Wohnungsgesellschaft Ludwigsfelde mbH -Planungsleistungen für den Neubau von bis zu drei drei- bis vierzügigen Grundschulen sowie jeweils einer Zwei- bzw. Drei-Feld-Sporthalle Referenznummer der Bekanntmachung: 312/20

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.maerkische-heimat.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y45R5QV/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y45R5QV
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Wohnungsgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wohnungsgesellschaft Ludwigsfelde mbH -Planungsleistungen für den Neubau von bis zu drei drei- bis vierzügigen Grundschulen sowie jeweils einer Zwei- bzw. Drei-Feld-Sporthalle

Referenznummer der Bekanntmachung: 312/20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auf Grundlage noch abzuschließender Erbbaurechtsverträge wird die Auftraggeberin auf Grundstücken der Stadt Ludwigsfelde im Stadtgebiet drei Schulneubauten sowie Zwei- bzw. Drei-Feld-Sporthallen einschließlich Außen- und Sportanlagen errichten. An einem der Standorte ist die Errichtung einer Drei-Feld-Wettkampfturnhalle mit Tribüne für 500 Zuschauer und Catering-/Versorgungsbereich geplant.

Vorgesehen ist, 2 der 3 Schulen nebst Sporthallen und Nebenanlagen bis Mitte 2024 fertigzustellen. Die hierfür vorgesehenen Grundstücke befinden sich bereits im Eigentum der Stadt Ludwigsfelde. Die dritte Schule nebst Sporthalle und Nebenanlagen soll bis Mitte 2025 fertiggestellt werden. Das entsprechende Grundstück befindet sich zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht im Eigentum der Stadt. Zudem müssen für diesen Standort noch die erforderlichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Aus diesem Grunde erfolgt die Vergabe der Generalplanungsleistungen für diesen dritten Standort optional und ist zunächst nicht Inhalt des hier vergebenen Auftrages. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, den künftigen Auftragnehmer auch für diesen Standort auf Grundlage des abzuschließenden Generalplanervertrages zu beauftragen.

Aufgrund des engen Zeitrahmens, der personellen Situation bei der Auftraggeberin sowie aus Gründen der Wirtschaftlichkeit hat sich die Auftraggeberin dazu entschlossen, die notwendigen Planungsleistungen an einen Generalplaner zu vergeben, um auf diese Weise auch möglichst hohe Einsparpotentiale in der Planungsphase erzielen zu können. Ziel der Auftraggeberin ist es, möglichst baugleiche Schulen an den 3 vorgesehenen Standorten zu errichten. Gleiches gilt für die zu planenden Zwei- bzw. Drei-Feld-Sporthallen für den Schul- und Breitensport an den Standorten 2. a) und 2. c).

Im Auftrag der Stadt Ludwigsfelde ist eine Machbarkeitsstudie erstellt worden. Bei Bedarf kann die Machbarkeitsstudie den am Auftrag interessierten Büros zur Verfügung gestellt werden.

Die Auftraggeberin geht davon aus, dass sich das Büro, welches die Machbarkeitsstudie erstellt hat, am Vergabeverfahren beteiligen wird.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Hauptort der Ausführung:

Die Schulen nebst Sporthallen sollen an folgenden Standorten errichtet werden:

a) Albert-Schweitzer-Straße,

b) Karl-Liebknecht-Straße,

c) Zur Ahrensdorfer Heide.

Weitere Informationen zu den Standorten finden Sie in der Anlage B – Aufgabenbeschreibung.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Geschätztes Investitionsvolumen:

Nach den der Auftraggeberin zur Verfügung stehenden Informationen wird von einem Investitionsvolumen für die 3 Schulstandorte zur Errichtung der geplanten Gebäude und Außen- sowie Nebenanlagen einschließlich Planungskosten in Höhe von ca. 85 Mio. EUR ausgegangen.

Planungsvorgaben:

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) hat im August 2019 eine neue Raumprogrammempfehlung für Schulen herausgegeben. An diesen Raumprogrammempfehlungen hat sich die Planung zu orientieren. Dabei soll insbesondere auch das VHG-Konzept (verlässliche Halbtagsgrundschule) bei der Planung Berücksichtigung finden.

Die Grundschulen müssen nicht nur den Anforderungen von Schule genügen. Vielmehr sollen auch nach Unterrichtsschluss die Schülerinnen und Schüler integrativ nach den Vorgaben des Kita-Gesetzes weiter betreut werden. Als weitere potentielle Nutzung ist zu berücksichtigen, dass nach Schulschluss und nach Ende der Nachmittagsangebote das Gebäude auch für Angebote von Vereinen und sozialen Trägern geöffnet werden können.

