BIM CDE-Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: 22/385
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
BIM CDE-Plattform
BIM CDE-Plattform inklusive Systemservice für vier Jahre
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Göttinger Chaussee 76A 30453 Hannover
Mit der Veröffentlichung des Masterplan BIM Bundesfernstraßen vom BMDV im Oktober 2021 und den damit verbundenen Zielvereinbarungen zwischen dem BMDV und den Auftragsverwaltungen wird die Arbeitsmethode Building Information Modeling (BIM) verbindlich eingeführt. In diesem Zusammenhang, beabsichtigt die NLStBV Beschaffung einer gemeinsamen Datenumgebung (Common Data Environment, kurz CDE) zur Duchführung von Bauprojekten mit der BIM-Methode.
Eine gemeinsame Datenumgebung (CDE) ist ein zentraler Baustein der BIM-Methode. Die CDE stellt die elementare Plattform des Informationsmanagements dar und dient dem zentralisierten Datenaustausch. Diese hat den Anspruch, eine konsistente und kollaborative Arbeitsweise im BIM-Prozess durch eine komplexe Nutzerverwaltungen und bauwerksspezifischen Workflows zu ermöglichen. Ebenso dient die CDE der Verbesserung der Kommunikation, der Transparenz und der Dokumentation in der Projektbearbeitung.
Die NLStBV versteht unter einer CDE sowohl ein Datenmangementsystem, dass
von allen Projektbeteiligten eines Planungs- bzw. Bauprojektes eine gemeinsam verwendbare, zentral erreichbare Datenumgebung mit einer Ablagestruktur für Modelle, Pläne sowie Planskizzen, Protokolle, Berichte sowie Gutachten, sonstigen Schriftverkehren und z.B. weiteren Vertragsunterlagen, auf der ein organisiertes Vorhalten und ein verlustfreier Austausch von Daten nach der "single source of truth"-Prinzip ermöglicht wird.
Desweiteren sollen flexible Workflows für Planläufe und Berechtigungsverfahren integriert sein. Dabei ist sicherzustellen, dass alle Workflows mit Zeitvorgaben, Rollenparametern und Indexierung sowie Versionierung durchgängig automatisiert ablaufen und Dokumente (z.B. Modelle, Fotos, Berichte, Gutachten, etc.) untereinander referenzierbar bzw. verlinkbar sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- Eigenerklärung, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist
Erklärung, dass die vorstehende(n) Erklärung(en) nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgeben werden kann, ein Ausschlussgrund vom Vergabeverfahren besteht jedoch nicht besteht.
- Eigenerklärung, dass der Bewerber
die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
2.1 Informationskriterium
Jahresumsätze insgesamt:
Der Bewerber hat den Netto-Jahresumsatz (in Euro) für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.
2.2 Informationskriterium
Betriebshaftpflicht:
Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung i. H. v. [Betrag gelöscht] Euro je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen hat, die alle Schäden abdeckt, die in Ausführung des zu schließenden Vertrages auftreten können
oder
Erklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung i. H. v. [Betrag gelöscht] Euro je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nicht vorliegt.
2.3 Ausschlusskriterium
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Der Bewerber hat anzugeben:
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.
3.1 Ausschlusskriterium
Der Bewerber hat folgende Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind anzugeben:
Erklärung, dass ich / wir in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe / haben. Es sind min. drei Referenzprojekte, die die Bereitstellung einer CDE für ein BIM-Projekt im Leistungsbereich dieser Ausschreibung zum Gegenstand haben, einzureichen.
Mindestanforderung:
Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die mindestens die folgende Anforderung erfüllen:
-Bei dem Auftraggeber des Referenzprojektes handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
- Bei dem BIM-Projekt handelt es sich um eine Tiefbau- und Infrastrukturmaßnahme.
-Es wurde mindestens eine Leistungsphase des BIM-Projektes auf der CDE abgeschlossen
Die benannten Referenzprojekte sind unter Verwendung des Referenzformulars einzutragen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Bewerber, dessen Referenzprojekte diese Anforderung nicht erfüllen, werden nicht zu einer Angebotsabgabe aufgefordert.
3.2 Informationskriterium
Anzahl der Beschäftigten:
Der Bewerber hat die Anzahl der Beschäftigten jeweils für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, umgerechnet auf Vollzeitkräfte anzugeben.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YD95
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.