Transport und Verwertung von Sandfang- und Rechenrückständen von den beiden Klärwerken Herrenhausen und Gümmerwald Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr.: 68-0484-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sorststraße 16
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Submission
E-Mail:
Telefon: +49 511-168-42870
Fax: +49 511-168-42087
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und Verwertung von Sandfang- und Rechenrückständen von den beiden Klärwerken Herrenhausen und Gümmerwald
Vergabe von Entsorgungsleistungen 2024/2025 für die beiden Klärwerke Herrenhausen und Gümmerwald (Transport und Verwertung von Sandfang- und Rechenrückständen) mit Option auf Verlängerung um max. 1 Jahr
Transport und Verwertung von Rechenrückständen von den beiden Klärwerken Herrenhausen und Gümmerwald für die Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 mit Option auf einmalige Verlängerung um 1 Jahr
Klärwerk Herrenhausen
Dünenweg 20
30419 Hannover
Klärwerk Gümmerwald
Am Klärwerk 1
30926 Seelze
siehe II.1.4)
Verlängerungsoption um maximal 1 Jahr
Transport und Verwertung von Rechenrückständen von den beiden Klärwerken Herrenhausen und Gümmerwald für die Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 mit Option auf einmalige Verlängerung um 1 Jahr
Klärwerk Herrenhausen
Dünenweg 20
30419 Hannover
Klärwerk Gümmerwald
Am Klärwerk 1
30926 Seelze
siehe II.1.4)
Verlängerungsoption um maximal 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der erforderlichen Qualifikation (Fach- und Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit)
Bieter müssen als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein (ein gültiges EfbV- Zertifikat ist mit dem Angebot vorzulegen)
Mit Angebotsabgabe sind die folgenden Unterlagen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, unter einmaliger Fristsetzung die fehlenden Nachweise nachzufordern; eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen.
- Angabe über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren
- Eigene Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angaben über Art und Umfang der in den letzten drei Geschäftsjahren erfolgreich ausgeführten Transportleistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Transportmengen und des Auftraggebers
Die Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen.
Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.
Mit Angebotsabgabe sind die folgenden Unterlagen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, unter einmaliger Fristsetzung die fehlenden Nachweise nachzufordern; eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen.
Nachweis der erforderlichen Qualifikation (Fach- und Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit)
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (ein gültiges EfbV- Zertifikat ist mit dem Angebot vorzulegen)
Die Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen.
Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission, OE 18.42
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Bieter und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152943
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland