Wissens- und Technologietransfer im Amtsbezirk Lüneburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022002307
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Abschnitt II: Gegenstand
Wissens- und Technologietransfer im Amtsbezirk Lüneburg
Gerade die regional stärker verwurzelten kleinen und mittleren Unternehmen sind häufig aufgrund von begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen nicht in der Lage, eine eigene Abteilung für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten vorzuhalten. Die für Betriebe immer wichtiger werdenden externen Informations-, Technologie-, Qualifizierungs- und Dienstleistungsangebote sind für Unternehmen in ländlichen Gebieten schwer erreichbar. Ihre Inanspruchnahme verursacht einen wesentlich höheren Zeit- und Kostenaufwand als für Betriebe in Ballungsräumen.
Vor diesem Hintergrund hat die Landschaft der Herzogtümer Bremen und Verden im Mai 1999 die „Arbeitsgemeinschaft Technologie- und Innovationsförderung Elbe-Weser Region“ (ARTIE) ins Leben gerufen (nähere Informationen auf der Internetseite www.artie.eu). Die innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaft verbundenen Landkreise, Städte und Gemeinden verstehen sich als regionales Netzwerk zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen in der Region. Durch den Aufbau der ARTIE bietet sich die Möglichkeit, räumlich bedingte Standortnachteile wettzumachen. Die ARTIE ermöglicht Unternehmen die Inanspruchnahme externer Ressourcen vor Ort, d.h. in den Regionen der an der ARTIE beteiligten Partner (z. Zt. Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Osterholz, Rotenburg (W.), Stade, Uelzen und Verden; ggf. ändert sich die Partnerschaft innerhalb der Laufzeit).
Bereits seit über 20 Jahren arbeiten die beteiligten Akteure auf der Basis einer Verwaltungsvereinbarung in der Absicht zusammen, durch Vernetzung der FuE-Kapazitäten von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsförderungseinrichtungen mit den Erfahrungen und Fähigkeiten der regionalen Unternehmen und den vorhandenen Ressourcen, Impulse für die Entwicklung von Zukunftstechnologien und ihre Umsetzung in marktfähige Produkte zu geben („Wissens- und Technologietransfer“). Die Koordination des Netzwerks wird gegenwärtig durch den Landkreis Osterholz vorgenommen.
Künftig soll die Projektträgerschaft auf die neu zu gründende „Innovationsagentur Nordostniedersachsen GmbH“ übergehen. Die zehn Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (W.), Stade, Uelzen und Verden haben die Gründung der Gesellschaft beschlossen, welche im 2. Halbjahr 2022 vollzogen werden soll. Der Landkreis Lüneburg wird Gesellschafter der Innovationsagentur, aber nicht am gemeinsamen Wissens- und Technologietransfer teilnehmen. Ob der Landkreis Lüchow-Dannenberg der Gesellschaft beitritt und am WTT-Projekt weiterhin partizipiert, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit ergeben sich vielfältige Vorteile für alle Gebietskörperschaften innerhalb der Kooperation und insbesondere für die zu beratenden Unternehmen. Dazu zählen:
- Aufbau eines regionalen Netzwerkes und regionaler Kooperationen,
- stadt- und landkreisübergreifender Informationsfluss,
- Planungssicherheit für die teilnehmenden Gebietskörperschaften,
- stadt- und landkreisübergreifende Informationsangebote für Unternehmen,
- Aktivierung und Erschließung des Innovationspotenzials in der Region, Synergien durch landkreisübergreifenden Ansatz,
- gemeinsames Marketing.
Die konkrete Umsetzung der Betreuung der Unternehmen erfolgt dabei durch einen externen Berater. Als neutrale Einrichtung bildet dieses die Verzahnung zwischen den Unternehmen in der Region, den Hochschulen und Forschungseinrichtungen und den Einrichtungen der kommunalen Wirtschaftsförderung.
Die von der Kooperation über den Berater angebotenen Unterstützungsleistungen stehen sämtlichen Unternehmen im Einzugsgebiet der Kooperationspartner, unabhängig von Größe und Branche, zur Verfügung (Schwerpunkt: KMU). Der diskriminierungsfreie Zugang zu diesen Unterstützungsleistungen ist sicherzustellen.
Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und Verden.
Beratung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im ländlichen Raum zur Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers.
EFRE
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 „Teilnahmebedingungen“ und III.2 „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist der Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 wird die Vergabestelle den Bewerberkreis beschränken (mind. 3, max. 5). Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der bestplatzierten Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wissens- und Technologietransfer im Amtsbezirk Lüneburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stade
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21682
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Anfragen zum Verfahren nur über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3).
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
— WICHTIGER HINWEIS: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
— Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei "00_Technologietransfer_VgV_Information"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.