Neubau Feuerwehrhaus Winnigstedt Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/140/WIN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schöppenstedt
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38170
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elm-asse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrhaus Winnigstedt
Die Samtgemeinde Elm-Asse plant den Neubau eines Feuerwehrhauses im Ortsteil Winnigstedt der Gemeinde Winnigstedt.
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Gegenstand des Verfahrens sind Generalplanungsleistungen in der
- Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9;
- Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, LPH 1-6 und
- Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, LPH 1-9 sowie
- Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff. HOAI, LPH 1-9.
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Die Leistungen der Generalplanung umfassen alle erforderlichen o.g. Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Neubau des Feuerwehrhauses, das mit einer BGF von ca. 700 qm Funktionen für die Stützpunktfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Samtgemeinde Elm-Asse vorhält.
Samtgemeinde Elm-Asse Markt 3 38170 Schöppenstedt Das Planungsgrundstück liegt in der Ortschaft Winnigstedt, die Bauherrin hat ihren Sitz in 38170 Schöppenstedt.
Im Ortsteil Winnigstedt der Gemeinde Winnigstedt (38170 Schöppenstedt) soll auf einem Grundstück mit einer Größe von ca. 3.500 m² ein Feuerwehrhaus mit einem integrierten Standort für eine Stützpunktfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Samtgemeinde Elm-Asse errichtet werden.
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Die Brutto-Grundfläche des Gebäudes soll insgesamt etwa 700 m² betragen.
Für die Fahrzeughalle sind darin ca. 190 m² mit drei Einstellplätzen vorgesehen.
Weiterhin sind Umkleideräume (Damen/Herren) für insgesamt ca. 40 Personen, Sanitäranlagen mit Duschen, Heizungs-/Technikraum, Abstellraum, Lager/Werkstatt, Küche, Büroraum und ein Schulungs-/Aufenthaltsraum mit einer Größe von 100 m² vorzusehen.
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Im Außenbereich ist eine Verkehrsfläche (Aufstell- und Bewegungsfläche, Zufahrt, Parkfläche) von ca. 800 m² einzuplanen.
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Planungsgrundlagen sind insbesondere
o DGUV Information 205-008 "Sicherheit im Feuerwehrhaus - Sicherheitsgerechtes Planen, Gestalten und Betreiben", derzeit aktueller Stand 08/2016
o DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren", derzeit aktueller Stand 06/2018
o DIN 14 092 "Feuerwehrhäuser"
o Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
o Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Bei baubedingten Verzögerungen
Siehe Bewertungsmatrix im Bewerbungsformblatt und den Teilnahmeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerbende mit Sitz in Deutschland legen einen Handelsregisterauszugs (nicht älter als Januar 2022) vor, falls die Bewerbendenform dies vorsieht.
Bewerbende mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbendengemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
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Mindestens ein Mitglied der Bewerbendengemeinschaft muss die Bauvorlageberechtigung im Bundesland Niedersachsen besitzen. Fügen Sie entsprechende Nachweise bei. In die Architektenkammer eines Bundeslandes in Deutschland eingetragene Architekt:innen erfüllen die Anforderung der Bauvorlageberechtigung, hier genügt der Nachweis der Kammerzugehörigkeit. Bestätigungen in anderen als deutscher Sprache müssen in einer Übersetzung vorgelegt werden. Die bewerbende Person garantiert die Richtigkeit der Übersetzung.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Architekt:innen:
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt:in für die Leistungen gem. § 34 HOAI gefordert.
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt:in für die Leistungen gem. § 39 HOAI gefordert.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt:in bzw. Landschaftsarchitekt:in, wer über einen Diplom- oder Masterabschluss, ein Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl.EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
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Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe entsprechen und für die Teilnahme eine verantwortliche Person benannt ist, welche die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Gemeinschaften von Bietenden natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Gemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Gemeinschaften von Bietenden führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in der jeweiligen Fachrichtung mit Deckungssummen (gem. RB Bau)
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über 3.000.000,- EUR je Schadensfall für Personen- und 5.000.000,- für Sach- und Vermögensschäden für die Generalplanung,
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jeweils bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben,
bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (ohne Unterscheidung nach Sach-, Vermögens- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung eines solchen Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform dtvp.de durchgeführt und ist unter der URL unter I.3) im Internet erreichbar.
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Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die mögliche Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bewerbende und Bietende vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten.
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Bewerbungsverfahren:
Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten.
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Bewerbergemeinschaft für das Verfahren geeignet. Falls die Zahl der Bewerber:innen, die die Mindestanforderungen erfüllen die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber:innen überschreitet, werden die Bewerber:innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durch Losverfahren unter den geeigneten Bewerber:innen ausgewählt.
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Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig!
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Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die Bewerbenden haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbenden Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen.
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Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass die Auftraggeberin möglichst 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
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Die Ausloberin behält sich vor, bei mehr als 5 wertungsfähigen Bewerbungen auf Nachforderungen zu verzichten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZH604F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schöppenstedt
Postleitzahl: 38170
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.elm-asse.de