Erweiterungsneubau Grundschule Südstadt in Peine - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 13/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.peine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsneubau Grundschule Südstadt in Peine - Planungsleistungen
Los 1 - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI)
Die Leistungsphasen 1 und 2 wurden durch Erarbeitung einer Vorentwurfsplanung bereits erbracht. Durch den Auftragnehmer sind die Leistungsphasen 3 bis 7 zu erbringen. Die Leistung inkludiert u.a. auch die Erstellung eines gesamtheitlichen Brandschutzkonzeptes.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphase 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw.im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Optionale Leistung:
Derzeit ist eine Erbringung der Leistungsphase 8 in Eigenleistung durch die Stadt Peine vorgesehen. Aufgrund eventuell anfallender hoher Personalauslastungen kann es optional zu einer Beauftragung dieser Leistungsphase kommen.
Los 2 - Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI)
Durch den Auftragnehmer sind die Leistungsphasen 1 bis 6 zu erbringen. Zudem die besondere Leistung: „Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen“.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphase 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw.im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Los 3 - Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI)
Durch den Auftragnehmer sind die Leistungsphasen 1 bis 9 zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphase 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw.im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI)
Die Stadt Peine beabsichtigt, die erforderlichen Planungsleistungen für die Um- und Erweiterungsbaumaßnahme der Grundschule Südstadt am Schulstandort Ortsteil Kernstadt in Peine zu vergeben. Es handelt sich um einen Erweiterungsbau einer Grundschule mit Sanierung des Schulkindergartens.
1.1 Grundstück
Das Grundstück liegt in der Peiner Südstadt und im Geltungsbereich des B-Planes 48; inkl. 3 Änderungen und ist als Fläche für den Gemeinbedarf (Schule/Sportplatz) festgelegt.
Insofern ist eine Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes planungsrechtlich zulässig.
1.2 Planung
Das vorhandene Schulgebäude ist als Stahlbetonskelettbau in den Anfängen der 60´er Jahre errichtet und in der Vergangenheit mehrfach erweitert/umgebaut worden. Zuletzt wurde das Gebäude in den Jahren 2014 – 2016 umfassend saniert und um eine Mensa erweitert.
Die Barrierefreiheit wurde hergestellt. Im ehemaligen Hausmeisterwohnhaus, das zwischen Schulgebäude und westlicher Grundstücksgrenze liegt, ist aktuell ein Schulkinder-garten untergebracht. Im Süden dieses Gebäudes besteht ein Containerbau, der als Hort dient.
Der Schulhof wird südlich durch eine Sporthalle, die ebenfalls 2015 -2017 saniert worden ist eingefasst. Östlich schließt sich ein Sportplatz an.
Der geplante Erweiterungsbau soll so platziert werden, dass die bestehenden Funktionen des Schulgebäudes, Aufzug, Mensa, Fachunterrichtsräume, etc. barrierefrei genutzt werden können.
Aus Sicht der Stadt Peine kann der Neubau das Bestandgebäude nur in westlicher Richtung erweitern. Die kurz- bis mittelfristig abgängigen Container, in denen zurzeit der Hort untergebracht ist, sind deshalb abzubrechen.
Die Summe aller erkennbaren Prämissen führt dazu, dass der Erweiterungsneubau letztendlich folgende Funktionen aufnehmen muss:
- 4 Klassenräume
- 1 Gruppenraum
- Hort mit Gruppenraum und Multifunktionsraum
Der Abbruch des vorhandenen, kurz- bis mittelfristig abgängigen Containerbaus ist erforderlich, um den Neubau platzieren zu können. Ein Ersatz für den Hort ist zu schaffen.
- Schüler / Schülerinnen WC-Anlage
Rückbau der vorh. WC-Anlage im EG des Bestandsgebäudes, um den Neubau erschließen zu können. Die vorhandenen Schüler-WCs reichen mit der steigenden Schülerzahl nicht mehr aus und sind zudem dringend sanierungsbedürftig. Ein Ersatz ist zu schaffen.
- 1 Gruppenraum
Der Rückbau des vorhandenen Gruppenraumes am Westende des Flures im Obergeschoss ist erforderlich, um den Neubau aus dem Altbau heraus erschließen zu können. Ein entsprechender Ersatz ist zu schaffen.
Anzumerken hierbei ist, dass es zu geringen Abweichungen des Raumprogramms aufgrund politischer Prozesse und Entscheidungen kommen kann. So findet beispielsweise derzeit eine Überprüfung der Hort-Funktion statt.
Aus Sicht der Stadt Peine ist es erforderlich, einen Erweiterungsneubau mit den oben genannten Funktionen, als Verlängerung des Bestandgebäudes in westlicher Richtung zu erstellen.
Der Neubau ist aufgrund der Platzverhältnisse 2-geschossig zu errichten und soll die Gestaltungsmerkmale des Bestandsgebäudes weiterführen. Nördlich des Schulgebäudes, parallel zur Hinrich-Wilhelm-Kopf-Straße werden eine Kiss & Ride-Zone und zusätzliche Elternparkplätze geschaffen. Zudem soll eine PV-Anlage auf dem Dach des Erweiterungsbaus installiert werden. Nachhaltigkeitsaspekte sollen in der weiteren Planung eine Rolle spielen. So soll beispielsweise überprüft werden ob der Bau in Holzbauweise zu realisieren ist und ob eine eigene, vom Hauptkörper autarke, Versorgung (z.B. Heizungssystem) sinnvoll ist.
1.3 Kostenrahmen Erweiterungsbau
Der Kostenrahmen für das beschriebene Bauvorhaben beläuft sich auf ca. 4.900.000 € (KG 200-700).
1.4 Schulkindergarten
Unmittelbar im Zusammenhang mit der hier vorgestellten Baumaßnahme steht die energetische Sanierung des Schulkindergartens, der im ehemaligen Haus-meisterhaus untergebracht ist. Die äußere Gestaltung des Gebäudes soll dabei der, des gerade sanierten Schulgebäudes folgen.
Neben der energetischen Sanierung sind die Räume des Gebäudes zu renovieren. Hierzu gehören im wesentlichen Maler- und Bodenbelagsarbeiten.
1.5 Kostenrahmen Schulkindergarten
Der Kostenrahmen für das beschriebene Bauvorhaben beläuft sich auf ca. 520.000 € (KG 200-700).
1.6 Gesamtkostenrahmen in 2023
ca.: 5.420.000 € (KG 200-700)
1.7 Termine
Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist zum Schuljahr 2026/2027 vorgesehen.
In Absprache mit dem Hochbauamt.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Die Leistungsphasen 1 und 2 wurden durch Erarbeitung einer Vorentwurfsplanung bereits erbracht. Durch den Auftragnehmer sind die Leistungsphasen 3 bis 7 zu erbringen. Die Leistung inkludiert u.a. auch die Erstellung eines gesamtheitlichen Brandschutzkonzeptes.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphase 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw.im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Optionale Leistung:
Derzeit ist eine Erbringung der Leistungsphase 8 in Eigenleistung durch die Stadt Peine vorgesehen. Aufgrund eventuell anfallender hoher Personalauslastungen kann es optional zu einer Beauftragung dieser Leistungsphase kommen.
Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI)
Die Stadt Peine beabsichtigt, die erforderlichen Planungsleistungen für die Um- und Erweiterungsbaumaßnahme der Grundschule Südstadt am Schulstandort Ortsteil Kernstadt in Peine zu vergeben. Es handelt sich um einen Erweiterungsbau einer Grundschule mit Sanierung des Schulkindergartens.
1.1 Grundstück
Das Grundstück liegt in der Peiner Südstadt und im Geltungsbereich des B-Planes 48; inkl. 3 Änderungen und ist als Fläche für den Gemeinbedarf (Schule/Sportplatz) festgelegt.
Insofern ist eine Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes planungsrechtlich zulässig.
1.2 Planung
Das vorhandene Schulgebäude ist als Stahlbetonskelettbau in den Anfängen der 60´er Jahre errichtet und in der Vergangenheit mehrfach erweitert/umgebaut worden. Zuletzt wurde das Gebäude in den Jahren 2014 – 2016 umfassend saniert und um eine Mensa erweitert.
Die Barrierefreiheit wurde hergestellt. Im ehemaligen Hausmeisterwohnhaus, das zwischen Schulgebäude und westlicher Grundstücksgrenze liegt, ist aktuell ein Schulkinder-garten untergebracht. Im Süden dieses Gebäudes besteht ein Containerbau, der als Hort dient.
Der Schulhof wird südlich durch eine Sporthalle, die ebenfalls 2015 -2017 saniert worden ist eingefasst. Östlich schließt sich ein Sportplatz an.
Der geplante Erweiterungsbau soll so platziert werden, dass die bestehenden Funktionen des Schulgebäudes, Aufzug, Mensa, Fachunterrichtsräume, etc. barrierefrei genutzt werden können.
Aus Sicht der Stadt Peine kann der Neubau das Bestandgebäude nur in westlicher Richtung erweitern. Die kurz- bis mittelfristig abgängigen Container, in denen zurzeit der Hort untergebracht ist, sind deshalb abzubrechen.
Die Summe aller erkennbaren Prämissen führt dazu, dass der Erweiterungsneubau letztendlich folgende Funktionen aufnehmen muss:
- 4 Klassenräume
- 1 Gruppenraum
- Hort mit Gruppenraum und Multifunktionsraum
Der Abbruch des vorhandenen, kurz- bis mittelfristig abgängigen Containerbaus ist erforderlich, um den Neubau platzieren zu können. Ein Ersatz für den Hort ist zu schaffen.
- Schüler / Schülerinnen WC-Anlage
Rückbau der vorh. WC-Anlage im EG des Bestandsgebäudes, um den Neubau erschließen zu können. Die vorhandenen Schüler-WCs reichen mit der steigenden Schülerzahl nicht mehr aus und sind zudem dringend sanierungsbedürftig. Ein Ersatz ist zu schaffen.
- 1 Gruppenraum
Der Rückbau des vorhandenen Gruppenraumes am Westende des Flures im Obergeschoss ist erforderlich, um den Neubau aus dem Altbau heraus erschließen zu können. Ein entsprechender Ersatz ist zu schaffen.
Anzumerken hierbei ist, dass es zu geringen Abweichungen des Raumprogramms aufgrund politischer Prozesse und Entscheidungen kommen kann. So findet beispielsweise derzeit eine Überprüfung der Hort-Funktion statt.
Aus Sicht der Stadt Peine ist es erforderlich, einen Erweiterungsneubau mit den oben genannten Funktionen, als Verlängerung des Bestandgebäudes in westlicher Richtung zu erstellen.
Der Neubau ist aufgrund der Platzverhältnisse 2-geschossig zu errichten und soll die Gestaltungsmerkmale des Bestandsgebäudes weiterführen. Nördlich des Schulgebäudes, parallel zur Hinrich-Wilhelm-Kopf-Straße werden eine Kiss & Ride-Zone und zusätzliche Elternparkplätze geschaffen. Zudem soll eine PV-Anlage auf dem Dach des Erweiterungsbaus installiert werden. Nachhaltigkeitsaspekte sollen in der weiteren Planung eine Rolle spielen. So soll beispielsweise überprüft werden ob der Bau in Holzbauweise zu realisieren ist und ob eine eigene, vom Hauptkörper autarke, Versorgung (z.B. Heizungssystem) sinnvoll ist.
