Brandschutzkonzept für das Bauvorhaben „Sanierung der Stadthalle in Braunschweig“ Referenznummer der Bekanntmachung: VE-7-04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brandschutzkonzept für das Bauvorhaben „Sanierung der Stadthalle in Braunschweig“
Erstellung und Umsetzung eines Brandschutzkonzepts/ einer Brandschutzplanung im Rahmen der Sanierung einer denkmalgeschützten Stadthalle
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Braunschweig, vertreten durch die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH, plant eine umfangreiche Sanierung der Bausubstanz und der Technischen Gebäudeausrüstung der im Jahre 1965 errichteten Stadthalle Braunschweig.
Die Sanierung der Stadthalle Braunschweig wurde bereits vor Jahren von der Stadt Braunschweig beschlossen. In 2016 wurde die Planung gestartet, um die erforderlichen Vorbereitungen für eine Sanierung zu treffen. Im Jahr 2018 wurde die Stadthalle unter Denkmalschutz gestellt und die Planung daraufhin angepasst. Es liegt eine Baugenehmigung für die Sanierung der Stadthalle Braunschweig aus dem Jahr 2020 vor, die in 2023 verlängert wurde. In 2021 wurde das Projekt nach einem gescheiterten Vergabeversuch gestoppt. Zur Wiederaufnahme des Projektes wurde entschieden, die vormalige Idee einer Totalübernehmervergabe zu verwerfen und das Projekt in Einzel- und Paketvergaben zu realisieren.
Da sich in den Jahren des Planungsstopps sowohl regionale als auch globale Prämissen verändert haben, sind einige wesentliche Punkte der Planung zu überprüfen.
Insbesondere betrifft dies:
• Überprüfung und eventuelle Anpassung der vorhandenen Planung unter Berücksichtigung aktueller städtischer Leitfäden und technischer Vorschriften
• Korrektur möglicher unzureichender oder unwirtschaftlicher Planungsansätze
• Optimierung der Qualitäten in Abstimmung mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte für die Umsetzung und den Betrieb
• Planung und Detaillierung in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz
Aus derzeitiger Sicht wird eine kritische Überprüfung und Anpassung der Genehmigungsplanung in den folgenden Bereichen von der Auftraggeberin als sinnvoll erachtet:
• Überprüfung sicherheits- und brandschutzrelevanter Themen vor dem Hintergrund denkmalpflegerischer Restriktionen wie z.B. derzeitige Lösung der Entfluchtung des Großen Saals und des Foyers unterhalb der Treppenaufgänge links und rechts
• Prüfung und Überarbeitung der Break-out Räume in Ebene E2 des derzeitigen Restaurants nach Anforderung der Betreiberin
• Prüfung mögliche Verlagerung der aktuell geplanten Position des Sprinklertanks unter Gebäude Fassade West
• Erarbeitung tragfähige Lösung der Entrauchung zentraler Bereiche
Zu diesen Punkten sind unter wirtschaftlichen und nachhaltigen Aspekten Varianten vorzuschlagen und planerisch und kostentechnisch darzustellen. Diese Entscheidungsvorlagen werden mit der Auftraggeberin diskutiert, um festzulegen, ob sie mit den erforderlichen Auswirkungen in die Planung übernommen werden oder nicht.
Aus derzeitiger Sicht wird eine Anpassung der Genehmigungsplanung in den folgenden Bereichen als zwingend erforderlich erachtet:
• Integration regenerativer Konzepte zur Energiegewinnung mit Fokus auf eine nachhaltige Betreibung
• Integration der bisher nicht bearbeiteten Bereiche in die Planung wie z.B. Bereich der Saalküche
• Sanierung der Dachkonstruktion unter Berücksichtigung der Tragfähigkeit, Installation regenerativer technischer Anlagen, evtl. Retentionsflächen und denkmalschutzrechtlicher Belange
• Optimierte Lösungsvorschläge für denkmalgerechte Detaillösungen wie z.B. Fassadenanschlüsse, Integration der Bestandsgriffe in Fluchttüren, akustische und brandschutzrelevante Ertüchtigung der Wandpaneele, thermische Belange, etc.
