe sind entweder über die Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpit oder via folgende E-Mail-Adresse einzureichen:
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: +49 4131152943
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.