Interoperabilitätsplattform Referenznummer der Bekanntmachung: CTK 04/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03048
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ctk.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ctk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interoperabilitätsplattform
Die Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH beabsichtigt die Implementierung einer Interoperabilitätsplattform nebst Serviceleistungen zu beauftragen.
Weitere Informationen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH Thiemstraße 111 03048 Cottbus
Das Carl-Thiem-Klinikum (CTK) als größtes Krankenhaus in Brandenburg leistet einen wesentlichen Beitrag zur medizinischen Versorgung und zukünftig auch zur medizinischen Forschung. Das CTK gehört mit über 1.200 Betten und rund 3.000 Mitarbeiter:innen zu den leistungsfähigsten und größten Krankenhäusern in Deutschland, in dem jährlich mehr als 100.000 Patient:innen sowohl ambulant als auch stationär behandelt werden.
Die Landesregierung Brandenburgs hat in jüngerer Vergangenheit beschlossen, die medizinische Forschung und Lehre im Land zu stärken und mit der Umwandlung des CTKs in ein Universitätsklini-kum für bessere Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung, Forschung und Translation in Brandenburg und über die Landesgrenzen hinaus zu sorgen. In diesem Zuge soll das CTK auch als Digitales Leitkrankenhaus ausgebaut und künftig der Motor für die Modellregion Gesundheit Lausitz sein. Ziel ist es, alle Gesundheitseinrichtungen - von der Arztpraxis über Kliniken bis hin zur Apotheke - in der Region digital zu vernetzen.
Der erste Schritt für das CTK hin zum Digitalen Leitkrankenhaus ist der Aufbau eines modernen digitalen Fundaments für IT- und Gesundheitsanwendungen von morgen. Perspektivisch soll eine offene Datenplattform geschaffen, die künftig für das CTK und die Region eine innovative sowie digitale Patientenversorgung ermöglicht. Durch die Verfügbarkeit von Gesundheits- und Prozessdaten aus dem CTK ergeben sich völlig neue Möglichkeiten für eine bessere Medizin, höhere Patienten- und Datensicherheit sowie eine effektive Ressourcensteuerung. Gleichzeitig wird damit die Basis geschaffen, um die Entwicklung der Lausitz zu einer wissenschaftlich-technologischen und forschungsstarken Gesundheitsregion zu fördern.
Es soll eine Interoperabilitäts-Plattform (CTK-IOP) zur internen wie externen Vernetzung und Datenintegration aufgebaut werden. Dies erfolgt mit dem primären Ziel, einen vereinheitlichten Patientendatensatz (EHR, Electronic Health Record, elektronische Krankenhausakte) als Redundanz zu den bestehenden Primär-Systemen zur Verfügung zu stellen.
Mit der CTK-IOP sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die notwendigen Patientendaten systemübergreifend an einer Stelle zusammenzuführen (Single Point of Truth). Damit bildet das CTK-IOP die Grundlage für die im KHZG geforderte ganzheitliche Patientenversorgung und für eine KIS-unabhängige Speicherung und Auswertung medizinischer Daten für die Versorgungsforschung und das Qualitätsmanagement. Die IOP soll anerkannte semantische und syntaktische Standards (z.B. HL7v2/v3, HL7 FHIR, DICOM, XDT, IHE, CDA) umsetzen und damit die Grundlagen für die semantische Interoperabilität der zentralen EPA ermöglichen. Dies beinhaltet die Übernahme der Daten aus den verschiedenen datenliefernden Systemen in das CTK, die Zusammenführung und Aufbereitung dieser Daten sowie die Sicherstellung der Datenqualität. Dabei werden die Daten in einer strukturierten, interoperablen Form gespeichert (CDR = Clinical Data Repository), semantisch normiert und mit Hilfe von Terminologien, wie z.B. SNOMED CT und LOINC annotiert. Dies alles geschieht stets unter Berücksichtigung und Einhaltung des Datenschutzes.
Das Vorhaben soll Bedarfe der Klinik, der Forschung und des intersektoralen Datenaustausches adressieren. Damit soll es den Mitarbeitern des CTK ermöglicht werden, relevante Daten und Dokumente, die im Rahmen der Pflegedokumentation entstehen, digital und lückenlos in der einrichtungsinternen EHR einzusehen. Es erfolgt eine Integration aller erstellten Dokumente und Daten an die EHR, die damit für alle am Behandlungsprozess beteiligten Personen jederzeit einsehbar und forensisch verwertbar sind. Dazu gehören u.a.: Patientenstammdaten, Pflegeanamnese, Biografiebogen, Pflegeplanung, Pflegebericht, Therapie- und Medikamentenplan, Durchführungsnachweise, Wunddokumentation, Fieberkurven, Schmerzerfassung, Trinkprotokolle, Sturzprotokolle, Erfassung des Barthel-Index, Dekubituseinschätzung, Leistungsdokumentation komplexer Pflegeleistungen, Notfallbericht.
