Beratungsleistungen zum Wissens- und Technologietransfer in den Landkreisen Diepholz und Osnabrück sowie in den kreisfreien Städten Delmenhorst, Oldenburg und Osnabrück Referenznummer der Bekanntmachung: 156-2022

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.innovationscentrum-osnabrueck.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Diepholz
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 49356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.diepholz.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delmenhorst
NUTS-Code: DE941 Delmenhorst, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27749
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dwfg.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oldenburg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL6EP7/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL6EP7
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beratungsleistungen zum Wissens- und Technologietransfer in den Landkreisen Diepholz und Osnabrück sowie in den kreisfreien Städten Delmenhorst, Oldenburg und Osnabrück

Referenznummer der Bekanntmachung: 156-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beratungsleistungen zum Wissens- und Technologietransfer in den Landkreisen Diepholz und Osnabrück sowie in den kreisfreien Städten Delmenhorst, Oldenburg und Osnabrück.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94 Weser-Ems
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Angesichts des schnellen technologischen Wandels und der kürzer werdenden Innovationszyklen halten es die Auftraggeber (im Folgenden einheitlich als "Auftraggeber" bezeichnet, auch wenn jeweils getrennte Verträge zwischen dem Auftragnehmer und den vier Auftraggebern zustande kommen) für erforderlich, den Wissens- und Technologietransfer in den Spezialisierungsfeldern der niedersächsischen "Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)" in ihren Gebietskörperschaften durch die qualifizierte Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (nachfolgend als "KMU" bezeichnet, dies sind Unternehmen im Sinne von Anhang 1 der VO (EU) 651/2014) sowie damit verbundene Vor- und Nachbereitung aktiv zu fördern. Zur Erhöhung ihrer Wettbewerbsfähigkeit sollen die in dem Gebiet der betreffenden Gebietskörperschaften ansässigen KMU durch verstärkte Beratung und Betreuung bei Innovationen unterstützt werden. Details der Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2022
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Verträge zwischen Auftraggebern und Auftragnehmer treten mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Zeitpunkt des Beginns der Leistungspflichten des Auftragnehmers ist abhängig von der Mittelgewährung durch die NBank, voraussichtlich am 01.03.2023. Die Verträge enden zunächst mit Ablauf des 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf (Grundlaufzeit). Im Anschluss an die Grundlaufzeit haben die Auftraggeber - jeder für sich - das Recht, den jeweiligen Vertrag mit dem Auftragnehmer in Abhängigkeit von der zuwendungsrechtlichen Situation bis zu viermal um jeweils weitere sechs Monate zu verlängern (Verlängerungsoptionen). Die Verlängerungsoptionen müssen vom Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Textform ausgeübt werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Siehe vorstehende Angaben zu Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer, Förderperiode 2021-2027, Erl. d. MW v. 28. 9. 2022, 30 328 7016, VORIS 77300

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 (insgesamt und aus der Beratung von KMU im Wissens- und Technologietransfer sowie der Fördermittelberatung für Innovationsprojekte). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.

2. Haftpflichtversicherung

Nachweis einer branchenüblichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder verbindliche Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung gewährt wird.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1.: Umsatz aus der Beratung von KMU im Wissens- und Technologietransfer sowie der Fördermittelberatung für Innovationsprojekte mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr im Durchschnitt in den Jahren 2020 bis 2022.

Zu 2.: Deckungssumme je Schadensfall mindestens 1,0 Mio. EUR. Die Deckungssumme muss pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3. Referenzleistungen

Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.

4. Fachkräfte

Angaben zur Anzahl der Beschäftigten, getrennt nach den verschiedenen Qualifikationsgruppen, insbesondere hinsichtlich der für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags und die Qualitätssicherung vorgesehenen Fachkräfte.

5. Angaben zum Nachunternehmereinsatz

Eigenerklärung, ob und ggf. welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer übertragen werden sollen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 3.: Vergleichbar sind Aufträge aus folgenden Leistungsbereichen:

1) Beratungsleistungen im Bereich Wissens- und Technologietransfer.

2) Fördermittelberatung für Innovationsprojekte.

3) Abwicklung von EFRE-Förderungen.

Aus jedem der Leistungsbereiche 1) bis 3) ist jeweils mindestens eine Referenzleistung anzugeben, die im Zeitraum 2018-2022 ausgeführt worden sein muss.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Gemäß Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und zugehörigen Anlagen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/01/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/01/2023
Ortszeit: 09:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III.):

6. Gesetzliche Ausschlussgründe

Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.

7. Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG

Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohnstandards nach § 4 Abs. 1 NTVergG.

8. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576

Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.

2) Nachunternehmer

Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil C, Anlage C02) anzugeben, ob und ggf. welche Leistungsteile sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit dem Bieter im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen. Die Anlage C02 ist auch abzugeben, wenn kein Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen ist.

3) Eignungsleihe

Sollte ein Bieter die erforderliche Eignung für die ausgeschriebene Leistung nur dadurch nachweisen können, dass er ein weiteres Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des weiteren Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mittels einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen.

4) Bietergemeinschaften

Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Angebotsschreiben in Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6EP7

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/12/2022

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