1.3 Kostenrahmen Erweiterungsbau
Der Kostenrahmen für das beschriebene Bauvorhaben beläuft sich auf ca. 4.900.000 € (KG 200-700).
1.4 Schulkindergarten
Unmittelbar im Zusammenhang mit der hier vorgestellten Baumaßnahme steht die energetische Sanierung des Schulkindergartens, der im ehemaligen Haus-meisterhaus untergebracht ist. Die äußere Gestaltung des Gebäudes soll dabei der, des gerade sanierten Schulgebäudes folgen.
Neben der energetischen Sanierung sind die Räume des Gebäudes zu renovieren. Hierzu gehören im wesentlichen Maler- und Bodenbelagsarbeiten.
1.5 Kostenrahmen Schulkindergarten
Der Kostenrahmen für das beschriebene Bauvorhaben beläuft sich auf ca. 520.000 € (KG 200-700).
1.6 Gesamtkostenrahmen in 2023
ca.: 5.420.000 € (KG 200-700)
1.7 Termine
Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist zum Schuljahr 2026/2027 vorgesehen.
In Absprache mit dem Hochbauamt.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Durch den Auftragnehmer sind die Leistungsphasen 1 bis 6 zu erbringen. Zudem die besondere Leistung: „Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen“.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphase 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw.im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI)
Die Stadt Peine beabsichtigt, die erforderlichen Planungsleistungen für die Um- und Erweiterungsbaumaßnahme der Grundschule Südstadt am Schulstandort Ortsteil Kernstadt in Peine zu vergeben. Es handelt sich um einen Erweiterungsbau einer Grundschule mit Sanierung des Schulkindergartens.
1.1 Grundstück
Das Grundstück liegt in der Peiner Südstadt und im Geltungsbereich des B-Planes 48; inkl. 3 Änderungen und ist als Fläche für den Gemeinbedarf (Schule/Sportplatz) festgelegt.
Insofern ist eine Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes planungsrechtlich zulässig.
1.2 Planung
Das vorhandene Schulgebäude ist als Stahlbetonskelettbau in den Anfängen der 60´er Jahre errichtet und in der Vergangenheit mehrfach erweitert/umgebaut worden. Zuletzt wurde das Gebäude in den Jahren 2014 – 2016 umfassend saniert und um eine Mensa erweitert.
Die Barrierefreiheit wurde hergestellt. Im ehemaligen Hausmeisterwohnhaus, das zwischen Schulgebäude und westlicher Grundstücksgrenze liegt, ist aktuell ein Schulkinder-garten untergebracht. Im Süden dieses Gebäudes besteht ein Containerbau, der als Hort dient.
Der Schulhof wird südlich durch eine Sporthalle, die ebenfalls 2015 -2017 saniert worden ist eingefasst. Östlich schließt sich ein Sportplatz an.
Der geplante Erweiterungsbau soll so platziert werden, dass die bestehenden Funktionen des Schulgebäudes, Aufzug, Mensa, Fachunterrichtsräume, etc. barrierefrei genutzt werden können.
Aus Sicht der Stadt Peine kann der Neubau das Bestandgebäude nur in westlicher Richtung erweitern. Die kurz- bis mittelfristig abgängigen Container, in denen zurzeit der Hort untergebracht ist, sind deshalb abzubrechen.
Die Summe aller erkennbaren Prämissen führt dazu, dass der Erweiterungsneubau letztendlich folgende Funktionen aufnehmen muss:
- 4 Klassenräume
- 1 Gruppenraum
- Hort mit Gruppenraum und Multifunktionsraum
Der Abbruch des vorhandenen, kurz- bis mittelfristig abgängigen Containerbaus ist erforderlich, um den Neubau platzieren zu können. Ein Ersatz für den Hort ist zu schaffen.
- Schüler / Schülerinnen WC-Anlage
Rückbau der vorh. WC-Anlage im EG des Bestandsgebäudes, um den Neubau erschließen zu können. Die vorhandenen Schüler-WCs reichen mit der steigenden Schülerzahl nicht mehr aus und sind zudem dringend sanierungsbedürftig. Ein Ersatz ist zu schaffen.
- 1 Gruppenraum
Der Rückbau des vorhandenen Gruppenraumes am Westende des Flures im Obergeschoss ist erforderlich, um den Neubau aus dem Altbau heraus erschließen zu können. Ein entsprechender Ersatz ist zu schaffen.
Anzumerken hierbei ist, dass es zu geringen Abweichungen des Raumprogramms aufgrund politischer Prozesse und Entscheidungen kommen kann. So findet beispielsweise derzeit eine Überprüfung der Hort-Funktion statt.
Aus Sicht der Stadt Peine ist es erforderlich, einen Erweiterungsneubau mit den oben genannten Funktionen, als Verlängerung des Bestandgebäudes in westlicher Richtung zu erstellen.
Der Neubau ist aufgrund der Platzverhältnisse 2-geschossig zu errichten und soll die Gestaltungsmerkmale des Bestandsgebäudes weiterführen. Nördlich des Schulgebäudes, parallel zur Hinrich-Wilhelm-Kopf-Straße werden eine Kiss & Ride-Zone und zusätzliche Elternparkplätze geschaffen. Zudem soll eine PV-Anlage auf dem Dach des Erweiterungsbaus installiert werden. Nachhaltigkeitsaspekte sollen in der weiteren Planung eine Rolle spielen. So soll beispielsweise überprüft werden ob der Bau in Holzbauweise zu realisieren ist und ob eine eigene, vom Hauptkörper autarke, Versorgung (z.B. Heizungssystem) sinnvoll ist.
1.3 Kostenrahmen Erweiterungsbau
Der Kostenrahmen für das beschriebene Bauvorhaben beläuft sich auf ca. 4.900.000 € (KG 200-700).
1.4 Schulkindergarten
Unmittelbar im Zusammenhang mit der hier vorgestellten Baumaßnahme steht die energetische Sanierung des Schulkindergartens, der im ehemaligen Haus-meisterhaus untergebracht ist. Die äußere Gestaltung des Gebäudes soll dabei der, des gerade sanierten Schulgebäudes folgen.
Neben der energetischen Sanierung sind die Räume des Gebäudes zu renovieren. Hierzu gehören im wesentlichen Maler- und Bodenbelagsarbeiten.
1.5 Kostenrahmen Schulkindergarten
Der Kostenrahmen für das beschriebene Bauvorhaben beläuft sich auf ca. 520.000 € (KG 200-700).
1.6 Gesamtkostenrahmen in 2023
ca.: 5.420.000 € (KG 200-700)
1.7 Termine
Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist zum Schuljahr 2026/2027 vorgesehen.
In Absprache mit dem Hochbauamt.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Durch den Auftragnehmer sind die Leistungsphasen 1 bis 9 zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphase 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw.im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Erklärungen zu Russland-Sanktion gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
1.10 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungs-summen:
• mindestens 3,0 Mio. € für Personenschäden,
• mindestens 3,0 Mio. € für sonstige Schäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemein-schaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2023) im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen
b) Architekten*innen / Ingenieur*innen
c) Technische Zeichner*innen
d) Sonstige Mitarbeiter*innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten sieben Jahre (ab 01.01.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Davon mindestens ein Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber und mindestens ein Projekt als Erweiterungsbau oder Sanierung.
Es sind mindestens drei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen). Der Bau muss nicht fertiggestellt sein.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Art der Maßnahme
- Kurze Beschreibung des Projekts mit Angabe zu den geplanten Nutzungen
- Gesamtbaukosten (brutto)
- Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / ggf. Fertigstellung)
- Angabe der erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegtem Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E24566623. Bewerber habend die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf
Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: E24566623
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3
GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]