CTK 04/2023: Interoperabilitätsplattform

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Postanschrift: Thiemstraße 111
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03048
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ctk.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

CTK 04/2023: Interoperabilitätsplattform

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH beabsichtigt die Implementierung einer Interoperabilitätsplattform nebst Serviceleistungen zu beauftragen.

Weitere Informationen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Carl-Thiem-Klinikum (CTK) als größtes Krankenhaus in Brandenburg leistet einen wesentlichen Beitrag zur medizinischen Versorgung und zukünftig auch zur medizinischen Forschung. Das CTK gehört mit über 1.200 Betten und rund 3.000 Mitarbeiter:innen zu den leistungsfähigsten und größten Krankenhäusern in Deutschland, in dem jährlich mehr als 100.000 Patient:innen sowohl ambulant als auch stationär behandelt werden.

Die Landesregierung Brandenburgs hat in jüngerer Vergangenheit beschlossen, die medizinische Forschung und Lehre im Land zu stärken und mit der Umwandlung des CTKs in ein Universitätsklinikum für bessere Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung, Forschung und Translation in Brandenburg und über die Landesgrenzen hinaus zu sorgen. In diesem Zuge soll das CTK auch als Digitales Leitkrankenhaus ausgebaut und künftig der Motor für die Modellregion Gesundheit Lausitz sein. Ziel ist es, alle Gesundheitseinrichtungen - von der Arztpraxis über Kliniken bis hin zur Apotheke - in der Region digital zu vernetzen.

Der erste Schritt für das CTK hin zum Digitalen Leitkrankenhaus ist der Aufbau eines modernen digitalen Fundaments für IT- und Gesundheitsanwendungen von morgen. Perspektivisch soll eine offene Datenplattform geschaffen, die künftig für das CTK und die Region eine innovative sowie digitale Patientenversorgung ermöglicht. Durch die Verfügbarkeit von Gesundheits- und Prozessdaten aus dem CTK ergeben sich völlig neue Möglichkeiten für eine bessere Medizin, höhere Patienten- und Datensicherheit sowie eine effektive Ressourcensteuerung. Gleichzeitig wird damit die Basis geschaffen, um die Entwicklung der Lausitz zu einer wissenschaftlich-technologischen und forschungsstarken Gesundheitsregion zu fördern.

Es soll eine Interoperabilitäts-Plattform (CTK-IOP) zur internen wie externen Vernetzung und Datenintegration aufgebaut werden. Dies erfolgt mit dem primären Ziel, einen vereinheitlichten Patientendatensatz (EHR, Electronic Health Record, elektronische Krankenhausakte) als Redundanz zu den bestehenden Primär-Systemen zur Verfügung zu stellen.

Mit der CTK-IOP sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die notwendigen Patientendaten systemübergreifend an einer Stelle zusammenzuführen (Single Point of Truth). Damit bildet das CTK-IOP die Grundlage für die im KHZG geforderte ganzheitliche Patientenversorgung und für eine KIS-unabhängige Speicherung und Auswertung medizinischer Daten für die Versorgungsforschung und das Qualitätsmanagement. Die IOP soll anerkannte semantische und syntaktische Standards (z.B. HL7v2/v3, HL7 FHIR, DICOM, XDT, IHE, CDA) umsetzen und damit die Grundlagen für die semantische Interoperabilität der zentralen EPA ermöglichen. Dies beinhaltet die Übernahme der Daten aus den verschiedenen datenliefernden Systemen in das CTK, die Zusammenführung und Aufbereitung dieser Daten sowie die Sicherstellung der Datenqualität. Dabei werden die Daten in einer strukturierten, interoperablen Form gespeichert (CDR = Clinical Data Repository), semantisch normiert und mit Hilfe von Terminologien, wie z.B. SNOMED CT und LOINC annotiert. Dies alles geschieht stets unter Berücksichtigung und Einhaltung des Datenschutzes.

Durch Integration des Systems in die elektronische Patientenakte (ePa) sowie in das Klinikinformationssystem (KIS) wird die interoperable Datenweitergabe an beispielsweise nachgelagerte Versorgungseinheiten nach akzeptierten Standards sichergestellt. Der vollständige Datenaustausch mit der Telematikinfrastruktur ist sichergestellt, da alle im fünften Buch Sozialgesetzbuch beschrieben Dienste und Anwendungen über das KIS bzw. bei Verfügbarkeit der entsprechenden Konnektoren durch die IOP direkt genutzt werden.

Weitere Informationen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfüllungsgrad Leistungsanforderungen / Gewichtung: 45
Qualitätskriterium - Name: Implementierungskonzept / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gem. § 39 Abs. 6 VgV des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 068-204113
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/11/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: InterSystems GmbH
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 16a
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.

3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/12/2023

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