Holz-Alu-Fenster und Sonnenschutzanlagen - Neubau einer Ganztagsgrundschule mit Sporthalle in Seelze-Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 33.1/GTGS/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 21.1 Innere Verwaltung - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 5137/828-146
Fax: +49 5137/828-133
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Holz-Alu-Fenster und Sonnenschutzanlagen - Neubau einer Ganztagsgrundschule mit Sporthalle in Seelze-Süd
Für die Maßnahme "Neubau Ganztagsgrundschule mit Sporthalle in Seelze-Süd" werden Holz-Alu-Fenster und Sonnenschutzanlagen benötigt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis sowie den weiteren Vergabeunterlagen.
Stadt Seelze Rathausplatz 1 30926 Seelze Seelze Süd, An den Grachten 100, 30926 Seelze
Grobmassen:
- 60 Fensterelemente, Einzelgrößen von ca. 1,80 / 3,10 m bis ca. 12,00 / 3,10 m
- 1 Fensterband, Gesamtmaß ca. 59,00 / 1,70 m
- 4 Fensterbänder, Gesamtmaß je ca. 28,00 / 0,70 m
- 5 Kunststofffenster, Einzelgrößen ca. 1,20 / 0,60 m
- 111 Fensterantriebe für Öffnungsflügel
- 46 Sonnenschutzanlagen, motorisch betriebene textile Behänge
- 830 m innere Sturz- und Leibungsbekleidungen aus Holzwerkstoffen
- 580 m äußere Fensterbänke aus Aluminium
Detailliertere Informationen zur Ausschreibung sind bitte den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtiger Hinweis zu den Ausführungsfristen:
Beginn der Ausführung ist der 04.09.2023.
Ende der Ausführung ist innerhalb von 16 Wochen ab Ausführungsbeginn (s. Anlage 15 Ausführungsfristen).
Die Bestimmung des Ausführungszeitraums erfolgt in Absprache mit der Fachabteilung 33.1 - Hochbau nach Auftragserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Langemarckstr. 29
Ort: Essen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.portawin.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber/Bauherr beabsichtigt eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Versicherungsnehmer ist dann der Auftraggeber/Bauherr. Mitversichert sind alle an der Herstellung des Bauwerkes beteiligten Unternehmer, soweit ihre Leistungen nach den VOB als Bauleistung vergeben werden. Versichert sind alle unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen an den versicherten Leistungen und Sachen bis zur Abnahme oder Inbenutzungnahme. Versicherungsort ist die Baustelle. Auch der einfache Diebstahl von eingebauten Sachen und das Glasbruchrisiko gelten als mitversichert. Nicht versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sowie durch Löschen und Niederreißen bei diesen Ereignissen. Leistungsmängel und Vermögensschäden sind nicht versichert. Ersetzt werden die nachgewiesenen Selbstkosten entsprechend den Bedingungen der ABN (Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber) einschließlich Aufräumkosten. Von jedem Schaden, für den der Auftragnehmer gem. VOB, Teil B, § 7, das Risiko zu tragen hatte, trägt er ([Betrag gelöscht] EUR) selbst. Der anteilige Versicherungsbetrag in Höhe von (0,2%) wird von der anerkannten Schlussrechnungssumme einbehalten. (siehe Vertragsbedingungen: "Anlage - Zur Fortsetzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Bauleistungsversicherung")
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRU6N8Y
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. §160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.