Ausschreibung für ein Regionalmanagement in der LEADER-Region Wesermünde-Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 20077-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schiffdorf
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27619
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leader-wesermuende-sued.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung für ein Regionalmanagement in der LEADER-Region Wesermünde-Süd
Die LEADER-Region Wesermünde-Süd beabsichtigt die Vergabe von Leistungen aus dem Bereich des Regionalmanagements für die Betreuung verschiedener Projekte in der kommenden Förderperiode.
Schiffdorf Die LEADER-Region Wesermünde-Süd wird durch die Gemeinden Beverstedt, Hagen im Bremischen, Loxstedt und Schiffdorf gebildet, die sich zur gemeinsamen Entwicklung der Region zusammengeschlossen haben.
Die LEADER-Region Wesermünde-Süd sucht für die Betreuung des Regionalmanagements zur Entwicklung de Region Wesermünde-Süd in der kommenden Förderperiode (2023-2027) eine fachgerechte Betreuung, diemit einem Gesamt-Stunden-Kontingent in Höhe von voraussichtlich 2.600 Stunden (10 Stunden wöchentlich) ausgestattet werden soll.
Daneben soll in der Region eine LEADER-Geschäftsstelle installiert werden, die in Zusammenarbeit mit dem Regionalmanagement den LEADER-Prozess in der Region steuert und begleitet.
Das Regionalmanagement soll insbesondere ländliche Entwicklungsprozesse initiieren, organisieren und in der Umsetzung begleiten. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen (z.B. Demografie), regionalökonomische Wirkungen (z.B. Schaffung von Arbeitsplätzen) und regionsspezifische Entwicklungsthemen (z.B. Jugendbeteiligung).
Es ist zu beachten, dass ein Regionalmanagement das Gesamtsystem der Organisation der Aktivitäten der regionalen Akteure im Rahmen dieses Entwicklungsprozesses unter Mitwirkung einer bzw. eines Regionalmanager/in und der LEADER-Geschäftsstelle ist. Alle Leistungsmerkmale stellen auf dieses Grundverständnis ab.
Die Leistungsbeschreibung finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeberin wird das Recht eingeräumt, den Vertrag bis zum Abschluss aller Projekte, welche in die aktuelle Förderperiode (2023 bis 2027) fallen, zu verlängern (Verlängerungsoption).
Der Auftraggeberin wird das Recht eingeräumt, den Vertrag bis zum Abschluss aller Projekte, welche in die aktuelle Förderperiode (2023 bis 2027) fallen, zu verlängern (Verlängerungsoption).
LEADER steht für die "Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft" und ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Mit der Förderung von Projekten in zu Beginn der Förderperiode ausgewählten LEADER Regionen wird die nachhaltige Entwicklung in den ländlichen Gebieten unterstützt.
Die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung hat während der gesamten Förderperiode zu erfolgen und ist in enger Zusammenarbeit mit der LEADER-Geschäftsstelle zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefülltes Angebotsformular einschließlich aller erforderlichen Anlagen;
- Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen. Zudem ist dort ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft zu benennen.
-Angaben zum Gesamtumsatz innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre;
- Bestätigung über Betriebshaftpflichversicherungsdeckung.
- Zahl der festangestellten Mitarbeiter
Nachweisführung:
- Jeweils Nachweis durch Eigenerklärung im Angebotsformular;
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Deckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR für Personen- und mindestens 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Den Abschluss der Haftpflichtversicherung für die gesamte Vertragslaufzeit über die genannten Deckungssummen hat der nach Abschluss des Vertrages auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb eines Monats schriftlich nachzuweisen.
- Angaben des Bieters über die in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Es sind Referenzen über Leistungen einzureichen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Komplexität und Umfang vergleichbar sind. Referenzen sind als vergleichbar zu qualifizieren, falls sie Leistungen betreffen, die eine Beratung im Bereich der regionalen Entwicklungsarbeit zum Gegenstand haben. Hierbei muss die Leistungserbringung nicht für einen öffentlichen Auftraggeber erfolgt sein.
Anzugeben sind jeweils:
- Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig);
- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
- Auftragsjahre;
- Auftragsvolumen;
- kurze Projektbeschreibung
Nachweisführung:
- Jeweils Nachweis durch Eigenerklärung im Angebotsformular;
- Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen sämtliche Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen.
- Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes,
- Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Verfehlungen im Sinne des Korruptionsbekämpfungsgesetz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Vergabe wird als Offenes Verfahren gemäß §§ 14 Abs. 1, 15 VgV durchgeführt.
- Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über das Angebotsformular.
- Die Angebote sind samt aller hierfür erforderlichen Anlagen und Nachweise über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln.
- Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bietern sind ausschließlich elektronisch über das Fragen- und Antwortentool des Vergabeportals zu stellen.
- Angebotswertung: Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.
- Preis: Der Wertungspreis setzt sich aus den Stundensätzen für den Projektleiter und einen Projektmitarbeiter zusammen. Die Stundensätze sind im Angebotsformular an der hierfür vorgesehenen Stelle auszuweisen.
- Leistung: Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzeptes bewertet.
Die textlichen Ausführungen sollten zehn Seiten (exklusive Abbildungen, Screenshots u.ä.) nicht überschreiten.
Das Projektdurchführungskonzept soll unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Leistung die folgende Frage beantworten:
Wie werden die Anforderungen der Leistungsbeschreibung organisatorisch, inhaltlich und zeitlich umgesetzt?
Ziel ist die Entwicklung eines tragfähigen Konzepts für ein Regionalmanagement in Zusammenarbeit mit der LEADER-Geschäftsstelle in der Region. Hierbei steht die ländliche Entwicklung der Region Wesermünde-Süd während der Förderperiode im Vordergrund.
Hierzu soll der Bieter im Rahmen seines Konzepts darstellen, welche besonderen Anforderungen die Aufgaben der regionalen Planung aus seiner Sicht stellen und wie er diese problemorientiert angehen und lösen möchte. Daneben erwartet die Auftraggeberin Darlegungen zur Projektorganisation für das Gesamtprojekt. Wichtig ist für die Auftraggeberin, dass der Bieter die ländlichen Entwicklungsprozesse in seinem Konzept besonders hervorhebt und darlegt, wie er diese initiiert, organisiert und umsetzt.
Zudem soll der Bieter darlegen, welche wesentlichen Leistungsinhalte sein Angebot beinhaltet und wie er den fachlich spezifischen Anforderungen der Auftraggeberin, die in ihrer Leistungsbeschreibung näher definiert sind, umsetzen möchte.
Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass der Bieter die regionale Koordinierung und die Projektentwicklung als Regionalmanager in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin und den beteiligten Gemeinden am LEADER-Projekt vorantreibt. Positiv wird hierbei insbesondere bewertet, falls der Bieter ein tragfähiges Konzept zur Lösung der regionalen, demographischen und gesellschaftlichen Herausforderungen vorlegt, das die regionalen Entscheidungsträger bestmöglich einbindet.
Zudem ist die Einbindung der Jugend in die regionale Entwicklung. ein wichtiger Bestandteil des Konzept des LEADER-Programms. Auch hierfür soll der Bieter Vorschläge und eigene Denkansätze im Rahmen seines Konzepts unterbreiten.
Die Darstellungen in den Konzepten müssen sich auf den konkreten Auftragsgegenstand beziehen und ein konkretes Leistungsangebot des Bieters beinhalten. Dieses Leistungsangebot beinhaltet den konkreten vom Bieter angebotenen individuellen Lösungsweg für das jeweilige vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsziel.
Die einzelnen Konzepte werde je nach Erfüllungsgrad mit 0, 3, 5, 7 oder 10 Punkten bewertet. Für das Projektdurchführungskonzept kann eine maximale Punktzahl von 10 Leistungspunkten erzielt werden.
- Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn Ausführungen zu den als relevant benannten Aspekten gänzlich fehlen oder vollkommen unbrauchbar sind,
- 3 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept einzelne für das jeweilige Konzept relevante Bewertungsgesichtspunkte aufgreift, diese aber lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert sind. Dies ist
insbesondere der Fall, wenn konzeptionelle Anforderungen lediglich aufgelistet, nicht in das Gesamtkonzept eingebettet und nur oberflächlich dargelegt werden,
- Geht der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar ein und lassen seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen, erhält das Konzept insgesamt 5 Punkte,
- Das Konzept erhält 7 Punkte, wenn zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem muss das Konzept erkennen lassen, dass der Bieter die besonderen Herausforderung verinnerlicht und konzeptionell gut bewertet hat,
- Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein qualitativ besonders hochwertiges Konzept oder ein besonders lernzielorientiertes Vorgehen erkennen, wird das Konzept mit 10 Punkten bewertet.
Die Ausführungen zum Projektdurchführungskonzept sollten insgesamt 10 DIN A4 Seiten nicht überschreiten.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebotsinhalte erforderlichenfalls im Rahmen eines Bietergesprächs aufzuklären.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUR60GN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/