Energetische Sanierung Hallenbad, allgm. Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: HOH-01-2022/015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenhameln
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31249
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung Hallenbad, allgm. Planungsleistungen
Die Gemeinde Hohenhameln beabsichtigt eine Sanierung des Hallenbades in Mehrum durch zu führen. Dazu wurde im Vorfeld eine Berechnung der Wirtschaftlichkeit zur geplanten Sanierung durchgeführt, die ebenfalls die Grundlage dieser Ausschreibung darstellt. Die Sanierung wird durch das Bundesprogramm: „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert.
Das Hallenbad Mehrum befindet sich im Ortsteil Mehrum der Gemeinde Hohenhameln.
Durch den Ort führt die Bundesstraße B65 die die Landeshauptstadt Hannover mit der Kreisstadt Peine verbindet. Nördlich von Mehrum befindet sich der Mittellandkanal.
Weitere größere Städte und Ortschaften im Radius von 10 km sind Sehnde, Lehrte und Algermissen im Westen, Hohenhameln im Süden Ilsede und Peine im Osten sowie Hämelerwald im Norden.
Das Hallenbad Mehrum besitzt ein Schwimmerbecken mit 5 Schwimmbahnen in einer Länge von 25 m, ein Nichtschwimmerbecken mit 100 m² Wasserfläche und ein Kleinkinderbecken mit einer Wasserfläche von 10 m². Ferner ist an das Hallenbad eine Gastronomie angeschlossen, die aber im Rahmen der Sanierung nicht weiter berücksichtigt wird.
Die Beauftragung umfasst alle Leistungsphasen, mit der Ausnahme der Leistungsphase 4, da keine baurechtlich relevanten Umbaumaßnahmen vorgesehen sind.
Vorgesehen ist die Umsetzung der Prioritäten eins und zwei aus dem beiliegenden Gutachten. Diese betreffen im Wesentlichen:
- Sanierung, Instandsetzung der Dachhaut
- Erneuerung der Decke im Foyer- und Umkleidebereich, Schließen der Lichtkuppeln
- Ersatz der alten Holz-Rahmen-Elemente durch Aluminium-Elemente in der Außenfassade
- Dämmung der Holzbinder an den Außenbereichen
- Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung
- Sanierung des Fliesenbodenbelages
- Anpassung der Überflutungsrinne, Nachrüsten von Schwimmbeckenleitern
- Anpassung/ Herstellung eines barrierefreien Sanitätsraum und Beckenzugang
Als Meilenstein ist vorgesehen: Fertigstellung der Kostenschätzung aus LP 3 als Anlage zur Herbeiführung des Ratsbeschlusses zur Ausschreibung der Baumaßnahme. Der Termin der Ratssitzung ist voraussichtlich der 29 Juni 2023.
Sollte sich im Rahmen der Kostenberechnung aus Leistungsphase drei herausstellen, dass die vorgesehenen Haushaltsmittel nicht ausreichen, wird der Umfang der Sanierungsmaßnahmen angepasst.
Der Beginn der Baumaßnahmen ist für das 3. Quartal 2023 vorgesehen, mit einer Dauer von 12- 24 Monaten. Der Bewilligungszeitraum der Förderung endet am 31.12.2025.
31249 Mehrum
Die Gemeinde Hohenhameln beabsichtigt eine Sanierung des Hallenbades in Mehrum durch zu führen. Dazu wurde im Vorfeld eine Berechnung der Wirtschaftlichkeit zur geplanten Sanierung durchgeführt, die ebenfalls die Grundlage dieser Ausschreibung darstellt. Die Sanierung wird durch das Bundesprogramm: „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert.
Das Hallenbad Mehrum befindet sich im Ortsteil Mehrum der Gemeinde Hohenhameln.
Durch den Ort führt die Bundesstraße B65 die die Landeshauptstadt Hannover mit der Kreisstadt Peine verbindet. Nördlich von Mehrum befindet sich der Mittellandkanal.
Weitere größere Städte und Ortschaften im Radius von 10 km sind Sehnde, Lehrte und Algermissen im Westen, Hohenhameln im Süden Ilsede und Peine im Osten sowie Hämelerwald im Norden.
Das Hallenbad Mehrum besitzt ein Schwimmerbecken mit 5 Schwimmbahnen in einer Länge von 25 m, ein Nichtschwimmerbecken mit 100 m² Wasserfläche und ein Kleinkinderbecken mit einer Wasserfläche von 10 m². Ferner ist an das Hallenbad eine Gastronomie angeschlossen, die aber im Rahmen der Sanierung nicht weiter berücksichtigt wird.
