CTK 04/2023: Interoperabilitätsplattform
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Thiemstraße 111
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03048
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ctk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
CTK 04/2023: Interoperabilitätsplattform
Die Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH beabsichtigt die Implementierung einer Interoperabilitätsplattform nebst Serviceleistungen zu beauftragen.
Weitere Informationen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Das Carl-Thiem-Klinikum (CTK) als größtes Krankenhaus in Brandenburg leistet einen wesentlichen Beitrag zur medizinischen Versorgung und zukünftig auch zur medizinischen Forschung. Das CTK gehört mit über 1.200 Betten und rund 3.000 Mitarbeiter:innen zu den leistungsfähigsten und größten Krankenhäusern in Deutschland, in dem jährlich mehr als 100.000 Patient:innen sowohl ambulant als auch stationär behandelt werden.
Die Landesregierung Brandenburgs hat in jüngerer Vergangenheit beschlossen, die medizinische Forschung und Lehre im Land zu stärken und mit der Umwandlung des CTKs in ein Universitätsklinikum für bessere Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung, Forschung und Translation in Brandenburg und über die Landesgrenzen hinaus zu sorgen. In diesem Zuge soll das CTK auch als Digitales Leitkrankenhaus ausgebaut und künftig der Motor für die Modellregion Gesundheit Lausitz sein. Ziel ist es, alle Gesundheitseinrichtungen - von der Arztpraxis über Kliniken bis hin zur Apotheke - in der Region digital zu vernetzen.
Der erste Schritt für das CTK hin zum Digitalen Leitkrankenhaus ist der Aufbau eines modernen digitalen Fundaments für IT- und Gesundheitsanwendungen von morgen. Perspektivisch soll eine offene Datenplattform geschaffen, die künftig für das CTK und die Region eine innovative sowie digitale Patientenversorgung ermöglicht. Durch die Verfügbarkeit von Gesundheits- und Prozessdaten aus dem CTK ergeben sich völlig neue Möglichkeiten für eine bessere Medizin, höhere Patienten- und Datensicherheit sowie eine effektive Ressourcensteuerung. Gleichzeitig wird damit die Basis geschaffen, um die Entwicklung der Lausitz zu einer wissenschaftlich-technologischen und forschungsstarken Gesundheitsregion zu fördern.
Es soll eine Interoperabilitäts-Plattform (CTK-IOP) zur internen wie externen Vernetzung und Datenintegration aufgebaut werden. Dies erfolgt mit dem primären Ziel, einen vereinheitlichten Patientendatensatz (EHR, Electronic Health Record, elektronische Krankenhausakte) als Redundanz zu den bestehenden Primär-Systemen zur Verfügung zu stellen.
Mit der CTK-IOP sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die notwendigen Patientendaten systemübergreifend an einer Stelle zusammenzuführen (Single Point of Truth). Damit bildet das CTK-IOP die Grundlage für die im KHZG geforderte ganzheitliche Patientenversorgung und für eine KIS-unabhängige Speicherung und Auswertung medizinischer Daten für die Versorgungsforschung und das Qualitätsmanagement. Die IOP soll anerkannte semantische und syntaktische Standards (z.B. HL7v2/v3, HL7 FHIR, DICOM, XDT, IHE, CDA) umsetzen und damit die Grundlagen für die semantische Interoperabilität der zentralen EPA ermöglichen. Dies beinhaltet die Übernahme der Daten aus den verschiedenen datenliefernden Systemen in das CTK, die Zusammenführung und Aufbereitung dieser Daten sowie die Sicherstellung der Datenqualität. Dabei werden die Daten in einer strukturierten, interoperablen Form gespeichert (CDR = Clinical Data Repository), semantisch normiert und mit Hilfe von Terminologien, wie z.B. SNOMED CT und LOINC annotiert. Dies alles geschieht stets unter Berücksichtigung und Einhaltung des Datenschutzes.
Durch Integration des Systems in die elektronische Patientenakte (ePa) sowie in das Klinikinformationssystem (KIS) wird die interoperable Datenweitergabe an beispielsweise nachgelagerte Versorgungseinheiten nach akzeptierten Standards sichergestellt. Der vollständige Datenaustausch mit der Telematikinfrastruktur ist sichergestellt, da alle im fünften Buch Sozialgesetzbuch beschrieben Dienste und Anwendungen über das KIS bzw. bei Verfügbarkeit der entsprechenden Konnektoren durch die IOP direkt genutzt werden.
Weitere Informationen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gem. § 39 Abs. 6 VgV des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 16a
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.