Für die Grundauslastung (Schule und Kinderbetreuung) müssen die Schulgebäude Platz für 21 Grundschulklassen und somit für ca. 550 Schülerinnen und Schüler bieten. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass bis zu 360 Kinder nach Unterrichtsschluss noch weiter im Gebäude zu betreuen sind. Die Errichtung eines klassischen Hortes ist nicht vorgesehen.

Aus Sicht der Auftraggeberin bedarf es eines klugen Raumkonzeptes, welches moderne pädagogische Ansätze und auch eine breite Doppelnutzung von Räumen für die Schule als auch für die Kinderbetreuung ermöglicht. Das Raumkonzept und das pädagogische Konzept für die integrierten Ganztagsangebote von Schule und Kindertagesbetreuung werden im weiteren Planungsprozess erarbeitet und aufeinander in Abstimmung mit der Stadt Ludwigsfelde abgestimmt.

Es wird eine klare Gliederung der Schulgebäude erwartet, mit einem gut erkennbaren Zentralbereich, der eine intuitive Erschließung der Schule ermöglicht. Die klare Gliederung soll dazu beitragen, sogenannte „tote“ Räume und Flächen zu minimieren, um die tatsächliche Nutzfläche im Vergleich zur Gesamtfläche zu maximieren.

Neben einer optimalen Flächengestaltung soll ein Schulgebäude insbesondere Antworten auf die Themen Lärm, Belichtung und Belüftung geben. Das Gebäude soll so strukturiert und geplant werden, dass es von vornherein gute Bedingungen in Bezug auf Licht, Luft und Lärm (L3) bietet. Damit einher geht der Anspruch, die technische Gebäudeausstattung in diesen Bereichen auf ein gutes Mittelmaß zu beschränken.

Bei der Planung der Schulen muss auch die Corona-Pandemie und ihre Lehren für ein Schulgebäude bewertet und berücksichtigt werden.

Der aktuellen Dynamik im Bereich Digitalisierung folgend, sollen die Schulneubauten sehr gut ausgerüstet werden. Neben einem Highspeed-Anschluss von mindestens 1 GigaByte und Datendosen in allen Räumen sollen die Schulneubauten auch mit einem leistungsstarken WLAN-Netz im gesamten Gebäude ausgerüstet sein. Die Klassenräume sollen zudem digitale Displays erhalten. Die genauen Anforderungen an die IT-Infrastruktur sollen im weiteren Planungsprozess in Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem Schulträger erarbeitet werden. Als Grundlage dafür können dienen:

— Bündnis für Bildung: Die digitale Checkliste für die Implementierung von schulischer Infrastruktur, Version 2.0 (November 2020),

— DigitalAgentur Brandenburg: Orientierungshilfe zur IT-Basis-Ausstattung an Schulen im Land Brandenburg.

In den in der Angebotsphase von den Bietern einzureichenden Konzepten werden Aussagen zu den vorgenannten Punkten erwartet. Zudem werden Aussagen erwartet wie insbesondere in der Vorplanung sowie in der Entwurfsplanung mögliche Einsparpotentiale bei Bau und Betrieb erreicht werden können.

Zudem ist im Konzept darzustellen, wie das Ziel der Auftraggeberin, nach Möglichkeit baugleiche Schulen zu errichten, erreicht werden kann, um möglichst hohe Einsparpotentiale in der Planungsphase, aber auch in der Bauausführungsphase erreichen zu können.

Zeitplan:

Ausgehend von einer geplanten Zuschlagserteilung Ende September/Anfang Oktober 2021 hat der künftige Auftragnehmer unmittelbar mit der Planung für die Schulen an den Standorten 2. a) sowie 2. b) sowie der Sporthallen, Sportaußenanlagen und sonstigen Außenanlagen zu beginnen. Ziel ist es, die Entwurfsplanung bis zum Jahresende 2021 abzuschließen. Die notwendigen Baugenehmigungen sollen bis Mitte 2022 vorliegen, damit die Realisierung der Vorhaben bis Mitte 2024 abgeschlossen werden kann.

Mit den Planungen der Schule sowie der geplanten Sporthalle und sämtlicher Nebenanlagen für den Standort 2. c) soll nach Erwerb des Grundstückes durch die Stadt Ludwigsfelde und der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen begonnen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass dieses voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2022 der Fall sein wird.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2021
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt daher eine Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, soweit ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Die anschließende Eignungsprüfung erfolgt anhand der Angaben und vorgelegten Nachweise zu III.1.).

Sind mehr als 5 geeignete Bewerber vorhanden, erfolgt eine Auswahlentscheidung anhand der nach III.1.3) geforderten Angaben. Dabei werden die Erklärungen und Nachweise im Detail anhand einer Bewertungsmatrix, die als Bestandteil der Vergabeunterlagen den Bewerbern zur Verfügung gestellt wird, bewertet und gewichtet. Liegen nach der Detailbewertung mehr als 5 gleichwertige Bewerbungen vor, erfolgt die Auswahl anhand eines Losverfahrens. Sollten mehr als 5 vollständige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, unvollständige Teilnahmeanträge ohne Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise ausschließen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann, dass es im laufenden Projekt zu einem Auftraggeberwechsel kommen könnte, bei dem die Stadt Ludwigsfelde als alleinige Gesellschafterin der Auftraggeberin mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag, der Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist, eintritt.

Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter sein diesbezügliches Einverständnis.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.

2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.

3. Erklärung des Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft über die Einhal-tung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG).

4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister des Entwurfsverfassers. Die Fachplaner und der Projektleiter können den Nachweis durch ein dem Aufgabenbereich entsprechendes Hochschulzeugnis führen. Nachweis der Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister oder Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des aus-geschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.

5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.

6. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.

7. Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.

8. Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden

Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020),

2. Soweit eine Beteiligung als Bewerber/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen.

Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen hinsichtlich der wirtschaftlich und finanziellen Leistungsfähigkeit zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Un-ternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.

3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Namentliche Benennung:

a) Projektleiter,

b) Gebäudeplaner in den Leistungsphasen 1-3 (Entwurfsverfassers),

c) Gebäudeplaner 4-7,

d) Bauüberwacher Leistungsphase 8,

e) Fachplaner für das Tragwerk,

f) Fachplaner für die Technische Ausrüstung HLS,

G Fachplaner für die Technische Ausrüstung ELT,

h) Freianlagenplaner.

Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (zwingend für Entwurfsverfasser) oder dem Leistungsbild entsprechenden Hochschulabschluss beinhalten. Der Entwurfsverfasser muss bauvorlageberechtigt sein.

2. Referenzen:

Darstellung von bis zu 3 Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen für die Planung und Bauüberwachung eines Neubaus/Erweiterungsbaus einer Einrichtung aus dem Bildungs- und Kulturbereich (Hochschule, Schulen allgemein etc.), einer Sporthalle sowie einer Außensportanlage, die nach 2010 abgeschlossen wurden und bei denen der Referenznehmer die Leistungsphasen 2-9 im Sinne der HOAI erbracht hat.

Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die zur Verfügung gestellten Referenzbögen zu verwenden. Die Referenzen werden allein anhand der Angaben in den Referenzbögen und diesen beigefügten Beschreibungen bewertet.

3. Mitarbeiter:

Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) aufgeteilt nach Berufsgruppen sowie dem Anteil freier Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre.

4. Technische Ausstattung:

Erklärung zur Ausstattung mit CAD- und AVA-Software mit den üblicherweise verwendeten Datenaustauschschnittstellen wie dxf, dwg sowie GAEB für die Leistungserbringung.

Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 und 4 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.

Beabsichtigt der Bieter-/Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise, wie unter Ziffer 2-4 ge-fordert, einzureichen. Es ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).

Die angegebenen Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe gewertet. Für diesen Fall hat der Bewerber darauf hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungsgemäß ausfüllt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es muss mindestens eine Referenz für den Neubau/Erweiterungsbau einer Grundschule, eines Gymnasiums oder einer Berufsschule nachgewiesen wer-den, bei der der Referenznehmer die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, die TA-Planung gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1-3 und Nr. 4-5 HOAI, die Tragwerkspla-nung gemäß § 51 HOAI (mindestens Leistungsphasen 3-6) erbracht hat.

Es muss mindestens eine Referenz für den Neubau einer Sporthalle nachge-wiesen werden, bei der der Referenznehmer die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, die TA-Planung gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1-3 und Nr. 4-5 HOAI, die Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI (mindestens Leistungsphasen 3-6) er-bracht hat.

Es muss mindestens eine Referenz für die Gestaltung einer Außensportanlage mit einer Größe von mindestens 5 000 m2 nachgewiesen werden, bei der Refe-renznehmer die Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI erbracht hat.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit wird vorausgesetzt. Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/08/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45R5QV

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/07/2021

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