Planungsleistung zur Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße zwischen dem Nauener Tor und der Charlottenstraße in Potsdam Referenznummer der Bekanntmachung: VV-L-474-146-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung zur Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße zwischen dem Nauener Tor und der Charlottenstraße in Potsdam
Gegenstand ist ein Honorarangebot für die Generalplanung von Maßnahmen zur Umsetzung des Workshopverfahren mit dem Ziel der Schaffung eines "Boulevards" im Zuge der Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße.
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam plant auf der Basis des beschlossenen Innenstadtverkehrskonzeptes die verkehrliche Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße zwischen dem Nauener Tor im Norden und der Charlottenstraße im Süden.
Seitens der Auftraggeber ist eine vertragliche Bindung des AN über:
- die Leistungsphasen 3 bis 7, optional Lph. 8 + 9 gem. § 47 HOAI 2021 für die Verkehrsanlagen,
- die Leistungsphasen 1 bis 7, optional Lph. 8 + 9 gem. § 43 HOAI 2021 für Ingenieurbauwerke für den Bereich Charlottenstraße - Nauener Tor,
- die Leistungsphasen 4 bis 7, optional Lph. 8 + 9 gem. § 43 HOAI 2021 für Ingenieurbauwerke für den Bereich Nauener Tor,
- optional: besondere Leistungen "Örtliche Bauüberwachung" gem. §§ 43 und 47 HOAI 2021,
- die Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 HOAI 2021 für Tragwerksplanung und
- die Leistungsphasen 1 bis 7, optional Lph. 8 + 9 gem. § 55 HOAI 2021 für die technische Ausrüstung, sowie
- weitere Leistungen (Vermessung, Baugrunderkundung, Logistikplanung etc.)
Abschnitt IV: Verfahren
§ 17 Abs. 7 VgV einvernehmliche Festlegung von 25 Tagen Angebotsfrist
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen können über den Vergabemarktplatz Brandenburg heruntergeladen werden. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Vordrucke der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags/Angebots;
2) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes/Teilnahmeantrages ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bewerber/Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot/den Teilnahmeantrag in Textform und elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
2. Der Teilnahmeantrag/das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Teilnahmeantrag/Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bewerber/Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bewerber/Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote bestehen, sind Bewerber-/Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Fragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bewerbern/Bietern in anonymisierter Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg unter www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zur Verfügung gestellt.
7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
8. Die Teilnahmeanträge/Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, Teilnahmeanträge oder des Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRR36L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.