Planungsleistung zur Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße zwischen dem Nauener Tor und der Charlottenstraße in Potsdam Referenznummer der Bekanntmachung: TW-L-474-146-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung zur Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße zwischen dem Nauener Tor und der Charlottenstraße in Potsdam
Gegenstand der Aufforderung zur Angebotsabgabe ist ein Honorarangebot für die Generalplanung von Maßnahmen zur Umsetzung des Workshopverfahren mit dem Ziel der Schaffung eines "Boulevards" im Zuge der Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße.
Die Landeshauptstadt Potsdam plant auf der Basis des beschlossenen Innenstadtverkehrskonzeptes die verkehrliche Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße zwischen dem Nauener Tor im Norden und der Charlottenstraße im Süden.
Seitens der Auftraggeber ist eine vertragliche Bindung des AN über:
- die Leistungsphasen 2 bis 7, optional Lph. 8 + 9 gem. § 47 HOAI 2021 für die Verkehrsanlagen,
- die Leistungsphasen 1 bis 7, optional Lph. 8 + 9 gem. § 43 HOAI 2021 für Ingenieurbauwerke,
- optional: besondere Leistungen "Örtliche Bauüberwachung" gem. §§ 43 und 47 HOAI 2021,
- die Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 HOAI 2021 für Tragwerksplanung und
- die Leistungsphasen 1 bis 7, optional Lph. 8 + 9 gem. § 55 HOAI 2021 für die technische Ausrüstung, sowie
- weitere Leistungen (Vermessung, Baugrunderkundung, Logistikplanung etc.)
geplant.
Es werden mindestens drei, höchstens fünf geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen. Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der VgV und des GWB durch den Auftraggeber nach folgendem Prozedere:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1 der Auftragsbekanntmachung und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 ff. VgV.
3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124, 142 GWB und Erfüllung von Mindeststandards gemäß III.1 ff. der Auftragsbekanntmachung).
4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
5. Sollten danach mehr als fünf (5) Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen ("Abschichtung im Teilnahmewettbewerb"). Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber zu III.1.2 und III.1.3 der Auftragsbekanntmachung eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der zugehörigen "Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb" bewerten. Die fünf Bewerber, die die höchste Gesamtpunktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Führt dies zu keinem eindeutigen Ergebnis, werden nachfolgende Kriterien nacheinander bis zur eindeutigen Bestimmbarkeit der Zuteilung der fünf (5) Plätze angewendet:
a) Grundsätzlich gilt: Die Bewerber mit der höheren Punktzahl erhalten den Vorzug.
b) Falls darüber keine Auswahl erfolgen kann, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zum Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für den Leistungsbereich Verkehrsplanung und Ingenieurbauwerke nach HOAI (Formular Vordruck Erklärung Leistungsfähigkeit des Unternehmens).
Aus den anzugebenden Werten wird ein Mittelwert gebildet und wie folgt bewertet:
ab [Betrag gelöscht] EUR/a = 1 Punkt
ab [Betrag gelöscht] EUR/a = 2 Punkte
ab [Betrag gelöscht] EUR/a = 3 Punkte
ab [Betrag gelöscht] EUR/a = 4 Punkte
Zu III.1.2 1. Mindestanforderung [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr.
1. Ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formblatt EU 4.2).
2. Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Vorlage der Verpflichtungserklärungen Formblatt EU 4.3 und EU 4.4).
3. Erklärung zur Anzahl der in den letzten drei Jahren beschäftigten Mitarbeiter (Formular Vordruck Erklärung Leistungsfähigkeit des Unternehmens).
Aus den anzugebenden Werten wird ein Mittelwert gebildet und wie folgt bewertet:
ab 5 MA = 1 Punkt
ab 10 MA = 2 Punkte
ab 20 MA = 3 Punkte
ab 30 MA = 4 Punkte
4. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind ferner mindestens zwei (2) Referenzen des Unternehmens einzureichen (Formular Vordruck Erklärung Leistungsfähigkeit des Unternehmens).
1) Anrechenbare Herstellerkosten (netto)
- bis 5,9 Mio. EUR = 0 Punkte
- ab 6,0 Mio. EUR = 1 Punkt
- ab 8,0 Mio. EUR = 2 Punkte
- ab 10,0 Mio. EUR = 3 Punkte
- ab 12,0 Mio. EUR = 4 Punkte
2) Bauen bei laufendem Verkehr mit Bauphasen
- ja = 4 Punkte / nein = 0 Punkte
3) Bauen in Kombination Koordination Leitungsbau
- ja = 4 Punkte / nein = 0 Punkte
4) Baumaßnahme mit Gleisbau
- ja = 4 Punkte / nein = 0 Punkte
5) Auftrag für öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB
- ja = 4 Punkte / nein = 0
Die Einreichung weiterer Referenzen führt nicht zu einer höheren Chance den Auftrag (die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) zu erhalten.
Zu III.1.3 3. mindestens 5 Mitarbeiter pro Jahr
Zu III.1.3 4. Mindestanforderungen an alle zwei Referenzen:
a) Verkehrsplanung § 47 HOAI, bis LP 6 vollständig erbracht
b) Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, bis LP 6 vollständig erbracht
c) Honorarzone III und höher
d) Abschluss LP 6 innerhalb der letzten 8 Jahre
e) Angabe des Auftraggebers inkl. Kontaktdaten Ansprechpartner
f) Innerstädtische Lage (innerhalb der Stadtgrenze)
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB.
2. Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten:
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU),
- ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU).
3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird beabsichtigt mit allen Bewerbern aus dem Teilnahmewettbewerb die zur Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, eine Verkürzung der Angebotsfrist von mind. 30 Kalendertage auf 15 Kalendertage zu vereinbaren (gem. § 17 Abs. 8 VgV). Alle Bewerber werden daher gebeten im Teilnahmeantrag anzugeben, ob sie mit dieser Verkürzung einverstanden sind. Sofern keine Einigung erzielt werden kann, wird die Angebotsfrist auf den geringsten angegebenen Wert angesetzt, mindestens jedoch 10 Tage.
1) Die Vergabeunterlagen können über den Vergabemarktplatz Brandenburg heruntergeladen werden. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Vordrucke der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags/Angebots;
2) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes/Teilnahmeantrages ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bewerber/Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot/den Teilnahmeantrag in Textform und elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
2. Der Teilnahmeantrag/das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Teilnahmeantrag/Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bewerber/Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bewerber/Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote bestehen, sind Bewerber-/Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Fragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bewerbern/Bietern in anonymisierter Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg unter www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zur Verfügung gestellt.
7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
8. Die Teilnahmeanträge/Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, Teilnahmeanträge oder des Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRA9H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.