Planungsleistung zur Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße zwischen dem Nauener Tor und der Charlottenstraße in Potsdam Referenznummer der Bekanntmachung: VV-L-474-146-21

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistung zur Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße zwischen dem Nauener Tor und der Charlottenstraße in Potsdam

Referenznummer der Bekanntmachung: VV-L-474-146-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand ist ein Honorarangebot für die Generalplanung von Maßnahmen zur Umsetzung des Workshopverfahren mit dem Ziel der Schaffung eines "Boulevards" im Zuge der Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Landeshauptstadt Potsdam plant auf der Basis des beschlossenen Innenstadtverkehrskonzeptes die verkehrliche Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße zwischen dem Nauener Tor im Norden und der Charlottenstraße im Süden.

Seitens der Auftraggeber ist eine vertragliche Bindung des AN über:

- die Leistungsphasen 3 bis 7, optional Lph. 8 + 9 gem. § 47 HOAI 2021 für die Verkehrsanlagen,

- die Leistungsphasen 1 bis 7, optional Lph. 8 + 9 gem. § 43 HOAI 2021 für Ingenieurbauwerke für den Bereich Charlottenstraße - Nauener Tor,

- die Leistungsphasen 4 bis 7, optional Lph. 8 + 9 gem. § 43 HOAI 2021 für Ingenieurbauwerke für den Bereich Nauener Tor,

- optional: besondere Leistungen "Örtliche Bauüberwachung" gem. §§ 43 und 47 HOAI 2021,

- die Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 HOAI 2021 für Tragwerksplanung und

- die Leistungsphasen 1 bis 7, optional Lph. 8 + 9 gem. § 55 HOAI 2021 für die technische Ausrüstung, sowie

- weitere Leistungen (Vermessung, Baugrunderkundung, Logistikplanung etc.)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck Angebotspräsentation / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektrealisierung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters / Gewichtung: 25
Kostenkriterium - Name: Angebotspreis / Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

§ 17 Abs. 7 VgV einvernehmliche Festlegung von 25 Tagen Angebotsfrist

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 174-454231
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
31/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Vergabeunterlagen können über den Vergabemarktplatz Brandenburg heruntergeladen werden. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Vordrucke der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags/Angebots;

2) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes/Teilnahmeantrages ist zudem Folgendes zu beachten:

1. Die Bewerber/Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot/den Teilnahmeantrag in Textform und elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.

2. Der Teilnahmeantrag/das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.

3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.

4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Teilnahmeantrag/Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.

5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bewerber/Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bewerber/Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.

6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote bestehen, sind Bewerber-/Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Fragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bewerbern/Bietern in anonymisierter Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg unter www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zur Verfügung gestellt.

7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.

8. Die Teilnahmeanträge/Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, Teilnahmeanträge oder des Angebotes.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRR36L

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/02/2022

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