Generalplanungsleistungen zum Bauvorhaben - Neubau einer Kindertagesstätte (Ergänzungsbau) Referenznummer der Bekanntmachung: K-Kita SP-GP-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wandlitz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wandlitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen zum Bauvorhaben - Neubau einer Kindertagesstätte (Ergänzungsbau)
Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt, auf der Grundlage des Beschlusses BV-GV/2020-0226 im Ortsteil Klosterfelde eine neue Kindertagesstätte zur Erweiterung der Kapazitäten einer schon bestehenden Kita zu errichten.
Mit der bereits in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Standortes befindlichen Kindertagesstätte "Spatzennest" besteht die Möglichkeit, in unkomplizierter Weise den Betrieb auf das neue Gebäude auszuweiten. Außerdem existieren im Umfeld diverse weitere Bildungseinrichtungen, eine Schule, eine Sporthalle, das Arbeitslehregebäude und eine Mensa. Durch die in der Mensa (Bj. 2021) bereits eingerichtete Vollküche ist in der neu zu errichtenden Kita - wie schon in der bestehenden - die Errichtung einer Ausgabeküche statt einer Vollküche ausreichend.
Das für den Neubau vorgesehene Baufeld ("Fläche 1" - ANLAGE 1) ist Teil eines größeren Flurstückes im rückwärtigen Raum mehrerer dreigeschossiger Wohnzeilenbauten aus den 60er Jahren. Auf diesem Grundstück bestehen derzeit noch verschiedene kleinteilige Nutzungen.
Durch die kommunale Wohnungsverwaltung werden hier Anfang 2022 alte Garagen, Schuppen und dergl. abgebrochen und das betroffene Areal beräumt.
Aus der städtebaulichen Situation und umliegenden Nutzung heraus ergeben sich für das Baufeld besondere Bezüge und Abhängigkeiten zur südlich angrenzenden Wohnbebauung (i. W. Flurstücke 1025, 1026, "Fläche 2" - ANLAGE 1), schematisch verdeutlicht durch die in ANLAGE 1 schwarz markierten Wege-/Straßenflächen. Durch das nördliche Ende der Ernst-Thälmann-Straße, die etwa bis Höhe Baufeld befestigt ist, ist eine Grundlage bzw. ein Ansatz für die verkehrstechnische Erschließung vorhanden. Weitere Stellplätze für die neue Kita sind im Rahmen der Planungsaufgabe zu verorten. Die medientechnische Erschließungssituation ist aufzuklären und zu planen bzw. zu konzeptionieren.
Der Auftragnehmer soll als Generalplaner in erster Linie
- die Vergabe des Hochbaus auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm an einen Generalunternehmer sicherstellen.
Im Weiteren sind
- der Bauantrag für das Vorhaben anhand der eigenen (Freiraum-, Erschliessungs-) und der GU-Planung zu stellen,
- die Planung und Ausführung des GU zu prüfen bzw. zu überwachen,
- die Außenanlagen auf Fläche 1 einschl. innerer Erschließung zu planen und zu überwachen und
- für die Fläche 2 eine verkehrs- und medientechnische Erschließungskonzeption anzufertigen.
Optional soll der AN für die Fläche 2 die weitergehende Planung der verkehrstechnischen Anlagen und der Medienerschließung erbringen, deren Ausschreibung vornehmen und die Realisierung überwachen.
Um den Realisierungszeitraum zu verkürzen und den engen Kostenrahmen einzuhalten, soll vorzugsweise ein Generalunternehmer des Modul- oder Systembaus gewonnen werden, der nach der Beauftragung eine eigene Planung erarbeitet.
Der AG gibt daher - neben der Zielstellung der Nachhaltigkeit gem. BNB-Silber und dem Wunsch, möglichst die Holzbauweise anzuwenden - lediglich eine prinzipielle Grundrissidee für das Gebäude (ANLAGE 2) vor, welche vom GU(-Planer) weitgehend flexibel gehandhabt werden kann. Außerdem liegt ein Raumprogramm vor.
Gemeinde Wandlitz Prenzlauer Chaussee 157 16348 Wandlitz Kita Spatzennest
Ernst-Thälmann-Straße
16348 Wandlitz OT Klosterfelde
Generalplanungsleistungen - insb. der:
o Objektplanung
o Planung der Technischen Ausrüstung
o Tragwerksplanung
o Freiraumplanung
o Nachhaltigkeitsplanung sowie
o Beratungsleistungen einschl. Brandschutzplanung und Nachweisführung für den Wärme- und Schallschutz
o Verkehrsanlagenplanung optional
Leistungen bzgl. Vergabe und Überwachung:
o Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
o Bauüberwachung/Dokumentation inkl. Sicherheits- und Gesundheitskoordination
o Objektbetreuung - optional
Die Grundleistungen gem. Leistungskatalog der HOAI 2021 Nrn. 1.2.2, 1.3, Anlagen Nr. 10.1, 11.1, 12.1, 13.1, 14.1, 15.1 bzw. der AHO-Schriftenreihe Heft 17 (Brandschutz) sind dabei - u.a. aufgrund der vorgesehenen Vergabeart - gem. Pkt. 1.2-1.5 teilweise zu reduzieren bzw. anzupassen.
Alle Leistungen sind vom AN durch eine gezielte Integration von Nachhaltigkeitsaspekten gemäß BNB in die gesamte Planung darauf auszurichten, dass die Zertifizierung des Gebäudes im Quali-tätsstandard "Silber" ermöglicht wird; dazu ist ein BNB-Koordinator einzubeziehen.
Teile der Leistungen unterliegen dem Wahlrecht des Auftraggebers. Näheres kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanungsleistungen zum Bauvorhaben - Neubau einer Kindertagesstätte
Ort: Hoppegarten
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung aller Grundleistungen vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung oder einzelner Optionen besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDMRS5E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abst-brandenburg.de/