Ex-Post: Dienstleistungskontingent KHZG Referenznummer der Bekanntmachung: CTK KHZG 01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03048
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ctk.de/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: www.ctk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post: Dienstleistungskontingent KHZG
Vertragsgegenstand war die Vergabe eines Dienstleistungsvertrags für die Beratung, Programm und Projektsteuerung zur Umsetzung von KHZG basierten Digitalisierungsvorhaben unter Berücksichtigung der KHZG relevanten, gesetzlichen Grundlagen und den damit verbundenen IT Vernetzungs- und Transformations-Projekten. Der Bedarf an Unterstützung wird dabei im Falle einer positiven Fördermittelzusage auf 600 Tage (auf Basis von 8h, unabhängig von der Aufteilung der Tage in den einzelnen Rollen) bis 31.06.2023 geschätzt, wobei die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung ein Abrufkontingent von maximal 1200 Personentagen über die 48- monatige Laufzeit umfasst. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung waren zusätzlich der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zu den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH Thiemstraße 111 03048 Cottbus
Vertragsgegenstand war die Vergabe eines Dienstleistungsvertrags für die Beratung und Projektsteuerung zur Umsetzung von KHZG basierten Vorhaben unter Berücksichtigung der KHZG relevanten, gesetzlichen Grundlagen und den damit verbundenen IT-Vernetzungs- und Transformations-Projekten. Der Bedarf an Unterstützung wird dabei auf 600 Tage (auf Basis von 8h) (unabhängig von der Aufteilung der Tage in den einzelnen Rollen) bis 06.2023 geschätzt und eine zweite weniger umfangreiche Phase im Anschluss bis Ende des Projektes (ca. 20% des ursprünglichen Volumens), wobei die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung ein Abrufkontingent von maximal 1200 Personentagen über die 48- monatige Laufzeit umfasst. Gegenstand des Vertrages ist die Beratung und Unterstützung bei der Programm- und Projektsteuerung zur Umsetzung von KHZG basierten Vorhaben unter Berücksichtigung der KHZG relevanten, gesetzlichen Grundlagen sowie damit verbundenen Digitalisierungsprojektenprojekten im Rahmen des Projekts "Digitalisierungsinitiative" des Auftraggebers mit einem Auftragnehmer.
Durch diesen Vertrag werden die wesentlichen Konditionen für eine Beauftragung, insbesondere die Qualifikation, der Preis sowie die Kompetenz der Beratungs- und Projektsteuerungsdienstleistungen festgelegt. Die vom Auftraggeber geschätzten Mengen dienen der Kalkulation, d. h. der Auftragnehmer besitzt keinen Anspruch auf die vom Auftraggeber genannten Mengen. Mehr- oder Mindermengen sind möglich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den jeweiligen Bedarf je Rolle liefern zu können. Der Rahmenvertrag berechtigt den Auftraggeber, entsprechende Beratungsleistungen gemäß dem Rahmenvertrag zu bestellen. Er ist nicht abrufverpflichtet. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV. Sofern sich die Bestellung auf eine vertragsgegenständliche Beratungsleistung bezieht, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese anzunehmen und nach Maßgabe des Auftraggebers auszuführen. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung waren zusätzlich der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zu den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Optionen waren als solche gekennzeichnet und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistungskontingent KHZG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CRZHJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland