Wohnungsgesellschaft Ludwigsfelde mbH -Planungsleistungen für den Neubau von bis zu drei drei- bis vierzügigen Grundschulen sowie jeweils einer Zwei- bzw. Drei-Feld-Sporthalle Referenznummer der Bekanntmachung: 312/20 Angebotsphase
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.maerkische-heimat.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnungsgesellschaft Ludwigsfelde mbH -Planungsleistungen für den Neubau von bis zu drei drei- bis vierzügigen Grundschulen sowie jeweils einer Zwei- bzw. Drei-Feld-Sporthalle
Auf Grundlage noch abzuschließender Erbbaurechtsverträge wird die Auftraggeberin auf Grundstücken der Stadt Ludwigsfelde im Stadtgebiet drei Schulneubauten sowie Zwei- bzw. Drei-Feld-Sporthallen einschließlich Außen- und Sportanlagen errichten. An einem der Standorte ist die Errichtung einer Drei-Feld-Wettkampfturnhalle mit Tribüne für 500 Zuschauer und Catering-/Versorgungsbereich geplant.
Vorgesehen ist, zwei der drei Schulen nebst Sporthallen und Nebenanlagen bis Mitte 2024 fertigzustellen. Die hierfür vorgesehenen Grundstücke befinden sich bereits im Eigentum der Stadt Ludwigsfelde. Die dritte Schule nebst Sporthalle und Nebenanlagen soll bis Mitte 2025 fertiggestellt werden. Das entsprechende Grundstück befindet sich zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht im Eigentum der Stadt. Zudem müssen für diesen Standort noch die erforderlichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Aus diesem Grunde erfolgt die Vergabe der Generalplanungsleistungen für diesen dritten Standort optional und ist zunächst nicht Inhalt des hier vergebenen Auftrages. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, den künftigen Auftragnehmer auch für diesen Standort auf Grundlage des abzuschließenden Generalplanervertrages zu beauftragen.
Aufgrund des engen Zeitrahmens, der personellen Situation bei der Auftraggeberin sowie aus Gründen der Wirtschaftlichkeit hat sich die Auftraggeberin dazu entschlossen, die notwendigen Planungsleistungen an einen Generalplaner zu vergeben, um auf diese Weise auch möglichst hohe Einsparpotentiale in der Planungsphase erzielen zu können. Ziel der Auftraggeberin ist es, möglichst baugleiche Schulen an den drei vorgesehenen Standorten zu errichten. Gleiches gilt für die zu planenden Zwei- bzw. Drei-Feld-Sporthallen für den Schul- und Breitensport an den Standorten 2. a) und 2. c).
Im Auftrag der Stadt Ludwigsfelde ist eine Machbarkeitsstudie erstellt worden. Bei Bedarf kann die Machbarkeitsstudie den am Auftrag interessierten Büros zur Verfügung gestellt werden.
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass sich das Büro, welches die Machbarkeitsstudie erstellt hat, am Vergabeverfahren beteiligen wird.
Die Schulen nebst Sporthallen sollen an folgenden Standorten errichtet werden:
a) Albert-Schweitzer-Straße
b) Karl-Liebknecht-Straße
c) Zur Ahrensdorfer Heide
Weitere Informationen zu den Standorten finden Sie in der Anlage B - Aufgabenbeschreibung.
Geschätztes Investitionsvolumen
Nach den der Auftraggeberin zur Verfügung stehenden Informationen wird von einem Investitionsvolumen für die drei Schulstandorte zur Errichtung der geplanten Gebäude und Außen- sowie Nebenanlagen einschließlich Planungskosten in Höhe von ca. 85 Mio. Euro ausgegangen.
Planungsvorgaben
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) hat im August 2019 eine neue Raumprogrammempfehlung für Schulen herausgegeben. An diesen Raumprogrammempfehlungen hat sich die Planung zu orientieren. Dabei soll insbesondere auch das VHG-Konzept (verlässliche Halbtagsgrundschule) bei der Planung Berücksichtigung finden.
Die Grundschulen müssen nicht nur den Anforderungen von Schule genügen. Vielmehr sollen auch nach Unterrichtsschluss die Schülerinnen und Schüler integrativ nach den Vorgaben des Kita-Gesetzes weiter betreut werden. Als weitere potentielle Nutzung ist zu berücksichtigen, dass nach Schulschluss und nach Ende der Nachmittagsangebote das Gebäude auch für Angebote von Vereinen und sozialen Trägern geöffnet werden können.
Für die Grundauslastung (Schule und Kinderbetreuung) müssen die Schulgebäude Platz für 21 Grundschulklassen und somit für ca. 550 Schülerinnen und Schüler bieten. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass bis zu 360 Kinder nach Unterrichtsschluss noch weiter im Gebäude zu betreuen sind. Die Errichtung eines klassischen Hortes ist nicht vorgesehen.
Aus Sicht der Auftraggeberin bedarf es eines klugen Raumkonzeptes, welches moderne pädagogische Ansätze und auch eine breite Doppelnutzung von Räumen für die Schule als auch für die Kinderbetreuung ermöglicht. Das Raumkonzept und das pädagogische Konzept für die integrierten Ganztagsangebote von Schule und Kindertagesbetreuung werden im weiteren Planungsprozess erarbeitet und aufeinander in Abstimmung mit der Stadt Ludwigsfelde abgestimmt.
Es wird eine klare Gliederung der Schulgebäude erwartet, mit einem gut erkennbaren Zentralbereich, der eine intuitive Erschließung der Schule ermöglicht. Die klare Gliederung soll dazu beitragen, sogenannte "tote" Räume und Flächen zu minimieren, um die tatsächliche Nutzfläche im Vergleich zur Gesamtfläche zu maximieren.
Neben einer optimalen Flächengestaltung soll ein Schulgebäude insbesondere Antworten auf die Themen Lärm, Belichtung und Belüftung geben. Das Gebäude soll so strukturiert und geplant werden, dass es von vornherein gute Bedingungen in Bezug auf Licht, Luft und Lärm (L³) bietet. Damit einher geht der Anspruch, die technische Gebäudeausstattung in diesen Bereichen auf ein gutes Mittelmaß zu beschränken.
Bei der Planung der Schulen muss auch die Corona-Pandemie und ihre Lehren für ein Schulgebäude bewertet und berücksichtigt werden.
Der aktuellen Dynamik im Bereich Digitalisierung folgend, sollen die Schulneubauten sehr gut ausgerüstet werden. Neben einem Highspeed-Anschluss von mindestens 1 GigaByte und Datendosen in allen Räumen sollen die Schulneubauten auch mit einem leistungsstarken WLAN-Netz im gesamten Gebäude ausgerüstet sein. Die Klassenräume sollen zudem digitale Displays erhalten. Die genauen Anforderungen an die IT-Infrastruktur sollen im weiteren Planungsprozess in Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem Schulträger erarbeitet werden. Als Grundlage dafür können dienen:
- Bündnis für Bildung: Die digitale Checkliste für die Implementierung von schulischer Infrastruktur, Version 2.0 (November 2020)
- DigitalAgentur Brandenburg: Orientierungshilfe zur IT-Basis-Ausstattung an Schulen im Land Brandenburg
In den in der Angebotsphase von den Bietern einzureichenden Konzepten werden Aussagen zu den vorgenannten Punkten erwartet. Zudem werden Aussagen erwartet wie insbesondere in der Vorplanung sowie in der Entwurfsplanung mögliche Einsparpotentiale bei Bau und Betrieb erreicht werden können.
Zudem ist im Konzept darzustellen, wie das Ziel der Auftraggeberin, nach Möglichkeit baugleiche Schulen zu errichten, erreicht werden kann, um möglichst hohe Einsparpotentiale in der Planungsphase, aber auch in der Bauausführungsphase erreichen zu können.
Zeitplan
Ausgehend von einer geplanten Zuschlagserteilung Ende September/Anfang Oktober 2021 hat der künftige Auftragnehmer unmittelbar mit der Planung für die Schulen an den Standorten 2. a) sowie 2. b) sowie der Sporthallen, Sportaußenanlagen und sonstigen Außenanlagen zu beginnen. Ziel ist es, die Entwurfsplanung bis zum Jahresende 2021 abzuschließen. Die notwendigen Baugenehmigungen sollen bis Mitte 2022 vorliegen, damit die Realisierung der Vorhaben bis Mitte 2024 abgeschlossen werden kann.
Mit den Planungen der Schule sowie der geplanten Sporthalle und sämtlicher Nebenanlagen für den Standort 2. c) soll nach Erwerb des Grundstückes durch die Stadt Ludwigsfelde und der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen begonnen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass dieses voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2022 der Fall sein wird.
Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann, dass es im laufenden Projekt zu einem Auftraggeberwechsel kommen könnte, bei dem die Stadt Ludwigsfelde als alleinige Gesellschafterin der Auftraggeberin mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag, der Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist, eintritt.
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter sein diesbezügliches Einverständnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wohnungsgesellschaft Ludwigsfelde mbH "Märkische Heimat" - Vergabe Planungsleistungen für 3-zügige Grundschule mit Sporthalle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45RA9K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.