Übernahme, Transport, Vermarktung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen Referenznummer der Bekanntmachung: E1.02.053.2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forst (Lausitz)
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Transport, Vermarktung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen
Übernahme, Transport, Vermarktung und Verwertung von ca. 8 500 Mg/a Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Landkreis Spree-Neiße / Wokrejs Sprjewja-Nysa.
Übernahme der PPK-Mengen an der Übergabestelle, die vom Auftragnehmer zu stellen ist.
Die Übergabestelle muss sich auf Grund der Transportleistung durch den AG innerhalb von 5 km zum Betriebshof des AG (Zur Deponie 1 in 03149 Forst (Lausitz)) befinden.
Erfüllungsort ist weiterhin die Verwertungsanlage(n) des AN.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Übernahme der gesamten PPK-Mengen (Sammelmenge) an einer vom AN zu stellenden Übergabestelle, welche sich innerhalb von 5 km Entfernung zum Betriebshof des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (Zur Deponie 1 in 03149 Forst (Lausitz) befinden muss, die Übergabe der systempflichtigen Mengen an die Systembetreiber, sofern diese die Herausgabe gewählt haben (an der vom AN zu stellenden Übergabestelle) sowie die Vermarktung und Verwertung der verbleibenden PPK-Mengen (inklusive Transport zur Verwertungsanlage).
Der Auftraggeber kann 2-mal eine Verlängerung um jeweils 2 Jahre verlangen.
1. Verlängerung: 1.1.2026 bis 31.12.2027,
2. Verlängerung: 1.1.2028 bis 31.12.2029.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Für Unternehmen, die im Handels- bzw. Berufsregister eingetragen sind: Nachweis über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzlichen Unfallkasse und Beitragsleistungen,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall, oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall: Personen- und Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR, Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR. Dem vergleichbar wäre eine Versicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Für die im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V. und / oder im bundesweiten amtlichen Verzeichnis der Industrie und Handelskammern (IHK) (AVPQ) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer / des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in diese Register akzeptiert. Für Referenzen gelten die genannten speziellen Mindestanforderungen.
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe sowie Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft / gesetzlichen Unfallkasse), der Handels- bzw. Berufsregisterauszug sowie der Nachweis bzw. die Bereitschaftserklärung zum Versicherungsschutz sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
— Erklärung über Referenzen zu der ausgeschriebenen Leistung oder vergleichbare Referenzen in den letzten 3 Jahren (Mindestanforderung: 1 Referenz der letzten 3 Jahre über mindestens 5 000 Mg).
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes) nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV) für die Übergabestelle (Lagern und ggf. Behandeln von Verpackungen aus Papier und Pappe (AS 15 01 01) sowie Papier und Pappe (AS 20 01 01)).
Liegt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nicht vor, ist der Nachweis nach Zuschlagserteilung bis spätestens 22.12.2021 dem Eigenbetrieb vorzulegen. Dem Angebot ist eine Erklärung beizufügen, dass im Fall der Zuschlagserteilung der Nachweis der Zertifizierung bis spätestens 22.12.2021 nachgereicht wird.
Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit (Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat...) müssen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft, welche tatsächlich die jeweiligen Leistungen erbringen, eingereicht werden.
— Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte) sowie eines festen Ansprechpartners,
— Benennung der Übergabestelle (Betreiber / Adresse).
Die Übergabestelle muss gefahrlos unter Beachtung der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 40 t erreichbar sein.
— Benennung der vorgesehenen Verwertungsanlage oder Verwertungsanlagen (Standort, Betreiber; ein späterer Wechsel ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung / des Vertrages möglich).
Der AG behält sich vor, im Rahmen der Prüfung der Angebote die Anlagen zu besichtigen und ggfs. Einsicht in die Betriebstagebücher und Genehmigungsunterlagen zu nehmen.
Nur auf Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Auszug aus der Genehmigung der Verwertungsanlage(n).
Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
— Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft (soweit relevant),
— Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmer (soweit relevant und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bekannt) sowie ggf. die Verpflichtungserklärung der beabsichtigten Unterauftragnehmer,
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Teil II der Ausschreibungsunterlagen, Anlage 1 zum Angebotsschreiben),
— Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Teil II der Ausschreibungsunterlagen, Anlage 2 zum Angebotsschreiben)
Es wird darum gebeten, dass eine Verpflichtungserklärung und die Nachweise der Unterauftragnehmer, soweit diese bei Angebotsabgabe feststehen, bereits mit dem Angebot abgegeben werden.
Die beizubringenden Nachweise / Bescheinigungen dürfen, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gemäß Punkt 4.1 der Bewerbungsbedingungen, nicht älter als 6 Monate sein. Das EfbV- Zertifikat kann im Gegensatz dazu auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, muss jedoch zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haben der Bieter / Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften (§ 47 Abs. 3 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leitweg-ID des AG: 12-121092719939714-71.
Falls zum Verfahren Fragen auftreten, sind diese ausschließlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes einzureichen. Ihre Fragen und die Antworten des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft werden ausschließlich über die Kommunikationsebene allen interessierten Bewerbern / Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragensteller/Wettbewerbsteilnehmer bleiben dabei anonym.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ5RCF2.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]