BLB Recruiting - Los Ost Referenznummer der Bekanntmachung: 705/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sophie-Alberti-Straße
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
E-Mail:
Telefon: +49 69719133-54
Fax: +49 69719133-91
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB Recruiting - Los Ost
Gegenstand des Auftrags sind Personalvermittlungsdienstleistungen zur Gewinnung von Architekten/Architektinnen und Inge-nieuren/Ingenieurinnen sowie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Bereich der Auftragsvergabe.
BLB - Personalvermittlungsdienstleistung Los Ost
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen Sophie-Alberti-Straße 4-6 14478 Potsdam
Gegenstand des Loses 2 sind Personalvermittlungsdienstleistungen zur Besetzung offener Stellen an Standorten des BLB in Bernau, Strausberg, Prenzlau, Frankfurt an der Oder und Zossen. Aktuell sind hier 10 offene Stellen zu besetzen. In diesem Umfang erfolgt ein Mindestabruf unter dem abzuschließenden Rahmenvertrag.
Die geschätzte Abrufmenge beträgt ebenfalls 10 Stellenbesetzungen. Die maximale Abrufmenge aus dem Rahmen-vertrag liegt über die Gesamtvertragslaufzeit bei 20 Stellenbesetzungen.
Vertragsverlängerung (s.o.)
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im vorhergehenden Verfahren war kein geeignetes Angebot für Los 2 eingegangen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Mainzer Landtraße 50
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.