Die Beauftragung umfasst alle Leistungsphasen, mit der Ausnahme der Leistungsphase 4, da keine baurechtlich relevanten Umbaumaßnahmen vorgesehen sind.
Vorgesehen ist die Umsetzung der Prioritäten eins und zwei aus dem beiliegenden Gutachten. Diese betreffen im Wesentlichen:
- Sanierung, Instandsetzung der Dachhaut
- Erneuerung der Decke im Foyer- und Umkleidebereich, Schließen der Lichtkuppeln
- Ersatz der alten Holz-Rahmen-Elemente durch Aluminium-Elemente in der Außenfassade
- Dämmung der Holzbinder an den Außenbereichen
- Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung
- Sanierung des Fliesenbodenbelages
- Anpassung der Überflutungsrinne, Nachrüsten von Schwimmbeckenleitern
- Anpassung/ Herstellung eines barrierefreien Sanitätsraum und Beckenzugang
Als Meilenstein ist vorgesehen: Fertigstellung der Kostenschätzung aus LP 3 als Anlage zur Herbeiführung des Ratsbeschlusses zur Ausschreibung der Baumaßnahme. Der Termin der Ratssitzung ist voraussichtlich der 29 Juni 2023.
Sollte sich im Rahmen der Kostenberechnung aus Leistungsphase drei herausstellen, dass die vorgesehenen Haushaltsmittel nicht ausreichen, wird der Umfang der Sanierungsmaßnahmen angepasst.
Der Beginn der Baumaßnahmen ist für das 3. Quartal 2023 vorgesehen, mit einer Dauer von 12- 24 Monaten. Der Bewilligungszeitraum der Förderung endet am 31.12.2025.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sind zu verwenden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist sind der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die Nichtverwendung sowie dieunvollständige Verwendung /Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Unterlagen können zu einem Ausschluss aus dem
Vergabeverfahren führen. Nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bieterauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen oder Angebote reicht nicht aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung gemäß § 48 VgV des Bieters abzugeben:
§ 123 (1) GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
§ 123 (4) GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
§ 124 (1) Nr.2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Angaben,
-ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
-ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
-dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
-dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern).
§ 45 Abs. 4 (4) Nr. 2. VgV: Berufshaftpflichtversicherung Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
- 3.000.000 € für Personenschäden und
- 3.000.000 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) den Angebotsunterlagen beizufügen. Bei
Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der
Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Bei einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
§ 45 Abs. 4 (4) Nr. 2. VgV - Berufshaftpflichtversicherung. Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
- 3.000.000 € für Personenschäden und
- 3.000.000 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten acht Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für die folgenden Aufgabenbereiche: Bereits erfolgte Durchführung einer energetischen Sanierung eines Hallenbades.
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person /Personen, insbesondere mit der Angabe über die erbrachte Berufserfahrung.
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis der Eignung durch:
-Angabe der Zahl, der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
§ 44 (1) VgV - Eintragung in das Handels-oder Berufsregister (gilt auch für Unterauftragnehmer).
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) ein Referenzprojekt zu benennen; dieses Referenzprojekt muss gemäß der Eigenerklärung der Eignung bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. (3) 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind im Angebot an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer/des anderen Unternehmers
(Eignungsleihe) vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer/Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Präqualifikationsregister und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten acht Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bereits durchgeführte energetische Sanierung eines Hallenbades mit:
- mind. 5 Schwimmbahnen und
- rund 110m² Wasserfläche im Nichtschwimmerbereich.
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
- Min. 1 Bauingenieur*in.-/Architekten*in mit min. 8 Jahren Berufserfahrung und
- min. 2 Bauingenieure*innen/Architekten*innen mit jeweils min. 5 Jahren Berufserfahrung.
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV - Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren:
- Min. 3 beschäftigte Arbeitskräfte bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Der Nachweis ist mit der Eintragung in das entsprechende Verzeichnis (Architektenliste oder Ingenieurliste) der jeweiligen Architekten- bzw. Ingenieurkammer zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Peine, Zentrale Vergabestelle, Werner-Nordmeyer-Straße 19a, 31226 Peine
Keine Bieter/Bevollmächtigte zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit der Eigenerklärung zur Eignung immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können nur auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.