Erweiterungsneubau Grundschule Südstadt in Peine - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 13/2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.peine.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E24566623
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E24566623
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterungsneubau Grundschule Südstadt in Peine - Planungsleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 13/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Los 1 - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI)

Die Leistungsphasen 1 und 2 wurden durch Erarbeitung einer Vorentwurfsplanung bereits erbracht. Durch den Auftragnehmer sind die Leistungsphasen 3 bis 7 zu erbringen. Die Leistung inkludiert u.a. auch die Erstellung eines gesamtheitlichen Brandschutzkonzeptes.

Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphase 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw.im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Optionale Leistung:

Derzeit ist eine Erbringung der Leistungsphase 8 in Eigenleistung durch die Stadt Peine vorgesehen. Aufgrund eventuell anfallender hoher Personalauslastungen kann es optional zu einer Beauftragung dieser Leistungsphase kommen.

Los 2 - Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI)

Durch den Auftragnehmer sind die Leistungsphasen 1 bis 6 zu erbringen. Zudem die besondere Leistung: „Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen“.

Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphase 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw.im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Los 3 - Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI)

Durch den Auftragnehmer sind die Leistungsphasen 1 bis 9 zu erbringen.

Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphase 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw.im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI)

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91A Peine
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Peine beabsichtigt, die erforderlichen Planungsleistungen für die Um- und Erweiterungsbaumaßnahme der Grundschule Südstadt am Schulstandort Ortsteil Kernstadt in Peine zu vergeben. Es handelt sich um einen Erweiterungsbau einer Grundschule mit Sanierung des Schulkindergartens.

1.1 Grundstück

Das Grundstück liegt in der Peiner Südstadt und im Geltungsbereich des B-Planes 48; inkl. 3 Änderungen und ist als Fläche für den Gemeinbedarf (Schule/Sportplatz) festgelegt.

Insofern ist eine Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes planungsrechtlich zulässig.

1.2 Planung

Das vorhandene Schulgebäude ist als Stahlbetonskelettbau in den Anfängen der 60´er Jahre errichtet und in der Vergangenheit mehrfach erweitert/umgebaut worden. Zuletzt wurde das Gebäude in den Jahren 2014 – 2016 umfassend saniert und um eine Mensa erweitert.

Die Barrierefreiheit wurde hergestellt. Im ehemaligen Hausmeisterwohnhaus, das zwischen Schulgebäude und westlicher Grundstücksgrenze liegt, ist aktuell ein Schulkinder-garten untergebracht. Im Süden dieses Gebäudes besteht ein Containerbau, der als Hort dient.

Der Schulhof wird südlich durch eine Sporthalle, die ebenfalls 2015 -2017 saniert worden ist eingefasst. Östlich schließt sich ein Sportplatz an.

Der geplante Erweiterungsbau soll so platziert werden, dass die bestehenden Funktionen des Schulgebäudes, Aufzug, Mensa, Fachunterrichtsräume, etc. barrierefrei genutzt werden können.

Aus Sicht der Stadt Peine kann der Neubau das Bestandgebäude nur in westlicher Richtung erweitern. Die kurz- bis mittelfristig abgängigen Container, in denen zurzeit der Hort untergebracht ist, sind deshalb abzubrechen.

Die Summe aller erkennbaren Prämissen führt dazu, dass der Erweiterungsneubau letztendlich folgende Funktionen aufnehmen muss:

- 4 Klassenräume

- 1 Gruppenraum

- Hort mit Gruppenraum und Multifunktionsraum

Der Abbruch des vorhandenen, kurz- bis mittelfristig abgängigen Containerbaus ist erforderlich, um den Neubau platzieren zu können. Ein Ersatz für den Hort ist zu schaffen.

- Schüler / Schülerinnen WC-Anlage

Rückbau der vorh. WC-Anlage im EG des Bestandsgebäudes, um den Neubau erschließen zu können. Die vorhandenen Schüler-WCs reichen mit der steigenden Schülerzahl nicht mehr aus und sind zudem dringend sanierungsbedürftig. Ein Ersatz ist zu schaffen.

- 1 Gruppenraum

Der Rückbau des vorhandenen Gruppenraumes am Westende des Flures im Obergeschoss ist erforderlich, um den Neubau aus dem Altbau heraus erschließen zu können. Ein entsprechender Ersatz ist zu schaffen.

Anzumerken hierbei ist, dass es zu geringen Abweichungen des Raumprogramms aufgrund politischer Prozesse und Entscheidungen kommen kann. So findet beispielsweise derzeit eine Überprüfung der Hort-Funktion statt.

Aus Sicht der Stadt Peine ist es erforderlich, einen Erweiterungsneubau mit den oben genannten Funktionen, als Verlängerung des Bestandgebäudes in westlicher Richtung zu erstellen.

Der Neubau ist aufgrund der Platzverhältnisse 2-geschossig zu errichten und soll die Gestaltungsmerkmale des Bestandsgebäudes weiterführen. Nördlich des Schulgebäudes, parallel zur Hinrich-Wilhelm-Kopf-Straße werden eine Kiss & Ride-Zone und zusätzliche Elternparkplätze geschaffen. Zudem soll eine PV-Anlage auf dem Dach des Erweiterungsbaus installiert werden. Nachhaltigkeitsaspekte sollen in der weiteren Planung eine Rolle spielen. So soll beispielsweise überprüft werden ob der Bau in Holzbauweise zu realisieren ist und ob eine eigene, vom Hauptkörper autarke, Versorgung (z.B. Heizungssystem) sinnvoll ist.

1.3 Kostenrahmen Erweiterungsbau

Der Kostenrahmen für das beschriebene Bauvorhaben beläuft sich auf ca. 4.900.000 € (KG 200-700).

1.4 Schulkindergarten

Unmittelbar im Zusammenhang mit der hier vorgestellten Baumaßnahme steht die energetische Sanierung des Schulkindergartens, der im ehemaligen Haus-meisterhaus untergebracht ist. Die äußere Gestaltung des Gebäudes soll dabei der, des gerade sanierten Schulgebäudes folgen.

Neben der energetischen Sanierung sind die Räume des Gebäudes zu renovieren. Hierzu gehören im wesentlichen Maler- und Bodenbelagsarbeiten.

1.5 Kostenrahmen Schulkindergarten

Der Kostenrahmen für das beschriebene Bauvorhaben beläuft sich auf ca. 520.000 € (KG 200-700).

1.6 Gesamtkostenrahmen in 2023

ca.: 5.420.000 € (KG 200-700)

1.7 Termine

Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist zum Schuljahr 2026/2027 vorgesehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 06/10/2023
Ende: 12/08/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

In Absprache mit dem Hochbauamt.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:

1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.

2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.

3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.

4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Leistungsphasen 1 und 2 wurden durch Erarbeitung einer Vorentwurfsplanung bereits erbracht. Durch den Auftragnehmer sind die Leistungsphasen 3 bis 7 zu erbringen. Die Leistung inkludiert u.a. auch die Erstellung eines gesamtheitlichen Brandschutzkonzeptes.

Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphase 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw.im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Optionale Leistung:

Derzeit ist eine Erbringung der Leistungsphase 8 in Eigenleistung durch die Stadt Peine vorgesehen. Aufgrund eventuell anfallender hoher Personalauslastungen kann es optional zu einer Beauftragung dieser Leistungsphase kommen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI)

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91A Peine
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Peine beabsichtigt, die erforderlichen Planungsleistungen für die Um- und Erweiterungsbaumaßnahme der Grundschule Südstadt am Schulstandort Ortsteil Kernstadt in Peine zu vergeben. Es handelt sich um einen Erweiterungsbau einer Grundschule mit Sanierung des Schulkindergartens.

1.1 Grundstück

Das Grundstück liegt in der Peiner Südstadt und im Geltungsbereich des B-Planes 48; inkl. 3 Änderungen und ist als Fläche für den Gemeinbedarf (Schule/Sportplatz) festgelegt.

