Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln Referenznummer der Bekanntmachung: 51.30 - 2023-13
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
Die Leibniz Universität Hannover als Arbeitgeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages, mit einer Laufzeit von 4 Jahren, über die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln ge-mäß der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV/GUV-V A 3). Die Laufzeit des Rahmenvertrages soll am 01.02.2024 beginnen und zunächst für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, die Laufzeit um maximal 2 weitere Jahre im beiderseitigem Einvernehmen zu verlängern.
Leibniz Universität Hannover (Dezernat 3 Elektrotechnik -32-) Welfengarten 1A 30167 Hannover Die durchzuführenden Prüfungen erstrecken sich über alle Liegenschaften der Leibniz Universität Hannover (ca. 170 Gebäude). Diese befinden sich auf dem Stadtgebiet Hannovers und an zwei Außenstellen in Garbsen und Sarstedt/Ruthe.
1. Leistungsinhalt
In allen ca. 170 Gebäuden der Leibniz Universität Hannover, die sich im Stadtgebiet Hannover und an zwei Außenstellen in Garbsen und Sarstedt/Ruthe, befinden, sollen ca. 150.000 ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft werden. Es handelt sich um die Wiederholungsprüfung. Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze, Verordnungen und Technischen Regeln zu beachten, soweit sie zur Erbringung der Leistungen erforderlich sind. Der AN verfügt über ausgebildetes Personal in entsprechender Anzahl und kann Erfahrungen mit diesen Prüfungen auch in diesem Prüfumfang durch entsprechende Referenzen nachweisen. Diese Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
2. Aufgabenbeschreibung / Richtlinien:
Überprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln der SK 1, SK 2, und SK 3, von Steckdo-senverteilern, Verlängerungskabeln, Geräteanschlussleitungen etc. nach den jeweils aktuellen Richtlinien der BGV A3 und DIN VDE 0701- 0702 in den Gebäuden der Leibniz Universität Hannover. Alle geprüften Geräte sind durch ein Barcodesystem unverwechselbar zu kennzeichnen, damit eine lückenlose Dokumentation der Prüfungen und ein eindeutiges Wiederauffinden der Geräte ermöglicht wird. In der Dokumentation ist nach Vorgabe der AG der zugehörige Raum eindeutig zu benennen, ebenso um was für ein Gerät es sich handelt. Flächenatlaspläne werden hierzu zur Verfügung gestellt.
Die erfolgreiche Prüfung eines Gerätes ist mit einer eindeutigen Prüfplakette, die das Datum der letzten erfolgreichen Prüfung enthalten soll, zu kennzeichnen.
3. Handhabung fehlerhafte Geräte:
Eine Liste mit fehlerhaften Geräten ist den Verantwortlichen der AG bzw. dem Nutzer vor Ort in ange-messenen Zeitrahmen zu übergeben. Nicht mehr reparable Geräte sind nach Rücksprache mit dem Nut-zer vor Ort ganz aus dem Verkehr zu ziehen.
4. Dokumentation:
Die Dokumentation soll in geeigneter Weise, passend zum verwendeten Messgerät und rechtssicher in elektronischer Weise erfolgen. Alle erfassten Daten sollen unter verschiedenen Suchkriterien und passend zu jeweiligem Gerät (über Barcode) jeder Zeit wieder abrufbar und auch in Papierform ausdruckbar sein.
Alle gespeicherten Daten, auch fehlerhafter Geräte, sind zu Informationszwecken des Betreibers,
monatlich auf CD, in Excel-Form zu übergeben.
5. Zeitraum der Prüfung
Prüfungen sind mit den von der AG genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in den Einrichtungen abzustimmen und in einem angemessenen Zeitraum vorzunehmen. Genügend Prüfpersonal ist vom Bieter bereitzustellen. Erfahrungsgemäß sind hierzu 4-5 Personen notwendig. Die einzuhaltende Mindestzahl der Prüfungen pro Jahr beträgt 75.000 Geräte.
6. Kommunikation:
Zur gegenseitigen Rückkopplung und Klärung eventuell aufgetretener Probleme oder Unstimmigkeiten wird mindestens vierteljährlich ein Feedbackgespräch zwischen Sachgebiet 32 der AG und der ausführenden Firma stattfinden.
7. Abläufe und Reihenfolge:
Die Prüfungen werden innerhalb der üblichen Wochenarbeitszeit durchgeführt. Über abweichende Regelungen können im Einzelfall entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Die zu überprüfenden Gebäude werden vom Verantwortlichen der AG festgelegt und die dort befindli-chen Institute der AG informiert. Von der AG werden die notwendigen Ansprechpartner in den Einrichtungen für den AN benannt. Die Prüfabläufe sind so zu organisieren, dass die Prüfer alle Geräte zusammenhängend in einem Gebäude bzw. einem Institut sowie in einem zusammenhängenden Zeitraum prüfen. Die Prüfungen sind also Gebäude für Gebäude und im Gebäude Ebene für Ebene durchzuführen. Obwohl teilweise Institute in mehreren Gebäuden Räume haben, ist trotzdem gebäudescharf zu prüfen. Weiterhin sind zeitnah vorab die Termine in den zu prüfenden Bereichen mit dem Nutzer abzuklären. Wenn zwingende Sonderwünsche des Nutzers (z.B. besondere Zeiten, da besondere Versuchsreihen nicht unterbrochen werden können, usw. ...) sind diese ebenfalls extra abzusprechen und dann einzuplanen. In die Einheitspreise sind vom AN kalkulatorisch alle Kosten für Terminverfolgung, Terminabstimmung, An - und Abfahrt, Durchführung der Prüfung, Dokumentationserstellung, Quartalsgespräch mit dem AG zu berücksichtigen.
8. Verhaltensweise vor Ort:
Der Prüfer hat sich mit den entsprechenden Gegebenheiten vor Ort vertraut zu machen und dann a-gepasst zu verhalten, das heißt nach einer vorherigen Anmeldung bei dem, für den zu prüfenden Bereich zuständigen Verantwortlichen, ist abzusprechen, in welchen speziellen Räumen oder Bereichen geprüft oder nicht geprüft werden darf. In den Laborbereichen der AG gibt es besondere Bereiche wie S2/S3 Labore und Strahlenschutzlabore, in denen nur mit besonderer Absprache vor Ort und entsprechender Vorsicht geprüft werden kann. Alle fachlich relevanten Vorschriften und Verhaltensweisen in den besonderen Bereichen sind unbedingt, wie jeweils mit entsprechendem Personal abgesprochen, einzuhalten. Des Weiteren hat der Prüfer in sauberer Arbeits- bzw. Sicherheitsbekleidung vor Ort zu erscheinen und nutzerfreundlich zu prüfen.
Der Auftragnehmer hat alle für die Prüfleistung erforderlichen Messmittel, Prüfplaketten, Barcodeetiketten und Prüfgeräte zu stellen.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages soll am 01.02.2024 beginnen und zunächst für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, die Laufzeit um maximal 2 weitere Jahre im beiderseitigem Einvernehmen zu verlängern.
Ihr ausführliches - unterschriebenes bzw. digital signiertes - Angebot muss im Vergabeportal hochgeladen sein.
Eventuelle Abweichungen von der Leistungsbeschreibung sind kenntlich zu machen, bzw. gesondert darzustellen.
Eventuelle Fragen zu der Leistungsbeschreibung sind über das Vergabeportal zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Angebot ist eine Bescheinigung über die Eintragung in das Handels- und Berufsregister beizufügen. Anerkannt werden auch ein Präqualifizierungsnachweis oder Eigenerklärungen.
Dem Angebot sind folgende Bescheinigungen beizufügen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
Nachweis der geleisteten Sozialversicherungsbeträge;
Nachweis, dass der Bieter sich nicht in Konkurs, Liquidation oder im gerichtlichen Vergleich bzw. Gegenstand eines entsprechenden Verfahrens ist, welches seine wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit beeinträchtigt
Anerkannt werden auch ein Präqualifizierungsnachweis oder Eigenerklärungen.
Dem Angebot sind folgende Bescheinigungen beizufügen:
Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflicht;
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG, dass den Beschäftigten ein Mindestentgelt durch einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag bzw. bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens dem gesetzlich festgelegten Mindestentgelt gezahlt wird (Erklärungsvordruck zu § 4 Abs. 1 NTVergG liegt den Anlagen bei)
Anerkannt werden auch ein Präqualifizierungsnachweis oder Eigenerklärungen (Ausnahme hiervon bildet die Erklärung zum Mindestentgelt. Hierfür ist der Erklärungsvordruck zu verwenden.)
Sollten Anzahlungen gewünscht bzw. vereinbart werden, so sind diese nur gegen eine für den Auftraggeber kostenlose Bankbürgschaft möglich.
Die Vergabe erfolgt nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG). Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Entsprechende Angaben hierzu müssen dem Angebot beigefügt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtlich im Jahr 2027
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHE6XXF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland