Entwicklungsleistungen für Anwendungen im Bereich Business Analytics für die AOK Nordost
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklungsleistungen für Anwendungen im Bereich Business Analytics für die AOK Nordost
Neuentwicklung, Weiterentwicklung, Anpassung und Pflege von Anwendungen im Bereich Business Analytics inklusive Beratung
Mit rund 1,7 Millionen Versicherten ist die AOK Nordost die größte Krankenkasse in der Region. Ihre Größe ist die Grundlage für Sicherheit in bewegten Zeiten, exzellenten Service, innovative Leistungen und höchste Kompetenz in allen Gesundheitsfragen. Ziel der AOK ist es, die zahlreichen qualitätsgesicherten Gesundheitsprogramme weiter zu entwickeln und durch Innovation viele Vorteile im Wettbewerb zu sichern.
In dieser Eigenschaft hat die AOK Nordost einen Rahmenvertrag zur Neuentwicklung, Weiterentwicklung, Anpassung und Pflege von Anwendungen im Bereich Business Analytics inklusive Beratung ausgeschrieben. Ziel des Vertrages ist es, innerhalb der Vertragslaufzeit für die AOK Nordost den Bedarf an Entwicklungsleistungen für BI-Anwendungen, die zugehörigen Integrationsleistungen und Beratungsleistungen abzudecken. Die Bedarfsdeckung erfolgt während der Laufzeit des Rahmenvertrags auf der Grundlage von Einzelabrufen.
Hierfür erfolgte der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren mit einseitiger Verlängerungsoption für die AOK Nordost um ein weiteres Jahr. Es ist beabsichtigt, nicht nur Entwicklungsleistungen einzukaufen, sondern die zugleich notwendigen Integrations- und Beratungsleistungen zu beschaffen.
Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zugegangen sein muss, einmalig um maximal ein Jahr zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 135 GWB "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ... 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. ... (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." § 168 GWB ... "(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."