Insofern ist eine Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes planungsrechtlich zulässig.

1.2 Planung

Das vorhandene Schulgebäude ist als Stahlbetonskelettbau in den Anfängen der 60´er Jahre errichtet und in der Vergangenheit mehrfach erweitert/umgebaut worden. Zuletzt wurde das Gebäude in den Jahren 2014 – 2016 umfassend saniert und um eine Mensa erweitert.

Die Barrierefreiheit wurde hergestellt. Im ehemaligen Hausmeisterwohnhaus, das zwischen Schulgebäude und westlicher Grundstücksgrenze liegt, ist aktuell ein Schulkinder-garten untergebracht. Im Süden dieses Gebäudes besteht ein Containerbau, der als Hort dient.

Der Schulhof wird südlich durch eine Sporthalle, die ebenfalls 2015 -2017 saniert worden ist eingefasst. Östlich schließt sich ein Sportplatz an.

Der geplante Erweiterungsbau soll so platziert werden, dass die bestehenden Funktionen des Schulgebäudes, Aufzug, Mensa, Fachunterrichtsräume, etc. barrierefrei genutzt werden können.

Aus Sicht der Stadt Peine kann der Neubau das Bestandgebäude nur in westlicher Richtung erweitern. Die kurz- bis mittelfristig abgängigen Container, in denen zurzeit der Hort untergebracht ist, sind deshalb abzubrechen.

Die Summe aller erkennbaren Prämissen führt dazu, dass der Erweiterungsneubau letztendlich folgende Funktionen aufnehmen muss:

- 4 Klassenräume

- 1 Gruppenraum

- Hort mit Gruppenraum und Multifunktionsraum

Der Abbruch des vorhandenen, kurz- bis mittelfristig abgängigen Containerbaus ist erforderlich, um den Neubau platzieren zu können. Ein Ersatz für den Hort ist zu schaffen.

- Schüler / Schülerinnen WC-Anlage

Rückbau der vorh. WC-Anlage im EG des Bestandsgebäudes, um den Neubau erschließen zu können. Die vorhandenen Schüler-WCs reichen mit der steigenden Schülerzahl nicht mehr aus und sind zudem dringend sanierungsbedürftig. Ein Ersatz ist zu schaffen.

- 1 Gruppenraum

Der Rückbau des vorhandenen Gruppenraumes am Westende des Flures im Obergeschoss ist erforderlich, um den Neubau aus dem Altbau heraus erschließen zu können. Ein entsprechender Ersatz ist zu schaffen.

Anzumerken hierbei ist, dass es zu geringen Abweichungen des Raumprogramms aufgrund politischer Prozesse und Entscheidungen kommen kann. So findet beispielsweise derzeit eine Überprüfung der Hort-Funktion statt.

Aus Sicht der Stadt Peine ist es erforderlich, einen Erweiterungsneubau mit den oben genannten Funktionen, als Verlängerung des Bestandgebäudes in westlicher Richtung zu erstellen.

Der Neubau ist aufgrund der Platzverhältnisse 2-geschossig zu errichten und soll die Gestaltungsmerkmale des Bestandsgebäudes weiterführen. Nördlich des Schulgebäudes, parallel zur Hinrich-Wilhelm-Kopf-Straße werden eine Kiss & Ride-Zone und zusätzliche Elternparkplätze geschaffen. Zudem soll eine PV-Anlage auf dem Dach des Erweiterungsbaus installiert werden. Nachhaltigkeitsaspekte sollen in der weiteren Planung eine Rolle spielen. So soll beispielsweise überprüft werden ob der Bau in Holzbauweise zu realisieren ist und ob eine eigene, vom Hauptkörper autarke, Versorgung (z.B. Heizungssystem) sinnvoll ist.

1.3 Kostenrahmen Erweiterungsbau

Der Kostenrahmen für das beschriebene Bauvorhaben beläuft sich auf ca. 4.900.000 € (KG 200-700).

