Echo Access Workstation
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Inhoffenstraße 7
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmholtz-hzi.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Echo Access Workstation
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Helmholtz-Institut (HIPS)
Campus E8.1
66123 Saarbrücken
Echo Access Workstation
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für die nächsten fünf Jahren ist geplant, dass insbesondere die Extraktbibliotheken erweitert und verfeinert werden, um einen einfacheren Transfer zu akademischen Partnern und Industriepartnern zu ermöglichen. Dies vergrößert den Umfang von Bibliotheken um ein Vielfaches und erfordert wiederum den Einsatz automatisierter Lagerungseinheiten. Das modulare Robotik-Handling vereint diese Anforderungen in einer Anlage und gewährleisten zukünftig die Tiefkühllagerung der zentralen Wirkstoffbibliothek des HIPS, die automatisierte Entnahme und den Transfer kleinster Proben sowie das Datenbank-gestützte Management der Probensammlung. Die Anforderung der Screeningpartner an 384-Well-Platten wurde in den letzten Jahren mehr und mehr zum Problem, da dies mit dem bestehenden Gerätepool am HIPS nicht erreicht werden konnte. Wichtige Screeningprojekte konnten daher nicht oder nur mit großem Aufwand (z.B. Probentransport zum HZI und Probenbearbeitung vor Ort) und Personaleinsatz durchgeführt werden. Das manuelle Arbeiten hat sich dabei als größtes Bottleneck erwiesen und ist aufgrund des hohen Fehlerpotentials nicht mehr aufrecht zu erhalten. Für die zukünftige Herstellung von Screeningplatten am HIPS muss im Volumenbereich eine Miniaturisierung erfolgen, um so kostbare Naturstoffe einzusparen, den Anforderungen der Partner gerecht zu werden und gleichzeitig mit der gleichen Menge an Verbindungen mehrere Screeningprojekte abdecken zu können. Der Liquid Handling-Roboter für Kleinstvolumina ist essentiell für dieses Vorhaben. Für die nächsten fünf Jahren ist geplant, dass insbesondere die Extraktbibliotheken erweitert und verfeinert werden, um einen einfacheren Transfer zu akademischen Partnern und Industriepartnern zu ermöglichen. Dies vergrößert den Umfang von Bibliotheken um ein Vielfaches und erfordert wiederum den Einsatz automatisierter Lagerungseinheiten. Das modulare Robotik-Handling vereint diese Anforderungen in einer Anlage und gewährleisten zukünftig die Tiefkühllagerung der zentralen Wirkstoffbibliothek des HIPS, die automatisierte Entnahme und den Transfer kleinster Proben sowie das Datenbank-gestützte Management der Probensammlung. Die Anforderung der Screeningpartner an 384-Well-Platten wurde in den letzten Jahren mehr und mehr zum Problem, da dies mit dem bestehenden Gerätepool am HIPS nicht erreicht werden konnte. Wichtige Screeningprojekte konnten daher nicht oder nur mit großem Aufwand (z.B. Probentransport zum HZI und Probenbearbeitung vor Ort) und Personaleinsatz durchgeführt werden. Das manuelle Arbeiten hat sich dabei als größtes Bottleneck erwiesen und ist aufgrund des hohen Fehlerpotentials nicht mehr aufrecht zu erhalten. Für die zukünftige Herstellung von Screeningplatten am HIPS muss im Volumenbereich eine Miniaturisierung erfolgen, um so kostbare Naturstoffe einzusparen, den Anforderungen der Partner gerecht zu werden und gleichzeitig mit der gleichen Menge an Verbindungen mehrere Screeningprojekte abdecken zu können. Der Liquid Handling-Roboter für Kleinstvolumina ist essentiell für dieses Vorhaben. etztendlich die Wahrscheinlichkeit, dass neue Wirkstoffkandidaten im Bereich der Antiinfektiva gefunden werden können. Der Liquid Handling-Roboter muss folgende Spezifikationen erfüllen: 1. Ressourcenschonender und hochpräziser Umgang mit dem Probenmaterial und Herstellung von Screeningplatten hauptsächlich im 384- und 1536-Well-Format, so wird gewährleistet, dass nur wenige nl der Proben verbraucht werden 2g Kontaktleser Transfer der Proben, um Kontaminationen und Substanzverluste zu verhindern und gleichzeitig Verbrauchsmaterial (Pipettenspitzen und -racks) zu reduzieren
3- Einbindung in ein Robotik-System möglich, das folgende Geräte enthält: a. Liquid Handler im nano-Liter-Bereich mit kontaktlosem Flüssigkeitstransfer b. Capper/Decapper c. Sealer d. Peeler e. Barcodescanner f. Zentrifuge 4. Bearbeitung von Proben in Mikrotiterplatten und Tubes möglich 5. Probenverarbeitung von DMSO-gelösten Naturstoffen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Echo Access Workstation
Postanschrift: Europark Fichtenhain B13
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltendenFristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung einesNachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf istgem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer(Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWBNummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren istfristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Fristkann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland