Dienstleistungskontingent KHZG Referenznummer der Bekanntmachung: CTK KHZG 01/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03048
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ctk.de/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: www.ctk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskontingent KHZG
Vertragsgegenstand ist die Vergabe eines Dienstleistungsvertrags für die Beratung, Programm und Projektsteuerung zur Umsetzung von KHZG basierten Digitalisierungsvorhaben unter Berücksichtigung der KHZG relevanten, gesetzlichen Grundlagen und den damit verbundenen IT Vernetzungs- und Transformations-Projekten. Der Bedarf an Unterstützung wird dabei im Falle einer positiven Fördermittelzusage auf 600 Tage (auf Basis von 8h, unabhängig von der Aufteilung der Tage in den einzelnen Rollen) bis 31.06.2023 geschätzt, wobei die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung ein Abrufkontingent von maximal 1200 Personentagen über die 48- monatige Laufzeit umfasst. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind zusätzlich der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 und dem Vertrag in Anlage 5 zu den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH Thiemstraße 111 03048 Cottbus
Vertragsgegenstand ist die Vergabe eines Dienstleistungsvertrags für die Beratung und Projektsteuerung zur Umsetzung von KHZG basierten Vorhaben unter Berücksichtigung der KHZG relevanten, gesetzlichen Grundlagen und den damit verbundenen IT-Vernetzungs- und Transformations-Projekten. Der Bedarf an Unterstützung wird dabei auf 600 Tage (auf Basis von 8h) (unabhängig von der Aufteilung der Tage in den einzelnen Rollen) bis 06.2023 geschätzt und eine zweite weniger umfangreiche Phase im Anschluss bis Ende des Projektes (ca. 20% des ursprünglichen Volumens), wobei die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung ein Abrufkontingent von maximal 1200 Personentagen über die 48- monatige Laufzeit umfasst. Gegenstand des Vertrages ist die Beratung und Unterstützung bei der Programm- und Projektsteuerung zur Umsetzung von KHZG basierten Vorhaben unter Berück-sichtigung der KHZG relevanten, gesetzlichen Grundlagen sowie damit verbundenen Digitalisierungsprojektenprojekten im Rahmen des Projekts "Digitalisierungsinitiative" des Auftraggebers mit einem Auftragnehmer.
Durch diesen Vertrag werden die wesentlichen Konditionen für eine Beauftragung, insbesondere die Qualifikation, der Preis sowie die Kompetenz der Beratungs- und Projektsteuerungsdienstleistungen festgelegt. Die vom Auftraggeber geschätzten Mengen dienen der Kalkulation, d. h. der Auftragnehmer besitzt keinen Anspruch auf die vom Auftraggeber genannten Mengen. Mehr- oder Mindermengen sind möglich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den jeweiligen Bedarf je Rolle liefern zu können. Der Rahmenvertrag berechtigt den Auftraggeber, entsprechende Beratungsleistungen gemäß dem Rahmenvertrag zu bestellen. Er ist nicht abrufverpflichtet. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV. Sofern sich die Bestellung auf eine vertragsgegenständliche Beratungsleistung bezieht, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese anzunehmen und nach Maßgabe des Auftraggebers auszuführen. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind zusätzlich der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 und dem Vertrag in Anlage 5 zu diesen Verga-beunterlagen zu entnehmen.
Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung.
Optionen sind als solche gekennzeichnet und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform vergabemarktplatz.brandenburg in elektronischer Form einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Anlage 2F 2 in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter weitere Eigenerklärungen einzureichen, welche den Vergabeunterlagen zu entnehmen sind.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 10. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
[1] Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvor-schrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV), mit Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6) Monate.
[2] Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Struktu-ren des Bieters in Form einer Eigenerklärung.
[3] Eigenerklärung, dass keinerlei Eigentumsverflechtungen mit anderen Firmen, die als Hersteller, Provider oder Systemintegratoren von Produkten und Lösungen in Frage kommen, besteht.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
[5] Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
[6] Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaft-pflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirt-schaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss die Leis-tungen d. h. einschließlich der Leistungen seiner Nachunternehmer abdecken. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Formular zu bestätigen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Eigenerklärung des Bewerbers nachgewiesen werden, mit der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Auf gesonderte Anforderung: Nachweis durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
[7] Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Zu [5] Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen mindestens 1 Million Euro betragen haben.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
[8] Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): Referenzliste des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Leistungen
[10.1] Nachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und der Führungskräfte des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich hervorgehen. Der Bieter sichert zu, über hinreichende personelle Ressourcen zu ver-fügen, so dass unmittelbar nach einer Beauftragung mit der Bearbeitung begonnen werden kann und zügig eine Übermittlung der Ergebnisse erfolgt.
[10.2] Nachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäf-tigten und der Führungskräfte des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV. Expertennetzwerk aus Expert*in für Vergabe- / Fördermittelrecht, Expert*in für Interoperabilität, Expert*in für Medizinprozesse
[11] Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Drittem (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
[12] Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Ka-pazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
[13] Eigenerklärung einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbare Unterlagen, die die Einhaltung der dort definierten Anforderungen belegt.
[9] Nachweis von mindestens fünf vergleichbaren Referenzen über die ausgeschriebene Leistung. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen über die Erbringung von Beratungs- und/oder Pro-jektsteuerungsdienstleistungen im Bereich von Digitalisierungsprojekten im deutschen Ge-sundheitswesen.
[9.0] Mit diesen 5 Referenzen müssen folgende Min-destanforderungen erfüllt werden:
[9.1] Jede der Referenzen muss mit Akteuren im deutschsprachigen Gesundheitswesen aus dem 1. Gesundheitsmarkt (stationär, nicht-stationär, Kostenträger & medizinische Dienstleister) erbracht worden sein.
[9.2] Der Bieter muss bei mindestens 3 Klinikverbün-den, Maximalversorgern oder Universitätskliniken die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie begleitet haben.
[9.3] Der Bieter muss bei mindestens 5 Maximalversorger oder Universitätskliniken bei der KHZG Antragserstellung, KHZG Portfolioentwicklung und Analyse begleitet haben.
[9.4] Der Bieter muss mindestens eine Referenz der Nutzung von interoperablen Daten auf Basis von internationalen Standards als Grundlage für Healthcare Analytics mit einem Auftragsvolumen von insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] Euro nachweisen.
zu [10.1] Mindestens 1.000 Beschäftigte
[14) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
[15] Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
[16] Eigenerklärung zur Einhaltung des MiLoG
[17] Auszug aus dem Gewerbezentralregister - falls zur Hand -
[18] Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
[19] Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Anlage 5.2)
[20] Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragneh-mer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Anlage 5.3)
[21] Erklärung Frauenförderung
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Der Auftragnehmer ist gemäß § 6 Abs. 2 BbgVergG verpflichtet, den bei der Erbringung von Leistungen eingesetzten Beschäftigten das zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltende Mindestentgelt je Zeitstunde zu zahlen.
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Abschnitt IV: Verfahren
NICHT ÖFFENTLICH!!!
Angebotsabgabe nur über den Vergabemarktplatz Brandenburg/Projektraum/Angebote!
NICHT ÖFFENTLICH
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal Vergabemarktplatz Brandenburg bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter Vergabemarktplatz Brandenburg herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal Vergabemarktplatz Brandenburg abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter Vergabemarktplatz Brandenburg unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter Erster Angebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe erster Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
C. Finanzierung des Beschaffungsvorhabens
Das Beschaffungsvorhaben wird durch Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds finanziert. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er auf Basis der ihm derzeit vorliegenden Informationen davon ausgeht, dass die Finanzierung des Beschaffungsvorhabens gesichert ist. Zugleich hat der Auftraggeber noch keinen Fördermittelbescheid erhalten. Für den aus Sicht des öf-fentlichen Auftraggebers äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass eine Förderung nicht erfolgt, behält der öffentliche Auftraggeber sich vor, das Vergabeverfahren unter Darstellung der genauen Gründe aufzuheben. Aufgrund der derzeit mit Rechtsunsicherheiten einhergehenden Rechtslage in Bezug auf das grundsätzlich bestehende Verbot eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, kann es im Einzelfall geboten sein, den Zuschlag erst nach Erhalt des Fördermittelbescheids zu erteilen. Der öffentliche Auftraggeber hat den zeitlichen Ablauf des gegenständlichen Vergabeverfahrens so konzipiert, dass der öffentliche Auftraggeber davon ausgeht, dass er den Fördermittelbescheid vor Abschluss des Vergabeverfahrens erhalten wird. Es kann allerdings nicht in Gänze ausgeschlossen werden, dass der Zuschlag zu einem späteren Zeitpunkt zu erteilen ist. In diesem Fall würde der öffentliche Auftraggeber die betreffenden Bieter - sofern dies verhältnismäßig ist - um Verlängerung der Bindefrist bitten und die Zuschlagserteilung auf einen späteren Zeitpunkt verlegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CRAD1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland