Planmäßige Instandhaltung (Zwischeninstandsetzung) 2023 Fregatte ExKöln - AP 01 Gerüstbau Referenznummer der Bekanntmachung: 12001 ExK 2 0 2023 - AP 01 Gerüstbau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planmäßige Instandhaltung (Zwischeninstandsetzung) 2023 Fregatte ExKöln - AP 01 Gerüstbau
Planmäßige Instandhaltung (Zwischeninstandsetzung) 2023 Fregatte ExKöln - AP01 Gerüstbau
Marinearsenal Warnowwerft Rostock
Gerüstbau - Einrüsten der Fregatte Klasse 120 "exKöln"
Das hier behandelte Arbeitspaket 1 - AP01 - umfasst den Gerüstbau am Schiff innerhalb des Trockendocks
Es handelt sich hierbei um den
- Aufbau
- Abbau
- Umbau inkl. Öffnen und Schließen
des Gerüstes während der Instandsetzungszeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe einer Eigenerklärung gem. Formblatt BAAINBw-B-V 034 (zu beziehen: http://bainbw.de; Menüpunkt:Vergabe>Unterlagen zur Angebotsabgabe);
Abgabe eines aktuellen Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszugs (in Kopie), oder eines gleichwertigen Dokuments bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Geschäftsbereich Instandsetzung von Schiffen jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre Für den Fall von Bewerber-/Bietergemeinschaften: Erklärung
des Bewerbers betreffend die Gründung einer Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft. Nachweis über Formblatt B-V 047
HINWEIS:
Die jeweils zu erbringenden Nachweise zu den unten stehenden Eignungskriterien sind dem Dokument "12001 EXK 2 0 2023_Eignungskriterien_AP01.pdf" zu
entnehmen.
Folgende Eingungskriterien sind zu erfüllen und nachzuweisen:
A) Erfahrungen:
1. Eignungskriterium:
Erfahrung im Bereich Gerüstbau im Rahmen der Durchführung von Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität (Zwischen- oder Depotinstandsetzungen, Planmäßige Instandsetzungen, Sicherheitsinspektionen) auf vergleichbaren Schiffen oder Booten der Deutschen oder einer anderen Marine oder von deutschen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z.B. Fregatten, Korvetten).
B) Projektmanagement, Qualifikationen:
2. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Aufbau- und Ablauforganisation, die die ordnungsgemäße Abarbeitung des Vorhabens sicherstellt.
3. Eignungskriterium:
Das an Bord eingesetztes Personal wird von einem Vorarbeiter geführt, der sich in der deutschen Sprache sicher verständigen kann.
4. Eignungskriterium:
Für die Durchführung des Vorhabens steht ein/e Projektleiter/in mit Qualifikation als Hochschul- oder Fachhochschulingenieur (m/w/d) oder vergleichbar sowie ein/e geeignete/r Vertreter/in zur Verfügung, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
C) Qualitätsmanagement:
5. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer fertigungsunabhängigen Qualitätssicherungsorganisation bei der Auftragsdurchführung.
6. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar.
7. Eignungskriterium:
Es steht durchgehend ein/e Qualitätsmanagementbeauftragte/r zur Verfügung, der/die direkt der Unternehmensführung untersteht.
D) Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz:
8. Eignungskriterium:
Für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards steht eine verantwortliche Person zur Verfügung.
9. Eignungskriterium:
Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sind implementiert und decken mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit