Übernahme, Transport, Vermarktung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen Referenznummer der Bekanntmachung: E1.02.053.2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forst (Lausitz)
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Transport, Vermarktung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen
Übernahme, Transport, Vermarktung und Verwertung von ca. 8.500 Mg/a Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa.
Übernahme der PPK-Mengen an der Übergabestelle, die vom Auftragnehmer zu stellen ist.
Die Übergabestelle muss sich auf Grund der Transportleistung durch den AG innerhalb des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa (inkl. der kreisfreien Stadt Cottbus) sowie innerhalb von 28 km zum Betriebshof des AG (Zur Deponie 1 in 03149 Forst (Lausitz)) befinden.
Erfüllungsort ist weiterhin die Verwertungsanlage(n) des AN.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Übernahme der gesamten PPK-Mengen (Sammelmenge) an einer vom AN zu stellenden Übergabestelle, welche sich innerhalb des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa (inkl. der kreisfreien Stadt Cottbus) sowie innerhalb von 28 km Entfernung zum Betriebshof des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (Zur Deponie 1 in 03149 Forst (Lausitz) befinden muss, die Übergabe der systempflichtigen Mengen an die Systembetreiber, sofern diese die Herausgabe gewählt haben (an der vom AN zu stellenden Übergabestelle) sowie die Vermarktung und Verwertung der verbleibenden PPK-Mengen (inklusive Transport zur Verwertungsanlage).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vermarktung und Verwertung von PPK
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ5RS71
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]