Darüber hinaus soll die CTK-IOP zukünftig zur Erhöhung des Digitalisierungsgrades im CTK beitragen, indem es unabhängig von den aktuellen Primärsystemen die Basis für die Abbildung klinischer Workflows, Datenanalyse & Reporting (Analytics) und weiterer Anwendungsfälle bildet.
Durch Integration des Systems in die elektronische Patientenakte (ePa) sowie in das Klinikinformationssystem (KIS) wird die interoperable Datenweitergabe an beispielsweise nachgelagerte Versorgungseinheiten nach akzeptierten Standards sichergestellt. Der vollständige Datenaustausch mit der Telematikinfrastruktur ist sichergestellt, da alle im fünften Buch Sozialgesetzbuch beschrieben Dienste und Anwendungen über das KIS bzw. bei Verfügbarkeit der entsprechenden Konnektoren durch die IOP direkt genutzt werden.
Weitere Informationen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag um weitere fünf Jahre zu verlängern. Weitere Informationen diesbezüglich sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Vergabestelle wertet die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt:
1. Gesamtauswahlentscheidung
Es werden mindestens die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung.
Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei Bewerber zugelassen sind.
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a. Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren Gesamtumsatz (netto) in Deutschland größer als 5 Millionen Euro.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Im Einzelnen sei auf Anlage 2F4.1 verwiesen.
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b. Auswahlkriterium 2: Umsatz (netto) im Kontext des Ausschreibungsgegenstandes in Deutschland Mindestanforderung 2: 4 Mio. EUR pro Geschäftsjahr
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Im Einzelnen sei auf Anlage 2F4.1 verwiesen.
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c. Auswahlkriterium 3: Fachkunde
Nachgewiesene Fähigkeit an landesspezifischer Adaptierung, z.B. Schweiz EPD - 20 Punkte
Anzahl Jahre Erfahrung in Gesundheitsvernetzungszenarien mit vergleichbaren Use Cases, mindestens Datenmanagement von klinischen Daten, Interoperabilität zwischen Gesundheitsanwendungen - 1 Punkt pro Jahr
Angabe Anzahl der Fachkräfte mit KHSFV Zertifizierung - 1 Punkt je Nachweis
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d. Auswahlkriterium 4: Personal
Durchschnittliche Beschäftigtenzahl für Projekte in Deutschland - 100 Mitarbeiter je Geschäftsjahr ohne Bezug zum Ausschreibungsgegenstand.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Im Einzelnen sei auf Anlage 2F4.3 verwiesen.
Durchschnittliche Beschäftigtenzahl für Projekte in Deutschland 25 Mitarbeiter je Geschäftsjahr mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Im Einzelnen sei auf Anlage 2F4.3 verwiesen.
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e. Auswahlkriterium 3: Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 7/8:
Weniger als 5 = Ausschluss
Größer gleich 5 = 1 Punkt
Größer gleich 6 = 2 Punkte
Größer gleich 7 = 3 Punkte
Größer gleich 8 = 4 Punkte
Größer gleich 9 = 5 Punkte
Größer gleich 10 = 6 Punkte
Größer gleich 11 = 7 Punkte
Größer gleich 12 = 8 Punkte
Größer gleich 13 = 9 Punkte
Größer gleich 15 =10 Punkte
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f. Qualität
Das Klinikum addiert darüber hinaus die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus der Anlage 2F4.0 hinzu. Die Vergabestelle legt dazu fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
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2. Benachrichtigung Teilnahmeanträge
Die Vergabestelle teilt jedem erfolglosen Bewerber die Ablehnung seines Teilnahmeantrages entsprechend den rechtlichen Vorgaben mit.
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Teilnahmeanträge sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform vergabemarktplatz.brandenburg in elektronischer Form einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Anlage 2F 2 in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter weitere Eigenerklärungen einzureichen, welche den Vergabeunterlagen zu entnehmen sind.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 10. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Vorlage eines zugehörigen Nachweises
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2) Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
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3) Eigenerklärung, dass keinerlei Eigentumsverflechtungen mit anderen Firmen, die als Hersteller, Provider oder Systemintegratoren von Produkten und Lösungen in Frage kommen, besteht.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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4a) Eigenerklärung zum Umsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in Deutschland den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 5 Million Euro betragen haben, da die Auftragsausführung mit hohen Risiken verbunden ist bzw. jedenfalls rechtzeitig erfolgen muss, weil die Ausführung weiterer Aufträge davon abhängt (vgl. Erwägungsgrund 83 RL 2014/24/EU).
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4b) Mindestanforderung:
Der Bewerber weist mindestens einen Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in Höhe von 4 Millionen Euro netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren auf. Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
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5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Im Einzelnen:
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5a) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 10 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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5b) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 10 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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6) Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
4a) Eigenerklärung zum Umsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in Deutschland den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 5 Million Euro betragen haben, da die Auftragsausführung mit hohen Risiken verbunden ist bzw. jedenfalls rechtzeitig erfolgen muss, weil die Ausführung weiterer Aufträge davon abhängt (vgl. Erwägungsgrund 83 RL 2014/24/EU).
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4b) Mindestanforderung:
Der Bewerber weist mindestens einen Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in Höhe von 4 Millionen Euro netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren auf. Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
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5a) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 10 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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5b) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 10 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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7) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen.
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8) Mindestanforderung: Bewerber haben mindestens fünf Referenzen nachzuweisen.
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9) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
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10) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
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11a) Nachweis einer regelmäßigen erfolgreichen Teilnahme an mindestens 4 IHE Connectathon über die letzten 5 Jahre mit den entsprechenden Integration Statements der angebotenen Pro-dukte und legen Sie einen entsprechenden Auszug aus der Product Registry (http://product-registry.ihe.net/PR/home.seam) der IHE bei.
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11b) Wenn der Hersteller an weiteren nationalen und internationalen Connectathons teilnimmt, fügen sie diese bitte informativ dem Teilnahmeantrag bei.
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11c) Nachgewiesene Fähigkeit an landesspezifischer Adaptierung, z.B. Schweiz EPD
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11d) Nachgewiesene Umsetzung des MII Kerndatensatzes (mindestens Kernmodule)
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11e) Der Anbieter unterstützt die internationalen Kommunikationsstandards IHE (Integrating the Healthcare Enterprise), DICOM (Digital Imaging and Communications in Medicine) und HL7 (Health Level 7), FHIR und kann dies über die entsprechenden Integration, Conformance Statements oder andere nachweisen.
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11f) Anzahl Jahre Erfahrung in Gesundheitsvernetzungszenarien mit vergleichbaren Use Cases, mindestens Datenmanagement von klinischen Daten, Interoperabilität zwischen Gesundheitsanwendungen
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11g) Angabe Anzahl der Fachkräfte mit KHSFV Zertifizierung
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12a) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Anzahl Mitarbeiter im Bereich Gesundheitswesen / davon mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand eingesetzt
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12b) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Anzahl Mitarbeiter im Bereich der Entwicklung von IHE-Lösungen (in Vollzeitäquivalenten)
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12c) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Durchschnittliche Beschäftigtenzahl für Projekte in Deutschland / davon mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand eingesetzt
Mindestanforderung 1:
100 Mitarbeiter je Geschäftsjahr ohne Bezug zum Ausschreibungsgegenstand
Mindestanforderung 2:
25 Mitarbeiter je Geschäftsjahr mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand
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12d) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Anzahl deutschsprachiges (min. C2 Niveau) Support-Personal im Bereich Gesundheitswesen
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12e) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Anzahl deutschsprachiges (min. C2 Niveau) Sup-port-Personal im Bereich Infrastruktur Support
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13) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV zuzusichern, dass er sich zur Bereitstellung von mindestens drei technischen Fachkräften als Kernteam zur Leistungserbringung für die Projektumsetzung im Falle der Auftragserteilung verpflichtet. Der Projektleiter muss über mindestens fünf Jahre einschlägige und branchenspezifische Berufserfahrung verfügen.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
8) Mindestanforderung: Bewerber haben mindestens fünf Referenzen nachzuweisen.
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11a) Nachweis einer regelmäßigen erfolgreichen Teilnahme an mindestens 4 IHE Connectathon über die letzten 5 Jahre mit den entsprechenden Integration Statements der angebotenen Pro-dukte und legen Sie einen entsprechenden Auszug aus der Product Registry (http://product-registry.ihe.net/PR/home.seam) der IHE bei.
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12c) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Durchschnittliche Beschäftigtenzahl für Projekte in Deutschland / davon mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand eingesetzt
Mindestanforderung 1:
100 Mitarbeiter je Geschäftsjahr ohne Bezug zum Ausschreibungsgegenstand
Mindestanforderung 2:
25 Mitarbeiter je Geschäftsjahr mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand
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12d) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Anzahl deutschsprachiges (min. C2 Niveau) Support-Personal im Bereich Gesundheitswesen
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12e) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Anzahl deutschsprachiges (min. C2 Niveau) Sup-port-Personal im Bereich Infrastruktur Support
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13) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) hat nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV zuzusichern, dass er sich zur Bereitstellung von mindestens drei technischen Fachkräften als Kernteam zur Leistungserbringung für die Projektumsetzung im Falle der Auftragserteilung verpflichtet. Der Projektleiter muss über mindestens fünf Jahre einschlägige und branchenspezifische Berufserfahrung verfügen.
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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14) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
15) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
16) Eigenerklärung zur Einhaltung des MiLoG
17) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
18) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
19) Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
20) Erklärung Frauenförderung
21) Eigenerklärung BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 - Ausschlussgründe Russland Sanktionen
22) Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
23) Information und Erklärung zur Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal Vergabemarktplatz Brandenburg bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter Vergabemarktplatz Brandenburg herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal Vergabemarktplatz Brandenburg abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter Vergabemarktplatz Brandenburg unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter Erster Angebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5C6MUM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland