Wassermengenmanagement im Landkreis Rotenburg (Wümme) Referenznummer der Bekanntmachung: 152/23/66
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hopfengarten 2
Ort: Rotenburg (Wümme)
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kierath, Christopher
E-Mail:
Telefon: +49 4261983-0
Fax: +49 4261983-2199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-row.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wassermengenmanagement im Landkreis Rotenburg (Wümme)
Im Rahmen des Projektes sollen folgende Ziele und Teilziele erreicht werden:
• Die Ist-Daten zum Wasserbedarf, zu den bestehenden Anlagen der Nutzergruppen für öffentliche Wasserversorgung, Gewerbe und Industrie sowie der Landwirtschaft sind unter Einbeziehung von Daten zur Grundwassergüte zu ermitteln, auf Defizite und Schwachstellen hin zu bewerten sowie dem vorhanden nutzbaren Grundwasserdargebot gegenüberzustellen.
• Erfassung maßgeblicher Kenndaten zur Aue, zum Ausbau und Abfluss sowie deren hauptsächlichen Nutzung der OWK.
• Einbeziehung der Begleitgruppe in die Prognose des Wasserbedarfs, um die Ergebnisse des Wasserversorgungskonzeptes Niedersachsen stärker zu detaillieren und lokaler zu begrenzen. Einarbeitung in das nummerische Modell und die nummerische Bewertung bezüglich der künftigen Verfügbarkeit in Verbindung mit Klimaprognosen für die Zeiträume bis 2030, bis 2050 und bis 2100.
• Mit den verschieden Nutzergruppen und Bewirtschaftern der Gewässer (Grund- und Oberflächengewässer) ist eine Verständigung über mögliche Maßnahmen des Wassermengenmanagements vorzunehmen und ein Konsens anzustreben.
• Gründung einer externen Begleitgruppe, unter Beteiligung sämtlicher relevanten Stakeholder, mit externer Moderation zur Findung von tragfähigen Lösungen.
Im Rahmen des Projektes sollen folgende Ziele und Teilziele erreicht werden:
• Die Ist-Daten zum Wasserbedarf, zu den bestehenden Anlagen der Nutzergruppen für öffentliche Wasserversorgung, Gewerbe und Industrie sowie der Landwirtschaft sind unter Einbeziehung von Daten zur Grundwassergüte zu ermitteln, auf Defizite und Schwachstellen hin zu bewerten sowie dem vorhanden nutzbaren Grundwasserdargebot gegenüberzustellen.
• Erfassung maßgeblicher Kenndaten zur Aue, zum Ausbau und Abfluss sowie deren hauptsächlichen Nutzung der OWK.
• Einbeziehung der Begleitgruppe in die Prognose des Wasserbedarfs, um die Ergebnisse des Wasserversorgungskonzeptes Niedersachsen stärker zu detaillieren und lokaler zu begrenzen. Einarbeitung in das nummerische Modell und die nummerische Bewertung bezüglich der künftigen Verfügbarkeit in Verbindung mit Klimaprognosen für die Zeiträume bis 2030, bis 2050 und bis 2100.
• Mit den verschieden Nutzergruppen und Bewirtschaftern der Gewässer (Grund- und Oberflächengewässer) ist eine Verständigung über mögliche Maßnahmen des Wassermengenmanagements vorzunehmen und ein Konsens anzustreben.
• Gründung einer externen Begleitgruppe, unter Beteiligung sämtlicher relevanten Stakeholder, mit externer Moderation zur Findung von tragfähigen Lösungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung
Auf gesondertes Verlangen sind folgende Nachweise/Unterlagen der Vergabestelle vorzulegen:
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
- Führungszeugnis,
- Gewerbezentralregisterauszug
- Eigenerklärung zur Eignung.
Auf gesondertes Verlangen sind folgende Nachweise/Unterlagen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweis der Deckung durch Berufshaftpflichtversicherung,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt.
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Referenznachweise gem. der Bewertungsmatrix, Nachweis der Mitarbeiterzahl, Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzen Personals
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der
Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3
Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der
Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.