Storage Lösung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_000000035900
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enercity.de
Abschnitt II: Gegenstand
Storage Lösung
Bereitstellung und Betrieb einer Storage- und Disaster-Recovery-Lösung im Rahmen eines Managed Service Modells
enercity Netz GmbH Auf der Papenburg 18 30459 Hannover Rechenzentren Region Hannover
enercity betreibt in seinen Rechenzentren ein Storage-Konzept mit 2 HPE-Systemen des Typs 3PAR StoreServ 8440 4N im HA-Betrieb (High-Availability). Die Serviceunterstützung (Maintenance) läuft zum 30.04.2024 aus, daher ist eine Ersatzbeschaffung erforderlich.
Erfahrungen aus den vergangenen Beschaffungen und Betriebsjahren haben gezeigt, dass sich der tatsächlich erforderliche Speicherbedarf zum Zeitpunkt der Beschaffung nur geschätzt werden kann und die tatsächlichen Entwicklungen deutlich von den vorherigen Schätzungen abweichen. Dies führt entweder zu Überdimensionierung des Speichervolumens oder zur Notwendigkeit die Storage-Systeme, verbunden mit separaten Vergabeverfahren, erweitern zu müssen.
Im Zusammenhang mit einem Ransomware-Angriff im Jahr 2022 wurde deutlich, dass es dringend erforderlich ist, die bestehende Security-Strategie zu überprüfen und zu ergänzen. Neben der laufenden Prävention muss die Wiederherstellungszeit des IT-Betriebs auf ein Minimum reduziert werden. Eingeleitete Maßnahmen sollten im laufenden Geschäftsbetrieb überprüft und optimiert werden können.
Im Rahmen eines Managed Service Modells (MaS), erfolgt die Übertragung der vollen technischen, finanziellen und administrativen Verantwortung für die Storage-Lösung einschl. Disaster Recovery, auf einen Dienstleister,nachfolgend Betreiber genannt, welcher die Abrechnung des tatsächlichen Speichervolumens monatlich zum Ultimo, nach dem Pay per Use-Modell vornimmt.
2 Storage-Systeme
mit 4-Controller für die Speicherung von Blockdaten,
4 x 4 Ports 32Gb FC (Fibrechannel)
ausgestattet mit
jeweils 450 TB (409,27 TiB) Usable Capacity (Netto-Speichervolumen) All-Flash,
bestehend aus mind. 48 SSDs, erweiterbar auf mind. 2 x 750 TB (682,12 TiB),
mit komplett redundantem Systemaufbau (HA-Betrieb - synchroner Spiegel),
"Raid 6" oder vergleichbar, mit Hotspare (mit zusätzlich Hardware oder über alle Speichermedien),
Quorum zur Sicherstellung der Redundanz (virtualisiert auf vorhandenem ESX-Server)
komplett einschließlich 19" Racks mit Glasfront und 42 Höheneinheiten
Systemperformance:
mind. 200.000 IO/s im read/write-Mix 50/50 bei max. 1 ms Latenz, Blockgröße 8 KB
SAN-Infrastruktur bestehend aus:
2 x 2 SAN-Switche (Fabric) mit jeweils
mind. 48 lizensierten 32 Gbit/s Fibre Channel-Ports,
jeweils mit 32 Gbit-SFP voll belegt,
mind. 8 davon mit den erforderlichen Eigenschaften zur Überbrückung
der Entfernung der beiden RZs,
auto-sensing auf 16 bzw. 8 Gbit/s,
redundante Netzteile und
sämtlichen Zubehör für die betriebsfertige Bereitstellung
Disaster Recovery Lösung
zur Virtualisierung auf vorhandenen ESX-Host
Basiskapazität: lizensiert für 480 VM
Folgende Leistungen sind im Rahmen eines Managed Service Modells für die geforderte Storage-Lösung zu erbringen:
- Lieferung einer neuen Storage-Lösung im HA-Betrieb
- Lieferung neuer SAN-Switche
- Integration einer Disaster-Recovery-Lösung
- Aufbau, Integration und Test der Systeme,
- Migration der Daten,
- Dokumentation und Schulung
- Unterstützung der Systemabnahme
- Serviceleistungen
- Übernahme des Betriebs
weitere Details siehe Vergabeunterlagen
Die Grundlagen des Manged Service Modells sind der Leistungsbeschreibung C10 zu entnehmen.
2-malige Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten. Die Verlängerung erfolgt automatisch, sollte der Vertrag nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Vertragsende vom Auftraggeber schriftlich gekündigt werden.
Der Betreiber erhält die einmalige Option den Vertrag vor der 2ten Verlängerung, einseitig mit einer Frist von 24 Monaten kündigen zu können. Nach derzeitiger Terminplanung somit spätestens zum 30.04.2029.
2-malige Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten. Die Verlängerung erfolgt automatisch, sollte der Vertrag nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Vertragsende vom Auftraggeber schriftlich gekündigt werden.
Der Betreiber erhält die einmalige Option den Vertrag vor der 2ten Verlängerung, einseitig mit einer Frist von 24 Monaten kündigen zu können. Nach derzeitiger Terminplanung somit spätestens zum 30.04.2029.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Unternehmensdarstellung (max. zehn DIN A4-Seiten) mit mindestens folgenden Angaben:
- Gesellschafterstruktur
- Unternehmensorganisation
- Anzahl Mitarbeiter
- Portfolio
- Beteiligungen an anderen Unternehmen (sofern vorhanden)
2) Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate sein
3) Eigenerklärung wegen des Sanktionspakets gegen Russland
4) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen
5) Erklärung, dass die Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) sowie die
Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) eingehalten werden (Tariftreueerklärung)
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Darstellung der Gesamtumsätze für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022
2) Erklärung des Nachweises einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2,5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Auftragsfall sowie Erklärung dass diese Versicherung für die Dauer des Auftrages aufrechterhalten wird
3) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
4) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung
4.1. Welcher Hersteller (Typ, Produktname) kommt aus Ihrer Sicht in Betracht?
4.2 Welchen Partnerstatus haben Sie bei diesem Hersteller?
(Bitte geben Sie auch die jeweilige Statusreihenfolge bei dem Hersteller mit an z.B. Bronze, Silber, Gold usw.)
4.3 Im Auftragsfall ist ein Lagerstandort für Ersatzhardware vorzuhalten oder einzurichten, der in einem Umkreis von max. 100 km der Landeshauptstadt Hannover liegt. (Angabe der Standortadresse mit Entfernung in km (maßgeblich ist die Entfernung gemäß Google Maps zur Straße Auf der Papenburg 18 in Hannover)
4.4 Im Auftragsfall sind Servicestandorte vorzuhalten oder einzurichten, die in einem Umkreis von max. 250 km der Landeshauptstadt Hannover liegen. (Angabe der Standortadresse mit Entfernung in km (maßgeblich ist die Entfernung gemäß Google Maps zur Straße Auf der Papenburg 18 in Hannover)
4.5 Wie viele Servicemitarbeiter mit dem Skill zur Betreuung der Storage- und Disaster Recovery-Lösung stehen an dem(n) benannten Servicestandort(en) zur Verfügung? (Mindestanforderung 3 Mitarbeiter)
4.6 Bereitstellung von mindestens 3 Referenzen anhand der beigefügten Anlage B18
zu den Referenzen:
Handelt es sich um die Bereitstellung einer Storage-Lösung im Rahmen eines Managed Service Vertrages (Betreibermodell) im On-Premises-Betrieb?
Angabe der Projektdauer, Inbetriebnahmezeitpunkt (nicht vor dem 01.01.2021, das Projekt kann jedoch vorher begonnen worden sein)
- Benennung des eingesetzten Produktes sowie Herstellers.
- Handelt es sich um eine HA-Lösung?
- Wie hoch ist das bereitgestellte Speichervolumen? mind. 2 x 200 TB
- Wird eine Deduplikation/Kompression der Daten vorgenommen?
Angabe der Referenz-Ansprechpartner (Name, Telefon, E-Mail-Adresse)
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Der Auftraggeber wird von dem/n für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber/n vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern die Erklärungen nach Ziff. III.1.1 Punkt 2) bis 5) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Im Falle des Zuschlags wird ein EVB-IT-Systemvertrag geschlossen. (siehe Entwurf in den Vergabeunterlagen)
Verbindlicher Start des Managed Service Vertrages ist der 01.05.2024 - Fixtermin für die mängelfreie Abnahme 15.04.2024.
Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens.
Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich ggfs. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3) gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 18.07.2023 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise/Erklärungen geprüft. Die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM06UWN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.enercity.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.