Beratungsleistungen zum Wissens- und Technologietransfer in den Landkreisen Diepholz und Osnabrück sowie in den kreisfreien Städten Delmenhorst, Oldenburg und Osnabrück Referenznummer der Bekanntmachung: 156-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.innovationscentrum-osnabrueck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Diepholz
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 49356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.diepholz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delmenhorst
NUTS-Code: DE941 Delmenhorst, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27749
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dwfg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oldenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen zum Wissens- und Technologietransfer in den Landkreisen Diepholz und Osnabrück sowie in den kreisfreien Städten Delmenhorst, Oldenburg und Osnabrück
Beratungsleistungen zum Wissens- und Technologietransfer in den Landkreisen Diepholz und Osnabrück sowie in den kreisfreien Städten Delmenhorst, Oldenburg und Osnabrück.
Angesichts des schnellen technologischen Wandels und der kürzer werdenden Innovationszyklen halten es die Auftraggeber (im Folgenden einheitlich als "Auftraggeber" bezeichnet, auch wenn jeweils getrennte Verträge zwischen dem Auftragnehmer und den vier Auftraggebern zustande kommen) für erforderlich, den Wissens- und Technologietransfer in den Spezialisierungsfeldern der niedersächsischen "Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)" in ihren Gebietskörperschaften durch die qualifizierte Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (nachfolgend als "KMU" bezeichnet, dies sind Unternehmen im Sinne von Anhang 1 der VO (EU) 651/2014) sowie damit verbundene Vor- und Nachbereitung aktiv zu fördern. Zur Erhöhung ihrer Wettbewerbsfähigkeit sollen die in dem Gebiet der betreffenden Gebietskörperschaften ansässigen KMU durch verstärkte Beratung und Betreuung bei Innovationen unterstützt werden. Details der Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Die Verträge zwischen Auftraggebern und Auftragnehmer treten mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Zeitpunkt des Beginns der Leistungspflichten des Auftragnehmers ist abhängig von der Mittelgewährung durch die NBank, voraussichtlich am 01.03.2023. Die Verträge enden zunächst mit Ablauf des 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf (Grundlaufzeit). Im Anschluss an die Grundlaufzeit haben die Auftraggeber - jeder für sich - das Recht, den jeweiligen Vertrag mit dem Auftragnehmer in Abhängigkeit von der zuwendungsrechtlichen Situation bis zu viermal um jeweils weitere sechs Monate zu verlängern (Verlängerungsoptionen). Die Verlängerungsoptionen müssen vom Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Textform ausgeübt werden.
Siehe vorstehende Angaben zu Verlängerungsoptionen.
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer, Förderperiode 2021-2027, Erl. d. MW v. 28. 9. 2022, 30 328 7016, VORIS 77300
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 (insgesamt und aus der Beratung von KMU im Wissens- und Technologietransfer sowie der Fördermittelberatung für Innovationsprojekte). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer branchenüblichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder verbindliche Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung gewährt wird.
Zu 1.: Umsatz aus der Beratung von KMU im Wissens- und Technologietransfer sowie der Fördermittelberatung für Innovationsprojekte mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr im Durchschnitt in den Jahren 2020 bis 2022.
Zu 2.: Deckungssumme je Schadensfall mindestens 1,0 Mio. EUR. Die Deckungssumme muss pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
3. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
4. Fachkräfte
Angaben zur Anzahl der Beschäftigten, getrennt nach den verschiedenen Qualifikationsgruppen, insbesondere hinsichtlich der für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags und die Qualitätssicherung vorgesehenen Fachkräfte.
5. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Eigenerklärung, ob und ggf. welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Zu 3.: Vergleichbar sind Aufträge aus folgenden Leistungsbereichen:
1) Beratungsleistungen im Bereich Wissens- und Technologietransfer.
2) Fördermittelberatung für Innovationsprojekte.
3) Abwicklung von EFRE-Förderungen.
Aus jedem der Leistungsbereiche 1) bis 3) ist jeweils mindestens eine Referenzleistung anzugeben, die im Zeitraum 2018-2022 ausgeführt worden sein muss.
Gemäß Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und zugehörigen Anlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III.):
6. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
7. Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG
Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohnstandards nach § 4 Abs. 1 NTVergG.
8. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
2) Nachunternehmer
Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil C, Anlage C02) anzugeben, ob und ggf. welche Leistungsteile sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit dem Bieter im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen. Die Anlage C02 ist auch abzugeben, wenn kein Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen ist.
3) Eignungsleihe
Sollte ein Bieter die erforderliche Eignung für die ausgeschriebene Leistung nur dadurch nachweisen können, dass er ein weiteres Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des weiteren Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mittels einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen.
4) Bietergemeinschaften
Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Angebotsschreiben in Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6EP7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.