Stadt Syke - Vergabe Regionalmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 159-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Syke
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 28857
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Syke - Vergabe Regionalmanagement
Vergabe des Regionalmanagements in der LEADER-Region Bassum, Twistringen, Syke sowie Bruchhausen-Vilsen für die Förderperiode 2023 bis 2027
Für die Förderperiode 2023 bis 2027 haben sich die Städte Bassum, Twistringen und Syke sowie die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen unter dem Namen W.i.N. ("Wir im Norden")-Region erfolgreich als LEADER-Region beworben. Ihr Regionales Entwicklungskonzept (REK) ist der Leistungsbeschreibung als Anlage B01 den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die W.i.N.-Region wird als LEADER-Region mit einem Budget von insgesamt rund 2 Millionen Euro gefördert, basierend auf einer Fläche von 638,7 km2 und 70.309 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand 31.12.2020). Aus der Höhe des Mittelkontingents erwächst die Verpflichtung, den Umfang einer Vollzeitstelle beim Regionalmanagement einschließlich Geschäftsstelle vorzusehen. Die Leistungen sollen zu einem Viertel als ReM-Leistungen eines externen Dienstleisters und zu drei Vierteln durch eine voraussichtlich bei der Stadt Syke als GS-Sitz beschäftigte Person erbracht werden.
Ein Antrag auf Förderung der laufenden Ausgaben der Lokalen Aktionsgruppe (im Folgenden: "LAG"), also der Ausgaben für ReM- und GS-Personal sowie für sonstige Ausgaben der LAG, wurde gestellt. Eine Bewilligung steht noch aus.
Mit der Leistungserbringung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit ist der Auftraggeberin jeweils für ein Quartal möglich. Der Vertrag endet in jedem Fall am 31.12.2029.
LEADER - Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes; Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung ins Handelsregister (soweit vorhanden).
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleich-baren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Nachweis einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der Versicherung oder verbindliche Be-stätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
3. Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz ge-nannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
4. Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2020 bis 2022, gegliedert nach Büroinhaber/Geschäftsführer/innen, Mitarbeiter/innen in der Beratung und sonstigen kaufmännischen/technischen Mitarbeiter/innen.
5. Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name und beruflicher Qualifikation.
6. Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
zu 3.: Es sind mindestens 2 vergleichbare abgeschlossene oder noch laufende Referenzbeauftragungen aus der letzten Förderperiode, d. h. aus den Jahren 2015 bis 2022, nachzuweisen.
Vorzulegen sind:
- Bezeichnung und aussagekräftige Kurzbeschreibung der Leistungen in Ausübung eines externen Regionalmanagements (ILE- oder LEADER-Regionen)
- Leistungszeitraum,
- Ansprechperson des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB abzugeben.
Es ist eine Eigenerklärung gemäß Verordnung (EU) 2022/576 über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 abzugeben.
Eignungsleihe:
Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen.
Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften geben ein gemeinsames Angebot ab. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft im Falle des Zuschlags eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Abgabe einer Erklärung nach § 4 NTVergG.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6L6J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.