1.4 Schulkindergarten

Unmittelbar im Zusammenhang mit der hier vorgestellten Baumaßnahme steht die energetische Sanierung des Schulkindergartens, der im ehemaligen Haus-meisterhaus untergebracht ist. Die äußere Gestaltung des Gebäudes soll dabei der, des gerade sanierten Schulgebäudes folgen.

Neben der energetischen Sanierung sind die Räume des Gebäudes zu renovieren. Hierzu gehören im wesentlichen Maler- und Bodenbelagsarbeiten.

1.5 Kostenrahmen Schulkindergarten

Der Kostenrahmen für das beschriebene Bauvorhaben beläuft sich auf ca. 520.000 € (KG 200-700).

1.6 Gesamtkostenrahmen in 2023

ca.: 5.420.000 € (KG 200-700)

1.7 Termine

Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist zum Schuljahr 2026/2027 vorgesehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 06/10/2023
Ende: 12/08/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

In Absprache mit dem Hochbauamt.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:

1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.

2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.

3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.

4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Durch den Auftragnehmer sind die Leistungsphasen 1 bis 6 zu erbringen. Zudem die besondere Leistung: „Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen“.

Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphase 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw.im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI)

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91A Peine
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Peine beabsichtigt, die erforderlichen Planungsleistungen für die Um- und Erweiterungsbaumaßnahme der Grundschule Südstadt am Schulstandort Ortsteil Kernstadt in Peine zu vergeben. Es handelt sich um einen Erweiterungsbau einer Grundschule mit Sanierung des Schulkindergartens.

1.1 Grundstück

Das Grundstück liegt in der Peiner Südstadt und im Geltungsbereich des B-Planes 48; inkl. 3 Änderungen und ist als Fläche für den Gemeinbedarf (Schule/Sportplatz) festgelegt.

Insofern ist eine Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes planungsrechtlich zulässig.

1.2 Planung

Das vorhandene Schulgebäude ist als Stahlbetonskelettbau in den Anfängen der 60´er Jahre errichtet und in der Vergangenheit mehrfach erweitert/umgebaut worden. Zuletzt wurde das Gebäude in den Jahren 2014 – 2016 umfassend saniert und um eine Mensa erweitert.

Die Barrierefreiheit wurde hergestellt. Im ehemaligen Hausmeisterwohnhaus, das zwischen Schulgebäude und westlicher Grundstücksgrenze liegt, ist aktuell ein Schulkinder-garten untergebracht. Im Süden dieses Gebäudes besteht ein Containerbau, der als Hort dient.

Der Schulhof wird südlich durch eine Sporthalle, die ebenfalls 2015 -2017 saniert worden ist eingefasst. Östlich schließt sich ein Sportplatz an.

Der geplante Erweiterungsbau soll so platziert werden, dass die bestehenden Funktionen des Schulgebäudes, Aufzug, Mensa, Fachunterrichtsräume, etc. barrierefrei genutzt werden können.

Aus Sicht der Stadt Peine kann der Neubau das Bestandgebäude nur in westlicher Richtung erweitern. Die kurz- bis mittelfristig abgängigen Container, in denen zurzeit der Hort untergebracht ist, sind deshalb abzubrechen.

Die Summe aller erkennbaren Prämissen führt dazu, dass der Erweiterungsneubau letztendlich folgende Funktionen aufnehmen muss:

- 4 Klassenräume

- 1 Gruppenraum

- Hort mit Gruppenraum und Multifunktionsraum

Der Abbruch des vorhandenen, kurz- bis mittelfristig abgängigen Containerbaus ist erforderlich, um den Neubau platzieren zu können. Ein Ersatz für den Hort ist zu schaffen.

- Schüler / Schülerinnen WC-Anlage

Rückbau der vorh. WC-Anlage im EG des Bestandsgebäudes, um den Neubau erschließen zu können. Die vorhandenen Schüler-WCs reichen mit der steigenden Schülerzahl nicht mehr aus und sind zudem dringend sanierungsbedürftig. Ein Ersatz ist zu schaffen.

- 1 Gruppenraum

Der Rückbau des vorhandenen Gruppenraumes am Westende des Flures im Obergeschoss ist erforderlich, um den Neubau aus dem Altbau heraus erschließen zu können. Ein entsprechender Ersatz ist zu schaffen.

Anzumerken hierbei ist, dass es zu geringen Abweichungen des Raumprogramms aufgrund politischer Prozesse und Entscheidungen kommen kann. So findet beispielsweise derzeit eine Überprüfung der Hort-Funktion statt.

Aus Sicht der Stadt Peine ist es erforderlich, einen Erweiterungsneubau mit den oben genannten Funktionen, als Verlängerung des Bestandgebäudes in westlicher Richtung zu erstellen.

Der Neubau ist aufgrund der Platzverhältnisse 2-geschossig zu errichten und soll die Gestaltungsmerkmale des Bestandsgebäudes weiterführen. Nördlich des Schulgebäudes, parallel zur Hinrich-Wilhelm-Kopf-Straße werden eine Kiss & Ride-Zone und zusätzliche Elternparkplätze geschaffen. Zudem soll eine PV-Anlage auf dem Dach des Erweiterungsbaus installiert werden. Nachhaltigkeitsaspekte sollen in der weiteren Planung eine Rolle spielen. So soll beispielsweise überprüft werden ob der Bau in Holzbauweise zu realisieren ist und ob eine eigene, vom Hauptkörper autarke, Versorgung (z.B. Heizungssystem) sinnvoll ist.

1.3 Kostenrahmen Erweiterungsbau

Der Kostenrahmen für das beschriebene Bauvorhaben beläuft sich auf ca. 4.900.000 € (KG 200-700).

1.4 Schulkindergarten

Unmittelbar im Zusammenhang mit der hier vorgestellten Baumaßnahme steht die energetische Sanierung des Schulkindergartens, der im ehemaligen Haus-meisterhaus untergebracht ist. Die äußere Gestaltung des Gebäudes soll dabei der, des gerade sanierten Schulgebäudes folgen.

Neben der energetischen Sanierung sind die Räume des Gebäudes zu renovieren. Hierzu gehören im wesentlichen Maler- und Bodenbelagsarbeiten.

1.5 Kostenrahmen Schulkindergarten

Der Kostenrahmen für das beschriebene Bauvorhaben beläuft sich auf ca. 520.000 € (KG 200-700).

1.6 Gesamtkostenrahmen in 2023

ca.: 5.420.000 € (KG 200-700)

1.7 Termine

Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist zum Schuljahr 2026/2027 vorgesehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 06/10/2023
Ende: 12/08/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

In Absprache mit dem Hochbauamt.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:

1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.

2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.

3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.

4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Durch den Auftragnehmer sind die Leistungsphasen 1 bis 9 zu erbringen.

Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphase 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw.im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:

1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.

1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.

1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,

a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,

b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,

c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.

1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.

1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.

1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.

1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.

1.9 Erklärungen zu Russland-Sanktion gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.

1.10 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,

- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;

- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;

- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:

2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungs-summen:

• mindestens 3,0 Mio. € für Personenschäden,

• mindestens 3,0 Mio. € für sonstige Schäden.

Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemein-schaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.

Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.

2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).

Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:

3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2023) im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:

a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen

b) Architekten*innen / Ingenieur*innen

c) Technische Zeichner*innen

d) Sonstige Mitarbeiter*innen

Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.

3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten sieben Jahre (ab 01.01.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Davon mindestens ein Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber und mindestens ein Projekt als Erweiterungsbau oder Sanierung.

Es sind mindestens drei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen). Der Bau muss nicht fertiggestellt sein.

Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:

- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

- Art der Maßnahme

- Kurze Beschreibung des Projekts mit Angabe zu den geplanten Nutzungen

- Gesamtbaukosten (brutto)

- Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / ggf. Fertigstellung)

- Angabe der erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/07/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegtem Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E24566623. Bewerber habend die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf

Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15

Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.

Bekanntmachungs-ID: E24566623

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3

GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und

gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/05/2023

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