Verwertung Holzabfälle des Landkreises Uckermark, ab 01.01.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: UDG/06/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Franz-Wienholz-Straße 25a
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herrn Armin Habereder
E-Mail:
Telefon: +49 3984835200
Fax: +49 3984835111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.udg-uckermark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung Holzabfälle des Landkreises Uckermark, ab 01.01.2024
Übernahme (ggf. Transport) und Verwertung der im Landkreis Uckermark dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Holz (aus Sperrmüll) (ASN 200138) nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung/Vergabeunterlagen.
Übernahme (ggf. Transport) und Verwertung der im Landkreis Uckermark dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Holz (aus Sperrmüll) (ASN 200138) nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung/Vergabeunterlagen. Es fällt eine mittlere Jahresmenge von ca. 3.200 Mg an. Der Transport der Holzabfälle von den Standorten in Prenzlau (ca. 60 % der Menge) und Schwedt (ca. 40 % der Menge) zur Verwertungsanlage/zu den Verwertungsanlagen des Auftragnehmers ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung Holzabfälle des Landkreises Uckermark, ab 01.01.2024
Postanschrift: Franz-Josef-Schweitzer-Platz 1
Ort: Velten
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16727
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) als Gesamtwert [Betrag gelöscht] EUR und unter V.2.4) als Auftragswert ebenfalls [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YSD6NMC
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragserteilung endet nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.