Grubenwasserhaltung zur Sicherung des Mittel- und Nordstollens der Ahlemer Asphaltgruben Referenznummer der Bekanntmachung: 61-425-23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Grubenwasserhaltung zur Sicherung des Mittel- und Nordstollens der Ahlemer Asphaltgruben
Die Landeshauptstadt Hannover saniert das Stollensystem des Mittel- und Nordstollens der Ahlemer Asphaltstollen. Die Sicherung erfolgt durch Verfüllung des Mittel- und Nordstollens. Bei den Verfüllarbeiten fallen Grubenwässer an, die ordnungsgemäß abzuführen sind, soweit sie nicht im Zuge der Arbeiten als Zugabewasser für den einzubringenden Baustoff Verwendung finden können.
Mittelstollen
Hannover
Der Bereich um den Mittelstollen der Ahlemer Asphaltgruben befindet sich nördlich der „Heisterbergallee“ und erstreckt sich nach Norden in Richtung des „Epiweges“ bzw. der „Gartenstraße“.
Das erwartete und durch das Einbringen von Baustoff zu sichernde Hohlraumvolumen des Mittelstollens beträgt ca. 40.000 m³. Maximal ist in derselben Größenordnung mit zu hebendem Grubenwasser zu rechnen.
Nordstollen
Hannover
Der Bereich des Nordstollens schließt an den des Mittelstollens an und erstreckt sich nach Norden über den „Epiweg“ sowie über die „Petit-Couronne-Straße“.
Das erwartete und durch das Einbringen von Baustoff zu sichernde Hohlraumvolumen des Nordstollens beträgt ca. 25.000 m³. Maximal ist in derselben Größenordnung mit zu hebendem Grubenwasser zu rechnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Berufs- bzw. Handelsregister. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe (vgl. IV.2.2) nicht älter als drei Monate sein.
2. Eigenerklärung, dass bei dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Formblatt 1).
3. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (Formblatt 3).
Anmerkung:
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6d EU VOB/A).
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will, sind Formblatt 4 und die vorgenannten Angaben und Erklärungen auch vom Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dass er im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter (die Bietergemeinschaft) diesem/r zur Verfügung steht (Formblatt 5).
1. Haftpflichtversicherung Deckungssumme bei Sach- und Personenschäden i.H.v. mindestens € 3 Mio oder Nachweis eines annahmefähigen Angebots einer solchen Haftpflichtversicherung. Bei Bietergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis eines Mitglieds ausreichend.
2. Jährliches Mittel der Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren (Formblatt 2).
Anmerkung:
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6d EU VOB/A).
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will, sind Formblatt 4 und die vorgenannten Angaben und Erklärungen auch vom Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dass er im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter (die Bietergemeinschaft) diesem/r zur Verfügung steht (Formblatt 5).
1. Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten Aufträge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des Leistungsempfängers. Vergleichbar sind Leistungen über die Wasserhaltung in kontaminierten Grubenwasser-Bereichen einschließlich des Betriebs von Abwasserreinigungsanlagen.
2. Benennung der Nachunternehmer (Formblatt 4).
Anmerkung:
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6d EU VOB/A).
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will, sind Formblatt 4 und die vorgenannten Angaben und Erklärungen auch vom Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dass er im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter (die Bietergemeinschaft) diesem/r zur Verfügung steht (Formblatt 5).
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Raum: A.4.08
Bieter*innen und Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland