Samtgemeinde Fürstenau / Erweiterung und Sanierung der Benedikt-Grundschule - Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2022 - 439
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 541/501-1100
Fax: +49 541/501-61100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Samtgemeinde Fürstenau / Erweiterung und Sanierung der Benedikt-Grundschule - Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen
Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen für die Erweiterung und Sanierung der Benedikt-Grundschule in Fürstenau
Benedikt-Grundschule Fürstenau Bahnhofstr. 46a 49584 Fürstenau
Die Samtgemeinde Fürstenau beabsichtigt die Erweiterung und Sanierung der Benedikt-Grundschule.
Die Benedikt-Grundschule befindet sich in der Stadt Fürstenau im Landkreis Osnabrück. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss, einem 1. Obergeschoss und einem Dachgeschoss, zudem ist das Gebäude in Teilen unterkellert. Teilweise ist ein Kriechkeller vorhanden. Das Gebäude wurde 1959 in Massivbauweise errichtet. Das Gebäude befindet sich teilweise noch im Ursprungszustand und ist stark sanierungsbedürftig. Die Benediktschule wird aktuell einzügig geführt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung soll die Schule nach der Sanierung und Erweiterung zweizügig betrieben werden. Es ist daher eine Erweiterung von vier auf acht Klassenräume zzgl. entsprechender Fach- und Differenzierungsräume sowie angepasster Sanitäranlagen, Verkehrsflächen, und Nebenräume notwendig. Zudem ist die Schule räumlich für den Ganztagsbetrieb vorzubereiten. Auch ein Mehrzweckraum als Bewegungs- und Versammlungsraum ist vorzusehen. Das angepasste Raumprogramm ist beigefügt. Das Raumprogramm lässt sich im Bestandsgebäude nicht umsetzen, so dass eine Sanierung und Nutzungsoptimierung des Bestandsgebäude und Erweiterung im notwendigen Umfang zu planen ist.
Bei einer Sanierung des Gebäudes sind die aktuellen Vorschriften zu erfüllen, insbesondere im Bereich des Brandschutzes gibt es einige Mängel. Eine Brandverhütungsschau wurde durch den Landkreis Osnabrück durchgeführt. Das Ergebnis wird bei Auftragserteilung an den AN übergeben. Zudem ist die Energieeffizienz des Gebäudes zu betrachten und zu optimieren.
Als Energieträger für die Beheizung des Gebäudes wird aktuell Öl verwendet, das Gebäude ist jedoch bereits an ein Fernwärmenetz angeschlossen. Ein Austausch der bestehenden Heizkörper ist zu überprüfen. Die Gebäudeelektrik ist stark veraltet. Die Sanitärinstallation des Gebäudes ist zu kontrollieren und ggfs. auf den Stand der Technik zu bringen.
Das Grundstück, auf dem sich die Grundschule befindet, ist 2.475 m2 groß. Der Schulhof erstreckt sich über die benachbarten Flurstücke und ist 1.596 m2 groß. In direkter Nachbarschaft befinden sich die Evangelische Kita St. Georg und die 1912 - "Schule", in der die DEULA Jugendwerkstatt Fürstenau und die Jugendpflege der Samtgemeinde Fürstenau untergebracht sind. Zudem findet die Mittagsverpflegung für die Ganztagsschüler der Benedikt-Grundschule in der 1912-Schule statt.
Die Außenanlagen rund um die Benedikt-Grundschule sind ebenfalls zu betrachten, zum einen die Verkehrssituation inkl. Parkmöglichkeiten und Busverkehr und zum anderen die Freianlagen im Bereich des Schulhofes.
Im Bereich der Benedikt-Grundschule gibt es keinen Bebauungsplan, das Grundstück liegt im § 34-Gebiet BauGB. Die Notwendigkeit, einen Bebauungsplan aufzustellen, ist zu überprüfen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen für das oben beschriebene Bauvorhaben.
Die Planungsleistungen umfassen unter anderem die Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI 2021, die Technische Gebäudeausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI 2021, die Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI 2021, Freianlagenplanung nach §§ 38 ff. HOAI 2021, die Verkehrsanlagenplanung nach §§ 45 ff. sowie Brandschutz- und SiGeKo-Leistungen.
Teilnahme an Planungsbesprechungen mit der Politik, der Stadtverwaltung und weiteren am Bau Beteiligten sind miteinzukalkulieren.
Bei der geforderten Leistung werden eine hohe gestalterische Qualität sowie eine besondere Nachhaltigkeit in Bezug auf die eingesetzten Materialien, spätere Instandhaltungsaufwendungen sowie die Betriebskosten erwartet. Für die Planung des Gebäudes sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung, der Niedersächsischen Bauordnung, die gesetzlichen Vorgaben, die Schulbaurichtlinie, Anforderungen der Barrierefreiheit und Inklusion sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, zu berücksichtigen.
Das beiliegende Raumprogramm beschreibt die Nutzungsanforderungen, die es umzusetzen gilt. Die Baumaßnahmen sollen möglichst flächensparend erfolgen und ein möglicher (Teil-) Umbau im Bestand sollte geprüft werden. Bei einer Bestandssanierung ist zu berücksichtigen, dass der Schulbetrieb (aktuell 1- zügig) ständig gewährleistet sein muss.
Der AG plant eine stufenweise Beauftragung der unterschiedlichen Leistungsphasen. In der 1. Stufe (LPH 1 - 2) ist eine Bestandsaufnahme mit anschließender Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Dabei ist zu klären, ob sich eine Erweiterung und Sanierung wirtschaftlicher darstellt als ein kompletter Neubau, ggfs. an einem anderen Standort. In der 2. Stufe (LPH 3 - 4) wird die Planung bis zur Genehmigungsplanung konkretisiert. Die 3. Stufe (LPH 5 - 9) bezieht sich auf die Ausführungsphase.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Die Leistungsphasen der Stufe 1 sind mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt. Die Leistungsphasen der Stufen 2 + 3 werden mit dem Abschluss des Vertrages dem Auftragnehmer nicht beauftragt. Der AG behält sich lediglich das Recht zum Abruf der Leistungen vor. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 + 3 besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Einzureichende Unterlagen:
- Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Ein Nachweis über das Bestehen einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV ist dem Bewerberbogen als Anlage beizufügen, ggf. ergänzt um die Bestätigung, dass die Deckungssumme im Auftragsfall auf die geforderten Summen (min. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden) erhöht werden kann
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise zur Berufshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre zu Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume und Fachplanungsleistungen für technische Gebäudeausrüstung muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen.
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Berechtigung zum Führen der angegebenen Berufsbezeichnung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architekten- / Ingenieurkammer oder gleichwertiger Nachweis.
- Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Die Teilnahmeunterlagen enthalten im Ordner "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" die Vordrucke "Referenzblatt Objektplanung" und "Referenzblatt Technische Gebäudeausrüstung".
Es sind 2 Referenzobjekte je Leistungsbereich aufzuführen, deren Auswahl sich zur Beurteilung der fachlichen Eignung insbesondere der Fachkunde und Erfahrung an der Vergleichbarkeit zur gestellten Bauaufgabe eignen sollte.
§ 75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 06.09.2023 (für den Teilnahmewettbewerb) bzw. 06.11.2023 (für die Angebotsphase) ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück bevorzugt über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" oder hilfsweise per E-Mail () zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten gem. § 77 VgV nicht erstattet.
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYW8C0ZB97
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland