Nährstoffuntersuchung in niedersächsischen Oberflächengewässern (2. Zyklus) Referenznummer der Bekanntmachung: 0097-DLG/2022-03.222-1

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Zemtrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nährstoffuntersuchung in niedersächsischen Oberflächengewässern (2. Zyklus)

Referenznummer der Bekanntmachung: 0097-DLG/2022-03.222-1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, vertreten durch den Nieder-sächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Meppen, sollen an den niedersächsischen Oberflächengewässern Nährstoffuntersuchungen im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) durchgeführt werden. Diese Untersuchungen beziehen sich auf die derzeit geltende Oberflächengewässerverordnung (OGewV vom 20. Juni 2016), die u.a. die Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 in deutsches Recht umsetzt. In diesem Zusammenhang sol-len innerhalb der nächsten 3 Jahre sukzessive alle in Niedersachsen bisher noch nicht untersuchten Wasser-körper (beginnend mit den Einzugsgebieten von Ems und Vechte) jeweils ein Jahr lang monatlich auf Nähr-stoffe und ausgewählte Vor-Ort-Parameter untersucht werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Teileinzugsgebiet der Ems Nord

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE949 Emsland
Hauptort der Ausführung:

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 1: Einzugsgebiet der Ems Nord mit ca. 125 Messstellen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Garantierter Nachholtermin / Gewichtung: 30%
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 70%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

- 1. Verlängerungsoption für 2024/25: Einzugsgebiete der Elbe und der Leine mit ca. 400 Messstellen

- 2. Verlängerungsoption für 2025/26: Einzugsgebiete der Weserschlauch mit ca. 125 Messstellen

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:

Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Teileinzugsgebiet der Ems Süd und der Vechte

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE949 Emsland
Hauptort der Ausführung:

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 2: Einzugsgebiet der Ems Süd und der Vechte mit ca. 125 Messtellen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Garantierter Nachholtermin / Gewichtung: 30%
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 70%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

- 1. Verlängerungsoption für 2024/25: Einzugsgebiete der Aller mit ca. 220 Messstellen

- 2. Verlängerungsoption für 2025/26: Einzugsgebiete der Unterweser mit ca. 240 Messstellen

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:

Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Das vorangegangene Offene Verfahren wurde gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 3 VgV aufgehoben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde sowie kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entsprach. Vor diesem Hintergrund wurde die benötigte Dienstleistung erneut im Rahmen einer Verhandlungsvergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV ausgeschrieben.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 050-145771
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 0097-DLG/2022-03.222-1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Teileinzugsgebiet der Ems Nord

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottersberg
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 28870
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.limnowak.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 0097-DLG/2022-03.222-1
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Teileinzugsgebiet der Ems Süd und der Vechte

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottersberg
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 28870
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.limnowak.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. § 3 Absatz 1 NTVergG nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 2. Februar 2017. Auf § 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.

Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.

Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDXMB

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:

"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."

§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2023

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