Patientenportallösung Referenznummer der Bekanntmachung: VV04-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buxtehude
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenportallösung
Einführung einer neuen, modernen und zukunftsorientierten Patientenportallösung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber (folgend auch AG genannt) hat es sich zum Ziel gesetzt, in 2023, spätestens bis 03/2024 mit einer neuen, modernen und zukunftsorientierten Portallösung in Betrieb zu gehen, wobei die Portallösung die MUSS-Kriterien des KHZG-Fördertatbestands 2 (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV) zwingend erfüllen muss wie auch nach Möglichkeit die zugehörigen KANN-Kriterien.
Dabei soll das Gesamtsystem eine integrative Lösung mit den bereits
vorhandenen und einzubindenden Krankenhausinformationssystem (folgend KIS genannt) sowie Subsystemen bilden, welche inhaltlich die vorstehend genannten MUSS-Kriterien zwingend in Kombination mit dem vorhandenen KIS erfüllt. Übergeordnet betrifft dies die Bereiche
- Aufnahmemanagement
- Behandlungsmanagement
Es wird ein Anbieter gesucht, der als Generalunternehmer die im Leistungsverzeichnis
geforderten Leistungen erfüllen kann. Ist dies mit den eigenen Softwareprodukten nicht zu leisten, steht es dem Anbieter frei, im Einzelfall und (als erkennbar) Untermenge Subsysteme anzubieten. In diesen Fällen muss sichergestellt werden, dass zu diesen Subsystemen eine funktionierende, umfassende und komfortable (Standard-)Schnittstelle wie noch unter dem Punkt Schnittstellen aufgezeigt existiert bzw. geschaffen wird. Diese Schnittstelle muss im Angebot als Festpreis berücksichtigt werden und ist grundsätzlich offenzulegen und vom Anbieter eigenständig zu pflegen.
Außerdem muss sich der Anbieter bereit erklären, das Krankenhaus bei zukünftigen
Erweiterungen des IT-Einsatzes umfassend zu unterstützen.
Es wird erwartet, dass das neue System den heutigen Standards moderner
Datenverarbeitungsprogramme genügt. Hier sind beispielhaft zu nennen:
- eine graphische Oberfläche,
- ein relationales Datenbanksystem zur Datenhaltung mit zentralem Server bzw. vernetzten Servern bei ausgewählten Subsystemen (z. B. Labor, RIS, DMS etc.) und dem KIS,
- Hardwareunabhängigkeit,
- Client-Server-Lösung,
- lauffähig unter Citrix,
- lauffähig unter virtueller Serverhardware (Applikation), die optimale Anpassungsfähigkeit an die Organisation des Krankenhauses,
- keine redundante Datenerhebung über alle abgefragten Module und bereits bestehenden Systeme (inklusive Integration von Subsystemen),
- Nutzung von Standardschnittstellen (HL7 / FHIR, DICOM, Rest API etc.),
- IHE-Konformität,
- Investitionssicherheit der Lösung,
- die Ausbaufähigkeit des Systems,
- ein 24-Stunden-Betrieb des Systems,
- ein leistungsstarker Listgenerator und
- eine anwenderfreundliche Programmbedienung.
Es sollte zu den im Markt etablierten Kommunikationsservern keine Kompatibilitätsprobleme geben.
Das System soll den MS Windows Standards entsprechen, was als Mindestanforderung bedeutet, dass die aus der Portallösung gewonnene Daten ohne weiteres in MS Office Programme importiert und mit diesen Programmen weiterbearbeitet werden können.
Es sind nur Angebote zugelassen, deren wesentliche Teile (Software) vom Bieter selbst
erbracht werden. Vom Bieter wird jedoch die umfassende Verantwortlichkeit für die Software und Dienstleistung sowie Softwarepflege / Support im Sinne eines Generalunternehmers gefordert. Für die Hardware, welche vom AG nach den Vorgaben des Auftragnehmers (folgend auch AN genannt) beigestellt wird, ist der AN verbindlich im Rahmen der Angebotsabgabe gemäß Dimensionierungszusicherung in dieser Unterlage verantwortlich.
Der Auftraggeber wird die Hardware (nach Vorgaben des Auftragnehmers) selbst
beschaffen. Der Bieter hat dazu die Mindestanforderungen für die Hardware
vorzugeben.
So dennoch Hardware über die Stellung durch den AG hinaus erforderlich ist, hat der AN diese aufzuzeigen und anzubieten.
jeweils um 1 Jahr
Der Auftraggeber fordert die geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt. Bewerber, deren Teilnahmeanträge die Mindestanforderungen nicht erfüllen, nehmen an dem weiteren Vergabeverfahren nicht teil.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter im Bereich Portallösung in Deutschland (Entwicklung, Support, Vertrieb, Projektleitung) in den letzten 3 Jahren > 15
- Der kumulierte Jahresumsatz in Deutschland im Bereich Patientenportallösung mit Aufnahmemanagement und Behandlungsmanagement über die vergangenen drei Jahre muss zusammen mindestens 2,5 Mio. Euro betragen haben.
- Anzahl Kunden im angebotenen Produktbereich Patientenportal im deutschsprachigen Raum
- Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Formblatt Eignung)
- Aktueller Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister, im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate
- Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate
- Aktueller Nachweis (im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate) einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung einer bestehenden Berufsoder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung geschlossen wird.
- BAS-Zertifikat (Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)) eines wesentlichen an der Beschaffung oder Umsetzung beteiligten Mitarbeiters des Anbieter ist gegeben und beizufügen.
- Mindestens 1 realisierte oder in bestätigter Umsetzung befindliche Referenz in einem Krankenhaus in Deutschland in den Jahren 2018 - 2023 im Produktivbetrieb, in Einrichtungen mit einer Integration mittels FHIR oder HL7, MDM, ADT, Termin- Schnittstellen zum eingesetzten Krankenhausinformationssystem iMedOne. Es ist die Softwarebezeichnung sowie Referenz mit Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer anzugeben.
- Mindestens 3 realisierte oder in bestätigter Umsetzung befindliche Referenzen in Deutschland in den Jahren 2018 - 2023 im Produktivbetrieb mit einem Patientenportal im Krankenhaus > 300 Betten; es ist die Softwarebezeichnung sowie der Referenzgeber mit Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer anzugeben
- Der Anbieter muss im Besitz der Applikationssoftware und der technischen Ausstattung zur Anpassung des Quellcodes sein, damit er in der Lage ist, eineVornahme etwaiger erforderlicher Änderungen ausführen zu können (zutreffend für das Patientenportal selbst, ausgenommen vom KIS-Anbieter supportete Portallösungen, dann auch KIS-Anbieter mit einer derartigen Lösung zulässig).
- Die angebotene Lösung im Bereich Aufnahme- und Behandlungsmanagement muss On Prem beim Kunden im Haus ausführbar und installierbar auf der zentralen Hardware des Auftraggebers sein.
- Durchgängige Datenbank (Nutzung einer gemeinsamen Datenbank) über die Bereiche Aufnahmemanagement, Behandlungsmanagement
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.