Entwicklungsleistungen für Anwendungen im Bereich Business Analytics für die AOK Nordost Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-10-05-NO-REN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Silke Renner
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklungsleistungen für Anwendungen im Bereich Business Analytics für die AOK Nordost
Neuentwicklung, Weiterentwicklung, Anpassung und Pflege von Anwendungen im Bereich Business Analytics inklusive Beratung
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse Brandenburger Straße 72 14467 Potsdam
1.1 Mit rund 1,7 Millionen Versicherten ist die AOK Nordost die größte Krankenkasse in der Region. Ihre Größe ist die Grundlage für Sicherheit in bewegten Zeiten, exzellenten Service, innovative Leistungen und höchste Kompetenz in allen Gesundheitsfragen. Ziel der AOK ist es, die zahlreichen qualitätsgesicherten Gesundheitsprogramme weiter zu entwickeln und durch Innovation viele Vorteile im Wettbewerb zu sichern.
In dieser Eigenschaft schreibt die AOK Nordost den vorliegenden Rahmenvertrag zur Neuentwicklung, Weiterentwicklung, Anpassung und Pflege von Anwendungen im Bereich Business Analytics inklusive Beratung im Wege einer öffentlichen Ausschreibung aus. Ziel des zu schließenden Vertrages ist es, innerhalb der Vertragslaufzeit für die AOK Nordost den Bedarf an Entwicklungsleistungen für BI-Anwendungen, die zugehörigen Integrationsleistungen und Beratungsleistungen abzudecken. Die Bedarfsdeckung erfolgt während der Laufzeit des Rahmenvertrags auf der Grundlage von Einzelabrufen.
Hierfür erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren mit einseitiger Verlängerungsoption für die AOK Nordost um ein weiteres Jahr. Es ist beabsichtigt, nicht nur Entwicklungsleistungen einzukaufen, sondern die zugleich not-wendigen Integrations- und Beratungsleistungen zu beschaffen.
Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zugegangen sein muss, einmalig um maximal ein Jahr zu verlängern.
Die Höchstsumme, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 2,5 Mio. Euro netto.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (mit Stand der letzten Eintragung). Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 7 der Vergabeunterlagen).
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russland-Sanktionen" (Anlage 9 der Vergabeunterlagen).
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r) oder eine in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die
mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Weiter wird erklärt, dass den Auftraggeberinnen unverzüglich Mitteilung gemacht wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf den Bewerber zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit der Bewerber zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO
(EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis an Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft (Anlage 10 der Vergabeunterlagen) einzureichen.
(b) Hinweis zur Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen mit dem Angebot zu erbringen (Anlage 7 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11a der Vergabeunterlagen),
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 11b der Vergabeunterlagen).
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 7 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich
sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11a der Vergabeunterlagen),
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 11b der Vergabeunterlagen).
Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem
Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 11b der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt
werden.
Bestätigung über das Bestehen einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, die Mindestdeckungssummen von
- [Betrag gelöscht] EUR, maximal [Betrag gelöscht] EUR über die gesamte Vertragslaufzeit für Sachschäden und
- [Betrag gelöscht] EUR, maximal [Betrag gelöscht] EUR über die gesamte Vertragslaufzeit für Vermögensschäden
ausweist. Der Nachweis über die bestehende und gültige Betriebshaftpflichtversicherung ist mit Abgabe des Angebotes einzureichen. Erfüllt der Nachweis des Versicherers nicht die in dieser Bekanntmachung genannte Ausgestaltung (Mindestdeckungssummen), hat der Bieter zu erklären, dass er unverzüglich auf Nachforderung der Auftraggeberin die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung erweitern wird und dies der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung nachweisen wird.
Die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung muss die eben genannten Mindestdeckungssummen beinhalten.
Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind Referenzen über früher ausgeführte Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden, einzureichen. Die Referenzen müssen die folgenden Kategorien abdecken:
- Beratung und Vorbereitung von iterativen Software-Entwicklungsprojekten
- Software-Entwicklung in oscare(R)-Umgebungen
- Entwicklung von BA-Anwendungen
- Test und Abnahme von Software
- Schulungen zu BA-Anwendungen.
Mit einem Referenzprojekt, können mehrere Kategorien abgedeckt werden.
Für eine etwaige Überprüfung des Referenzprojektes ist eine auskunftsfähige Organisationseinheit des jeweiligen öffentlichen und/oder privaten Auftraggebers unter Angabe der entsprechenden Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, ggf. Ansprechpartner) anzugeben.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf Anlage 6 der Vergabeunterlagen verwiesen.
Es wird auf die eben genannten Referenzen verwiesen.
(1) Es ist der Abschluss von Datenschutzbestimmungen erforderlich (siehe Anlage 1 Anhang 1c der Vergabeunterlagen).
(2) Das Brandenburgische Vergabegesetz findet Anwendung.
Der Bieter hat daher die "Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz" (Anlage 8a der Vergabeunterlagen) einzureichen.
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Vereinbarung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe ist die "Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG " (Anlage 8b der Vergabeunterlagen) zusätzlich für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter im Rahmen der Eignungsprüfung beruft, mit dem Angebot einzureichen.
(c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist zusätzlich die "Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG " (Anlage 8b der Vergabeunterlagen) für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft, datiert, unterschrieben und mit dem
Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot oder spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberin einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV);
(2) Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt mittels der E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die zwingend zuverwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen;
(3) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen (Anlage 0 der Vergabeunterlagen);
(4) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse von der Zentralen Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes durchgeführt;
(5) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6W1Q
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".