• Erarbeitung tragfähige Lösung der Entrauchung zentraler Bereiche
Da die gesamte Planung den Restriktionen des Denkmalschutzes unterliegt, liegt bei der Sanierung der Stadthalle ein besonderer Fokus auf der steten Optimierung der zeitgemäßen Nutzung zugunsten der denkmalgeschützten Substanz. Im Rahmen der Sanierung ist der Schlüssel für eine langfristige nachhaltige Betreibung des Gebäudes als wirtschaftlich ausgerichteter Veranstaltungsort, das optimale Gleichgewicht aus modernster technischer Gebäudeausstattung, Wahrung der denkmalgeschützten Identität und der Integration guter Lösungen im Brandschutz.
Die Aufgabe des Auftragnehmers besteht darin, gemeinsam mit den Objektplanern und den Fachplanern der TGA ein Brandschutzkonzept zu entwickeln, das eine optimale Umsetzung der Forderungen vor dem Hintergrund der denkmalpflegerischen Restriktionen erlaubt. Basis für den Auftragnehmer ist das bereits genehmigte Brandschutzkonzept. Verschiedene Optimierung sollen vorgenommen werden, wobei die aktuelle Prioritätensetzung teilweise sicherlich noch einmal zu verifizieren sein wird.
In diesem Zusammenhang sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen. Dies umfasst alle für den Projekterfolg erforderlichen Leistungen. Gemäß AHO-Schriftenreihen Nr. 17 „Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz“ ist dies die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung sowie die Leistungsphase 8 Bauüberwachung (voraussichtlich alle Regelleistungen sowie in Teilen auch optionale Leistungen). Dabei wird es auch erforderlich werden, dass der Auftragnehmer eingeschränkte Leistungen aus den Leistungsphasen 3 und 4 gemäß AHO-Schriftenreihen Nr. 17 erbringt, da auch die Planer in Teilbereichen Prüfungen in bereits abgeschlossenen Leistungsphasen übernehmen werden. Der Auftragnehmer berät im Rahmen seiner Tätigkeit das Planerteam in allen Belangen des Brandschutzes und bereitet u.a. auch die Einreichung einer Tektur des Brandschutzkonzeptes vor. Eine Übersicht der geplanten weiteren Fachplaner und der jeweils geplante Projekteintritt wird am Ende des Dokuments gegeben.
Neben der Abstimmung mit den an der Planung weiteren fachliche Beteiligten ist auch eine enge Abstimmung mit den Betreibern der Stadthalle bzw. den Fachplaner des Betreibers notwendig. Im Fokus steht also nicht nur der Invest, sondern auch der langfristige Betrieb der Stadthalle Braunschweig.
Die vorgenannten Punkte sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen. Sollte bei der Prüfung der vorliegenden Entwurfsplanung und des Brandschutzkonzeptes oder im weiteren Planungsverlauf festgestellt werden, dass weitere wirtschaftliche und nachhaltige Optimierungen im Rahmen der Sanierung der Stadthalle generiert werden können, ist dies dem Auftraggeber unaufgefordert zu kommunizieren, damit die Umsetzbarkeit bewertet werden kann.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass durch die Überarbeitung der vorliegenden Genehmigungsplanung die Einreichung einer Tektur erforderlich wird. Diese liegt in der Verantwortung der Objektplanung und erfordert die Mitwirkung und Ergänzung durch den Auftragnehmer. Das im Rahmen der Tektur ebenfalls einzureichende Brandschutzkonzept wird vom Auftragnehmer erarbeitet.
Mit dem Abschluss des Brandschutzkonzeptes und der Beratung der Planer zur optimalen Umsetzung des Konzeptes in der Planung und im Bau wird aufgrund der verschränkten Prozesse zudem vom Auftragnehmer erwartet, dass dieser im Ausschreibungs-, Vergabe- und Bauprozess beratend mitwirkt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Sanierung die Erfordernis von Anpassungen im Realisierungszeitraum erforderlich macht. Hier wird voraussichtlich ein Augenmerk auf der Ausführung von Fluchttüren o.ä. liegen, für die im Denkmalschutz sinnvolle Lösungen gefunden werden müssen, die sowohl ausführbar als auch abnahmefähig sind.
Zur Inbetriebnahme und Abnahme wird die Erstellung der Brandfallsteuermatrix gemeinsam mit dem Fachplaner TGA ebenfalls Teil der Aufgabe des Auftragnehmers sein.
Siehe Verfahrensbeschreibung und Unterlage "Eignungskriterien Brandschutz"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist, über die Eintragung bei der Ingenieurkammer oder in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) oder der Handwerksrolle dieses Staates oder Nachweis über die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise (für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe aufgeführt). Die Nachweise können in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, müssen jedoch eindeutig lesbar sein.
§ 53 NBauO
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.